Flexibilität

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Flexibilität

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo an alle!

Ich habe vor kurzem mein 2. Examen gemacht und es sieht notentechnisch positiv aus, was den Justizdienst (Richter/ StA Berlin) angeht. Ich bin allerdings nicht wirklich sicher, ob das eine Berufung fürs Leben ist, obwohl ich derzeit definitiv Lust drauf hätte.

Meine Fragen betreffen die Flexibilität des Berufes: kann ich, wenn ich einmal drin bin auch wieder mal was anderes machen? Ich meine klar, ich kann den Beruf komplett hinschmeissen nach ein paar Jahren aber es ist ja doch so, dass es mich sehr reizt. Könnte ich mich denn auch etwa zwischendurch abordnen lassen, etwa an ein Ministerium für ein paar Jahre? Ich hab mal jmd aus Bayern kennengelernt, der das gemacht hat. Geht das in Berlin auch? Oder etwa auch an eine (was bei mir wg thematischer Ausrichtung in Frage käme) internationale Institution? Etwa int. Gericht oder EU... . Oder geht später nur ein klarer Cut?

Eine andere Möglichkeit wäre bei mir nämlich auch, erstmal zu promovieren und später, wenn/ falls ich mir sicherer bin erst in den Justizdienst zu gehen. Eine Stelle hätte ich zum Promovieren in Aussicht, auch ein Thema. Ich frage mich nur, ob ich das überhaupt brauche und nach der ganzen Lernerei will. Aussderdem bin ich mit 28 auch nicht mehr so schrecklich jung für den Berufseinstieg und mal nicht mehr in ner Wg wohnen wär auch nicht übel.

Letztlich ist dann noch die Frage da, ob, wenn ich jetzt die Berwbung für die Justiz abschicke und mich dann in ein paar Wochen doch entscheide erstmal an die Uni zu gehen ich jemals wieder ne Chance habe im Justizdienst. Oder denken die dann ich bin zu wankelmütig ud berücksichtigen mich nie wieder?

Sorry, dass das alles so durcheinander klingt aber es sind alles schwierige Entscheidungen, wie ich finde... .

Danke, P
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batman
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Re: Flexibilität

Beitrag von batman »

Nach meinen Erfahrungen ist es auch in der Berliner Justiz möglich, sich an die Senatsverwaltung, das BMJ, den GBA, die Brüsseler Vertretung o.ä. abordnen zu lassen. Die Möglichkeit besteht aber i.d.R. erst nach Ablauf der Probezeit. Die Abordnungen dauer meist 2 oder 3 Jahre.
Wenn Du dauerhaft im ÖD bleiben willst, ist eine Promotion nur etwas für den persönlichen Ehrgeiz und nicht karrierefördernd.
28 ist im Übrigen ein durchschnittliches Alter für den Berufsstart. Jedenfalls unter Juristen :D
Gelöschter Nutzer

Re: Flexibilität

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich kann Batman nur zustimmen. Sehr vielmehr Flexibilität geht kaum. Du hast jederzeit Möglichkeiten, im In- und Ausland Abordnungen zu bekommen. Und die Promotion ist in der Justiz wirklich nur für die eigene Nase wichtig. Und wenn du in Berlin als Richter anfangen kannst, wurde ich das bei der Stellenlage auch machen. Wenn du später noch promovieren willst, bittet Berlin ein wirklich gutes Sabatical- Programm an.
Gelöschter Nutzer

Re: Flexibilität

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

erstmal danke für die antworten!

und eine frage: wie meinst du das mit der stellenlage, glen rothes? ist die gerade besonders gut oder besonders schlecht? da ist was an mir vorbeigegangen...
Gelöschter Nutzer

Re: Flexibilität

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Berlin hat doch finanzielle "Engpässe"; daher wird dort auch fleißig gespart. Richterstellen sind rar und schwer zu bekommen. Ich erinnere mich an Jahre, wo lediglich eine Stelle neu besetzt wurde. Und aufgrund der schweren Durchlässigkeit Richter/StA, würde ich bei eienr Richterstelle in Berlin zugreifen.
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MobileDeepBlueSea
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Re: Flexibilität

Beitrag von MobileDeepBlueSea »

Auf den Parallelfred wird verwiesen
Gelöschter Nutzer

Re: Flexibilität

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hm... klingt nicht gut. bis jetzt bin ich davon ausgegangen, dass 10, 3 und 9, 6 reichen dürften. vielleicht doch zu blauäugig. aber versuchen schadet ja nix. danke für die hilfe!
Gelöschter Nutzer

Re: Flexibilität

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

oh, eine frage noch: auf der seite von der justizverwaltung steht, dass primär staatsanwälte gesucht werden. ich kann mir aber richter eigentlich eher vorstellen. man muss das ja bei der bewerbung angeben, sta würde die chancen wohl erhöhen und im probedienst macht man ja eh beides. ist man durch die angabe irgendwie festgelegt?
Gelöschter Nutzer

Re: Flexibilität

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja, Berlin hat eine Trennung von StA und Richterllaufbahn. StA suchen sie mehr, Du bist aber nur in der Probezeit auch mal Richter. Wenn Du als Richter eingestellt wirst, bist Du mal kurz StA, riskierst aber, daß sie am Ende der Probezeit Dich "nur" als StA nehmen. Von den Noten kann ich leider nichts dagen. Die konkreten Zahlen für Richteramt lagen höher, daß ist aber auch schon ein paar Jahre her.
Ruf doch einfach mal an und frag.
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Re: Flexibilität

Beitrag von Kasimir »

Noch mal kurz zu deinem Ausgangspost: Natürlich kannst du den Job nach einigen Jahren komplett hinschmeißen, aber soweit ich weiß, verlierst du damit auch alle Versorgungsbezüge. Der Wechsel aus dem Staatsdienst in die Anwaltschaft ist daher wohl daher theoretisch, aber kaum praktisch möglich.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Re: Flexibilität

Beitrag von Spencer »

Kann mich Kasimirs Ausführungen nur anschließen:
Habe auch mal vor einigen Jahren einen FAZ-Artikel genau zu diesem Thema gelesen. Und da hieß es damals, der Wechsel nach einigen Jahren Staatsdienst in die freie Wirtschaft sei oft nicht lukrativ, weil dabei alle Anrechte auf Altersbezüge verloren gingen. Der Beamte säße damit in einem "gar nicht so goldenen Käfig".
Allerdings wurde damals schon überlegt, diesen Umstand zu ändern. Ob sich da mittlerweile etwas getan hat, weiß ich leider nicht.
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Re: Flexibilität

Beitrag von Djampapua »

BaWü will evtl die Nachversicherung in der GRV durch ein "Altersgeld" ersetzen. Man würde dann entsprechend der erworbenen Ansprüche eine Pension beziehen.

Praktisch möglich ist der Wechsel vom Staat in die Wirtschaft jederzeit. Er ist halt nicht immer lukrativ. Das kommt aber immer auch auf die Branche/Tätigkeit an. Wenn man in der Privatwirtschaft sechsstellig anfängt, kann das wieder ganz anders aussehen.

Oftmals hemmt dieser "goldene Käfig" aber einfach nur die Risikobereitschaft. Dazu dürfte ein Wechsel in der Regel auch mit einer nicht unerheblichen stärkeren Arbeitsbelastung einhergehen ... wobei man in manchen Ministerien oder Internationalen Organisation durchaus länger als 41 hrs/Woche arbeitet.
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batman
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Re: Flexibilität

Beitrag von batman »

Djampapua hat geschrieben:wobei man in manchen Ministerien oder Internationalen Organisation durchaus länger als 41 hrs/Woche arbeitet.
Nicht nur dort! :D
Gelöschter Nutzer

Re: Flexibilität

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kann mir jemand sagen, ob man einen Anspruch auf Beurlaubung/Freistellung hat, wenn man 2-3 Jahre etwas anderes machen möchte und wo sich da die Rechtsgrundlage findet (geht nicht um Justizdienst, sondern um höheren Verwaltungsdienst). Hab letztens gehört, man hätte da keinen Anspruch drauf, dass der Beamtenstatus "gehalten" wird, aber kann mir das irgendwie nicht vorstellen...
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Re: Flexibilität

Beitrag von batman »

Warum sollte ein Beamter darauf Anspruch haben? Es gibt nur die Möglichkeit der Beurlaubung ohne Besoldung unter bestimmten (arbeitsmarktpolitischen) Voraussetzungen. Das sind aber Ermessensvorschriften.
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