Hallo,
ich stehe vor folgender Frage: Im Moment bin ich als RAin zugelassen und werde aber voraussichtlich bald in den Justizdienst wechseln. Während der Probezeit dort könnte man wohl seine Zulassung behalten und weiter in das Versorgungswerk einzahlen (ich habe die minimale Anzahl an Monaten noch nicht voll, um eine Anwartschaft zu erwerben).
Sollte man das machen oder besser nicht?
Danke!
daria
Zulassung (vorerst) behalten?
Moderator: Verwaltung
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 107
- Registriert: Donnerstag 9. März 2006, 19:03
- batman
- Urgestein
- Beiträge: 8287
- Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Zulassung (vorerst) behalten?
Ist mir neu, dass das geht. Du willst ja sicher die Probezeit überstehen und auf Lebenszeit ernannt werden. Wenn Du keine körperlichen Gebrechen hast und auch sonst nicht auf den Kopf gefallen bist, sollte das klappen. Dann ist eine - noch nicht vorhandene - Versorgungsanwartschaft nichts wert.
-
- Noch selten hier
- Beiträge: 12
- Registriert: Dienstag 1. Juni 2010, 13:46
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Zulassung (vorerst) behalten?
Mir wurde vom Versorgungswerk erklärt, dass ich nach Rückgabe der Zulassung die Wahl habe, mir die bislang eingezahlten Beträge erstatten zu lassen (allerdings nur 60%) oder freiwillig weiter einzuzahlen und dann später eben eine "Zusatzrente" zu bekommen. Falls du freiwillig weiter einzahlst, kannst du den Betrag auch auf das Minimum reduzieren, liegt dann bei etwa 110 EUR.
-
- Power User
- Beiträge: 553
- Registriert: Montag 16. April 2007, 20:12
Re: Zulassung (vorerst) behalten?
Ich muss beim Finanzministerium erklären, dass ich ab dem Tag meiner Einstellung nicht mehr als Rechtsanwältin tätig bin und somit die Zulassung rechtzeitig zurückgegeben habe.
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 107
- Registriert: Donnerstag 11. Februar 2010, 11:44
- Ausbildungslevel: RRef
Re: Zulassung (vorerst) behalten?
Wird also nicht nur bei Einstellung sondernn auch bei Übernahme nach Probezeit nochmal die Gesundheit geprüft?batman hat geschrieben:Ist mir neu, dass das geht. Du willst ja sicher die Probezeit überstehen und auf Lebenszeit ernannt werden. Wenn Du keine körperlichen Gebrechen hast und auch sonst nicht auf den Kopf gefallen bist, sollte das klappen.
Was, wenn frau bis dahin depressiv geworden is?
Hugs
Nelli
Nelli
- batman
- Urgestein
- Beiträge: 8287
- Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Zulassung (vorerst) behalten?
Aber nicht amtsärztlich, sondern nur hinsichtlich bekannt gewordener Defizite. Bei einer Depression im pathologischen Sinne wird´s schwerNelliBahn hat geschrieben:Wird also nicht nur bei Einstellung sondernn auch bei Übernahme nach Probezeit nochmal die Gesundheit geprüft?
Was, wenn frau bis dahin depressiv geworden is?
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 107
- Registriert: Donnerstag 11. Februar 2010, 11:44
- Ausbildungslevel: RRef
Re: Zulassung (vorerst) behalten?
Was gibts da zu grinsen???batman hat geschrieben:Aber nicht amtsärztlich, sondern nur hinsichtlich bekannt gewordener Defizite. Bei einer Depression im pathologischen Sinne wird´s schwerNelliBahn hat geschrieben:Wird also nicht nur bei Einstellung sondernn auch bei Übernahme nach Probezeit nochmal die Gesundheit geprüft?
Was, wenn frau bis dahin depressiv geworden is?
Hugs
Nelli
Nelli