Altersgrenzen Verbeamtung / öff. Dienst Bund/Bundesländer

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Altersgrenzen Verbeamtung / öff. Dienst Bund/Bundesländer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo, ich an dieser Stelle kurz fragen, wie in den einzelnen Bundesländern die Altersgrenzen für die Einstellung ins Beamtenverhältnis bzw. den öff. Dienst sind.

Aus Bayern sind mir 45 Jahre bekannt
NRW 40

Wie ist es bei den anderen? Läßt sich leider oft nur schwer ergoogeln.
Holy_Diver
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 83
Registriert: Freitag 20. Oktober 2006, 15:14
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Altersgrenzen Verbeamtung / öff. Dienst Bund/Bundeslände

Beitrag von Holy_Diver »

In HH gilt jedenfalls auch eine Altersgrenze von 45 Jahren.
Hold the heathen hammer high with a battle cry for the pagan past I live one day will die!
Einäugiger Vater, nimm unser Opfer an, lasse uns nicht zurückkehren ohne Reichtum und Ruhm, sei unser Beschützer auf stürmischer See!
Gelöschter Nutzer

Re: Altersgrenzen Verbeamtung / öff. Dienst Bund/Bundeslände

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hm, als rein rechtliche Grenze oder auch als verwaltungspraktische Grenze? War in Bayern z.B. so, daß man früher nur bis 2X (weiß nicht mehr genau) für eine ausbildung im gehobenen Dienst bspw. in Betracht gezogen wurde, wenngleich faktisch 45 Jahre die Grenze waren.

Im Zuge von Gleichbehandlungsgesetzgebung etc. ist das in Bayern gefallen und man kann im Prinzip mit 44 ne ausbildung im gehobenen Dienst starten Inwiefern man da praktisch genommen wird ist dann ne andere Frage, aber mir wurde berichtet, daß hier nun auch ältere Leute eingestellt werden. NRW stellt auch def. bis 40 ein.

Daher mein allg. Interesse, danke für den Beitrag zu Hamburg.
Antworten