Laufbahnwechsel zwischen StA und Richterdienst in NRW

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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savior
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Laufbahnwechsel zwischen StA und Richterdienst in NRW

Beitrag von savior »

Hat jemand nähere Informationen, wie der Laufbahnwechsel in der Justiz in NRW gehandhabt wird? Klar ist, dass ein zeitweiliger Wechsel innerhalb der Probezeit möglich ist. Mir geht es aber v.a. um die Zeit danach. Sprich: Ist es möglich, bei der StA anzufangen und später dann auf eine Richter-Planstelle zu kommen bzw. umgekehrt? Ich habe zwar diese Verwaltungsvorschrift gefunden, werde aber nicht so recht schlau daraus, ob sie auch die Zeit nach der Probezeit erfasst. In erster Linie ist ja dort von Richtern auf Probe die Rede, wenn auch teilweise als Klammerzusatz.

Es wäre schön, wenn jemand vielleicht konkrete Informationen hätte oder eigene Erfahrungen schildern könnte.

Danke im Voraus!
Learned Hand
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Re: Laufbahnwechsel zwischen StA und Richterdienst in NRW

Beitrag von Learned Hand »

savior hat geschrieben:Hat jemand nähere Informationen, wie der Laufbahnwechsel in der Justiz in NRW gehandhabt wird? Klar ist, dass ein zeitweiliger Wechsel innerhalb der Probezeit möglich ist. Mir geht es aber v.a. um die Zeit danach. Sprich: Ist es möglich, bei der StA anzufangen und später dann auf eine Richter-Planstelle zu kommen bzw. umgekehrt? Ich habe zwar diese Verwaltungsvorschrift gefunden, werde aber nicht so recht schlau daraus, ob sie auch die Zeit nach der Probezeit erfasst. In erster Linie ist ja dort von Richtern auf Probe die Rede, wenn auch teilweise als Klammerzusatz.

Es wäre schön, wenn jemand vielleicht konkrete Informationen hätte oder eigene Erfahrungen schildern könnte.

Danke im Voraus!
Möglich ist das, prominentes Beispiel dürfte die ehemalige StA´in Lichtinghagen sein (Ermittlungsverfahren gegen Zumwinkel), die inzwischen an einem Amtsgericht tätig ist. Das ist aber in der Tat ein echter Laufbahnwechsel. Während Du als "Richter" im Wege der Abordnung einfach zum "Staatsanwalt" wirst (oder andersherum) kann ein auf Lebenszeit ernannter Staatsanwalt nicht auf einmal Recht sprechen, d.h. der oder die muß also vom Richterwahlausschuss gewählt und zum Richter am (...) ernannt werden.

Das ganze hängt deshalb sehr davon ab, ob die aufnehmende Behörde Dich auch haben will und dem Richterwahlausschuss überhaupt vorschlägt. Wie das in NRW gehandhabt wird, weiß ich nicht. In Hamburg gibt es das Gerücht, dass das OLG dann noch einmal genau auf die Noten schaut (sprich: ob die auch für die Einstellung als Richter gereicht hätten).
savior
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Re: Laufbahnwechsel zwischen StA und Richterdienst in NRW

Beitrag von savior »

Vielen Dank erstmal für deine Antwort!

Ja, an den Fall Lichtinghagen habe ich auch schon gedacht, so dass ich mir auch dachte, dass ein Wechsel jedenfalls nicht ausgeschlossen sein kann. Mir ging es allerdings in erster Linie nicht um den Wechsel nach der Lebenszeiternennung, sondern um die erstmalige Bewerbung auf eine Planstelle nach der Probezeit (insoweit war meine Frage leider etwas missverständlich). Ich frage mich also, ob es möglich ist, die Probezeit bei der StA zu absolvieren und sich dann auf eine Planstelle als Richter zu bewerben.

Vielleicht sollte ich auch den Hintergrund meiner Frage etwas erläutern: Ich habe mich kürzlich gleichzeitig bei OLG und GStA beworben. Meine Priorität liegt klar beim Richterdienst und die Bewerbung für die StA diente eher dazu, noch ein zweites Eisen im Feuer zu haben, falls es mit der Richterstelle nicht klappt. Nun wurde ich aber von der GStA sehr schnell zum Auswahlgespräch eingeladen, während das OLG laut telefonischer Auskunft erst Ende Oktober wieder ein Assessment Center durchführt (zu dem ich aber höchstwahrscheinlich eine Einladung bekommen dürfte, wenn ich die Mitarbeiterin am Telefon richtig verstanden habe).

Das ist nun natürlich eine etwas blöde Situation, falls ich von der GStA genommen werde. Ich kann dann ja eher schlecht sagen "Ich überleg mir das noch mal und muss Ende Oktober erst noch zum Richter-AC, dann hören Sie wieder von mir!". ;) Andererseits möchte ich bei der StA eigentlich nur anfangen, wenn ich zumindest die realistische Chance habe, später auch auf eine Planstelle als Richter zu wechseln. Zwar bin ich der StA auch nicht abgeneigt, aber mein erstes Ziel ist wie gesagt der Richterdienst... :-k
Gelöschter Nutzer

Re: Laufbahnwechsel zwischen StA und Richterdienst in NRW

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

wir hatten im mai im rahmen der f-ag eine info-veranstaltung über die einstellung in den richterdienst. unser ausbildungsleiter wies uns explizit auf die charmante möglichkeit hin, die erprobung bei der sta zu machen und danach in den richterlichen dienst zu wechseln. so wie er das geschildert hat, schien der laufbahnwechsel direkt nach ende der erprobung möglich zu sein.

ich würde an deiner stelle entweder direkt beim jm nachfragen oder vllt mal beim richterbund. die sind ja schließlich für sta und richter zuständig und sollten das wissen. ansonsten würde ich mal schauen, wann dich die gsta einstellen würde. sollte das der 01.11. oder 01.12. sein, könntest du ja immer noch zum richter-ac ende oktober gehen und - wenn du genommen wirst - kurzfristig bei der gsta absagen. hätte auch den vorteil, dass du die amtsärztliche untersuchung für die richterstelle wahrscheinlich auch schon hinter dir hättest und du recht kurzfristig eingestellt werden könntest. würde allerdings dann noch mal bzgl. des richter-ac nachhaken, ob du tatsächlich zum ende oktober eingeladen wirst, denn meines wissens sind da einige einladungen schon vor rd. einer woche rausgegangen.
savior
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Re: Laufbahnwechsel zwischen StA und Richterdienst in NRW

Beitrag von savior »

Danke für die Antwort und insbesondere für die Anregung bzgl. der Nachfrage beim Richterbund. Die Idee hatte ich noch gar nicht.

Ich werde wohl nochmal beim OLG nachfragen, ob sie mich im Oktober einladen. Bisher habe ich keine Einladung, allerdings soll es im Oktober wohl auch zwei Termine geben, möglicherweise komme ich auch erst beim zweiten dran. Die Mitarbeiterin am Telefon hat es wie gesagt mehr oder weniger deutlich durchklingen lassen, dass ich im Oktober dabei bin. Dumm wäre es natürlich, wenn ich jetzt nicht eingeladen werde, weil meine Personalakte gerade bei der GStA war. ::roll:
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Re: Laufbahnwechsel zwischen StA und Richterdienst in NRW

Beitrag von savior »

Ich hätte in dem Zusammenhang noch eine Frage: Nach § 12 II DRiG besteht nach spätestens 5 Jahren Probezeit ja ein Anspruch auf Lebenszeiternennung. Nach welchen Kriterien geschieht dann aber in der Praxis die Auswahl, wenn sich mehrere Bewerber auf eine Planstelle bewerben? Stehen die Examensnoten im Vordergrund oder eher die Leistungen in der Probezeit?
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batman
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Re: Laufbahnwechsel zwischen StA und Richterdienst in NRW

Beitrag von batman »

Die Ernennung auf Lebenszeit ist keine Bewerberauswahl. Man wird mit Ablauf der Probezeit in eine Planstelle eingewiesen.
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Re: Laufbahnwechsel zwischen StA und Richterdienst in NRW

Beitrag von savior »

Das ist in NRW allerdings anders. Hier gibt es regelmäßig Stellenausschreibungen im Justizministerialblatt, auf die man sich dann bewerben kann. Z.B. hier die aktuelle Ausgabe: http://www.justiz.nrw.de/RB/jmbl/20100901.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
savior
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Re: Laufbahnwechsel zwischen StA und Richterdienst in NRW

Beitrag von savior »

Ich bin jetzt doch selbst fündig geworden. Falls es noch jemanden interessiert: Es kommt maßgeblich auf die dienstlichen Beurteilungen in der Probezeit an: http://www.olg-hamm.de/aufgaben/04_verw ... /index.php (Verwaister Link http://www.olg-hamm.de/aufgaben/04_verwaltung/dez1/planmaessig/index.php automatisch entfernt)
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