Bewerbung ordentliche Gerichtsbarkeit BW

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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stinkerle
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Bewerbung ordentliche Gerichtsbarkeit BW

Beitrag von stinkerle »

Hallo Leute!

ich lese nun schon seit ewigkeiten im forum mit und nun hab ich auch mal eine frage, die ihr als kompetentes forum mir vielleicht beantworten könnt.
also ich habe mich anfang dieser woche bei der justiz in bw beworben und sitze jetzt schon auf kohlen, weil ich keine ahnung habe wie lang es dauert bis man was von denen hört. außerdem weiß ich nicht, ob ich mir überhaupt hoffnungen machen darf oder nicht. hab knapp 8 pkt im ersten und knapp 10 pkt im zweiten, jeweils aus bw.

ich hoffe jemand kann mir was genaueres sagen, bin jetzt schon am rande des wahnsinns... ::roll:

danke schonmal!
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non-liquet
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Re: Bewerbung ordentliche Gerichtsbarkeit BW

Beitrag von non-liquet »

Die Punkte-Hürde dürftest Du mit den Ergebnissen überwinden, jetzt kommt es auf die weiteren Faktoren (also Einstellungsbedarf, Stationszeugnisse, Stellungnahme des Ausbildungleiters) an. Ansonsten kann das schon noch ein paar Tagen dauern (bis Anfang nächster Woche), bis da eine Reaktion erfolgt - also keine Bange.
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batman
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Re: Bewerbung ordentliche Gerichtsbarkeit BW

Beitrag von batman »

stinkerle hat geschrieben:bin jetzt schon am rande des wahnsinns... ::roll:
Warum?
Gewöhn Dich schon mal dran, dass in der Justiz nicht alles von heute auf morgen läuft :D
Gelöschter Nutzer

Re: Bewerbung ordentliche Gerichtsbarkeit BW

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Erst mal Glückwunsch zum gelungenen Examen. Ich weiß von einem Bekannten, der mit schlechteren Ergebnissen in der letzten Runde noch eingestellt wurde. Die Einstellungspraxis dürfte allerdings so sein, dass zunächst die Bewerber mit den besseren Examen eingeladen werden. Hiervon wird es jetzt unmittelbar nach der mündlichen Prüfung noch einige gben. Das kann also durchaus noch ein bis zwei Monate dauern, bis eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erfolgt. Die Chancen dürften aber mit einem 2. Examen von knapp 10 Punkten so schlecht nicht sein. Und bis dahin git die Bürgerpflicht Nummer 1: Ruhe und Gelassenheit bewahren! In diesem Sinne,
Beste Grüße
stinkerle
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Re: Bewerbung ordentliche Gerichtsbarkeit BW

Beitrag von stinkerle »

Danke für die antworten!
es ist mir schon klar, dass es etwas dauern wird, bis man was von denen hört, aber da es mein absoluter traum ist bei der justiz zu arbeiten, wüsste ich es halt einfach gern schon heute als morgen ob es denn geklappt hat...
und je nach dem wen man fragt bekommt man bei meinen noten von "auf jeden fall bewerben das wird sicher klappen" bis hin zu ungläubigem staunen sich bei einem so "schlechten" ersten examen bewerben zu wollen alle reaktionen #-o
wie gesagt, nochmal danke für eure einschätzung und ich harre der dinge die da kommen
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Einwendungsduschgriff
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Re: Bewerbung ordentliche Gerichtsbarkeit BW

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Welches OLG denn überhaupt? Karlsruhe (Maurer) meldet sich meist sehr schnell bei Interesse. Da hab ich noch nicht gehört, daß der Erstkontakt deutlich länger als eine Woche, vielleicht mal knappe zwei auf sich warten läßt. Das Prinzip ist wohl eher: schnell melden, frühes Gespräch und dann kann es dauern ;)
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
LieschenMueller
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Re: Bewerbung ordentliche Gerichtsbarkeit BW

Beitrag von LieschenMueller »

Notenmäßig sollte das schon für eine Einladung reichen, ein Personaler hat kürzlich fallen lassen, die Notenanforderungen seien gerade eher am sinken und Du hast ja immerhin ein vb. Es kann natürlich passieren, dass Dir trotz Bewerbung für die ordentliche Gerichtsbarkeit auch eine Stelle zB am Sozialgericht angeboten wird, wenn dort gerade dringend eine Stelle zu besetzen ist, aber das ist jetzt natürlich Spekulation. Also einfach noch ein paar Tage warten, die melden sich bestimmt bald.
"Ich weiß nur das, was wir wissen. Ob ich alles weiß, was wir wissen weiß ich auch nicht, aber ich weiß natürlich, niemand von uns weiß etwas was er nicht weiß." (Dr. W. Schäuble)
stinkerle
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Re: Bewerbung ordentliche Gerichtsbarkeit BW

Beitrag von stinkerle »

Also ich habe heute einen Brief vom ministerium bekommen in dem stand, dass man sich einen Überblick über die Bewerber- und Stellensituation machen werde und man dann ggf auf mich zurück käme. dh wohl, dass ich hoffen muss, dass sich nicht zu viele bewerben damit für mich noch was über bleibt...

@einwendungsduschgriff: hab mich allg für bawü beworben, also für karlsruhe und stuttgart, geantwortet hat mir jetzt die personalreferentin von stuttgart
julée
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Re: Bewerbung ordentliche Gerichtsbarkeit BW

Beitrag von julée »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Welches OLG denn überhaupt? Karlsruhe (Maurer) meldet sich meist sehr schnell bei Interesse. Da hab ich noch nicht gehört, daß der Erstkontakt deutlich länger als eine Woche, vielleicht mal knappe zwei auf sich warten läßt. Das Prinzip ist wohl eher: schnell melden, frühes Gespräch und dann kann es dauern ;)
Heißt also: Bewerber sichern, bevor es andere tun ;) Was heißt denn "dann kann es dauern" ungefähr? Kann man noch eine halbe Weltreise einplanen oder nur einen normalen Urlaub?
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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Kiesela
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Re: Bewerbung ordentliche Gerichtsbarkeit BW

Beitrag von Kiesela »

Planbar ist da nichts, die Spannweite reicht von konkreter Äußerung im Gespräch über nach einigen Tagen bis zu nach mehreren Wochen.
Nur noch Schnösel und Spießer.
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