Rund ums Studium...

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Lucia2010
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Rund ums Studium...

Beitrag von Lucia2010 »

Hallo ihr,

seit ein paar Wochen habe ich hier immer als Gast mitgelesen und mich jetzt doch entschieden, mich anzumelden und mitzuschreiben. Auch, weil ich hier bisher sehr sehr viele kompetente und nette Beiträge lesen konnte.

(...)

Liebe Grüße,
Lucia
Zuletzt geändert von Lucia2010 am Freitag 22. Juli 2011, 16:09, insgesamt 3-mal geändert.
"Der Senat antwortet auf Fragen, die der Fall nicht aufwirft, mit Verfassungsgrundsätzen, die das Grundgesetz nicht enthält.“ - Sondervotum Prof. Dr. Lübbe-Wolff
Gelöschter Nutzer

Re: Rund ums Studium...

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Der Beitrag könnte von mir sein. Wirklich exakt. 8-[

Viele Grüße
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Muirne
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Re: Rund ums Studium...

Beitrag von Muirne »

Jetzt hinterfrage doch nicht gleicht alles - nach ein paar Wochen.

1. niemand sagt, dass es stimmt, wenn dir die Leute sagen, sie tun so wenig.

2. eine verhauene Probeklausur ist gar kein Problem. Ich habe meine allererste Probeklausur nie abgeholt, aber ich glaube, sie war auch schlecht. Ich hatte allerdings auch nicht gelernt, sondern mich auf mein unermessliches Talent verlassen.

3. Vielleicht machst du wirklich was falsch - zuviel lernen, vor allem so früh schon. Aber das kannst du am Besten nach den Klausuren verifizieren. Ich finde ja, man darf sich nicht zu doll stressen lassen. Aber das ist sehr schwer, geb ich zu.

4. Wieso willst du den Freischuss machen? Gibts dafür einen Grund? Ich habe bisher noch keinen guten gelesen. Es kann ja wohl nicht das Ziel sein zweimal durchs Examen zu fallen.

5. Unzufriedenheit: Daran muss man arbeiten. Ansprüche runterschrauben, jedoch nicht zu weit (!). Beim Examenstermin bei VB angekommen sein.

6. Vielleicht doch mal feiern gehen?
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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bilguer
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Re: Rund ums Studium...

Beitrag von bilguer »

Hallo,
ich kann jedem angehenden Studenten bzw gerade beginnenden Studenten nur empfehlen, sich nicht unnötig verunsichern zu lassen, sondern in aller Ruhe und Gelassenheit das Studium zu beginnen und einfach zu testen, ob einem die Rechtswissenschaften zusagen.

Wenn das so ist, dann kommt man auch durch das Studium. Schlechte Klausuren gehören übrigens auch dazu.

Ja, man muss für ein erfolgreiches Jurastudium lernen. Nein, das muss nicht Tag und Nacht sein!!!
Warum Du Dich selber so unter Druck setzt, weiß ich nicht, ich halte das aber für komplett überflüssig. Wichtig ist nur, dass man selbstbewusst genug ist, seinen eigenen Lernweg zu finden und den dann auch zu gehen, unabhängig davon, wie die Kolleginnen und Kollegen das machen.
Bei uns kursierte immer das Gerücht, man könne nur mit Repititorium bestehen. Wenn man allerdings ohne Repetitor lernen kann und lediglich die Unterlagen gut findet, kann man das auch machen - ohne sich ständig einreden zu müssen, dass das Studium so nicht zu bestehen sei.

Lange Rede, kurzer Sinn:
Durchatmen, klaren Kopf bewahren, auch andere Dinge machen und Semester für Semester abarbeiten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Du das schaffst.

Gruß
bilguer
recht_selten
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Re: Rund ums Studium...

Beitrag von recht_selten »

- Beim lernen kommt es wie bei so vielem auf die qualität an und nicht auf die bloße menge. Lieber jeden tag 3-4 stunden konzentriert (und v.a. regelmäßig) lernen als 8 stunden lustlos vor den büchern rumhocken. 6 stunden am tag sind mehr als genug, m.E. sogar in der examensvorbereitung. In den ersten semestern würde ich leute mit einem solchen arbeitspensum sogar als extrem fleißig bezeichnen. Bis zum 5. semester war ich fast nur zu den hausarbeitenzeiten in der bibliothek.
- Dass eine klausur mal nicht läuft ist indes völlig normal, selbst bei guten studenten. Jura ist eben kein studium, bei dem einem ständig zucker in den arsch beblasen wird (ums mal derb auszudrücken). Während ein ausreichend in anderen studiengängen schon fast eine ohrfeige ist, ist das bei meist die durchschnittsnote. Ein "sehr gut" erreichen die meisten (mich eingeschlossen) im ganzen studium (zumindest in klausuren) nicht. Anderswo massenware.
Aber man sollte nicht zu viel jammern, schließlich haben wir es uns ja alle selbst ausgesucht. Wie man sich bettet, ...
Eagnai
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Re: Rund ums Studium...

Beitrag von Eagnai »

Muirne hat geschrieben:4. Wieso willst du den Freischuss machen? Gibts dafür einen Grund? Ich habe bisher noch keinen guten gelesen. Es kann ja wohl nicht das Ziel sein zweimal durchs Examen zu fallen.
Wenn man in einem Bundesland (wie z.B. NRW) studiert, in dem der Verbesserungsversuch an den Freischuss gekoppelt ist, d.h. in dem man nur dann das Examen noch einmal zur Notenverbesserung wiederholen kann, wenn man vorher den Freischuss wahrgenommen hat, dann gibt es eine ganze Menge Gründe dafür, den Freischuss mitzunehmen.

Ist man in einem Bundesland, wo man den Verbesserungsversuch unabhängig vom Freischuss wahrnehmen darf, sprechen weniger wichtige Gründe für den Freischuss, aber selbst dann finde ich dein Argument nicht sehr überzeugend - denn nur weil es nicht das Ziel ist, zweimal durchs Examen zu fallen, heißt das noch lange nicht, dass es nicht passieren kann.
Atropos
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Re: Rund ums Studium...

Beitrag von Atropos »

1) Deine Ängste bezüglich der Stoffmenge sind teilweise unbegründet: Der Stoff im Examen teilt sich in Hauptgebiete und Nebengebiete (meist "im Überblick" in den Prüfungsordnungen). Zum Beispiel in deinem 4. Semester sind Arbeitsrecht+Handels/Gesellschaftsrecht+Europäisches Privatrecht mit 10 SWS veranschlagt;
Diese Gebiete sind aber auf keinen Fall 2,5x mehr Stoff als BGB-AT. Du kannst dir ja mal zB hier (Verwaister Link http://www.jura.uni-muenchen.de/personen/knoche_joachim/examensvorbereitung.html automatisch entfernt) einen Beispielsplan für die Examensvorbereitung anschauen.

2) Die Qualität des Lernens ist viel wichtiger als die Quantität. Hast du schonmal Bücher über juristische Lerntechnik gelesen? Zum Beispiel "Haft: Einführung ins juristische Lernen" oder "Schmalz: Einführung in die Methodenlehre" oder "Barbara Lange: ?juristisches Lernen oder so" kannst du dir mal in der Unibibliothek anschauen, um Ideen zu bekommen. Das Wichtigste ist aber, deine persönliche Lernmethode zu finden!

Ein paar Tipps:
- keine Zeitschriften im 1. Semester lesen
- Beim Lernen extrem nah am Gesetzestext arbeiten; häufig wird in Büchern vieles aufgeführt, das sich direkt aus dem Gesetzestext ergibt.
Auch Schemata kann man sich meistens daraus herleiten
- Versuch Gebiete gedanklich zu strukturieren: Was ist die Regel? Gibt es dazu eine Ausnahme? Gibt es eine Gegenausnahme?
Vor allem gedanklich die umstrittenen Problemkreise von normalen Stoff abtrennen.
- Skripte und Karteikarten schreiben im 1. Semester sehe ich eher skeptisch; Es gilt auch hier "Garbage in - Garbage out".
Wenn Skripte, dann möglichst kurz, damit sie sich zum schnellen Wiederholen eignen.
- Möglichst wenig bis nichts auswendig lernen

3) Du musst dir bewusst werden, dass du in Jura den Erfolg nicht so erzwingen kannst, wie in anderen Fächern. Du wirst nie wirklich durch Noten eine Bestätigung haben, im Fach gut aufgehoben zu sein.
Stell dir vor, du wüsstest jetzt, dass dein persönliches Maximum im Examen 7,5 Punkte sind. Würdest du dann lieber etwas anderes studieren?
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Muirne
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Re: Rund ums Studium...

Beitrag von Muirne »

Eagnai hat geschrieben:
Muirne hat geschrieben:4. Wieso willst du den Freischuss machen? Gibts dafür einen Grund? Ich habe bisher noch keinen guten gelesen. Es kann ja wohl nicht das Ziel sein zweimal durchs Examen zu fallen.
Wenn man in einem Bundesland (wie z.B. NRW) studiert, in dem der Verbesserungsversuch an den Freischuss gekoppelt ist, d.h. in dem man nur dann das Examen noch einmal zur Notenverbesserung wiederholen kann, wenn man vorher den Freischuss wahrgenommen hat, dann gibt es eine ganze Menge Gründe dafür, den Freischuss mitzunehmen.

Ist man in einem Bundesland, wo man den Verbesserungsversuch unabhängig vom Freischuss wahrnehmen darf, sprechen weniger wichtige Gründe für den Freischuss, aber selbst dann finde ich dein Argument nicht sehr überzeugend - denn nur weil es nicht das Ziel ist, zweimal durchs Examen zu fallen, heißt das noch lange nicht, dass es nicht passieren kann.
Für NRW hast du ganz Recht, da würd ichs dann wohl auch versuchen. Aber so, naja. Wenn ich jetzt wüsste, dass ich 3 Mal Examen schreiben müsste um durchzukommen (und das nur das erste), dann würde ich kein Jura studieren. Das würd ich nicht packen. 3 Mal...? Das ist ja eine nicht zu unterschätzende Belastung.
Ich gehe einfach fest davon aus, dass ich höchstens zweimal schreibe. Sollte ich zweimal durchfallen, wäre das zwar ein Alptraum, aber dann bin ich den Anforderungen wohl nicht gewachsen und sollte mich nicht auch noch durchs Ref oder ein 3. Mal 1. Ex quälen... :(
Ich denke außerdem, dass man möglichst gut vorbereitet ins Examen gehen sollte und nicht halbherzig gestresst. Wenn man es locker in 8 schafft ist es ja ein nettes Gimmick, aber es kann nicht das Ziel sein halbherzig vorbereitet mitzuschreiben nur um 2 Mal durchfallen zu dürfen. Examensvorbereitung ist unschön und das will ich nicht oft machen müssen.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
Gelöschter Nutzer

Re: Rund ums Studium...

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Atropos hat geschrieben:- Möglichst wenig bis nichts auswendig lernen
wow, wie soll das den gehen?
Ich kann mir z.B. fast nichts merken, wenn ich es nicht auswendig gelernt habe.
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Ara
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Re: Rund ums Studium...

Beitrag von Ara »

-Heinrich- hat geschrieben:
Atropos hat geschrieben:- Möglichst wenig bis nichts auswendig lernen
wow, wie soll das den gehen?
Ich kann mir z.B. fast nichts merken, wenn ich es nicht auswendig gelernt habe.
Es gibt Leute die lernen Sachen auswendig die im Gesetz stehen...
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Rund ums Studium...

Beitrag von EinHeinz »

-Heinrich- hat geschrieben:
Atropos hat geschrieben:- Möglichst wenig bis nichts auswendig lernen
wow, wie soll das den gehen?
Ich kann mir z.B. fast nichts merken, wenn ich es nicht auswendig gelernt habe.
Nehmen wir doch mal das üblichste Auswendiglernproblemfeld (übrigens ein schönes Wort :)): Schemata... Wofür versucht man sich zu jeden Tatbestand ein Schemata reinzupressen, wodurch oftmals die Prüfung schwer nachvollziehbar ist... es steht so viel im Gesetz, wichtig ist es doch vielmehr, die Ausnahmen zu kennen, wann und warum ich etwas restriktiv auslege und wie ich wo eine Analogie nutzen kann.

Wo man wohl kaum drum rum kommen wird, auch im ersten Semester: Definitionen. Ein paar müssen einfach sitzen um den Haken an der Lösungsskizze zu haben. Gleiches gilt für die Zulässigkeit mit Standardproblemen.
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Re: Rund ums Studium...

Beitrag von bilguer »

-Heinrich- hat geschrieben:
Atropos hat geschrieben:- Möglichst wenig bis nichts auswendig lernen
wow, wie soll das den gehen?
Ich kann mir z.B. fast nichts merken, wenn ich es nicht auswendig gelernt habe.
Auch wenn ich das sture Auswendiglernen für hochgradig bescheuert halte, gerade für das 1.Staatsexamen ist Auswendiglernen teilweise unerlässlich. Ich erinnere nur an die ganzen Defintionen im Strafrecht. Wenn die nicht gut sitzen, gibt es in den Klausuren erhebliche Probleme.

Gruß
bilguer
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Re: Rund ums Studium...

Beitrag von Motte »

-Heinrich- hat geschrieben:
Atropos hat geschrieben:- Möglichst wenig bis nichts auswendig lernen
wow, wie soll das den gehen?
Ich kann mir z.B. fast nichts merken, wenn ich es nicht auswendig gelernt habe.
Indem man nur soviel auswendig lernt, wie nötig ist. Wie gesagt, einige lernen dabei gleichzeitig das Gesetz auswendig. Das ist nicht Ziel der Übung, sondern allenfalls, wo in etwa man die §§ findet. Wieso sollte man z.B. eine Legaldefinition auswendig lernen - zumal man in der Regel eh den § dazu zitieren sollte.
Wenn Sie einen Schweizer Bankier aus dem Fenster springen sehen, springen Sie hinterher. Es gibt bestimmt etwas zu verdienen. (Voltaire)
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Re: Rund ums Studium...

Beitrag von Otto1987 »

Eagnai hat geschrieben:Ist man in einem Bundesland, wo man den Verbesserungsversuch unabhängig vom Freischuss wahrnehmen darf[...]
Wenn ich mal kurz dazwischenquatschen darf...
In welchen Bundesländern ist das denn so?
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lawlita
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Re: Rund ums Studium...

Beitrag von lawlita »

Bayern, Baden-Württemberg...
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