[TV-L E13] Stufen
Moderator: Verwaltung
- Einwendungsduschgriff
- Fossil
- Beiträge: 14744
- Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
- Ausbildungslevel: Doktorand
[TV-L E13] Stufen
Verstehe ich das richtig, daß die vorherige Erfahrung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 TV-L nur für die erstmalige Eingruppierung eine Rolle spielt? Mit anderen Worten: eine Berufserfahrung - sei sie nun einschlägig oder nicht - führt nie dazu, daß man früher die Stufe wechseln kann?
Beispiel: A wird am 1. Oktober 2009 in den öffentlichen Dienst eingestellt, Entgeltgruppe E13. Vorher hat er zehn Monate in der freien Wirtschaft gearbeitet.
a) Die Eingruppierung erfolgt in Stufe 1, da keine Berufserfahrung von mindestens einem Jahr vorliegt, vgl. § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L.
b) Der Wechsel in Stufe 2 erfolgt erst zum 1. Oktober 2010, da die 10 Monate in keiner Weise angerechnet werden.
Richtig?
Beispiel: A wird am 1. Oktober 2009 in den öffentlichen Dienst eingestellt, Entgeltgruppe E13. Vorher hat er zehn Monate in der freien Wirtschaft gearbeitet.
a) Die Eingruppierung erfolgt in Stufe 1, da keine Berufserfahrung von mindestens einem Jahr vorliegt, vgl. § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L.
b) Der Wechsel in Stufe 2 erfolgt erst zum 1. Oktober 2010, da die 10 Monate in keiner Weise angerechnet werden.
Richtig?
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
-
- Super Power User
- Beiträge: 763
- Registriert: Freitag 4. Mai 2007, 00:03
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: [TV-L E13] Stufen
Tarifrecht im TVöD/TV-L ist sehr kompliziert. Aber ich meine, dass Du recht haben könntest. Das kommt vor allem auch immer auf die jeweilige Stelle an und ob die Berufserfahrung hierfür einschlägig ist.
Falls Du hier keine Anwort bekommst, würde ich mal in diesem Forum nachfragen.
Gibt es grad keine Stellen zur Verbeamtung oder warum interessiere Dich die E-13 Stellen? Du scheinst ja sehr gute Noten zu haben.
Falls Du hier keine Anwort bekommst, würde ich mal in diesem Forum nachfragen.
Gibt es grad keine Stellen zur Verbeamtung oder warum interessiere Dich die E-13 Stellen? Du scheinst ja sehr gute Noten zu haben.
- Einwendungsduschgriff
- Fossil
- Beiträge: 14744
- Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
- Ausbildungslevel: Doktorand
Re: [TV-L E13] Stufen
Die Einstellung als Akademischer Rat ist nicht immer so leicht. Häufig sind es halt doch TV-L E13 Stellen.
Danke für die Antwort Die Berufserfahrung könnte einschlägig sein, aber vermutlich bringt es eben nicht viel, da sie unter einem Jahr liegen wird.
Danke für die Antwort Die Berufserfahrung könnte einschlägig sein, aber vermutlich bringt es eben nicht viel, da sie unter einem Jahr liegen wird.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
- showbee
- Fossil
- Beiträge: 9977
- Registriert: Dienstag 21. August 2007, 19:58
- Ausbildungslevel: RA
Re: [TV-L E13] Stufen
Unikarriere?
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
- Einwendungsduschgriff
- Fossil
- Beiträge: 14744
- Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
- Ausbildungslevel: Doktorand
Re: [TV-L E13] Stufen
Jep, vielleicht. Endgültig entscheiden kann man das eh erst nach der Diss...
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
- Einwendungsduschgriff
- Fossil
- Beiträge: 14744
- Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
- Ausbildungslevel: Doktorand
Re: [TV-L E13] Stufen
Ich wärm das mal auf: eine Anrechnung einer Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer größeren Kanzlei für eine Stelle als Akademischer Mitarbeiter/Wissenschaftlicher Assistent (TV-L E 13) an einer Hochschule/Institut wird schwer, oder? Das Jahr wird wohl doch voll werden. Vortragen kann man den Sachverhalt - sofern es relevant wird - ja mal, aber ich selbst würde es eher nicht anerkennen. Meinungen?
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
- batman
- Urgestein
- Beiträge: 8287
- Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: [TV-L E13] Stufen
Zu § 16 Abs. 2 TV-L heißt es: "Einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit".
Das kann man sich bei einem Job als WiMi in einer großen Kanzlei durchaus vorstellen, auch wenn dort die Mitwirkung am Lehrbetrieb wegfällt. Kommt sicher darauf an, wie die Tätigkeit im Zeugnis (oder dem Empfehlungsschreiben) der Kanzlei umschrieben wird.
Das kann man sich bei einem Job als WiMi in einer großen Kanzlei durchaus vorstellen, auch wenn dort die Mitwirkung am Lehrbetrieb wegfällt. Kommt sicher darauf an, wie die Tätigkeit im Zeugnis (oder dem Empfehlungsschreiben) der Kanzlei umschrieben wird.
-
- Fossil
- Beiträge: 13077
- Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: [TV-L E13] Stufen
ich würde sagen: Versuchen kann man es ja mal
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
-
- Newbie
- Beiträge: 5
- Registriert: Mittwoch 19. März 2008, 11:58
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: [TV-L E13] Stufen
Mir ist ein Fall bekannt, in dem bei einer Einstellung als Wiss. Ang. (TV-L E13) eine Eingruppierung in Stufe 2 erfolgte, und zwar aufgrund einer Rechtsanwaltstätigkeit in einer größeren Kanzlei von mehr als einem Jahr.
- Einwendungsduschgriff
- Fossil
- Beiträge: 14744
- Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
- Ausbildungslevel: Doktorand
Re: [TV-L E13] Stufen
Hm, hm. Probieren werde ich es sicherlich einmal. Stufe 1 auf Stufe 2 lohnt halt ordentlich, sind immerhin knapp vierhundert Euro brutto. Und in der Tat: da müssen gewisse Sachen im Zeugnis betont werden. Sollte aber kein Problem sein
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
- Einwendungsduschgriff
- Fossil
- Beiträge: 14744
- Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
- Ausbildungslevel: Doktorand
Re: [TV-L E13] Stufen
Ergebnisbericht: hat (doch) geklappt.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Ich wärm das mal auf: eine Anrechnung einer Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer größeren Kanzlei für eine Stelle als Akademischer Mitarbeiter/Wissenschaftlicher Assistent (TV-L E 13) an einer Hochschule/Institut wird schwer, oder? Das Jahr wird wohl doch voll werden. Vortragen kann man den Sachverhalt - sofern es relevant wird - ja mal, aber ich selbst würde es eher nicht anerkennen. Meinungen?
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
- showbee
- Fossil
- Beiträge: 9977
- Registriert: Dienstag 21. August 2007, 19:58
- Ausbildungslevel: RA
Re: [TV-L E13] Stufen
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
- batman
- Urgestein
- Beiträge: 8287
- Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
- Ausbildungslevel: Anderes