Hallo zusammen,
ich bin demnächst zum Einstellungsinterview für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Niedersachsen eingeladen. Es soll ein ca. zweistündiges strukturiertes Interview geführt werden. In der Sache ist das Interview sicherlich mit dem der ordentlichen Gerichtsbarkeit vergleichbar, d.h. der 1. Teil behandelt die eigene Biographie, der 2. "Fallanalyse", insbes. Rollenspiele.
Hat jemand damit Erfahrung? Gibt es bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit Besonderheiten hinsichtlich des 2. Teils?
Ich bin für jede weitere Information dankbar!
Grüße aus Münster
Einstellung OVG Lüneburg
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