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Moderator: Verwaltung
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Re: Adressierung so richtig?
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Zuletzt geändert von 12345678 am Montag 9. Mai 2011, 23:37, insgesamt 1-mal geändert.
- Einwendungsduschgriff
- Fossil
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Re: Adressierung so richtig?
Für was willst Du Dich denn überhaupt bewerben? Höherer Justizdienst? Dann definitiv nicht ans Kammergericht: http://www.berlin.de/sen/justiz/struktu ... i_sta.html
Sollte das freilich nur ein irritierend gewähltes Beispiel sein, dann würde ich zu
[Gericht/Behörde]
[Herr/Frau Bezeichnung Dr. Vorname Nachname]
raten. Die "Verweiblichung" ist meines Erachtens in Bezug auf die Abkürzungen immer noch fakultativ. Bei Präsidenten, Direktoren, Behördenleitern etc. kann/sollte man mE anders verfahren (Bezeichnung ausschreiben). Das genaue Protokoll habe ich aber auch nicht immer im Kopf. Bei Zweifeln und/oder Interesse hilft ein Blick in das Internetangebot des BMI.
Sollte das freilich nur ein irritierend gewähltes Beispiel sein, dann würde ich zu
[Gericht/Behörde]
[Herr/Frau Bezeichnung Dr. Vorname Nachname]
raten. Die "Verweiblichung" ist meines Erachtens in Bezug auf die Abkürzungen immer noch fakultativ. Bei Präsidenten, Direktoren, Behördenleitern etc. kann/sollte man mE anders verfahren (Bezeichnung ausschreiben). Das genaue Protokoll habe ich aber auch nicht immer im Kopf. Bei Zweifeln und/oder Interesse hilft ein Blick in das Internetangebot des BMI.
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Re: Adressierung so richtig?
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- batman
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Re: Adressierung so richtig?
Abkürzungen sind unförmlich.
Für die Anschrift empfehle ich:
Frau Richterin am Landgericht Dr. Merkel
Für die Anrede:
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel
Für die Anschrift empfehle ich:
Frau Richterin am Landgericht Dr. Merkel
Für die Anrede:
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel
- Levi
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Re: Adressierung so richtig?
RiLG ist die Abkürzung einer Amtsbezeichnung (Kein Titel - Titel wurden in der Verwaltung bereits mit der Weimarer Reichsverfassung abgeschafft; und auch keine Berufsbezeichnung - das wäre dann nur "Richter/in").12345678 hat geschrieben:- ob man überhaupt den Titel (oder bloße Berufsbezeichnung?, dann wohl eher nicht) "RiLG" nennt,
Wenn die Amtsbezeichnung in der Ausschreibung nicht ausdrücklich angegeben war, würde ich die Amtsbezeichnung im Zweifel weglassen - das nimmt einem normalerweise niemand Übel.
Wenn man die Amtsbezeichnung allerdings verwenden möchte, sollte man sie ausschreiben - nicht abkürzen. Abkürzungen (außer Dr.) sind in Anschriften unüblich. Also:
Kammergericht B
Frau Richterin am Landgericht
Dr. Maria Merkel
Immer nach der geschlechtsspezifischen Anrede "Herr/Frau" in der Anschrift.- ob dieser ggf. vor oder nach "Frau" steht und
Wie gesagt: Ich würde Amtsbezeichnungen in Anschriften nie abkürzen.- ob es ggf. Ri'inLG (und entsprechend nicht "RiLG") heißt.
(wenn du aber unbedingt abkürzen willst, würde ich es geschlechtsspezifisch tun - also Ri'inLG; das ist in der Verwaltung heute üblich und es gibt durchaus die ein oder andere Kollegin, die es einem krumm nimmt, wenn man ihre Amtsbezeichnung vermännlicht.)
Bei einer Bewerbung würde ich immer schreiben: Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,Wo ich das mit Titel/Berufsbezeichnung nun gerade schreibe, frage mich nun auch noch, wie die Anrede richtig lautet.
- Mehr nicht und auf keinen Fall die Amtsbezeichnung hinzufügen (außer beim Behördenleiter, da kann und sollte man dann "Herr Direktor/Präsident/Minister Dr. XY" schreiben).
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Re: Adressierung so richtig?
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Re: Adressierung so richtig?
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Re: Adressierung so richtig?
@Levi: Was genau ist der Unterschied zwischen einer Amtsbezeichnung und einer Berufsbezeichnung? Welchen Beruf übt dann z. B. ein Oberregierungsrat aus? Nur aus Interesse...
- batman
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Re: Adressierung so richtig?
Ein ORR ist zum Beispiel Referent.
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Re: Adressierung so richtig?
Ein kleiner Hinweis: Soweit Gerichte Verwaltungsaufgaben übernehmen (z. B. Personalauswahl), ist die übliche Bezeichnung der Behörde (auch im Schriftverkehr) verbreitet „Der Präsident des Oberlandesgerichts“, „Die Direktorin des Amtsgerichts“ usw., und zwar auch dann, wenn sich das Schreiben gar nicht an den Behördenleiter persönlich richtet.
In Anschriften würde ich übrigens nie einen Namen aufführen. Möglicherweise hält die Geschäftsstelle so ein Schreiben für „persönlich“. Wenn der Genannte gerade drei Wochen im Urlaub ist, vergammelt es vielleicht in dieser Zeit in seinem Fach. Besser: Die Bezeichnung des Verwaltungsdezernats in Erfahrung bringen. Man könnte dann z. B. schreiben:
An den
Präsidenten des Kammergerichts
Dezernat I (Personal) (oder wie immer es heißt)
Ronald-Reagan-Platz 555
12345 Berlin
In der Anrede dann vielleicht: Sehr geehrter Herr Vorsitzender Richter xy (Name des Dezernenten), sehr geehrte Damen und Herren … Niemals RiLG, ROLG, VROLG o.ä.
In Anschriften würde ich übrigens nie einen Namen aufführen. Möglicherweise hält die Geschäftsstelle so ein Schreiben für „persönlich“. Wenn der Genannte gerade drei Wochen im Urlaub ist, vergammelt es vielleicht in dieser Zeit in seinem Fach. Besser: Die Bezeichnung des Verwaltungsdezernats in Erfahrung bringen. Man könnte dann z. B. schreiben:
An den
Präsidenten des Kammergerichts
Dezernat I (Personal) (oder wie immer es heißt)
Ronald-Reagan-Platz 555
12345 Berlin
In der Anrede dann vielleicht: Sehr geehrter Herr Vorsitzender Richter xy (Name des Dezernenten), sehr geehrte Damen und Herren … Niemals RiLG, ROLG, VROLG o.ä.
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Re: Adressierung so richtig?
@batman: Danke. Assessor wäre dann vermutlich auch eine Amtsbezeichnung und kein Beruf...
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Re: Adressierung so richtig?
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- bilguer
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Re: Adressierung so richtig?
Dann auch so machen!12345678 hat geschrieben:Ich weiß aber sicher, dass die Bewerbung einer bestimmten Richterin vorgelegt wird (und sich diese nicht im Urlaub befindet).
Ich tendiere daher zu einer persönlichen Anrede und folgender Adressierung:
OLG Bochum
Frau Richterin am Landgericht
Dr. Maria Merkel
Straße des 18. Juni 17
01234 Hamburg
Gruß
bilguer
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Re: Adressierung so richtig?
Weder noch.MatthiasGK hat geschrieben:Assessor wäre dann vermutlich auch eine Amtsbezeichnung und kein Beruf...
Assessor/Rechtsassessor ist einfach eine "Bezeichnung". So wie "geprüfter Rechtskundiger" oder "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger". Es ist damit weder die Verleihung eines (öffentlichen) Amtes verbunden, noch ist damit ein bestimmter Beruf assoziiert.
Eine Ausnahme bildet lediglich der "Notarassessor" sowie früher der "Gerichtsassessor". Das sind/waren Dienstbezeichnungen (nicht Amtsbezeichnungen!), so wie z.B. auch "Rechtsreferendar" (sofern Beamter a.W.) oder "Regierungsrat zur Anstellung/z.A.". Sie zeigen an, dass derjenige, der die Bezeichnung führt, eine öffentlich-rechtliche Dienststellung ohne Amt inne hat.