Ruhezeit nach AZVO

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Ruhezeit nach AZVO

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

kennt jemand die genaue Erläuterung des Begriffes "Ruhezeit" aus § 5 (3) AZVO?
"Pro 24-Stunden-Zeitraum ist eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden zu gewähren."

Bzw. was als Ruhezeit gilt und was nicht. Hintergrund ist die Zumutbarkeit von Reisezeiten aus der BRKGVwV (späteste Ankunft von 24 Uhr an der Wohnung und frühestes Verlassen der Wohnung um 06 Uhr). In der Praxis handhabt man das oft so, dass die Reisezeiten als Ruhezeiten angesehen werden und dadurch öfter mal viel zu kurze Nächte entstehen.

Vorab schon mal besten Dank!
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