Mich würde interessieren, ob und inwieweit eine Anrechnung der Zeiten als Wiss.Mitarb. bei der Richterbesoldung in Bayern vorgenommen wird. Ich habe das bisher nur für die A/B Besoldung gefunden.
Vielen Dank schonmal!
Anrechnung Dienstzeiten
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Re: Anrechnung Dienstzeiten
Wenn man die entsprechenden Regelungen für die A/B-Besoldung bereits gefunden hat, sollte das doch eigentlich nicht so schwierig sein.
Im Bayerischen Besoldungsgesetz einfach beim übernächsten Abschnitt (überschrieben mit: "Regelungen für Richter, Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen") weiterlesen.
Aus Art. 47 Abs. 2 BayBesG ergibt sich dann, dass Art. 31 BayBesG (also die Regelung für die A/B-Besoldung) entsprechend gilt.
=> Eine Anrechnung der Zeit als WissMit kann (Ermessensentscheidung!) als förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeiten erfolgen. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft die oberste Dienstbehörde (also das Bayerische Staatsministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen).