Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo alle zusammen,

ich bin zum 2. Mal in Bayern im 2. Staatsexamen durchgefallen, aber nur ganz knapp und möchte deshalb das Nachprüfungsverfahren einleiten bzw. die Klage erheben.
Für den Hinweis auf einen guten (am besten bayerischen) Anwalt, der sich im Prüfungsrecht auskennt, wäre ich Ihnen sehr dankbar. O:)
Gelöschter Nutzer

Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Geht sowohl direkt als auch per PN.
Offler
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 13
Registriert: Dienstag 12. April 2011, 09:25
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)

Beitrag von Offler »

Hallo,

also ich weiß dass vom Repetitorium Hemmer die Referenten Tyroller/Grieger Prüfungsanfechtungen machen.
Bin mir aber nicht sicher ob sich das nur auf das erste Staatsexamen bezieht.

Ich wünsch dir auf jeden Fall alles gute!
Gelöschter Nutzer

Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

http://www.langgartner-partner.de/

Ganz viel Erfolg wünsche ich!
Gelöschter Nutzer

Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Danke für die Tipps.

Und ein frohes Osterfest !
DramaQueen
Newbie
Newbie
Beiträge: 4
Registriert: Mittwoch 4. Januar 2017, 07:39

Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)

Beitrag von DramaQueen »

Hat es eigentlich geklappt?
Eagnai
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4196
Registriert: Freitag 6. April 2007, 19:12

Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)

Beitrag von Eagnai »

Der User war vor mehr als fünf Jahren zum letzten Mal hier - dürfte also sehr unwahrscheinlich sein, dass er deine Frage sieht.
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)

Beitrag von Tibor »

@DramaQ: Per PN anschreiben, die meisten User bekommen dann ne Email, dass sie ne PN hier haben.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
joee78
Power User
Power User
Beiträge: 457
Registriert: Samstag 30. Juli 2011, 23:50
Ausbildungslevel: RA

Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)

Beitrag von joee78 »

AMG hat geschrieben:http://www.langgartner-partner.de/

Ganz viel Erfolg wünsche ich!
Ich dachte Anwaltswerbung wär verboten. :upsetangry
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

Blade II
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)

Beitrag von Tibor »

joee78 hat geschrieben:
AMG hat geschrieben:http://www.langgartner-partner.de/

Ganz viel Erfolg wünsche ich!
Ich dachte Anwaltswerbung wär verboten. :upsetangry
Falls du es nicht gesehen hast, ist das ein Link aus dem Jahr 2011. Zudem hat der User, der den Link gesetzt hat (AMG), nach den mir vorliegenden Registrierungsdaten nicht in der verlinkten Kanzlei gearbeitet. Es handelt sich also um eine erlaubte und vom anfragenden User (Jolly Roger) gewünschte Empfehlung und nicht um Werbung in eigener Sache.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5278
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)

Beitrag von thh »

joee78 hat geschrieben:
AMG hat geschrieben:http://www.langgartner-partner.de/

Ganz viel Erfolg wünsche ich!
Ich dachte Anwaltswerbung wär verboten. :upsetangry
Jupiter. Ochse.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
joee78
Power User
Power User
Beiträge: 457
Registriert: Samstag 30. Juli 2011, 23:50
Ausbildungslevel: RA

Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)

Beitrag von joee78 »

thh hat geschrieben:Jupiter. Ochse.
Hahaha, ist mir auch in den Sinn gekommen, aber ich wollt mich nicht mit dem Mod. rumstreiten. :alright
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

Blade II
Benutzeravatar
Einwendungsduschgriff
Fossil
Fossil
Beiträge: 14744
Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Wurde eigentlich die damalig in den Blick genommene Verfassungsbeschwerde gegen § 55 Abs. 1 JAPO Bayern erhoben? Das wäre ja für die Prüfungspraxis mal eine wichtige Information, nebst Ausgang des Verfahrens.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Antworten