Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)
Moderator: Verwaltung
Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)
Hallo alle zusammen,
ich bin zum 2. Mal in Bayern im 2. Staatsexamen durchgefallen, aber nur ganz knapp und möchte deshalb das Nachprüfungsverfahren einleiten bzw. die Klage erheben.
Für den Hinweis auf einen guten (am besten bayerischen) Anwalt, der sich im Prüfungsrecht auskennt, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
ich bin zum 2. Mal in Bayern im 2. Staatsexamen durchgefallen, aber nur ganz knapp und möchte deshalb das Nachprüfungsverfahren einleiten bzw. die Klage erheben.
Für den Hinweis auf einen guten (am besten bayerischen) Anwalt, der sich im Prüfungsrecht auskennt, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)
Geht sowohl direkt als auch per PN.
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Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)
Hallo,
also ich weiß dass vom Repetitorium Hemmer die Referenten Tyroller/Grieger Prüfungsanfechtungen machen.
Bin mir aber nicht sicher ob sich das nur auf das erste Staatsexamen bezieht.
Ich wünsch dir auf jeden Fall alles gute!
also ich weiß dass vom Repetitorium Hemmer die Referenten Tyroller/Grieger Prüfungsanfechtungen machen.
Bin mir aber nicht sicher ob sich das nur auf das erste Staatsexamen bezieht.
Ich wünsch dir auf jeden Fall alles gute!
Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)
Danke für die Tipps.
Und ein frohes Osterfest !
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Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)
Hat es eigentlich geklappt?
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Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)
Der User war vor mehr als fünf Jahren zum letzten Mal hier - dürfte also sehr unwahrscheinlich sein, dass er deine Frage sieht.
- Tibor
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Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)
@DramaQ: Per PN anschreiben, die meisten User bekommen dann ne Email, dass sie ne PN hier haben.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)
Ich dachte Anwaltswerbung wär verboten.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.
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- Tibor
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Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)
Falls du es nicht gesehen hast, ist das ein Link aus dem Jahr 2011. Zudem hat der User, der den Link gesetzt hat (AMG), nach den mir vorliegenden Registrierungsdaten nicht in der verlinkten Kanzlei gearbeitet. Es handelt sich also um eine erlaubte und vom anfragenden User (Jolly Roger) gewünschte Empfehlung und nicht um Werbung in eigener Sache.joee78 hat geschrieben:Ich dachte Anwaltswerbung wär verboten.
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Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)
Jupiter. Ochse.joee78 hat geschrieben:Ich dachte Anwaltswerbung wär verboten.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)
Hahaha, ist mir auch in den Sinn gekommen, aber ich wollt mich nicht mit dem Mod. rumstreiten.thh hat geschrieben:Jupiter. Ochse.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.
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Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)
Wurde eigentlich die damalig in den Blick genommene Verfassungsbeschwerde gegen § 55 Abs. 1 JAPO Bayern erhoben? Das wäre ja für die Prüfungspraxis mal eine wichtige Information, nebst Ausgang des Verfahrens.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.