Aktenzeichen BVerfG
Moderator: Verwaltung
- lawlita
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Aktenzeichen BVerfG
Ich poste die Frage mal hier, weil mir kein Forum so wirklich passend zu sein scheint.
Also ich weiß, dass jemand vor längerer Zeit eine Verfassungsbeschwerde eingelegt hat. Mein Mandant ist nicht direkt an dem Verfahren beteiligt, hat aber ein großes Interesse daran zu wissen, in welchem Verfahrensstand sich das Verfahren befindet und wie es ausgeht. Wie kann ich näheres über das Verfahren herausfinden? Allein: Wie kann ich das Aktenzeichen herausfinden?
Auf der Seite des Bundesverfassungsgericht habe ich schon geschaut. Da taucht das Verfahren weder bei den Entscheidungen noch bei den zu entscheidenden Fällen auf.
Also ich weiß, dass jemand vor längerer Zeit eine Verfassungsbeschwerde eingelegt hat. Mein Mandant ist nicht direkt an dem Verfahren beteiligt, hat aber ein großes Interesse daran zu wissen, in welchem Verfahrensstand sich das Verfahren befindet und wie es ausgeht. Wie kann ich näheres über das Verfahren herausfinden? Allein: Wie kann ich das Aktenzeichen herausfinden?
Auf der Seite des Bundesverfassungsgericht habe ich schon geschaut. Da taucht das Verfahren weder bei den Entscheidungen noch bei den zu entscheidenden Fällen auf.
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Re: Aktenzeichen BVerfG
Vielleicht mit Google über Suchbegriffe zur Sache selbst, z.B. "BVerfG Bärli" oder so.
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Re: Aktenzeichen BVerfG
So viel Info ergooglen wie möglich ... zum Schluss einfach dreist sein und einen der irgendwie Beteiligten anrufen und direkt danach fragen. Auch ein dreistes Schreiben ("Beantrage Akteneinsicht" in das Verfahren Schulze / Land BW) an das BVerfG selbst kann vielleicht helfen, weil Du dann ein Antwortschreiben bekommst, in dem deutlich drin steht, dass Du keine Akteneinsicht bekommst. Mit etwas Glück steht das Aktenzeichen aber oben im Betreff dieses Antwortschreibens und Du kannst dann etwas später Deine ReNo unter Bezugnahme auf das Aktenzeichen den Verfahrensstand bei der Geschäftsstelle erfragen ...
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Re: Aktenzeichen BVerfG
Einfach das BVerfG mit allen Informationen über den Fall die dir bekannt sind anschreiben und dein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung darlegen. Habe ich neulich in einer älteren Behördenakte so gesehen (Verfahrensstand einer Verfassungsbeschwerde gegen die Zweitwohnungssteuer-Satzung einer anderen Stadt) und das BVerfG hatte entsprechend geantwortet.
"die Bezeichnung Penner hat nicht...stets beleidigenden...Charakter. So werden etwa im Einzelhandel umgangssprachlich schlecht verkäufliche Artikel...im Gegensatz zum Renner auch als Penner bezeichnet (wikipedia.de)" (BayVGH NZA-RR 2012, 302)
- showbee
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Re: Aktenzeichen BVerfG
Ein Fuchs!
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
- lawlita
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Re: Aktenzeichen BVerfG
Also googlen hilft leider nicht und der Beschwerdeführer wird mir mit Sicherheit niemals nicht irgendwelche Informationen liefern, die mir auch nur annähernd weiterhelfen könnten.
Bleibt also die Variante mit der Anfrage beim BVerfG selbst. Diese Option möchte ich momentan ungern nutzen, aber vielleicht bleibt mir nichts anderes übrig.
Danke jedenfalls schon mal!
Sonst noch Ideen?
Bleibt also die Variante mit der Anfrage beim BVerfG selbst. Diese Option möchte ich momentan ungern nutzen, aber vielleicht bleibt mir nichts anderes übrig.
Danke jedenfalls schon mal!
Sonst noch Ideen?
- batman
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Re: Aktenzeichen BVerfG
Ist es eine Urteils-VB?
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Re: Aktenzeichen BVerfG
lawlita, wenn Du Dein Anliegen im Anwaltsforum gepostet hättest, wäre die Chance groß gewesen, auch von gewieften Advokaten wie esprit oder dem chefreferendar Rat zu erhalten.
- showbee
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Re: Aktenzeichen BVerfG
Nachtreten gibt Rot!
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Re: Aktenzeichen BVerfG
Bitte?
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Re: Aktenzeichen BVerfG
Vertrittst Du die Gegenseite des Auskunftsverfahrens? Ist mir aus dem Post nicht ganz klar geworden.
Falls ja: Vor einer stattgebenden Entscheidung über die VB müsste die VB auch Deinem Mandanten zugestellt werden (§ 94 III BVerfGG). Ist das nicht der Fall, gibt es zwei Möglichkeiten: 1. VB ist noch anhängig. 2. VB würde durch Nichtannahmebeschluss der Kammer erledigt (davor muss nicht zugestellt werden).
In jedem Fall: Wenn Dein Mandant ein berechtigtes Interesse hat und nicht nur neugierig ist, müsstest Du Az. und Auskunft über den Verfahrensstand über ein Auskunftsersuchen herausbekommen können (§ 35b I 1 Nr. 2 BVerfGG).
Dass sich auf der Homepage des BVerfG nichts findet, bedeutet überhaupt nichts, weil nur die allerwenigsten Entscheidungen dort veröffentlicht werden (zumal die meisten Entscheidungen als nicht begründete Nichtannahmebeschlüsse ergehen, § 93d I 3 BVerfGG; aber selbst die begründeten kommen - anders als etwa beim BGH - idR nicht auf die Homepage, leider).
Falls ja: Vor einer stattgebenden Entscheidung über die VB müsste die VB auch Deinem Mandanten zugestellt werden (§ 94 III BVerfGG). Ist das nicht der Fall, gibt es zwei Möglichkeiten: 1. VB ist noch anhängig. 2. VB würde durch Nichtannahmebeschluss der Kammer erledigt (davor muss nicht zugestellt werden).
In jedem Fall: Wenn Dein Mandant ein berechtigtes Interesse hat und nicht nur neugierig ist, müsstest Du Az. und Auskunft über den Verfahrensstand über ein Auskunftsersuchen herausbekommen können (§ 35b I 1 Nr. 2 BVerfGG).
Dass sich auf der Homepage des BVerfG nichts findet, bedeutet überhaupt nichts, weil nur die allerwenigsten Entscheidungen dort veröffentlicht werden (zumal die meisten Entscheidungen als nicht begründete Nichtannahmebeschlüsse ergehen, § 93d I 3 BVerfGG; aber selbst die begründeten kommen - anders als etwa beim BGH - idR nicht auf die Homepage, leider).
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Re: Aktenzeichen BVerfG
Du kannst wirklich überhaupt keinen Begriff nennen, worum es in dem Verfahren geht, Naßauskiesung, Mitbestimmung oder was auch immer?lawlita hat geschrieben:Also googlen hilft leider nicht und der Beschwerdeführer wird mir mit Sicherheit niemals nicht irgendwelche Informationen liefern, die mir auch nur annähernd weiterhelfen könnten.
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- lawlita
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Re: Aktenzeichen BVerfG
@ batman: Ja, Urteilsverfassungsbeschwerde.
@ Flanke: Nein, nicht die Gegenseite des Auskunftsverfahrens. Mein Mandant ist weder Beschwerdeführer noch sonstwie formal beteiligt. Dass es die Möglichkeit zur Auskunft nach § 35b Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG gibt, ist mir schon klar. Ich suchte nur nach weniger öffentlichen Alternativwegen.
Aber jetzt weiß ich ja zumindest, dass die Angaben auf der homepage nicht "abschließend" sind. Danke!
@ hlubenow: Meinst du, dass ich bei google keinen bestimmten Begriff eingeben kann oder dass ich hier im Forum keinen bestimmten Begriff angeben kann? Ersteres: Doch natürlich, aber google liefert keine passenden Treffer. Letzteres: Nein, der Feind liest womöglich mit.
@ Flanke: Nein, nicht die Gegenseite des Auskunftsverfahrens. Mein Mandant ist weder Beschwerdeführer noch sonstwie formal beteiligt. Dass es die Möglichkeit zur Auskunft nach § 35b Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG gibt, ist mir schon klar. Ich suchte nur nach weniger öffentlichen Alternativwegen.
Aber jetzt weiß ich ja zumindest, dass die Angaben auf der homepage nicht "abschließend" sind. Danke!
@ hlubenow: Meinst du, dass ich bei google keinen bestimmten Begriff eingeben kann oder dass ich hier im Forum keinen bestimmten Begriff angeben kann? Ersteres: Doch natürlich, aber google liefert keine passenden Treffer. Letzteres: Nein, der Feind liest womöglich mit.
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Re: Aktenzeichen BVerfG
Warum möchtest Du denn den Weg über das Auskunftsersuchen nicht gehen?
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: Aktenzeichen BVerfG
Ja, macht nicht wirklich Sinn. Wenn du ein dringendes Geheimhaltungsinteresse hast, lass das Auskunftsersuchen halt einen befreundeten Anwalt machen.
"die Bezeichnung Penner hat nicht...stets beleidigenden...Charakter. So werden etwa im Einzelhandel umgangssprachlich schlecht verkäufliche Artikel...im Gegensatz zum Renner auch als Penner bezeichnet (wikipedia.de)" (BayVGH NZA-RR 2012, 302)