Bewältigung der Stofffülle/ Lernstrategie
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Re: Bewältigung der Stofffülle/ Lernstrategie
Wenn ich in meiner Hausarbeit irgendeine Quelle für eine absolut abstruse Mindermeinung gesucht habe, dann hab ich den Roxin aufgeschlagen und wurde selten enttäuscht
Nein aber ernsthaft: Hab in meiner Strafrecht AT Hausarbeit sehr gerne mit dem Roxin gearbeitet. Aber wie Ant-Man schon schrieb ist es einfach zuviel um es tatsächlich Studienbegleitend als Lehrbuch durchzuarbeiten.
Nein aber ernsthaft: Hab in meiner Strafrecht AT Hausarbeit sehr gerne mit dem Roxin gearbeitet. Aber wie Ant-Man schon schrieb ist es einfach zuviel um es tatsächlich Studienbegleitend als Lehrbuch durchzuarbeiten.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Bewältigung der Stofffülle/ Lernstrategie
Ich hätte gerne mit dem Roxin gearbeitet, wären die 2 Exemplare bei uns während der Hausarbeitsphase nicht dauernd versteckt gewesen.
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Re: Bewältigung der Stofffülle/ Lernstrategie
Hast du auch in Jena studiert?Seekorn hat geschrieben:[...] 2 Exemplare [...]
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Re: Bewältigung der Stofffülle/ Lernstrategie
Nein, Osnabrück.
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Re: Bewältigung der Stofffülle/ Lernstrategie
Gehst du denn in die Vorlesungen? m.E. reicht vor der Examensvorbereitung der Besuch von Vorlesungen und AGs, idR ohne zusätzliche Materialien. Die Stoffmenge in Jura ist, insbesondere vor dem Examen, nicht wirklich bedeutend. Das Problem ist, wie schon angeklungen, dass sich viele nicht anhand des Vorlesungsstoffs, sondern anhand von (in der Vorlesung empfohlenen) Lehrbüchern vorbereiten. So entsteht der Eindruck, man müsste für eine Grundrechtsklausur alle Streitstände zur Versammlungsfreiheit und zum Gleichbehandlungsgrundsatz kennen, obwohl die Schwerpunkte der Vorlesung evident auf der 3-Stufentheorie der Berufsfreiheit und der Abgrenzung von Enteignung und Inhalts- und Schrankenbestimmung lagen.
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Re: Bewältigung der Stofffülle/ Lernstrategie
Vielen Dank an alle die geantwortet haben!
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Re: Bewältigung der Stofffülle/ Lernstrategie
Äh, dieser Eindruck aus der Vorlesung dürfte daher stammen, dass Art. 12 und 14 GG grds. als schwieriger empfunden werden (und m. E. auch sind) als etwa Art. 8 GG und man somit, wenn man es gründlich machen möchte, ein paar Worte mehr zur Erklärung braucht. Mal ganz davon abgesehen, dass natürlich dies auch einfach die Lieblingsgrundrechte des Profs sein könnten. Auf einen vermeintlich "evidenten" Schwerpunkt in der Vorlesung würde ich mich also allein nicht verlassen. Die Lücke bei Art. 8 GG etwa könnte also böse Folgen haben...w850i hat geschrieben:Das Problem ist, wie schon angeklungen, dass sich viele nicht anhand des Vorlesungsstoffs, sondern anhand von (in der Vorlesung empfohlenen) Lehrbüchern vorbereiten. So entsteht der Eindruck, man müsste für eine Grundrechtsklausur alle Streitstände zur Versammlungsfreiheit und zum Gleichbehandlungsgrundsatz kennen, obwohl die Schwerpunkte der Vorlesung evident auf der 3-Stufentheorie der Berufsfreiheit und der Abgrenzung von Enteignung und Inhalts- und Schrankenbestimmung lagen.
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Re: Bewältigung der Stofffülle/ Lernstrategie
Es wäre vielleicht zu empfehlen, seinen eigenen Lernstil mit den Anforderungen der Realität abzugleichen. Meines Erachtens macht es wenig Sinn, sich bereits im Grundstudium mit Einzelheiten vollzustopfen, die in den Anfängerklausuren überhaupt nicht verlangt werden. Bis man im großen Schein bzw. im Examen das Problem XY, das im Lehrbuch in Rdnr. 567b behandelt wird, dann wirklich können muss, hat mans nämlich schon wieder vergessen.
Ich habe mich im Grundstudium ausschließlich mit den Anfänger-/Basic-/Übersichtsscripten (wie auch immer die damals hießen) vorbereitet. Lehrbücher (-). Auf diese Weise habe ich erstmal die Zusammenhänge begriffen, bevor ich mich in Spezialproblemen verzettelt habe, die ich - mangels Systemverständnis - wahrscheinlich eh nicht oder nur sehr schwer verstanden hätte (und dann in einer Klausur kaum hätte umsetzen können).
Im späteren Studienverlauf bin ich dann weitgehend (!) auf die normalen Skripten umgestiegen, aber teilweise haben auch da die Basics ausgereicht (z.B. Erb- und Familienrecht habe ich nur mit dem Hemmer-Basic-Skript gelernt). Lehrbücher immer noch (-).
Sollten einzelne Übungen andere Anforderungen haben, dann kann man ja immer noch flexibel auf eine andere (vertieftere) Lektüre umsteigen.
Fürs Zweite habe ich dann auch nach Bedarf vertieft.
Auf diese Weise hatte ich eine ansprechende Work-Life-Balance und trotzdem ansprechende Ergebnisse.
Ich habe mich im Grundstudium ausschließlich mit den Anfänger-/Basic-/Übersichtsscripten (wie auch immer die damals hießen) vorbereitet. Lehrbücher (-). Auf diese Weise habe ich erstmal die Zusammenhänge begriffen, bevor ich mich in Spezialproblemen verzettelt habe, die ich - mangels Systemverständnis - wahrscheinlich eh nicht oder nur sehr schwer verstanden hätte (und dann in einer Klausur kaum hätte umsetzen können).
Im späteren Studienverlauf bin ich dann weitgehend (!) auf die normalen Skripten umgestiegen, aber teilweise haben auch da die Basics ausgereicht (z.B. Erb- und Familienrecht habe ich nur mit dem Hemmer-Basic-Skript gelernt). Lehrbücher immer noch (-).
Sollten einzelne Übungen andere Anforderungen haben, dann kann man ja immer noch flexibel auf eine andere (vertieftere) Lektüre umsteigen.
Fürs Zweite habe ich dann auch nach Bedarf vertieft.
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Re: Bewältigung der Stofffülle/ Lernstrategie
@Schlumpfi: Kann ich voll unterschreiben. Erst Grundstrukturen und Systemverständnis schaffen, bevor man sich in Einzelheiten verzettelt.
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Re: Bewältigung der Stofffülle/ Lernstrategie
Das war ein hoffentlich greifbares Beispiel einer hypothetischen Vorlesung, keine überall zu jeder Zeit an jeder Uni anwendbare Maxime. Die Materie ist egal. Anders:julée hat geschrieben:Äh, dieser Eindruck aus der Vorlesung dürfte daher stammen, dass Art. 12 und 14 GG grds. als schwieriger empfunden werden (und m. E. auch sind) als etwa Art. 8 GG und man somit, wenn man es gründlich machen möchte, ein paar Worte mehr zur Erklärung braucht. Mal ganz davon abgesehen, dass natürlich dies auch einfach die Lieblingsgrundrechte des Profs sein könnten. Auf einen vermeintlich "evidenten" Schwerpunkt in der Vorlesung würde ich mich also allein nicht verlassen. Die Lücke bei Art. 8 GG etwa könnte also böse Folgen haben...w850i hat geschrieben:Das Problem ist, wie schon angeklungen, dass sich viele nicht anhand des Vorlesungsstoffs, sondern anhand von (in der Vorlesung empfohlenen) Lehrbüchern vorbereiten. So entsteht der Eindruck, man müsste für eine Grundrechtsklausur alle Streitstände zur Versammlungsfreiheit und zum Gleichbehandlungsgrundsatz kennen, obwohl die Schwerpunkte der Vorlesung evident auf der 3-Stufentheorie der Berufsfreiheit und der Abgrenzung von Enteignung und Inhalts- und Schrankenbestimmung lagen.
Aus der Vorlesung X geht hervor, dass dem konkreten Professoren Materie A besonders wichtig, daher prüfungsrelevant ist. Im Lehrbuch wird A jedoch (fast) genauso breit diskutiert wie B. Wer nicht in die Vorlesung geht, denkt, er müsse alles über A und B wissen, da beides im Buch zur Vorlesung X steht. Und plötzlich ist Jura ein unüberwindbarer Berg aus komplexer Materie.
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Re: Bewältigung der Stofffülle/ Lernstrategie
Du musst auch daran denken, dass Du noch Zeit- und Kraftreserven für die Examensvorbereitung brauchst. Wenn Du schon jetzt 100% Deiner verfügbaren Kapazität investierst, dann bist Du bis zum Examen wirklich platt.
Frag Dich mal:
1. Wie viel Prozent meiner Zeit habe ich so investiert, dass ich den gelernten Stoff in den Klausuren wiedergefunden habe und anwenden konnte?
2. Wie viel Prozent meiner Zeit habe ich in Dinge investiert, die in keiner Übung verlangt wurden und die ich tatsächlich erst in einigen Semestern brauchen werde?
Wie das Anspruchslevel ist, findet man doch nach einiger Zeit heraus. Und damit meine ich NICHT, dass man die "Wer auf 4 Punkte lernt, landet leicht bei 3"-Taktik fahren sollte, sondern ein Entrümpeln der eigenen Lernstrukturen.
Wenn Du die Zeit von 2. wenigstens zu 50% in Freizeit umwidmest, werden Deiner Ergebnisse mit großer Wahrscheinlichkeit nicht schlechter werden, sondern sich vermutlich eher verbessern.
Frag Dich mal:
1. Wie viel Prozent meiner Zeit habe ich so investiert, dass ich den gelernten Stoff in den Klausuren wiedergefunden habe und anwenden konnte?
2. Wie viel Prozent meiner Zeit habe ich in Dinge investiert, die in keiner Übung verlangt wurden und die ich tatsächlich erst in einigen Semestern brauchen werde?
Wie das Anspruchslevel ist, findet man doch nach einiger Zeit heraus. Und damit meine ich NICHT, dass man die "Wer auf 4 Punkte lernt, landet leicht bei 3"-Taktik fahren sollte, sondern ein Entrümpeln der eigenen Lernstrukturen.
Wenn Du die Zeit von 2. wenigstens zu 50% in Freizeit umwidmest, werden Deiner Ergebnisse mit großer Wahrscheinlichkeit nicht schlechter werden, sondern sich vermutlich eher verbessern.
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Re: Bewältigung der Stofffülle/ Lernstrategie
Deine Interpretation ist ein wenig verkürzt:w850i hat geschrieben: Aus der Vorlesung X geht hervor, dass dem konkreten Professoren Materie A besonders wichtig, daher prüfungsrelevant ist. Im Lehrbuch wird A jedoch (fast) genauso breit diskutiert wie B. Wer nicht in die Vorlesung geht, denkt, er müsse alles über A und B wissen, da beides im Buch zur Vorlesung X steht. Und plötzlich ist Jura ein unüberwindbarer Berg aus komplexer Materie.
Es gibt bestimmte Materie, die ist derart komplex, dass man sie ausführlicher erklären muss oder auf die man besonders eindringlich hinweisen muss, weil es derart essentiell ist, dass man es gleich von Anfang an richtig lernt. Es ergibt sich also fast zwangsläufig in der Vorlesung eine gewisse (zeitliche) Gewichtung. Diese spiegelt sich meistens auch in den Lehrbüchern wider (vgl. z. B. mal den Seitenumfang von Art. 8 GG zu Art. 12 und 14 GG in einem Lehrbuch Deiner Wahl - das Ergebnis dürfte eindeutig ausfallen).
Der Vorteil einer Vorlesung gegenüber einem Buch dürfte also nur darin liegen, dass man auf diese Gewichtung eindringlicher hingewiesen wird.
Ob der Dozent hingegen tatsächlich Hinweise zum Klausurinhalt gibt, muss man also an darüberhinausgehenden Kriterien festmachen, nicht aber am reinen Stundenumfang einzelner Themenblöcke oder an der Eindringlichkeit der Ermahnungen, in der Klausur dieses oder jenes zu tun oder zu unterlassen.
Die Klausur sollte sich optimalerweise (und fairerweise) aus dem Vorlesungsstoff und aus den Vorlesungsfällen ergeben (einige bekannte Elemente und was Neues), aber aus dem jährlich identischen Programm auf den aktuellen Klausurinhalt schließen zu wollen, halte ich für gewagt.
Heißt natürlich nicht, dass die Ermahnungen und Klausurhinweise nicht sinnvoll wären und sie nicht vllt. doch zutreffend sein könnten (Der Hinweis "§ 985 BGB / § 812 I 1 Alt. 1 BGB sollte man in der BGB-Klausur prüfen können" ist nie falsch. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass dies tatsächlich zu prüfen ist, liegt bei nur ungefähr 50 % - und das ist noch ein Beispiel für eine hohe Wahrscheinlichkeit ).
Ich wage etwa zu behaupten, dass ich in meiner AG nur sinnvolle Hinweise gebe, die, wenn man sie beachtet, natürlich zum Klausurerfolg führen sollten, aber was in der Klausur drankommt - keine Ahnung. Daran würde ich meine Hinweise auch nicht ausrichten
Um dem Problem mit dem unüberwindbaren Berg zu begegnen, hilft in der Tat nur ein wenig Gelassenheit und der Mut, manche Dinge vorerst auch nicht zu verstehen.
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Re: Bewältigung der Stofffülle/ Lernstrategie
Ich unterstelle einfach mal, dass niemand so dumm ist, sich mit einer Stoppuhr in die Vorlesung zu setzen seine Klausurenvorbereitung allein nach der gemessenen Zeit pro Materie auszurichten. Dass einem Professoren bestimmte Dinge besonders (un-)wichtig sind, kann sich auf unterschiedlichste Art und Weise ausdrücken, sei es, dass er bestimmte Streitstände mit besonderer Passion ausficht oder bestimmte Themen nur sehr oberflächlich oder gar nicht behandelt.
Und ich unterstelle einmal, dass das Verhältnis "Vorlesung < Lehrbuch" fast ausschließlich der Fall ist, was bereits in der Natur der Vorlesung liegt, die zeitlich begrenzt ist.
Im Übrigen halte ich es für schädlich, bei Jura (vor der Examensvorbereitung, später lässt sich darüber streiten) immer von einem Riesenberg von Materie zu sprechen, für den man Gelassenheit und sonst etwas bräuchte. Das ist in meinen Augen ein Image, mit dem Juristen gern leben, welches jedoch völlig an der Realität vorbei geht. Es erzeugt unter Studenten den (Ein-)Druck, man müsse jeden Tag mehrere Stunden in der Bib sitzen und sich den Kopf mit unbedeutender Materie zuknallen. Und darunter leidet sowohl die Qualität der Ausbildung, als auch die der Studentenzeit.
Das würde stimmen, sofern Lehrbuch und Vorlesung 1:1 dasselbe behandeln. Aber solange in einer Vorlesung weniger behandelt wird, als in einem Lehrbuch, hat es, bezogen auf die zu lernende Menge und vorausgesetzt, Inhalt der Klausur ist, was in der Vorlesung behandelt wurde, immer einen Vorteil, in die Vorlesung zu gehen.julée hat geschrieben:Der Vorteil einer Vorlesung gegenüber einem Buch dürfte also nur darin liegen, dass man auf diese Gewichtung eindringlicher hingewiesen wird.
Und ich unterstelle einmal, dass das Verhältnis "Vorlesung < Lehrbuch" fast ausschließlich der Fall ist, was bereits in der Natur der Vorlesung liegt, die zeitlich begrenzt ist.
Im Übrigen halte ich es für schädlich, bei Jura (vor der Examensvorbereitung, später lässt sich darüber streiten) immer von einem Riesenberg von Materie zu sprechen, für den man Gelassenheit und sonst etwas bräuchte. Das ist in meinen Augen ein Image, mit dem Juristen gern leben, welches jedoch völlig an der Realität vorbei geht. Es erzeugt unter Studenten den (Ein-)Druck, man müsse jeden Tag mehrere Stunden in der Bib sitzen und sich den Kopf mit unbedeutender Materie zuknallen. Und darunter leidet sowohl die Qualität der Ausbildung, als auch die der Studentenzeit.
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Re: Bewältigung der Stofffülle/ Lernstrategie
Natürlich können das Indizien sein, aber verbindliche Folgerungen würde ich hieraus nicht ziehen. Mein Chef etwa hat auch einige spezielle "Lieblingsthemen", mit denen er die Studenten behelligt. Es käme aber kein Mitarbeiter auf die Idee ihm sowas für eine Klausur vorzuschlagenw850i hat geschrieben:Dass einem Professoren bestimmte Dinge besonders (un-)wichtig sind, kann sich auf unterschiedlichste Art und Weise ausdrücken, sei es, dass er bestimmte Streitstände mit besonderer Passion ausficht oder bestimmte Themen nur sehr oberflächlich oder gar nicht behandelt.
Insofern kann der Vorlesungsstoff eine Leitlinie für die Vertiefung einzelner Fragen sein, aber ich würde es nicht zum Anlass nehmen, einzelne Themengebiete vollkommen zu ignorieren.
Das kommt natürlich schon mal auf das Lehrbuch an. Soweit viele Lehrbücher aber auf Vorlesungsunterlagen letztlich basieren, würde ich nicht davon ausgehen, dass das Verhältnis so eindeutig ist. Spätestens, wenn man nicht noch anfängt, jeden historischen Abriss auswendig zu lernen oder im Buch mit Kleindruck gearbeitet wird, dürfte der Unterschied nicht mehr allzu groß sein. Der Unterschied ist natürlich, dass man in der Vorlesung ggf. nur selektiv zuhört und es damit weniger erscheint oder mit dem Hintergedanken "das lesen Sie besser mal nach", Streitstände etwas kürzer gefasst werden.w850i hat geschrieben:Und ich unterstelle einmal, dass das Verhältnis "Vorlesung < Lehrbuch" fast ausschließlich der Fall ist, was bereits in der Natur der Vorlesung liegt, die zeitlich begrenzt ist.
Aber der angesprochene Themenumfang dürfte grds. ähnlich sein.
Dann sollte man sich vllt. einmal die Situation des Studenten im 1. Semester vergegenwärtigen: Üblich sind BGB AT, Strafrecht AT, Staatsrecht I oder II und irgendein Grundlagenfach. Zusätzlich ist natürlich der Gutachtenstil, richtiges Zitieren von Normen und ähnliches zu lernen.w850i hat geschrieben:Im Übrigen halte ich es für schädlich, bei Jura (vor der Examensvorbereitung, später lässt sich darüber streiten) immer von einem Riesenberg von Materie zu sprechen, für den man Gelassenheit und sonst etwas bräuchte. Das ist in meinen Augen ein Image, mit dem Juristen gern leben, welches jedoch völlig an der Realität vorbei geht. Es erzeugt unter Studenten den (Ein-)Druck, man müsse jeden Tag mehrere Stunden in der Bib sitzen und sich den Kopf mit unbedeutender Materie zuknallen. Und darunter leidet sowohl die Qualität der Ausbildung, als auch die der Studentenzeit.
Das ist natürlich nicht viel, aber es dürfte doch mehr sein, als man durchschnittlicherweise für's Abi gelernt hat (und dort hat man den Stoff schön über 1,5 Jahre erarbeitet). Und an allen Ecken und Kanten heißt es "das lernst Du dann im 2. oder 3. Semester; das ist eine Frage von (...)" oder "auf keinen Fall...".
Dass angesichts dieses Stoffumfangs leichte Panik aufkommt, ist m. E. durchaus verständlich. Und dann ist es auch nicht hilfreich zu sagen "soviel ist das nicht", sondern man muss wohl eher sagen "Das scheint Dir viel zu sein, aber fang' mit dem wesentlichen an, lasse Dich von der scheinbaren Größe nicht erschrecken und dann wird das schon".
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Re: Bewältigung der Stofffülle/ Lernstrategie
Wenn du der Ansicht bist, Vorlesung und Lehrbuch lägen bzgl. der Stoffmenge typischerweise relativ nah beieinander, dann werden wir uns an dieser Stelle nicht einig werden.
Wenn dies der Fall wäre, stünde tatsächlich in den Sternen, wozu man in die Vorlesung gehen sollte. Aus eigener Erfahrung kann ich jedoch nur Gegenteiliges berichten und ziehe den Schluss, dass man sich das Leben unnötig schwer macht, wenn man von der Schwerpunktsetzung in der Vorlesung keinen Gebrauch macht und sich das BGB AT erstmalig etwa mit Medicus oder Bork aneignet.
Dies alles im Hinterkopf habend, bekräftige ich meine Aussage noch einmal.
Und warum genau sollte man nicht sagen, dass der Stoffumfang nicht erheblich ist, wenn er nicht erheblich ist? Warum ist es verständlich, dass Panik aufkommt, wenn der Umfang offenbar kein hinreichender Grund ist?
Im Übrigen sage ich nicht bloß destruktiv: "Soviel ist das nicht". Ich benenne mögliche Gründe für diese Fehlvorstellung und biete Möglichkeiten an, mit dem scheinbaren Problem umzugehen.
Wenn dies der Fall wäre, stünde tatsächlich in den Sternen, wozu man in die Vorlesung gehen sollte. Aus eigener Erfahrung kann ich jedoch nur Gegenteiliges berichten und ziehe den Schluss, dass man sich das Leben unnötig schwer macht, wenn man von der Schwerpunktsetzung in der Vorlesung keinen Gebrauch macht und sich das BGB AT erstmalig etwa mit Medicus oder Bork aneignet.
Hervorhebungen durch meine Wenigkeit.julée hat geschrieben:Dann sollte man sich vllt. einmal die Situation des Studenten im 1. Semester vergegenwärtigen: Üblich sind BGB AT, Strafrecht AT, Staatsrecht I oder II und irgendein Grundlagenfach. Zusätzlich ist natürlich der Gutachtenstil, richtiges Zitieren von Normen und ähnliches zu lernen.
Das ist natürlich nicht viel, aber es dürfte doch mehr sein, als man durchschnittlicherweise für's Abi gelernt hat (und dort hat man den Stoff schön über 1,5 Jahre erarbeitet). Und an allen Ecken und Kanten heißt es "das lernst Du dann im 2. oder 3. Semester; das ist eine Frage von (...)" oder "auf keinen Fall...".
Dass angesichts dieses Stoffumfangs leichte Panik aufkommt, ist m. E. durchaus verständlich. Und dann ist es auch nicht hilfreich zu sagen "soviel ist das nicht", sondern man muss wohl eher sagen "Das scheint Dir viel zu sein, aber fang' mit dem wesentlichen an, lasse Dich von der scheinbaren Größe nicht erschrecken und dann wird das schon".
Dies alles im Hinterkopf habend, bekräftige ich meine Aussage noch einmal.
Und warum genau sollte man nicht sagen, dass der Stoffumfang nicht erheblich ist, wenn er nicht erheblich ist? Warum ist es verständlich, dass Panik aufkommt, wenn der Umfang offenbar kein hinreichender Grund ist?
Im Übrigen sage ich nicht bloß destruktiv: "Soviel ist das nicht". Ich benenne mögliche Gründe für diese Fehlvorstellung und biete Möglichkeiten an, mit dem scheinbaren Problem umzugehen.