Bewältigung der Stofffülle/ Lernstrategie

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Samson
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Re: Bewältigung der Stofffülle/ Lernstrategie

Beitrag von Samson »

w850i hat geschrieben:
Dies alles im Hinterkopf habend, bekräftige ich meine Aussage noch einmal.
Und warum genau sollte man nicht sagen, dass der Stoffumfang nicht erheblich ist, wenn er nicht erheblich ist? Warum ist es verständlich, dass Panik aufkommt, wenn der Umfang offenbar kein hinreichender Grund ist?
Im Übrigen sage ich nicht bloß destruktiv: "Soviel ist das nicht". Ich benenne mögliche Gründe für diese Fehlvorstellung und biete Möglichkeiten an, mit dem scheinbaren Problem umzugehen.
Deine Lösung ist aber keine.

Ein idealstudium sieht so aus, dass man den Stoff nicht nur für die nächste Klausur sondern langfristig aufnimmt, als Basis der späteren Examensvorbereitung. Und da ist die Gewichtung der Vorlesung kein Indikator. Wenn das so wäre, hätte ich damals beispielsweise für Deliktsrecht dreimal so viel Zeit aufwenden müssen, wie das Bereicherungsrecht, was der Gewichtung der Schwierigkeit und Examensrealität nicht entspricht.

Gerade bei BGB AT hätte ich mir gewünscht, ich hätte viel früher mti Büchern wie dem von Medicus und dem Larenz gelernt, und zudem die wesentlichsten Urteile gelesen, anstatt Dinge wie den Brox oder gar die Richtserskripten zu lesen. Davon abgeschreckt wird man wohl durch Behauptungen, dass "so viel Lektüre ja nicht schaffbar sei", für manche ist der Maurer ja schon zu umfangreich, und dem Irrglauben, jedes gelesene Buch exzerpieren zu müssen, also mangelndem Vertrauen in die eigene Auffassungsgabe und Gedächtnisleistung.

Ein wesentlicher Grund für die Angst vor der Stofffülle dürfte sein, dass man vom ersten Semester hört, wie Schwierig doch alles sei, wie ungerecht die Noten, wie faktisch unschaffbar zweistellige Klausurergebnisse.
julée
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Re: Bewältigung der Stofffülle/ Lernstrategie

Beitrag von julée »

w850i hat geschrieben:Aus eigener Erfahrung kann ich jedoch nur Gegenteiliges berichten und ziehe den Schluss, dass man sich das Leben unnötig schwer macht, wenn man von der Schwerpunktsetzung in der Vorlesung keinen Gebrauch macht und sich das BGB AT erstmalig etwa mit Medicus oder Bork aneignet
Da reden wir wohl aneinander vorbei: Ich würde natürlich nicht mit Medicus oder Bork anfangen, also einem großen Lehrbuch, sondern mit einem der vielzähligen "üblichen" Lehrbücher, wie Brox/Walker (BGB AT), Köhler, Musielak oder wie auch immer sie heißen mögen. Und dann ist der Unterschied zu einer Vorlesung wohl eher marginal.
w850i hat geschrieben:Dies alles im Hinterkopf habend, bekräftige ich meine Aussage noch einmal.
Und warum genau sollte man nicht sagen, dass der Stoffumfang nicht erheblich ist, wenn er nicht erheblich ist? Warum ist es verständlich, dass Panik aufkommt, wenn der Umfang offenbar kein hinreichender Grund ist?
Es ist eine Frage der Perspektive. Und aus Sicht des Studienanfängers ist es eben auch viel Stoff, wenn er "nur" 3 Lehrbücher à 200-300 Seiten lesen - und die wesentlichen Dinge auch verstehen - muss. Wenn dann noch Vorlesungsunterlagen und diverse Fallbücher hinzukommen, dann dürfte sich das gefühltermaßen schnell zu einem Berg auftürmen. Gewiss, das ist ein Scheinriese, aber für den Studienanfänger dürfte er sehr real sein. Und diesem Eindruck kann man m. E. letztlich nur dadurch begegnen, indem man nicht zu ambitioniert wird (Stichwort "Roxin") und dann einfach anfängt.

Und letztlich ist auch wenig damit gewonnen, wenn man nur auf die Klausur hin lernt, weil man meint der Vorlesung eine gewisse Schwerpunktsetzung entnehmen zu können. Dass man den "Lieblingsproblemen" des Profs noch etwas besondere Aufmerksamkeit zukommen lässt, geschenkt ;)
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Re: Bewältigung der Stofffülle/ Lernstrategie

Beitrag von Ara »

Es darf ja auch nicht vergessen werden, dass beim erstmaligen Lernen ein wirklicher Zeitdruck vorliegt. Wenn man mitte Oktober anfängt und mitte Januar schon die Klausur schreibt, muss man halt mal ein Rechtsfeld in drei Monaten klausurreif haben. Es bringt einem nichts wenn man zwar jedes kleinste Problem zum Thema Geschäftsfähigkeit drauf hat, wenn die Stellvertretung abgeprüft wird.

Und 200-300 Seiten unbekannter Stoff sind ja auch eine größere Hürde als 600-700 Seiten bekannter Stoff.

Und zum Schwerpunkt der Vorlesungen: In der Regel sind die doch eh immer gleich? Dass Art. 5 häufiger abgeprüft wird als Art. 7 ist ja keine Eigenart eines Professors. Natürlich hab ich mir die Bereiche wo der Forschungsschwerpunkt des Profs lag näher angeschaut, aber in der Regel fragen sie ja selbst bei ihrem Lieblingsthema nicht mehr ab, als man eh bei einer gewissenhaften Vorbereitung lernt.

Erinnert mich immer an meine erste BGB Klausur... Wie oft wurde uns von höheren Semestern und unseren AG Leitern gesagt, dass der Prof immer Anfechtung oder Stellvertretung macht und Willenserklärung und Geschäftsfähigkeit nur am Rand... Was kam in der Klausur dran? Ausschließlich Geschäftsfähigkeit. Sind die ganzen Lückenlerner durchgefallen... Was kam bei der Wiederholungsklausur dran? Wieder ausschließlich Geschäftsfähigkeit... Die Durchfallquote sprach dann Bände...
Zuletzt geändert von Ara am Montag 19. Dezember 2011, 11:45, insgesamt 1-mal geändert.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Bewältigung der Stofffülle/ Lernstrategie

Beitrag von w850i »

Deine Lösung ist aber keine.

Ein idealstudium sieht so aus, dass man den Stoff nicht nur für die nächste Klausur sondern langfristig aufnimmt, als Basis der späteren Examensvorbereitung. Und da ist die Gewichtung der Vorlesung kein Indikator. Wenn das so wäre, hätte ich damals beispielsweise für Deliktsrecht dreimal so viel Zeit aufwenden müssen, wie das Bereicherungsrecht, was der Gewichtung der Schwierigkeit und Examensrealität nicht entspricht.
Fängt schon einmal sympathisch an...
Verständnis und gute Klausurergebnisse schließen sich nicht aus, das eine begünstigt wohl viel mehr das andere. Wer über das in der Klausur Geforderte hinaus lernen möchte, soll dies gern tun, sich dann aber bitte hinterher auch nicht über die Menge des zu lernenden Stoffes beschweren.
Gerade bei BGB AT hätte ich mir gewünscht, ich hätte viel früher mti Büchern wie dem von Medicus und dem Larenz gelernt, und zudem die wesentlichsten Urteile gelesen, anstatt Dinge wie den Brox oder gar die Richtserskripten zu lesen. Davon abgeschreckt wird man wohl durch Behauptungen, dass "so viel Lektüre ja nicht schaffbar sei", für manche ist der Maurer ja schon zu umfangreich, und dem Irrglauben, jedes gelesene Buch exzerpieren zu müssen, also mangelndem Vertrauen in die eigene Auffassungsgabe und Gedächtnisleistung.
Kann ich nichts zu sagen.
Ein wesentlicher Grund für die Angst vor der Stofffülle dürfte sein, dass man vom ersten Semester hört, wie Schwierig doch alles sei, wie ungerecht die Noten, wie faktisch unschaffbar zweistellige Klausurergebnisse.
Der Grund für die Angst vor der Stofffülle ist also nicht die Vorstellung, dass der Stoff viel sei, sondern, dass der Stoff schwer sei?
julée hat geschrieben:Da reden wir wohl aneinander vorbei: Ich würde natürlich nicht mit Medicus oder Bork anfangen, also einem großen Lehrbuch, sondern mit einem der vielzähligen "üblichen" Lehrbücher, wie Brox/Walker (BGB AT), Köhler, Musielak oder wie auch immer sie heißen mögen. Und dann ist der Unterschied zu einer Vorlesung wohl eher marginal.
Da kommen wir uns näher, werden uns aber nach wie vor nicht einig. ;)
Es ist eine Frage der Perspektive. Und aus Sicht des Studienanfängers ist es eben auch viel Stoff, wenn er "nur" 3 Lehrbücher à 200-300 Seiten lesen - und die wesentlichen Dinge auch verstehen - muss. Wenn dann noch Vorlesungsunterlagen und diverse Fallbücher hinzukommen, dann dürfte sich das gefühltermaßen schnell zu einem Berg auftürmen. Gewiss, das ist ein Scheinriese, aber für den Studienanfänger dürfte er sehr real sein. Und diesem Eindruck kann man m. E. letztlich nur dadurch begegnen, indem man nicht zu ambitioniert wird (Stichwort "Roxin") und dann einfach anfängt.
Wer 3 Vorlesungen inkl. AGs besucht und die Vorlesungsunterlagen dazu bearbeitet - ohne zusätzliche Literatur - ist vielleicht gerade einmal 15 Stunden in der Woche beschäftigt. Und genau dafür plädiere ich ja. Wer nicht alles gleich versteht und das ein oder andere dann noch einmal wiederholend nachliest, kommt vielleicht auf 20 Stunden. Abiturienten mit 25-30 Schulstunden die Woche + Hausaufgaben sollten damit fertig werden.
julée
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Re: Bewältigung der Stofffülle/ Lernstrategie

Beitrag von julée »

w850i hat geschrieben:
julée hat geschrieben:Da reden wir wohl aneinander vorbei: Ich würde natürlich nicht mit Medicus oder Bork anfangen, also einem großen Lehrbuch, sondern mit einem der vielzähligen "üblichen" Lehrbücher, wie Brox/Walker (BGB AT), Köhler, Musielak oder wie auch immer sie heißen mögen. Und dann ist der Unterschied zu einer Vorlesung wohl eher marginal.
Da kommen wir uns näher, werden uns aber nach wie vor nicht einig. ;)
Offensichtlich.
Wer 3 Vorlesungen inkl. AGs besucht und die Vorlesungsunterlagen dazu bearbeitet - ohne zusätzliche Literatur - ist vielleicht gerade einmal 15 Stunden in der Woche beschäftigt. Und genau dafür plädiere ich ja. Wer nicht alles gleich versteht und das ein oder andere dann noch einmal wiederholend nachliest, kommt vielleicht auf 20 Stunden. Abiturienten mit 25-30 Schulstunden die Woche + Hausaufgaben sollten damit fertig werden.
15 Zeitstunden? Diese Umrechnung trifft es aber nicht ganz. Realistisch sind wohl mindestens 20 SWS (also 4+2 SWS pro Rechtsgebiet plus 2 SWS für eine Grundlagenveranstaltung). Diese kann man natürlich auf 15 Zeitstunden umrechnen. Damit sind aber all die "verlorenen" Zeiten durch Pausen, Freistunden, Mensa (irgendwann muss man einfach was essen) u. ä. noch nicht erfasst (und ich konnte jedenfalls nie, wenn ich nur 2 Stunden frei hatte, wirklich in die Bib gehen und dort effektiv 1.5 Stunden arbeiten), so dass jedenfalls der Eindruck täuscht, der Zeitaufwand für die Anwesenheit in den Präsenzveranstaltungen sei geringer als zu Schulzeiten. Auch dürfte die Stoffdichte innerhalb der Veranstaltungen deutlich höher sein als in durchschnittlichen Schulveranstaltungen, insbesondere ist kaum eine Wiederholung vorgesehen.
Zudem dürfte der Studienbeginn soviel Neues (hoffentlich) an außeruniversitären Aktivitäten bereithalten, so dass das systematische, planmäßige Lernen etwas aus dem Blickfeld gerät bzw. nicht in den Zeitplan passt (klar, selbst schuld, aber auch das gehört dazu).

Ich stimme Dir durchaus zu: Daneben kann man ohne Weiteres die Vorlesungsunterlagen nacharbeiten und auch noch ein Lehrbuch parallel oder wohl realistischer etwas zeitversetzt nachlesen. Aber: man muss, das was man sich in der Zeit erarbeitet auch tatsächlich verstehen. Und dann muss man es auch noch in eine Falllösung umsetzen können - und das ist zu Anfang gar nicht so einfach. Und wenn dann die Strategie zur Problemlösung lautet: "Mal eben schnell noch ein Fallbuch/Lehrbuch/was auch immer..." dann dürfte es auf einmal sehr schnell, sehr viel Arbeit werden.

Wer dann den Arbeitsaufwand auf vermeintlich klausurrelevantes reduziert, mag damit bei etwas Glück vllt. sogar kurzfristig Erfolg haben, aber ich fürchte, wenn man eine solche Arbeitsweise über mehrere Semester hinweg beibehält (der Stoff wird ja auch nicht weniger) wird's in der Examensvorbereitung böse...

Btw: Ich erinnere mich an die Mitstudentin, die in der Großen Zivilrechtsübung zum Prof meinte: "Sie haben ja gar nicht gesagt, dass auch der Vertragsschluss drankommen könnte..." :D
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Re: Bewältigung der Stofffülle/ Lernstrategie

Beitrag von Samson »

julée hat geschrieben: Btw: Ich erinnere mich an die Mitstudentin, die in der Großen Zivilrechtsübung zum Prof meinte: "Sie haben ja gar nicht gesagt, dass auch der Vertragsschluss drankommen könnte..." :D
Angeblich war auch schon in einer Examensklausur der Satz zu lesen:
"Es könnte ein Anspruch aus § 985 BGB bestehen. Hierzu müsste zunächst ein wirksamer Kaufvertrag vorliegen".
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Ara
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Re: Bewältigung der Stofffülle/ Lernstrategie

Beitrag von Ara »

Ich favorisiere immer noch:
Prüfer "Von wann ist denn das Grundgesetz?"
Prüfling "1900"
Prüfer "Da hatten wir ja noch den Kaiser oder?"
Prüfling "Ja"
Prüfer "Steht denn im Grundgesetz was vom Kaiser?"
Prüfling fängt das Blättern an
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Gelöschter Nutzer

Re: Bewältigung der Stofffülle/ Lernstrategie

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich lerne schwerpunktmäßig durch Lehrbücher. Die bloße Lektüre ist allerdings tatsächlich nicht ausreichend.

Sie ist für mich aber Voraussetzung um mit knapper gefassten Lernmaterialien, ob gekauft oder selbst zusammengeschrieben, befriedigend zu wiederholen, also im eigentlichen Sinne zu lernen.

Darüber hinaus ist es sehr hilfreich sich den Stoff im Sinne eines Baumdiagramms zu strukturieren:

Die Gesamtmenge des Stoffs gliedert sich in das Bürgerliche Recht und das Öffentliche Recht. Das Strafrecht als Teil des öfftl. Rechts muss man unbefriedigend entweder hier oder eine Ebene drunter integrieren.

Das Öffentliche Recht gliedert sich in Staatsrecht und Verwaltungsrecht. Verwaltungsrecht gliedert sich in Allgemeines Verwaltungsrecht, Sicherheitsrecht, Kommunalrecht und Baurecht. Baurecht gliedert sich in Bauordnungs- und Bauplanungsrecht. Bauplanungsrecht gliedert sich nach Planbereich und Art des Bebauungsplans. Usw. usf.
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