Ermittlungsverfahren weil ich Zeuge war? Paragraph 170/2

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Gelöschter Nutzer

Ermittlungsverfahren weil ich Zeuge war? Paragraph 170/2

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

bin neu im Forum, habe eine Frage bezüglich des Paragraphes 170 Absatz 2.
Ich habe vor ca. einem Jahr mein Auto verkauft. In dem Fahrzeug war ein Navigationssystem verbaut, die war schon eingebaut als ich es gekauft hatte. Den Wagen habe ich dann später auch mit dem gleichen Navigationssystem weiterverkauft, war ein originales Navigationssystem von Werk aus. Einige Zeit später nach dem Verkauf bekam ich Besuch von der Polizei. Bei einer Verkehrskontrolle entpuppte sich das Navigationsgerät als gestohlen. Da ich der Verkäufer war, kam die Polizei auf mich zu. Anfangs wurde ich beschuldigt, mit dem Diebstahl was zu tun zu haben. Ich hatte noch meine alten Kaufverträge, ging damit zur Polizei, und gab an, dass das ich das Fahrzeug schon mit diesem Navigationsgerät erworben hatte, es war im Vertrag leider nichts darüber festgehalten worden. Nach der Aussage wurde ich als Zeuge entlassen, war also kein Beschuldigter mehr. Ich bat dem Beamten noch, mich über den weiteren Verlauf zu informieren, er meinte jedoch, dass dies wahrscheinlich nicht nötig sei, falls was wäre, würde man auf mich sicherlich zukommen. Nach ca. 6 Monaten bekam ich von der Staatsanwatschaft ein Schreiben, aus der hervorgeht, dass das Verfahren wg. besonders schweren Diebstahls nach Paragraph 170/2 eingestellt worden ist. Ich war aber nach meiner Aussage kein Beschuldigter, ich habe als Zeuge die Polizei verlassen, wie kann es sein, dass man trotzdem mich beschuldigt hat? Kann mich jemand aufklären?
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Baron
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Re: Ermittlungsverfahren weil ich Zeuge war? Paragraph 170/2

Beitrag von Baron »

Hallo Detlefson,

konkrete Rechtsfälle dürfen bei Jurawelt nicht besprochen werden.

Geschlossen.
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