Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Moderator: Verwaltung
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Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Hallo,
leider hat das Bundesverwaltungsgericht in drei Urteilen vom 20.10.2010 (Az. 6 C 12.09, 6 C 17.09 und 6 C 21.09) die Rundfunkgebühr für sog. "Internetcomputer" bestätigt.
Die Urteile sind in mehrfacher Hinsicht kritikwürdig (Verwaister Link http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2011/01/10/301/ automatisch entfernt).
Laut dejure, dort "Verfahrensgang", sind gegen die Entscheidungen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig, Az. 1 BvR 199/11 und 1 BvR 447/11.
Weiß jemand schon Genaueres darüber?
Zeitlich müßte das Bundesverfassungsgericht ja bald zu einer Entscheidung kommen. Dürfte interessant werden.
Auch im Hinblick auf die sog. "Haushaltsabgabe" ab 2013, nach der einfach jeder zahlen muß, auch wenn er gar keinen Fernseher, Radio, Computer oder sonstwas hat. Also auch Robinson Crusoe z.B.. Allmählich machen die staatlichen Einrichtungen ja mit einem was sie wollen. Das kann man nicht mehr hinnehmen.
leider hat das Bundesverwaltungsgericht in drei Urteilen vom 20.10.2010 (Az. 6 C 12.09, 6 C 17.09 und 6 C 21.09) die Rundfunkgebühr für sog. "Internetcomputer" bestätigt.
Die Urteile sind in mehrfacher Hinsicht kritikwürdig (Verwaister Link http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2011/01/10/301/ automatisch entfernt).
Laut dejure, dort "Verfahrensgang", sind gegen die Entscheidungen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig, Az. 1 BvR 199/11 und 1 BvR 447/11.
Weiß jemand schon Genaueres darüber?
Zeitlich müßte das Bundesverfassungsgericht ja bald zu einer Entscheidung kommen. Dürfte interessant werden.
Auch im Hinblick auf die sog. "Haushaltsabgabe" ab 2013, nach der einfach jeder zahlen muß, auch wenn er gar keinen Fernseher, Radio, Computer oder sonstwas hat. Also auch Robinson Crusoe z.B.. Allmählich machen die staatlichen Einrichtungen ja mit einem was sie wollen. Das kann man nicht mehr hinnehmen.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Das ist sicherlich Kritik, das bekommt man aber anderswo bei Bedarf deutlich substantiierter.hlubenow hat geschrieben:Die Urteile sind in mehrfacher Hinsicht kritikwürdig (Verwaister Link http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2011/01/10/301/ automatisch entfernt).
Wieso gehst Du davon aus?Zeitlich müßte das Bundesverfassungsgericht ja bald zu einer Entscheidung kommen.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Schon, dies hier ist aber für lau und von zuhause.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Das ist sicherlich Kritik, das bekommt man aber anderswo bei Bedarf deutlich substantiierter.hlubenow hat geschrieben:Die Urteile sind in mehrfacher Hinsicht kritikwürdig (Verwaister Link http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2011/01/10/301/ automatisch entfernt).
Na ja, die angegriffene Entscheidung ist ja schon von 2010. Wie lange will das BVerfG denn darauf sitzen, bevor es sich äußert?Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Wieso gehst Du davon aus?Zeitlich müßte das Bundesverfassungsgericht ja bald zu einer Entscheidung kommen.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
In den kommenden Tagen müsste doch irgendwann die Jahresvorschau für 2012 kommen. Vielleicht ist da was drin.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Hat sich das Rechtsschutzbedürfnis nicht eh erledigt, wenn die Haushaltsabgabe kommt?
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Kann ich mir nicht vorstellen, denn für die Beschwerdeführer wird es ja um in der Vergangenheit und gegenwärtig gezahlte Abgaben gehen.Ara hat geschrieben:Hat sich das Rechtsschutzbedürfnis nicht eh erledigt, wenn die Haushaltsabgabe kommt?
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Das stimmt. Ein wenig hat sich die Bedeutung der Verfahren aber schon reduziert, da es nicht mehr um die Beitragspflicht bis zum Sanktnimmerleinstag geht.markus87 hat geschrieben:Kann ich mir nicht vorstellen, denn für die Beschwerdeführer wird es ja um in der Vergangenheit und gegenwärtig gezahlte Abgaben gehen.Ara hat geschrieben:Hat sich das Rechtsschutzbedürfnis nicht eh erledigt, wenn die Haushaltsabgabe kommt?
Allerdings hatte ich mir auch gedacht, daß das Bundesverfassungsgericht in den Entscheidungen vielleicht schon etwas dazu andeuten könnte, was es von der kommenden Haushaltsabgabe hält.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/erledigungen_2012.html (Verwaister Link automatisch entfernt)Olli hat geschrieben:In den kommenden Tagen müsste doch irgendwann die Jahresvorschau für 2012 kommen. Vielleicht ist da was drin.
Also, ich finde da nix. Aber es handelt sich dort ja um
Sollte man die Frage für zu unbedeutend halten, um sie dort zu erwähnen? Oder will man das Jahr bis zur Einführung der sog. "Haushaltsabgabe" einfach verstreichen lassen?... Verfahren, in denen das Bundesverfassungsgericht anstrebt, im Jahre 2012 unter anderem zu entscheiden.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Das RSB fehlt nicht, aber die Voraussetzungen des § 93a II BVerfGG liegen dann nicht mehr vor.markus87 hat geschrieben:Kann ich mir nicht vorstellen, denn für die Beschwerdeführer wird es ja um in der Vergangenheit und gegenwärtig gezahlte Abgaben gehen.Ara hat geschrieben:Hat sich das Rechtsschutzbedürfnis nicht eh erledigt, wenn die Haushaltsabgabe kommt?
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Ich bin kein Verfassungsrechtler, aber wurde sie nicht längst zur Entscheidung angenommen?Swann hat geschrieben:Das RSB fehlt nicht, aber die Voraussetzungen des § 93a II BVerfGG liegen dann nicht mehr vor.markus87 hat geschrieben:Kann ich mir nicht vorstellen, denn für die Beschwerdeführer wird es ja um in der Vergangenheit und gegenwärtig gezahlte Abgaben gehen.Ara hat geschrieben:Hat sich das Rechtsschutzbedürfnis nicht eh erledigt, wenn die Haushaltsabgabe kommt?
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Woraus geht das hervor?
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
1 BvR 199/11 ist entschieden:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 2-070.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 2-070.html
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
@Einwendungsduschgriff: Deine Signatur bewahrheitet sich hier leider sehr.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Warum? Weil Du die paar Mark fünzig für öffentlich-rechtliche Medien nicht ausgeben mochtest?hlubenow hat geschrieben:@Einwendungsduschgriff: Deine Signatur bewahrheitet sich hier leider sehr.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Die ab 2013 geltende "Haushaltsabgabe" wird man so nicht mehr begründen können.BVerfG hat geschrieben:Bei der Rundfunkgebühr handelt es sich nicht um eine voraussetzungslose Steuer zur Finanzierung des Gemeinwesens, sondern um eine Vorzugslast. Denn sie ist für eine Begünstigung durch eine Leistung der Rundfunkanstalten zu zahlen, indem sie an den durch das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes begründeten Status als Rundfunkteilnehmer geknüpft wird
"Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, nichts hindert mich, weiser zu werden." - Konrad Adenauer