Fragen zum Trainee-Programm des Hessischen Innenministerium

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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JuJu
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Fragen zum Trainee-Programm des Hessischen Innenministerium

Beitrag von JuJu »

Hallo,

kann mir hier jemand etwas zum Trainee-Programm des Hessischen Innenministerium erzählen.

Ich absolviere mein Referendariat in Bayern (im April kommen die Ergebnisse) und habe keine Ahnung wie genau die Verwaltung in Hessen aufgebaut ist. Leider habe ich auch auf der Seite des Hessischen Innenministerium nichts wirklich Weiterführendes gefunden.

Folgende Stellenausschreibung habe ich entdeckt und wüsste jetzt gerne mehr zu diesem Trainee-Programm:
http://www.beck-stellenmarkt.de/Volljur ... 9676&fqs=1

Weiß jemand wie oft das Hessische Innenministerium dieses Trainee-Programm im Jahr startet?

Auszug aus der Anzeige:
"– ein 30-monatiges Programm, während dem Sie alle Ebenen der Verwaltung kennen lernen. Sie werden in verschiedenen Fachbereichen der Verwaltung in Hessen eingesetzt. Eine Station werden Sie bei einem Wirtschaftsunternehmen absolvieren;"

Kennt hier jemand vielleicht zumindest grob einen Ablaufplan, so z.B. mindestens 3 Monate an der Stelle X, mindestens 3 Monate Stelle Y?

Auszug aus der Anzeige:
„– nach einer Probezeit von zwölf Monaten im Beschäftigtenverhältnis (EG 13) ist die Verbeamtung beabsichtigt;“

Was heißt „Probezeit“? Ist das Verbeamtung auf Probe? Oder ist die Verbeamtung auf Probe erst nach diesem Jahr Probezeit?

Ist EG 13 von der Bezahlung mit A13 gleichzustellen? Bzw. was bedeutet „EG“ in diesem Zusammenhang?

Auszug aus der Anzeige:
„– nach erfolgreicher Teilnahme an unserem Trainee-Programm erwartet Sie eine vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit bei einer hessischen Landesbehörde im Innenressort (u. a. Regierungspräsidium Darmstadt, Gießen, Kassel, Polizeipräsidien, Ministerium).“

Wie gesagt, ich bin öffentlich-rechtlich ein „Bayer“ und mir ist deshalb nicht klar, ob zu den Landesbehörde im Innenressort auch die Landratsämter (z. B. Main-Kinzig-Kreis) gehören. In Bayern hat ein Landratsamt Staatsbeamte (Einstellungsbehörde Innenministerium) und Landkreisbeamte (Anstellung über das jeweilige Landratsamt). Ist das in Hessen ähnlich?

Noch eine letzte Frage, wenn ich ans Verwaltungsgericht in Hessen will, muss ich mich ja beim Hessischen Justizministerium bewerben. Weiß jemand, ob dort überhaupt ein „Direkteinstieg“ möglich ist, oder brauch ich erst ein paar Jahre Verwaltungserfahrung? Kann dazu nämlich auch nichts genaueres finden.

Grüße JuJu
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Tikka
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Re: Fragen zum Trainee-Programm des Hessischen Innenminister

Beitrag von Tikka »

Kann nur zur einer Frage was beitragen:

EG 13 = TVöD bzw in deinem Fall wohl TV-L (Einstellung als Angestellter des öD)

also nicht A 13 (Einstellung als Beamter).

Du würdest also, wie inzwischen häufig der Fall, zunächst als Angestellter eingestellt werden und dann irgendwann in ein Beamtenverhältnis übergeleitet werden. Zunächst höchstwahrscheinlich als Beamter auf Probe, wobei die Zeit als Angestellter im öD auf die Probezeit angerechnet werden dürfte.

Was das finanziell bedeutet kann man sich auf der Seite öffentlicher-dienst.info (einfach googlen) ausrechnen lassen.
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Einwendungsduschgriff
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Re: Fragen zum Trainee-Programm des Hessischen Innenminister

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Noch zur Vervollständigung: EG = Entgeltgruppe.
Wie gesagt, ich bin öffentlich-rechtlich ein „Bayer“ und mir ist deshalb nicht klar, ob zu den Landesbehörde im Innenressort auch die Landratsämter (z. B. Main-Kinzig-Kreis) gehören.
Sollte so sein, wenn ich § 1 HKO richtig verstehe.

Zur Richtereinstellung: meines Wissens hat Hessen ein "komplett integriertes System", d. h. man bewirbt sich auch für die Fachgerichtsbarkeiten mit denjenigen gemeinsam, die in die ordentliche Gerichtsbarkeit wollen (inkl. der Staatsanwälte). Für qualifizierte Auskünfte empfehle ich aber einen Anruf beim Justizministerium ;)
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Re: Fragen zum Trainee-Programm des Hessischen Innenminister

Beitrag von JuJu »

Danke erstmal.

Vielleicht weiß ja jemand zu den anderen Fragen noch etwas.

Das mit dem einem Jahr EG 13 ist schon echt abschreckend. Hab's mal bei oeffentlicher-dienst.info nachgeschaut und mit Bayern (sogar nur A12) verglichen. Das macht im Monat schon so einiges aus. :(

Bin von Stufe 1 bei EG13 ausgegangen oder bekommt man seine Referendariatszeit angerechnet? Habe im TV-H (die Hessen haben einen eigenen Tarifvertrag) nur etwas von "Berufserfahrung" gelesen, nicht aber was damit genau gemeint ist.
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Einwendungsduschgriff
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Re: Fragen zum Trainee-Programm des Hessischen Innenminister

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Üblicherweise wird das Referendariat nicht als Berufserfahrung gerechnet. Und ja: der Unterschied dürfte bei etwa 600 Euro/Monat im effektiven Netto liegen. Aber das ist ja nur für ein Jahr. Warum bleibst Du denn nicht einfach in Bayern, wenn Du das Gras dort als grüner empfindest?
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Re: Fragen zum Trainee-Programm des Hessischen Innenminister

Beitrag von TanteKäthe »

Ich glaube, dass in Hessen nur Direkteinstiege beim VG praktiziert werden. Momentan dürfte dort eine Einstellung am VG schwierig sein. Der "Deal", den Deine Stellenanzeige bietet, erscheint mir ziemlich schlecht. Warum willst Du es nicht wirklich in Bayern probieren?
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JuJu
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Re: Fragen zum Trainee-Programm des Hessischen Innenminister

Beitrag von JuJu »

Ich wohne so zu sagen im "Grenzland" und ich will mich einfach über die Alternative Hessen informieren. Von hier aus ist das nächste hessische wie bayrische Verwaltungsgericht fast gleich weit weg. Genauso sieht es mit Regierungen aus, "mein" Landratsamt ist zwar um die Ecke, aber das nächste hessische ist auch nicht wirklich weit weg.

Mein "Problem" in Bayern ist einfach, dass ich, um später mal aufzusteigen, einige Zeit (ich glaube im Regelfall mindestens 2 Jahre) nach München müsste (Ministerium oder BayVGH). In Hessen sind die Ministerin in Wiesbaden, was eindeutig näher ist. Nur das Hessische VGH ist in Kassel, also auch nicht gerade um die Ecke, aber immer noch besser als München.

Ich will einfach etwas die (subjektiven) Vor- und Nachteile sammeln. Außerdem bin ich noch nicht wirklich fest auf "Staat" ausgerichtet und komme doch noch zum Ergebnis es in der freien Wirtschaft zu versuchen.
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Re: Fragen zum Trainee-Programm des Hessischen Innenminister

Beitrag von Djampapua »

Läuft denn die Bewerbungsfrist noch?

Das verlinkte Stellenangebot ist vom 9.2.2012. Bewerbungsfrist ist bis 3 Wochen nach Erscheinen der Anzeige. Das wäre dann der 1.3.2012 gewesen, wenn ich richtig gerechnet habe und das Datum der Veröffentlichung stimmt.
JuJu
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Re: Fragen zum Trainee-Programm des Hessischen Innenminister

Beitrag von JuJu »

Bewerbungsfrist ist rum, deshalb auch meine Frage (s. erster Beitrag), ob jemand weiß wie oft im Jahr das Trainee-Programm startet.

Denke aber, dass die Modalitäten immer ähnlich sein werden; aus diesem Grund habe ich auch zu der "alten" Anzeige meine Fragen gestellt. Auf der Homepage vom Ministerium findet sich leider nichts zum Trainee-Programm.
Spencer
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Re: Fragen zum Trainee-Programm des Hessischen Innenminister

Beitrag von Spencer »

Ich meine, das Trainee-Programm war vor ca. einem 3/4 Jahr schon mal ausgeschrieben, hatte auch überlegt, mich dort zu bewerben. Aber da mir spätere Verwendung zu ungewiss war (Ministerium ist ja nur der Optimalfall), war mir das Angebot zu viel "Wundertüte". Wenn man Hesse ist und unbedingt bleiben möchte, fällt das Urteil aber vielleicht wieder anders aus.
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Re: Fragen zum Trainee-Programm des Hessischen Innenminister

Beitrag von Katzenkönig »

hat eigentlich jemand erfahrungen oder hinweise, wie das assessment center des HMdIS abläuft? geht ja immerhin über zwei tage.

und zum thema wundertüte: wie sind denn die chancen, nach dem traineeprogramm eine stelle im gewünschten bereich zu bekommen? oder muss man da nehmen was kommt?

verbeamtung ist auch erst nach 12 monaten vorgesehen, ein weiterer, zumindest nicht vorteilhafter aspekt...
Gelöschter Nutzer

Re: Fragen zum Trainee-Programm des Hessischen Innenminister

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das HMdIS schreibt nach Bedarf, zu Zeit aber jedes Jahr, Trainee-Stellen für den höheren juristischen Verwaltungsdienst aus. Zielgruppe sind Juristinnen und Juristen mit Interesse für das Öffentliche Recht und überdurchschnittlichen Examensergebnissen aus dem gesamten Bundesgebiet. Ohne weitere Zusatzqualifikationen scheint mir jedenfalls ein VB zwingend zu sein, um zum AC eingeladen zu werden.

Die Beschäftigung als Trainee erfolgt zunächst im Rahmen eines gewöhnlichen Angestelltenverhältnisses, das nach E 13 TV-H vergütet wird. Zur Zeit sind dies etwa 3.200 € brutto monatlich in der Stufe 1. Eine Übernahme in den Beamtendienst auf Probe ist beabsichtigt, aber nicht garantiert. Die Einsatzorte können später überall in Hessen liegen, natürlich wird auf den Heimatort und Umzugswünsche aber nach Möglichkeit geachtet.

Für das Trainee-Programm ab Mitte 2012 haben sich bis zum Ende der Bewerbungsfrist Mitte Januar 2012 etwa 300 Personen beworben, von denen etwa 25 zum AC eingeladen wurden. Wie auch im Jahr 2011 fand das AC auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung in Wiesbaden an zwei Tagen nacheinander statt. Für Unterkunft und Anreise ist stets selbst zu sorgen, eine Erstattung der Auslagen erfolgt nicht.

Das AC wird von Personen des Hessischen Verwaltungsapparates durchgeführt, wofür an zwei Tagen diverse Führungskräfte aus der Landesverwaltung von ihrer täglichen Arbeit abgezogen werden und nach Wiesbaden kommen. Begleitet wird das AC zudem von Psychologen des Zentralen Polizeipsychologischen Dienstes der Hessischen Polizei. Diese beobachten und evaluieren die Bewerberinnen und Bewerber während der einzelnen Aufgaben und unter Umständen auch während der freien Zeit zwischen den Aufgabenstellungen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich ein oder zwei Fachkräfte, gewissermaßen „getarnt“, in der Bewerberrunde befinden.

Folgende Aufgaben waren dieses Jahr gestellt, für die richtige Reihenfolge kann ich leider nicht garantieren:

Tag 1 (ca. 10-19 Uhr)

I.
Englischtest - einfache Grammatikaufgaben, Übersetzungen Englisch-Deutsch (Niveau etwa Gymnasialstufe 10 - etwa 30 Minuten)

II.
Intelligenztest am Computer (das Übliche, aber recht herausfordernd - etwa 3 Stunden ohne Pause)

III.
Gruppendiskussion (eine Gemeinde will ein ehemaliges Militärgelände umnutzen - 5 BewerberInnen nehmen die Position jeweils eines Interessenvertreters ein, also Wirtschaft, Kultur, Naturschutz etc. - die Argumente und die Problemstellungen sind auf laminierten Karten ausgedruckt - die Zeit zum Einprägen beträgt jeweils nur wenige Minuten, danach Gruppendiskussion, in der keine Rücksicht genommen wird - ein echter Härtetest unter den Augen von Leitungskräften und Psychologen, die den BewerberInnen im Halbkreis gegenübersitzen - etwa 1 Stunde)

IV.
Pressestatement zu dem fiktiven Militärgelände aus Aufgabe III. - 2 Leitungskräfte sitzen einem gegenüber und spielen Pressevertreter - die Fragen sind jedoch vorgefertigt und man kann sich 6 Minuten darauf vorbereiten - ansonsten keiner im Raum, Dauer etwa 15 Minuten)

Tag 2

(ca. 10-14 Uhr)

I.
Mitarbeitergespräch - sehr skurrile Aufgabe: die BewerberInnen werden einzeln von einer Führungskraft abgeholt und in einen Raum geführt, dort sitzen eine weitere Leitungskraft sowie 2 Psychologen. In der Mitte des Raumes Stuhl und Tisch, davor ein Fernseher mit DVD-Player. Ein Psychologe sitzt hinter einem, einer seitlich versetzt. Nun wird von einer DVD eine Sequenz abgespielt, indem ein fiktiver Verwaltungsangestellter zu einem spricht - man ist offenkundig dessen Chef und der Mitarbeiter ist zum Führungsgespräch gebeten worden (eine laminierte Karte auf dem Tisch gibt nähere Auskunft).
Die Sequenz hält an und man muss ins Leere auf das antworten, was der Angestellte gerade im Fernseher gesagt hat. So entwickelt sich über mehrere Sequenzen eine Art „Gespräch“. Der Angestellte arbeitet neuerdings schlecht, ist fahrig und nimmt es mit den Arbeitszeiten nicht sehr genau. Er hat Probleme Zuhause und sein neues Eigenheim ist eine Ruine. Man muss ihm also irgendwie helfen, man muss aber auch seinen Laden zusammenhalten und ihn ermahnen. Irgendwann hat der Angestellte keine Zeit mehr - er steht in einer Sequenz auf und geht aus dem Bild. Dauer etwa 1 Stunde.

II.
Vorstellungsgespräch - unter den Augen von zwei Psychologen erfolgt als Abschluss des AC ein ganz klassisches, sehr umfangreiches Vorstellungsgespräch mit 5 Leitungskräften. Rechtskenntnisse sind nicht gefragt, eine Vorbereitung ist anhand der üblichen Internet-Coachings möglich - Dauer etwa 1 Stunde.
Während der langen Wartezeiten zwischen den Aufgaben steht ein großer Aufenthaltsraum mit Getränken, Obst und Süßigkeiten zur Verfügung - der organisatorische Ablauf erfolgt penibel, Anleitung wird jederzeit gegeben.

Viel Spaß!
thandor
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Re: AW: Fragen zum Trainee-Programm des Hessischen Innenmini

Beitrag von thandor »

Krass.
Jurist103
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Re: Fragen zum Trainee-Programm des Hessischen Innenminister

Beitrag von Jurist103 »

Das hört sich ja wirklich sehr streng an, vielen Dank für den ausführlichen Bericht!

Hat jemand zufällig noch weitere bzw. aktuelle Informationen?
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