Bewerbung in Justiz mit Kind/ schwanger

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Gelöschter Nutzer

Bewerbung in Justiz mit Kind/ schwanger

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Liebe Kolleginnen,

gibt es aus NRW Erfahrungsberichte von Richterinnen, die schon zu Beginn ihrer Tätigkeit in der Justiz Kinder hatten?

Ich würde mich gerne in der Justiz in NRW bewerben und frage mich, was passiert, wenn ich noch vor meiner Bewerbung/ vor Beginn einer Tätigkeit als Richterin auf Probe schwanger würde. Gibt es von Euch jemanden, der mit Kind angefangen hat, in der Justiz zu arbeiten - geht das? Kann man als Richterin auf Probe von Beginn an in Teilzeit arbeiten? Oder muss man die ersten 6 Monate am LG auf jeden Fall in Vollzeit absolvieren und kann erst danach auf Teilzeit runter gehen?

Vielleicht haben einige von Euch hierzu Erfahrungen und können mir weiterhelfen?

Danke!
Maxi
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Re: Bewerbung in Justiz mit Kind/ schwanger

Beitrag von Maxi »

Hallo,
eine Freundin von mir hatte sich bei der Justiz BaWü beworben als sie schon schwanger war, hat dann nach der Elternzeit in Teilzeit als Richterin am AG angefangen, gut 2 Jahre gearbeitet und pausiert gerade wegen Kind Nr. 2. :-)
Daher kann ich mir nur schlecht vorstellen, dass das in NRW komplett anders gehandhabt wird.

Lieben Gruß
Maxi
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Bart Wux
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Re: Bewerbung in Justiz mit Kind/ schwanger

Beitrag von Bart Wux »

Aber Frauen immer schön bevorzugt einstellen. :D
"Attempted murder. Now honestly, what is that? Do they give a Nobel Prize for attempted chemistry?"

Robert Underdunk Terwilliger
Maxi
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Re: Bewerbung in Justiz mit Kind/ schwanger

Beitrag von Maxi »

Naja, ob man nun gleich beim Berufseinstieg Kinder bekommt oder später, ist ja eigentlich auch egal.... ;)
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Insider
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Re: Bewerbung in Justiz mit Kind/ schwanger

Beitrag von Insider »

Mir wurde während meiner Zeit als Proberichter in NRW - auch in der Schulung für junge Richter - mitgeteilt, dass es durchaus ein Problem sei, wenn eine Richterin schon in den ersten 6 Monaten ihren Beruf aufgrund einer Schwangerschaft nicht uneingeschränkt ausüben könne. Bei den ersten 6 Monaten handle es sich um eine echte Probezeit, in der unter anderem auch die Belastungsfähigkeit getestet werde, was in einem solchen Fall nicht möglich sei. Eine Teilzeitbeschäftigung komme in den ersten 6 Monaten auf gar keinen Fall in Betracht. Auf jeden Fall wird eine Schwangerschaft in den ersten 6 Monaten alles andere als gern gesehen - aber wieso sollte das in der Justiz anders sein als sonstwo?
Swann
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Re: Bewerbung in Justiz mit Kind/ schwanger

Beitrag von Swann »

Und was wollen sie dann machen außer das "nicht gerne zu sehen"? Eine Schwangere rausschmeißen?
Köhler
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Re: Bewerbung in Justiz mit Kind/ schwanger

Beitrag von Köhler »

Swann hat geschrieben:Und was wollen sie dann machen außer das "nicht gerne zu sehen"? Eine Schwangere rausschmeißen?
Eben. Außerdem gibts ja keine Offenbarungspflicht beim Assesment Center. Wenn man mit den tendenziell etwas schwächeren Beurteilungen dann leben kann, wegen der hier angesprochenen fehlendne Belastungsfähigkeit (wobei cih auch das für zweifelhaft halte) ist doch eigentlich alles gut :-k
w850i hat geschrieben: Daher sind Köhlers Hinweise wohl umso wertvoller.
Maxi
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Re: Bewerbung in Justiz mit Kind/ schwanger

Beitrag von Maxi »

Eben.
Wieso sollte man seine Familienplanung irgendwelchen Erwartungen anpassen? Wenn man schwanger ist, dann ist das halt so. Dann startet man eben nach der Elternzeit durch. Der Arbeitgeber wirds überleben (bleibt ihm eh nichts anderes übrig ;) ).
Wie gesagt, meine Bekannte fing dann erst nach der Elternzeit an, halbtags als Richterin am AG zu arbeiten. Das war vom Arbeitgeber her ganz unproblematisch.
Aber natürlich ist es wesentlich schwerer als man es sich vielleicht vorstellt, Arbeit und Kleinkind unter einen Hut zu bringe - trotz KiTa etc. Denn auch Kinder werden mal krank, dürfen dann nicht in die KiTa und müssen versorgt werden. Und die Arbeit/Sitzungstermine etc. laufen trotzdem weiter. Und als Berufsanfänger fehlt einfach noch die Routine. Manchmal hat sie ihr Kleinkind dann mit zum Gericht genommen - und die Geschäftsstellenleute mussten es dann vorübergehend bespaßen... Alles nicht so einfach.
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Re: Bewerbung in Justiz mit Kind/ schwanger

Beitrag von Eagnai »

Vom Dienstherrn her sollte es kein Problem sein... die Frage, die ich mir stellen würde, wäre aber eher, ob das wirklich Sinn macht für einen selbst und das Kind.

In der Anfangsphase (insbesondere im ersten Jahr) hätte ich mir (und meinem potentiellen Kind) das nicht antun wollen... da ist es stressig genug, weil man fast alles zum ersten Mal tut und in praktisch jeder Akte auf Probleme stößt, bei denen man erstmal jemanden fragen oder irgendwo nachschlagen muss, so dass man für alles einfach noch ziemlich lange braucht. Selbst bei einer Teilzeit-Stelle wird man da wahrscheinlich kaum mittags schon nach Hause kommen, und neben der zeitlichen Belastung darf man auch die psychische nicht ganz vergessen. Gerade am Anfang, wenn man noch keinerlei Routine hat und unter besonderer Beobachtung steht, muss man auch erstmal mit dem Druck klarkommen, keine Fehler machen zu wollen. Nicht zuletzt will man gerade am Anfang vielleicht auch erstmal etwas Zeit haben, um die Kollegen kennenzulernen, was wohl nicht unbedingt einfacher ist, wenn man schon mittags wieder nach Hause fährt.

Wenn ich jetzt auf mein erstes Jahr im Staatsdienst zurückblicke - ich hätte ehrlich nicht gewusst, wie ich da einem Kleinkind hätte gerecht werden sollen, selbst wenn ich Teilzeit gearbeitet hätte.

Den unmittelbaren Berufseinstieg, insbesondere das erste Jahr, halte ich daher für einen alles andere als glücklichen Zeitpunkt, um ein Kind zu bekommen... dann lieber noch zwei, drei Jahre warten, dann sieht es schon ganz anders aus.
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Volki
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Re: Bewerbung in Justiz mit Kind/ schwanger

Beitrag von Volki »

Insider hat geschrieben:Mir wurde während meiner Zeit als Proberichter in NRW - auch in der Schulung für junge Richter - mitgeteilt, dass es durchaus ein Problem sei, wenn eine Richterin schon in den ersten 6 Monaten ihren Beruf aufgrund einer Schwangerschaft nicht uneingeschränkt ausüben könne. Bei den ersten 6 Monaten handle es sich um eine echte Probezeit, in der unter anderem auch die Belastungsfähigkeit getestet werde, was in einem solchen Fall nicht möglich sei. Eine Teilzeitbeschäftigung komme in den ersten 6 Monaten auf gar keinen Fall in Betracht.
Wer hat Dir das mitgeteilt? Der Hausmeister? Und wer bist Du, dass Du dem Glauben schenkst? Der Chefrefenredar? Niemand, der noch im Ansatz alle Tassen im Kabinett hat würde auf einer Schulung für Assessoren so einen offenkundig tatsächlich und rechtlichen Bullshit erzählen, ohne Gefahr zu laufen, ausgelacht, verprügelt oder zumindest dienstrechtlich belangt zu werden.

Und was das für Leute sind, die so etwas hier posten, erspare ich mir zu kommentieren.

Ist doch wahr. Irgendwann ist aber auch mal gut mit diesem Mist..
Die Robe ist über der Kleidung zu tragen.
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Re: Bewerbung in Justiz mit Kind/ schwanger

Beitrag von Insider »

Is gut, Volki. Ich habe mir das bestimmt nur eingebildet.
Trojan
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Re: Bewerbung in Justiz mit Kind/ schwanger

Beitrag von Trojan »

:lmao:
Gelöschter Nutzer

Re: Bewerbung in Justiz mit Kind/ schwanger

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich habe eine Bekannte, die war schon im Vorstellungsgespräch schwanger (hat sie natürlich nicht gesagt). Sie ist jetzt seit knapp 10 Jahren Richterin. Allerdings wurde ihr das Leben nicht einfach gemacht. Ob ihre Schwangerschaft der Grund dafür war, weiß ich allerdings nicht. Aber immerhin wurde sie nicht rausgeschmissen :)
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Re: Bewerbung in Justiz mit Kind/ schwanger

Beitrag von Schlumpfi »

Susamaria hat geschrieben:Aber immerhin wurde sie nicht rausgeschmissen :)
Im Zweifelsfall kann frau mal so richtig die Sau rauslassen und wird trotzdem nicht entlassen: RiZ (R) 1/07 (BGH v. 05.07.2007). :-w Das ist immer noch eines meiner allerliebsten Urteile.... O:)
"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet."
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Re: Bewerbung in Justiz mit Kind/ schwanger

Beitrag von Jura Gott »

Die Rechtsprechung ist in der Tat sehr schwangerschaftsfreundlich. Und das auch vollkommen zu Recht. Bei den demographischen Aussichten wäre es schlichtweg verheerend, wenn denjenigen, die sich tatsächlich dazu entscheiden, neue Steuerzahler aufzuziehen, auch noch Steine in den (Berufs-)Weg gelegt werden. Das ergibt sich im Übrigen auch aus Art. 6 Abs. 1 GG.

Hab auch eine Bekannte, die in der Probezeit schwanger wurde und jetzt Teilzeit arbeitet (B.-W.). Alles gar kein Problem.
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