Hausarbeit: Frage zum Zitieren

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Gelöschter Nutzer

Hausarbeit: Frage zum Zitieren

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

Ich habe eine Frage zum Zitieren bei Hausarbeiten. Kann ich denn in die Subsumtion eine Quellenangabe packen? Also z.B: "Die Sache stand im Eigentum des O und war damit für T fremd." Dann eben eine Fußnote nach dem Satz machen und dort die Quelle zu der Definition von fremd nennen.

Ich habe mal gelesen, dass das eben nicht gehn soll, weil bei der Subsumtion keine Quellen genannt werden dürfen (in der Quelle steht ja nichts über den konkret zu bearbeitenden Fall, sondern nur Allgemeines). Stimmt das? Und wenn ja, kann ich dann in der Subsumtion Quellen nennen, wenn ich ein "vgl." (vergleiche) vor die Quelle setze?

Wäre wirklich sehr sehr dankbar für Antworten :)
Liebe Grüße!
Seyfu
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Re: Hausarbeit: Frage zum Zitieren

Beitrag von Seyfu »

Ja ist eine der Todsünden in einer juristischen hausarbeit. Ein böswilliger Korrektor wird da oredntlich Punkte abziehen, auch das vgl. bleibt ein Risiko.
Gelöschter Nutzer

Re: Hausarbeit: Frage zum Zitieren

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

und wie kann ich das dann sinnvoll lösen? ich kann ja aus Platzgründen nicht immer Definition und Subsumtion trennen?
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scndbesthand
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Re: Hausarbeit: Frage zum Zitieren

Beitrag von scndbesthand »

ccarla hat geschrieben:und wie kann ich das dann sinnvoll lösen? ich kann ja aus Platzgründen nicht immer Definition und Subsumtion trennen?
Doch, man sollte schon deutlich trennen, alleine um zu zeigen, dass man die Subsumtionsschritte verstanden hat und voneinander abgrenzen kann. Nachweise lieferst Du nur für allgemeingültige Aussagen, die in jedem Fall gültig sind. Man kann bei großer Platznot einen Satz auch so aufbauen, dass am Anfang die Definition steht und im zweiten Satzteil subsumiert wird:

Eine Anfechtungserklärung liegt vor, wenn der der Erklärende zum Ausdruck bringt, den Vertrag von Anfang an nicht gelten lassen zu wollen (Fn.), was A durch die Aussage "Ich will die Waschmaschine nicht mehr haben und mein Geld zurück" getan hat.

Auch hier hätte man dann durch die Fußnote gezeigt, wo die Definition endet und die Subsumtion anfängt.
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Ara
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Re: Hausarbeit: Frage zum Zitieren

Beitrag von Ara »

Ich versuche es zu vermeiden. Ich nutze es wenn überhaupt im Urteilsstil.

Also zum Beispiel: "Der Stoß der S kann auch nicht hinweggedacht werden,
ohne dass der konkrete Erfolg entfällt, somit war ihr Handeln nach
der conditio-sine-qua-non-Formel auch kausal.²"

² Vgl. Definition Wessels/Beulke, Rn. 156.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Hausarbeit: Frage zum Zitieren

Beitrag von AmunRe »

ccarla hat geschrieben:und wie kann ich das dann sinnvoll lösen? ich kann ja aus Platzgründen nicht immer Definition und Subsumtion trennen?
Obersatz = kein Zitat.

Definition = Zitat.

Subsumption = kein Zitat, aber das gerade gebrachte Zitat muss verarbeitet werden, wobei wiederum zitiert werden kann.

Ergebnis = versteht sich von selbst: kein Zitat.
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Urs Blank
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Re: Hausarbeit: Frage zum Zitieren

Beitrag von Urs Blank »

ccarla hat geschrieben:und wie kann ich das dann sinnvoll lösen? ich kann ja aus Platzgründen nicht immer Definition und Subsumtion trennen?
Hier hilft radikale Schwerpunktsetzung. Ausführungen wie:

"Die Sache müsste für T fremd gewesen sein. Fremd ist eine Sache, die einem anderen gehört (RGSt 45, 54; BGHSt 1, 723; Putzke in Dödel/Thierkopf/Suppenhuhn, Großkommentar zum StGB, § 242 Rz. 345). Hier gehörte die Sache der O. Also war die Sache für T fremd ... "

braucht kein Mensch. Erspart man sich und dem Leser dieses langweilige Klipp-Klapp nebst Fußnotenfriedhof, bleibt Platz für die eigentlichen Rechtsprobleme der Arbeit.
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Re: Hausarbeit: Frage zum Zitieren

Beitrag von julée »

Urs Blank hat geschrieben:
ccarla hat geschrieben:und wie kann ich das dann sinnvoll lösen? ich kann ja aus Platzgründen nicht immer Definition und Subsumtion trennen?
Hier hilft radikale Schwerpunktsetzung. Ausführungen wie:

"Die Sache müsste für T fremd gewesen sein. Fremd ist eine Sache, die einem anderen gehört (RGSt 45, 54; BGHSt 1, 723; Putzke in Dödel/Thierkopf/Suppenhuhn, Großkommentar zum StGB, § 242 Rz. 345). Hier gehörte die Sache der O. Also war die Sache für T fremd ... "

braucht kein Mensch. Erspart man sich und dem Leser dieses langweilige Klipp-Klapp nebst Fußnotenfriedhof, bleibt Platz für die eigentlichen Rechtsprobleme der Arbeit.
Der erste Schritt wäre es natürlich zumindest in allen unproblematischen Fällen, die Ausführungen auf genau dieses Maß zu beschränken und nicht noch drei verschiedene Theorien zur Fremdheit anzusprechen. Am Ende kann man dann zudem natürlich so ganz banale Dinge auch noch kürzer fassen und nur feststellen.
Definitionen in die Fußnoten zu verbannen, halte ich nur begrenzt für überzeugend. Jedenfalls einmal sollte man sie in der Hausarbeit bringen, danach kann man ohne weiteres nach oben verweisen.
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Re: Hausarbeit: Frage zum Zitieren

Beitrag von Ara »

julée hat geschrieben: Definitionen in die Fußnoten zu verbannen, halte ich nur begrenzt für überzeugend. Jedenfalls einmal sollte man sie in der Hausarbeit bringen, danach kann man ohne weiteres nach oben verweisen.
Du verweist wirklich bei Definitionen nach oben? Ich denke hier kann man ganz selbstverständlich davon ausgehen, dass die Definition bekannt ist. Ich verliere beim zweiten Mal kein Wort mehr zur Definition.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Hausarbeit: Frage zum Zitieren

Beitrag von julée »

Ara hat geschrieben:
Du verweist wirklich bei Definitionen nach oben? Ich denke hier kann man ganz selbstverständlich davon ausgehen, dass die Definition bekannt ist. Ich verliere beim zweiten Mal kein Wort mehr zur Definition.
Sicher ist sicher. Mit einem "s. o." macht man unbestreitbar deutlich, dass man die Definition weiter oben schon gebracht hat und daher nunmehr davon ausgeht, dass die Definition bekannt ist. In Deinem Beispiel zur Kausalität würde ich die Definition beim ersten problematischen Punkt (also wenn überhaupt ein Bedarf besteht, hierzu Ausführungen zu machen ;)) ganz bringen und danach nur noch schreiben:
Der Stoß der S kann auch nicht hinweggedacht werden,
ohne dass der konkrete Erfolg entfällt, somit war ihr Handeln nach
der conditio-sine-qua-non-Formel (s. o.) auch kausal.
In längeren Arbeiten dann statt "(s. o.)" an der Stelle einfach eine Fußnote mit einem konkreteren Nachweis.

Bei der ersten Verwendung würde ich die Definition aber grds. nicht mit der Subsumtion vermengen und dann irgendwo noch eine Fußnote à la "zur Definition vgl. (...)" setzen - entweder ist das ganze unproblematisch, dann brauche ich keine Nachweise zur Definition (sieht nur lächerlich aus) - oder es ist problematisch, dann gehört die Definition aber vollständig ins Gutachten.
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