Hausarbeit: Frage zum Zitieren
Moderator: Verwaltung
Hausarbeit: Frage zum Zitieren
Hallo,
Ich habe eine Frage zum Zitieren bei Hausarbeiten. Kann ich denn in die Subsumtion eine Quellenangabe packen? Also z.B: "Die Sache stand im Eigentum des O und war damit für T fremd." Dann eben eine Fußnote nach dem Satz machen und dort die Quelle zu der Definition von fremd nennen.
Ich habe mal gelesen, dass das eben nicht gehn soll, weil bei der Subsumtion keine Quellen genannt werden dürfen (in der Quelle steht ja nichts über den konkret zu bearbeitenden Fall, sondern nur Allgemeines). Stimmt das? Und wenn ja, kann ich dann in der Subsumtion Quellen nennen, wenn ich ein "vgl." (vergleiche) vor die Quelle setze?
Wäre wirklich sehr sehr dankbar für Antworten
Liebe Grüße!
Ich habe eine Frage zum Zitieren bei Hausarbeiten. Kann ich denn in die Subsumtion eine Quellenangabe packen? Also z.B: "Die Sache stand im Eigentum des O und war damit für T fremd." Dann eben eine Fußnote nach dem Satz machen und dort die Quelle zu der Definition von fremd nennen.
Ich habe mal gelesen, dass das eben nicht gehn soll, weil bei der Subsumtion keine Quellen genannt werden dürfen (in der Quelle steht ja nichts über den konkret zu bearbeitenden Fall, sondern nur Allgemeines). Stimmt das? Und wenn ja, kann ich dann in der Subsumtion Quellen nennen, wenn ich ein "vgl." (vergleiche) vor die Quelle setze?
Wäre wirklich sehr sehr dankbar für Antworten
Liebe Grüße!
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 141
- Registriert: Mittwoch 22. August 2012, 14:51
Re: Hausarbeit: Frage zum Zitieren
Ja ist eine der Todsünden in einer juristischen hausarbeit. Ein böswilliger Korrektor wird da oredntlich Punkte abziehen, auch das vgl. bleibt ein Risiko.
Re: Hausarbeit: Frage zum Zitieren
und wie kann ich das dann sinnvoll lösen? ich kann ja aus Platzgründen nicht immer Definition und Subsumtion trennen?
- scndbesthand
- Mega Power User
- Beiträge: 1996
- Registriert: Freitag 18. Januar 2008, 17:08
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Hausarbeit: Frage zum Zitieren
Doch, man sollte schon deutlich trennen, alleine um zu zeigen, dass man die Subsumtionsschritte verstanden hat und voneinander abgrenzen kann. Nachweise lieferst Du nur für allgemeingültige Aussagen, die in jedem Fall gültig sind. Man kann bei großer Platznot einen Satz auch so aufbauen, dass am Anfang die Definition steht und im zweiten Satzteil subsumiert wird:ccarla hat geschrieben:und wie kann ich das dann sinnvoll lösen? ich kann ja aus Platzgründen nicht immer Definition und Subsumtion trennen?
Eine Anfechtungserklärung liegt vor, wenn der der Erklärende zum Ausdruck bringt, den Vertrag von Anfang an nicht gelten lassen zu wollen (Fn.), was A durch die Aussage "Ich will die Waschmaschine nicht mehr haben und mein Geld zurück" getan hat.
Auch hier hätte man dann durch die Fußnote gezeigt, wo die Definition endet und die Subsumtion anfängt.
„Willkommen beim kassenärztlichen Servicecenter. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter ElfSechsElfSieben Punkt DeEh Släsch Datenschutz. Wenn Sie in einer lebensbedrohlichen Situation sind, legen Sie bitte jetzt auf und wählen EinsEinsZwei.“
- Ara
- Urgestein
- Beiträge: 8353
- Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
- Ausbildungslevel: Schüler
Re: Hausarbeit: Frage zum Zitieren
Ich versuche es zu vermeiden. Ich nutze es wenn überhaupt im Urteilsstil.
Also zum Beispiel: "Der Stoß der S kann auch nicht hinweggedacht werden,
ohne dass der konkrete Erfolg entfällt, somit war ihr Handeln nach
der conditio-sine-qua-non-Formel auch kausal.²"
² Vgl. Definition Wessels/Beulke, Rn. 156.
Also zum Beispiel: "Der Stoß der S kann auch nicht hinweggedacht werden,
ohne dass der konkrete Erfolg entfällt, somit war ihr Handeln nach
der conditio-sine-qua-non-Formel auch kausal.²"
² Vgl. Definition Wessels/Beulke, Rn. 156.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
-
- Power User
- Beiträge: 698
- Registriert: Donnerstag 16. November 2006, 11:40
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Hausarbeit: Frage zum Zitieren
Obersatz = kein Zitat.ccarla hat geschrieben:und wie kann ich das dann sinnvoll lösen? ich kann ja aus Platzgründen nicht immer Definition und Subsumtion trennen?
Definition = Zitat.
Subsumption = kein Zitat, aber das gerade gebrachte Zitat muss verarbeitet werden, wobei wiederum zitiert werden kann.
Ergebnis = versteht sich von selbst: kein Zitat.
- Urs Blank
- Mega Power User
- Beiträge: 1741
- Registriert: Samstag 31. Januar 2009, 12:38
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Hausarbeit: Frage zum Zitieren
Hier hilft radikale Schwerpunktsetzung. Ausführungen wie:ccarla hat geschrieben:und wie kann ich das dann sinnvoll lösen? ich kann ja aus Platzgründen nicht immer Definition und Subsumtion trennen?
"Die Sache müsste für T fremd gewesen sein. Fremd ist eine Sache, die einem anderen gehört (RGSt 45, 54; BGHSt 1, 723; Putzke in Dödel/Thierkopf/Suppenhuhn, Großkommentar zum StGB, § 242 Rz. 345). Hier gehörte die Sache der O. Also war die Sache für T fremd ... "
braucht kein Mensch. Erspart man sich und dem Leser dieses langweilige Klipp-Klapp nebst Fußnotenfriedhof, bleibt Platz für die eigentlichen Rechtsprobleme der Arbeit.
"Cats exit the room in a hurry when oysters are opened."
-
- Fossil
- Beiträge: 13077
- Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Hausarbeit: Frage zum Zitieren
Der erste Schritt wäre es natürlich zumindest in allen unproblematischen Fällen, die Ausführungen auf genau dieses Maß zu beschränken und nicht noch drei verschiedene Theorien zur Fremdheit anzusprechen. Am Ende kann man dann zudem natürlich so ganz banale Dinge auch noch kürzer fassen und nur feststellen.Urs Blank hat geschrieben:Hier hilft radikale Schwerpunktsetzung. Ausführungen wie:ccarla hat geschrieben:und wie kann ich das dann sinnvoll lösen? ich kann ja aus Platzgründen nicht immer Definition und Subsumtion trennen?
"Die Sache müsste für T fremd gewesen sein. Fremd ist eine Sache, die einem anderen gehört (RGSt 45, 54; BGHSt 1, 723; Putzke in Dödel/Thierkopf/Suppenhuhn, Großkommentar zum StGB, § 242 Rz. 345). Hier gehörte die Sache der O. Also war die Sache für T fremd ... "
braucht kein Mensch. Erspart man sich und dem Leser dieses langweilige Klipp-Klapp nebst Fußnotenfriedhof, bleibt Platz für die eigentlichen Rechtsprobleme der Arbeit.
Definitionen in die Fußnoten zu verbannen, halte ich nur begrenzt für überzeugend. Jedenfalls einmal sollte man sie in der Hausarbeit bringen, danach kann man ohne weiteres nach oben verweisen.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
- Ara
- Urgestein
- Beiträge: 8353
- Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
- Ausbildungslevel: Schüler
Re: Hausarbeit: Frage zum Zitieren
Du verweist wirklich bei Definitionen nach oben? Ich denke hier kann man ganz selbstverständlich davon ausgehen, dass die Definition bekannt ist. Ich verliere beim zweiten Mal kein Wort mehr zur Definition.julée hat geschrieben: Definitionen in die Fußnoten zu verbannen, halte ich nur begrenzt für überzeugend. Jedenfalls einmal sollte man sie in der Hausarbeit bringen, danach kann man ohne weiteres nach oben verweisen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
-
- Fossil
- Beiträge: 13077
- Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Hausarbeit: Frage zum Zitieren
Sicher ist sicher. Mit einem "s. o." macht man unbestreitbar deutlich, dass man die Definition weiter oben schon gebracht hat und daher nunmehr davon ausgeht, dass die Definition bekannt ist. In Deinem Beispiel zur Kausalität würde ich die Definition beim ersten problematischen Punkt (also wenn überhaupt ein Bedarf besteht, hierzu Ausführungen zu machen ) ganz bringen und danach nur noch schreiben:Ara hat geschrieben:
Du verweist wirklich bei Definitionen nach oben? Ich denke hier kann man ganz selbstverständlich davon ausgehen, dass die Definition bekannt ist. Ich verliere beim zweiten Mal kein Wort mehr zur Definition.
In längeren Arbeiten dann statt "(s. o.)" an der Stelle einfach eine Fußnote mit einem konkreteren Nachweis.Der Stoß der S kann auch nicht hinweggedacht werden,
ohne dass der konkrete Erfolg entfällt, somit war ihr Handeln nach
der conditio-sine-qua-non-Formel (s. o.) auch kausal.
Bei der ersten Verwendung würde ich die Definition aber grds. nicht mit der Subsumtion vermengen und dann irgendwo noch eine Fußnote à la "zur Definition vgl. (...)" setzen - entweder ist das ganze unproblematisch, dann brauche ich keine Nachweise zur Definition (sieht nur lächerlich aus) - oder es ist problematisch, dann gehört die Definition aber vollständig ins Gutachten.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)