GK-Kommandoaktion und danach Justiz - ist das sinnvoll?

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Rantanplan
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Re: GK-Kommandoaktion und danach Justiz - ist das sinnvoll?

Beitrag von Rantanplan »

Aus eigenem Interesse: Weiß jemand, wie es in NRW mit einer solchen zeitlichen Grenze aussieht? Habe da auch mal von drei Jahren gehört, kann das aber auf Anhieb im Gesetz nicht finden. Der Beitrag von Spencer scheint zu implizieren, dass NRW keine solche Regelung hat.

Besten Dank!
Learned Hand
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Re: GK-Kommandoaktion und danach Justiz - ist das sinnvoll?

Beitrag von Learned Hand »

Solar hat geschrieben:
Zuvorderst aber geht es mir um die Frage, ob das ganze Unterfangen von vornherein überhaupt sinnvoll oder eher kurzsichtig ist. Dahinter steht auch, dass mir die Entscheidung Justiz/GK sehr sehr schwer fällt. Deshalb eben die oben genannten Fragen - darum hatte ich ein neues Thema gestartet und nicht die Themen "Wechsel von GK in Justiz Erfahrungsberichte" oder so fortgesetzt. Meine Tendenz geht zur Justiz aber auch GKs habe ich kennen und schätzen gelernt. Insbesondere den gewerblichen Rechtsschutz.
Wieso denkst Du denn, dass dieser Plan kurzsichtig sein sollte? Da Dir beides liegt und die Reihenfolge Rechtsanwalt - Justiz um einiges sinnvoller ist als die Reihenfolge Justiz - Rechtsanwalt, ist das doch ganz naheliegend.

Das Risiko, bei der Bewerbung für die Justiz später mal auf einen Gesprächspartner zu treffen, der am liebsten nur Richter einstellen mag, die frisch aus dem 2. Staatsexamen kommen, ist zwar vorhanden, dürfte sich aber in engen Grenzen halten. In den meisten Bundesländern ist Berufserfahrung durchaus gerne gesehen - auch wenn sie weder notwendig noch zwingend hilfreich für die Tätigkeit als Richter sein mag und Du auch nicht damit rechnen solltest, in der Justiz dann auch im Bereich gewerblicher Rechtsschutz (oder was auch immer Du kannst) eingesetzt zu werden.

Wichtig ist allein, dass es für Dich sinnvoll ist. Wenn Du die Zeit bei der GK als gut bezahlte Zeit zur Entscheidungsfindung ansiehst und noch keine allzufesten Vorstellungen von Deinem späteren Leben hast, dann dürfte das ganz gut gehen.

Wenn Du allerdings schon Heirat, Kinder und Reihenhaus zeitlich fest eingeplant hast, dann könnte eine sofortige Bewerbung in der Justiz Dir viel Stress vermeiden.

Ansonsten rate ich generell davon ab, zuviel zu planen. Vielleicht werden es drei, vielleicht auch 5 Jahre; vielleicht kommst Du im Laufe der Tätigkeit als Anwalt auch auf die Idee, dass es in der öffentlichen Verwaltung ganz schön sein könnte. Oder Du wechselst erst in eine Investment-Bank und machst danach eine Currywurst-Bude auf, oder Du habilitierst, oder Du willst doch Partner werden.

Das mit dem Sparen ist im übrigen ein schönes Ziel. Ich verrate jetzt nicht, wieviel ich meiner Zeit als Anwalt zurücklegen konnte, aber so diszipliniert war ich auf keinen Fall. Abgesehen vom Porsche/Jaguar/whatever habe ich das Großbudenleben schon mitgemacht und mein Geld für den üblichen Luxuskram ausgegeben - Shopping ist ein anerkanntes Antidepressivum und teurer Alkohol hat auch seine Vorteile!
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Solar
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Re: GK-Kommandoaktion und danach Justiz - ist das sinnvoll?

Beitrag von Solar »

Tolle und sehr hilfreiche Antwort - vielen Dank dafür! Das bestätigt mich in meinem Vorhaben und ich denke, es ist sinnvoll das dann auch mal so zu versuchen. Meine Sorge ist eben nur, dass einem sowas die Chancen auf die Justiz versauen könnte und man zudem von der GK nicht mehr loskommt.
Learned Hand hat geschrieben:[...] vielleicht kommst Du im Laufe der Tätigkeit als Anwalt auch auf die Idee, dass es in der öffentlichen Verwaltung ganz schön sein könnte. Oder Du wechselst erst in eine Investment-Bank und machst danach eine Currywurst-Bude auf, oder Du habilitierst, oder Du willst doch Partner werden.
Ersteres vielleicht, Zweiteres eher nicht, Dritteres mit großer Wahrscheinlichkeit, Vierteres auf keinen Fall und Letzteres ist keineswegs ausgeschlossen. ;)

Im Übrigen grundsätzlich ein weiser Rat, mit dem du natürlich nicht Unrecht hast. Dennoch würde ich gerne mit einer groben Vorstellung da rein gehen, wie sich das Ganze für mich entwickeln soll. Aber natürlich bin ich offen für eine gegenläufige Entwicklung. Bezüglich meiner Sparpläne macht ihr mir ja nicht egrade Mut... Ich neige schon dazu, zu prassen... Denke aber auch, dass sich das schon über eine Wegbuchung machen lässt. Dann aber eben so, dass man nicht über eine Rückbuchung wieder rankommt. Zu Bedenken ist auch, dass meine Freundin zeitnah in der Justiz anfangen wird, sodass meine nicht die einzigen Finanzen sind, die so reinkommen. Mit 3K von mir und 2.7K von ihr sollte man da (vorerst) zu zweit eigentlich dennoch luxuriös leben können, deshalb glaube ich mal weiterhin an meinen Sparplan und lasse mich ggf. vom Leben eines besseren belehren... [-o<

Gewerblicher Rechtsschutz interessiert mich übr. hauptsächlich als GK-Anwalt, am Gericht würde ich mich mehr fürs Strafrecht begeistern. Klar ist mir natürlich auch, dass ich da nicht sofort das bekomme, was ich gerne hätte aber auf Dauer sollte man es ja schaffen, sich da auf einen entsprechenden Posten zu bewerben.

Bleibt nur noch die Frage nach belastbaren Infos hinsichtlich der Zeitspanne, die die Justiz in BaWü bis zum 2. StEx voraussetzt...?
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Einwendungsduschgriff
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Re: GK-Kommandoaktion und danach Justiz - ist das sinnvoll?

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Fünf Jahre hieß es immer mal. Ob das noch gilt? Das kann man recht gut durch einen Anruf bei Herrn Maurer oder Frau Leßner klären.

Diese Seite wirst Du ja kennen:
http://www.justiz-bw.de/servlet/PB/menu ... index.html
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Djampapua
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Re: GK-Kommandoaktion und danach Justiz - ist das sinnvoll?

Beitrag von Djampapua »

Solar hat geschrieben:Tolle und sehr hilfreiche Antwort - vielen Dank dafür! Das bestätigt mich in meinem Vorhaben und ich denke, es ist sinnvoll das dann auch mal so zu versuchen. Meine Sorge ist eben nur, dass einem sowas die Chancen auf die Justiz versauen könnte und man zudem von der GK nicht mehr loskommt.
Learned Hand hat geschrieben:[...] vielleicht kommst Du im Laufe der Tätigkeit als Anwalt auch auf die Idee, dass es in der öffentlichen Verwaltung ganz schön sein könnte. Oder Du wechselst erst in eine Investment-Bank und machst danach eine Currywurst-Bude auf, oder Du habilitierst, oder Du willst doch Partner werden.
Ersteres vielleicht, Zweiteres eher nicht, Dritteres mit großer Wahrscheinlichkeit, Vierteres auf keinen Fall und Letzteres ist keineswegs ausgeschlossen. ;)

Im Übrigen grundsätzlich ein weiser Rat, mit dem du natürlich nicht Unrecht hast. Dennoch würde ich gerne mit einer groben Vorstellung da rein gehen, wie sich das Ganze für mich entwickeln soll. Aber natürlich bin ich offen für eine gegenläufige Entwicklung. Bezüglich meiner Sparpläne macht ihr mir ja nicht egrade Mut... Ich neige schon dazu, zu prassen... Denke aber auch, dass sich das schon über eine Wegbuchung machen lässt. Dann aber eben so, dass man nicht über eine Rückbuchung wieder rankommt. Zu Bedenken ist auch, dass meine Freundin zeitnah in der Justiz anfangen wird, sodass meine nicht die einzigen Finanzen sind, die so reinkommen. Mit 3K von mir und 2.7K von ihr sollte man da (vorerst) zu zweit eigentlich dennoch luxuriös leben können, deshalb glaube ich mal weiterhin an meinen Sparplan und lasse mich ggf. vom Leben eines besseren belehren... [-o<

Gewerblicher Rechtsschutz interessiert mich übr. hauptsächlich als GK-Anwalt, am Gericht würde ich mich mehr fürs Strafrecht begeistern. Klar ist mir natürlich auch, dass ich da nicht sofort das bekomme, was ich gerne hätte aber auf Dauer sollte man es ja schaffen, sich da auf einen entsprechenden Posten zu bewerben.

Bleibt nur noch die Frage nach belastbaren Infos hinsichtlich der Zeitspanne, die die Justiz in BaWü bis zum 2. StEx voraussetzt...?
Da könnte ein Banksparplan helfen, der während der Laufzeit nicht gekündigt werden kann, z.B. dieser
https://www.deutsche-bank.de/pbc/pk-sparen_geldanlage-topzinssparen.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
https://www.deutsche-bank.de/pbc/download/ser-agb-bedingungen-topzinssparen_pgk.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)

Bei max. 3-5 Jahren Laufzeit kann man die Verzinsung vernachlässigen. Oder man schließt gleich einen Bausparvertrag ab, wenn das Reihenhaus zu 95 % realisiert werden soll.

Man kann auch eine Festgeld-, Sparbriefleiter aufbauen, ist aber aufwendiger. Und beim Zwischenparken lockt die Versuchung ...
Asche
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Re: GK-Kommandoaktion und danach Justiz - ist das sinnvoll?

Beitrag von Asche »

Oder gleich freiwillige Beiträge zum Versorgungswerk ... die nimmt einem so schnell keiner mehr weg.
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Der Horizont mancher Leute ist ein Kreis mit Radius 0; das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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Re: GK-Kommandoaktion und danach Justiz - ist das sinnvoll?

Beitrag von thh »

Solar hat geschrieben:Gewerblicher Rechtsschutz interessiert mich übr. hauptsächlich als GK-Anwalt, am Gericht würde ich mich mehr fürs Strafrecht begeistern.
Lustig. Ich kenne zufällig einen solchen Fall.
Solar hat geschrieben:Bleibt nur noch die Frage nach belastbaren Infos hinsichtlich der Zeitspanne, die die Justiz in BaWü bis zum 2. StEx voraussetzt...?
2-3 Jahre würde ich jedenfalls für völlig unproblematisch halten. Zumindest die baden-württembergische Justiz sieht es durchaus gerne, wenn sie jemanden bekommt, der nicht nur gute Qualifikationen mitbringt, sondern auch bereits Berufserfahrung - wenn diese in einer namhaften Kanzlei erworben wurde, kann das nur vorteilhaft sein.

Eine feste Zeitspanne wäre mir jedenfalls nicht bekannt.

Grüße,
-thh
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Djampapua
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Re: GK-Kommandoaktion und danach Justiz - ist das sinnvoll?

Beitrag von Djampapua »

Asche hat geschrieben:Oder gleich freiwillige Beiträge zum Versorgungswerk ... die nimmt einem so schnell keiner mehr weg.
Kommt man an die Beiträge vor Ruhestandsbeginn ran? Der TE hatte einen Immobilienerwerb in Betracht gezogen. Dann sollte das Geld kurz- bis mittelfristig verfügbar sein.
Gelöschter Nutzer

Re: GK-Kommandoaktion und danach Justiz - ist das sinnvoll?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Zu Bedenken ist auch, dass meine Freundin zeitnah in der Justiz anfangen wird, sodass meine nicht die einzigen Finanzen sind, die so reinkommen. Mit 3K von mir und 2.7K von ihr sollte man da (vorerst) zu zweit eigentlich dennoch luxuriös leben können, deshalb glaube ich mal weiterhin an meinen Sparplan und lasse mich ggf. vom Leben eines besseren belehren...
Ich denke Dein Sparziel ist realistisch, zumal wenn auch Deine Freundin verdient. Überleg Dir mal, was Du als Referendar ausgegeben hast. Man muss ja nicht gleich seine Ausgaben vervielfachen, nur weil ein Vielfaches an Kohle auf dem Konto aufschlägt. Bei uns war die Konstellation und Zielsetzung ähnlich wie bei Dir. Mit ein wenig Disziplin hat bei uns das Sparkonto schon vor Ablauf der drei Jahre die 'sechsstellig' überstiegen. Ich wünsche Dir viel Erfolg!
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Solar
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Re: GK-Kommandoaktion und danach Justiz - ist das sinnvoll?

Beitrag von Solar »

Na das klingt doch mal gut! =D>
Mae
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Re: GK-Kommandoaktion und danach Justiz - ist das sinnvoll?

Beitrag von Mae »

In der Tat ein gängiger Plan, der auch ohne Weiteres zu realisieren sein sollte. Meine Erfahrung:

1. Ich konnte während meiner GK-Zeit, die ungefähr die gleiche Zeitspanne umfasste, die ins Auge gefasste Summe ohne Weiteres ansparen. Dabei musste ich auf nichts was mir wichtig war verzichten, kommt aber natürlich immer auf die Wünsche/Lebensweise an (Sportwagen ist dann halt nicht drin, der eine oder andere kostenintensivere Urlaub pro Jahr hingegen schon, von den den üblichen Ausgehkosten ganz zu schweigen).

2. Ich bin letztlich nicht in die Justiz gewechselt, habe aber lange mit dem Gedanken gespielt und mich daher intensiv damit befasst. Ist - bereits erwähnte Ausnahme: Bayern - m.W. nirgendwo ein Problem, gerade in BW, Hessen und RLP wurde mir damals gesagt, dass Berufserfahrung als Anwalt sogar sehr gerne gesehen wird. Im näheren Bekanntenkreis haben denn auch diverse Leute nach ungefähr der gleichen Zeit (im Ausnahmefall auch einmal nach fast 8 Jahren) in der GK in die Justiz gewechselt.

3. Auf meiner jetzigen Stelle verdiene ich grob das Gleiche wie in der Justiz. Mit der Kohle komme ich ohne Probleme aus, aber - s. o. unter 1. - ich habe meine Lebenshaltungskosten auch nicht dem GK-Gehalt angepasst. Mit dem Wechsel und der neuen Arbeit bin ich sehr glücklich, wobei ich dazu sagen sollte, dass meine Tätigkeit immer noch relativ anspruchsvoll und international ist. Das ist bei einem Wechsel in die Justiz nicht notwendigerweise der Fall, aber mit einer einzigen Ausnahme, wo mich der Wechsel in die Justiz aber auch schon sehr überrascht hat, sind alle Wechsler aus meinem Bekanntenkreis auch in der Justiz sehr zufrieden.

Aber: Wie schon Herr Schraeg eingangs erwähnte, solltest Du diesen Plan ggü. der GK keinesfalls ausbreiten, nicht mal andeuten. Zwar herrscht momentan tatsl in vielen GKs massiver Bewerbermangel, aber sooo verzweifelt sind sie dann auch wieder nicht ;).
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Re: GK-Kommandoaktion und danach Justiz - ist das sinnvoll?

Beitrag von Solar »

Danke @Mae, klingt gut!

Ich möchte auch nochmals klarstellen, dass ich keineswegs ausschließe, ganz in der GK zu bleiben oder irgendwann statt in die Justiz, ins Unternehmen zu wechseln. Das hängt ganz von der unabsehbaren Entwicklung des Ganzen ab. Ich kann mir, wie gesagt, alles sehr gut vorstellen und will das eben mal in dieser Reihenfolge versuchen. Danke!
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Re: GK-Kommandoaktion und danach Justiz - ist das sinnvoll?

Beitrag von Solar »

So, konnte meine letzte offene Frage mittlerweile selbst klären, indem ich beim zuständigen Personalreferenten angefragt habe, wie das denn nun mit der Altersgrenze in BW ist.

Er meinte ausdrücklich zu mir, dass die einzige Grenze (Alter wie auch Zeit zum zurückliegenden 2. StEx) durch § 48 LHO gesetzt sei, also bei 42 liege. Abgesehen davon begrüße man es sehr, wenn Justizanwärter zuvor in der Anwaltschaft tätig gewesen seien, sodass das sogar eher noch ein Vor- als ein Nachteil sei. Ich glaube jetzt nicht unbedingt, dass man die Grenze bis 42 ausreizen sollte aber jedenfalls muss man sich wegen ein paar Jährchen hin oder her offenkundig keine Gedanken machen. Ich hatte ihm meine Überlegungen geschildert und er fand sie gut.
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Re: GK-Kommandoaktion und danach Justiz - ist das sinnvoll?

Beitrag von Solar »

Update nach 4,5 Jahren:

Ich habe - wie hier ja schon an anderer Stelle geäußert - den Plan umgesetzt, bin allerdings nicht direkt von der GK in die Justiz, sondern habe noch ein Jahr Unternehmen zwischengeschoben. In der Zeit war es ohne Weiteres möglich, einen sechsstelligen Betrag anzusparen, obwohl ich wahrlich nicht sparsam gelebt habe.

Ein weiterer - deutlich gewichtigerer - Vorteil: GK und Unternehmen haben erheblich horizonterweiternd gewirkt und mich dennoch darin bestätigt, dass die Justiz der richtige Weg für mich ist. Der Wechsel - mittlerweile mit Mitte 30 - war auch für die Justiz kein Problem.
Herr Schraeg
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Re: GK-Kommandoaktion und danach Justiz - ist das sinnvoll?

Beitrag von Herr Schraeg »

Interessant, was ich damals so geschrieben hatte. Schön, dass es bei Dir so geklappt hat, wie Du es Dir vorgestellt hast und vielen Dank für den inhaltlichen Abschluss des threads.
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