Krankenversicherung während Promotion

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

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Paradoxia
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Krankenversicherung während Promotion

Beitrag von Paradoxia »

Hallo,

vielleicht ging es ja jemandem ähnlich oder jemand kennt sich etwas aus:

Wie sieht es mit der Krankenversicherung während der Diss aus, wenn man ausschließlich promoviert?
Ich war während des Studiums von der Versicherungspflicht befreit (Beamtenkind), im Ref jetzt gesetzlich.

Es bleibt ja nur noch die freiwillige Versicherung, oder?

Danke für Tipps.
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doctor
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Re: AW: Krankenversicherung während Promotion

Beitrag von doctor »

Sowohl PKV als auch freiwillig gesetzlich versichert in der GKV kommen in Frage.
paul321
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Re: Krankenversicherung während Promotion

Beitrag von paul321 »

Im Rahmen der PKV würde ich an Deiner Stelle prüfen, ob die Private Studentische Krankenversicherung etwas für Dich ist.
Das wird Dir kein Versicherungsmakler von sich aus anbieten. Immer dann interessant, wenn freiwillige GKV Versicherung zu teuer für Dich kommt, weil Du wirtschaftlich zu leistungsfähig bist.

Edit: Ich würde an Deiner Stelle auch prüfen, ob Du Dir etwas vergibst, wenn Du Dich jetzt freiwillig GKV versicherst. Hört sich so an, als ob Du schon sehr lange in der, ich nenne es jetzt mal "PKV" warst. Für künftige Beiträge ist das Eintrittsalter und die bisher gebildeten Altersrückstellungen maßgeblich. Es kann sinnvoll sein, dass Du Dir zumindest eine kleine Anwartschaft sicherst, damit das nicht alles verloren ist.
Kasimir
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Re: Krankenversicherung während Promotion

Beitrag von Kasimir »

Das kommt ja auch darauf an, wie du die Dissertation finanzierst. Bei mir hat damals die sozialversicherungspflichtige promotionsbegleitende Nebentätigkeit dazu geführt, dass ich von der PKV in die GKV wechseln musste.

Ich erinnere mich nur noch daran, dass die Befreiung von der GKV nicht mehr galt, weil das Promotionsstudium kein Studium im Sinne der einschlägigen sozialrechtlichen Normen ist.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
Gelöschter Nutzer

Re: Krankenversicherung während Promotion

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Jepp, so ist es. Hier ist eine nette Zusammenfassung: http://www.academics.de/wissenschaft/ge ... 53462.html
Krankenversicherung für Doktoranden
Inwieweit traditionelle Doktoranden sich gesetzlich versichern lassen müssen oder auch eine private Krankenversicherung wählen können, hängt von ihrer Erwerbssituation ab. Wer beispielsweise als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder Universität angestellt ist, ist in dieser Tätigkeit sozialversichert und muss sich entsprechend in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Für Promovierende, die Empfänger eines Stipendiums sind oder ihre Dissertation "freischaffend" realisieren, gilt die Versicherungspflicht nicht. Sie erfüllen die Voraussetzungen, um freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu werden (Vgl. § 9 SGB V) oder können sich privat versichern lassen.

Doktoranden haben hingegen keinen Anspruch auf die günstigen Sondertarife für Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Promovierende sind keine ordentlichen Studierenden im Sinne von § 5 Abs.1 Nr. 9 SGB V, dies hat das Bundessozialgericht bereits 1993 entschieden. Lediglich einige wenige Krankenkassen lassen die "Krankenversicherung der Studenten" (KVdS) aus Kulanz weiterlaufen bis der Doktorand das 30. Lebensjahr bzw. das 14. Fachsemester (Zählung ab dem ersten Studiensemester) erreicht hat.
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jurabilis
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Re: Krankenversicherung während Promotion

Beitrag von jurabilis »

Am besten ist wirklich ein schöner sozialversicherungspflichtiger Nebenjob in einer Kanzlei.
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}

Ortsbekannte Klugscheißer werden gebeten, diesen Post zu ignorieren.
Freedom
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Re: Krankenversicherung während Promotion

Beitrag von Freedom »

holgerkra hat geschrieben:Jepp, so ist es. Hier ist eine nette Zusammenfassung: http://www.academics.de/wissenschaft/ge ... 53462.html
Krankenversicherung für Doktoranden
Inwieweit traditionelle Doktoranden sich gesetzlich versichern lassen müssen oder auch eine private Krankenversicherung wählen können, hängt von ihrer Erwerbssituation ab. Wer beispielsweise als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder Universität angestellt ist, ist in dieser Tätigkeit sozialversichert und muss sich entsprechend in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Für Promovierende, die Empfänger eines Stipendiums sind oder ihre Dissertation "freischaffend" realisieren, gilt die Versicherungspflicht nicht. Sie erfüllen die Voraussetzungen, um freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu werden (Vgl. § 9 SGB V) oder können sich privat versichern lassen.

Doktoranden haben hingegen keinen Anspruch auf die günstigen Sondertarife für Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Promovierende sind keine ordentlichen Studierenden im Sinne von § 5 Abs.1 Nr. 9 SGB V, dies hat das Bundessozialgericht bereits 1993 entschieden. Lediglich einige wenige Krankenkassen lassen die "Krankenversicherung der Studenten" (KVdS) aus Kulanz weiterlaufen bis der Doktorand das 30. Lebensjahr bzw. das 14. Fachsemester (Zählung ab dem ersten Studiensemester) erreicht hat.
Der Thread ist zwar schon etwas älter, aber eh ich einen neuen aufmache...

(1) Weiß zufällig jemand aus eigener Erfahrung, in welcher Krankenkasse dass der Fall ist, dass man aus Kulanz studentisch versichert ist als Promotionsstudent? Gerne auch per PM.

Etwas dämlich finde ich die gesetzliche Regelung ja schon: Wenn ich mich entscheide, 2 Tage die Woche in einer GK zu arbeiten und 3-4 Tage Diss zu schreiben, zahle ich Versicherungsbeiträge orientiert an den, sagen wir mal, 1500-1600€ Bruttogehalt.
Wenn ich mich entscheide erst Vollzeit zu arbeiten und dann Vollzeit Dissertation zu schreiben, also 3750 - 4000€ brutto in den ersten 6 Monaten verdiene, zahle ich doppelt so hohe Versicherungskosten, habe also in 6 Monaten schon genauso viel gezahlt, wie der andere in 12 Monaten und zahle dann ZUSÄTZLICH nochmal 170€ im Monat wenn ich mich freiwillig gesetzlich versichern lasse.

(2) Weiß jemand ob es für den Arbeitgeber irgendwelche Nachteile hinsichtlich Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen hat, wenn dieser jemanden statt für 6 Monate in Vollzeit für 12 Monate mit 2,5 Tagen pro Woche beschäftigt? Oder ist das für den egal?
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Re: Krankenversicherung während Promotion

Beitrag von JulezLaw »

Über einen Hinweis zu (1) würde ich mich als arme Stipendiatin auch freuen - die >300€ jeden Monat nerven ein bisschen ;) Aber von dem, was ich so von anderen Stipendiaten mitbekomme, hat den Studentenstatus wohl keiner mehr...
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Re: Krankenversicherung während Promotion

Beitrag von Tibor »

Die studentische KV (30igstel-Regel nach § 236 SGB5) gibt es nicht für Promotionsstudenten, denn diese Vers.pflicht (vgl. §§ 5 Abs. 1 Nr. 5, 190 Abs. 9 SGB5) knüpft an Einschreibung und Alter (nicht 30. Lj. vollendet und nicht mehr als 14. Fachsemester). Ein eingeschriebener Promotionsstudent hat aber keine "Fachsemester" zu absolvieren.
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Re: Krankenversicherung während Promotion

Beitrag von julée »

Kulanz und Pflichtversicherung passen nicht so recht zusammen.
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Tibor
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Re: Krankenversicherung während Promotion

Beitrag von Tibor »

Eher rechtswidriger Bescheid als Kulanz.
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Re: Krankenversicherung während Promotion

Beitrag von julée »

Eben.
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Re: Krankenversicherung während Promotion

Beitrag von Freedom »

Nochmal zu meiner zweiten Frage:

Geht die Rechnung auf, dass die Sozialversicherungsbeiträge, die laut Brutto Netto Rechner von meinem Gehalt abgehen, in gleicher Höhe zusätzlich beim Arbeitgeber anfallen, d.h. bei sagen wir mal 4000€ brutto und ca. 800€ Sozialversicherungsbeiträgen koste ich den Arbeitgeber in Wirklichkeit nicht 4000€ sondern 4800€?

Und reduziert sich dieser Beitrag jeweils schlicht um die Hälfte bei halbem Gehalt?
Digiwas?
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Tibor
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Re: Krankenversicherung während Promotion

Beitrag von Tibor »

Rechne doch selbst. Unter www.nettolohn.de wird bspw. auch die Arbeitgeberbelastung ausgewiesen.
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Re: Krankenversicherung während Promotion

Beitrag von falsus »

julée hat geschrieben:Kulanz und Pflichtversicherung passen nicht so recht zusammen.
War auch mein erster Gedanke; Rechtsfortbildung bei den Ermessenserwägungen?
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