salut allerseits,
ich habe viel rumgesucht, konnte aber leider nichts erhellendes zu dieser frage finden:
wie lange sollte die vorlaufzeit einer bewerbung in den verwaltungs- und anwaltsstationen sein?
für die verwaltungsstation kommen für mich eigentlich nur bundesministerien in betracht. teilweise machen die ministerien zwar selbst angaben. wenn es aber z.b. heißt, die bewerbung könne ab einem jahr vor beginn eingehen (z.b. AA) frage ich mich, ob man bei der bewerbung nicht auch die ernennungsurkunde bzw. zusage der ausbildungsbehörde vorlegen muss. fange (hoffentlich) im november an, verwaltungsstation würde also 07/15 beginnen.
für die anwaltsstation peile ich entweder eine großkanzlei oder inhouse-abteilungen größerer unternehmen an.
freue mich sehr über antworten!
Vorlaufzeit Verwaltungs-/Anwaltsstation
Moderator: Verwaltung
-
- Newbie
- Beiträge: 2
- Registriert: Dienstag 18. März 2014, 18:49
Vorlaufzeit Verwaltungs-/Anwaltsstation
Zuletzt geändert von dc88 am Mittwoch 19. März 2014, 01:21, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Urgestein
- Beiträge: 6850
- Registriert: Dienstag 21. Juni 2011, 16:49
- Ausbildungslevel: RA
Re: Vorlaufzeit Verwaltungs-/Anwaltsstation; Bundeskanzleram
Davon habe ich noch nie gehört. Bei Behörden nicht, schon gar nicht bei Anwaltskanzleien. Grundsätzlich ist das Verfahren eher unbürokratisch.dc88 hat geschrieben: frage ich mich, ob man bei der bewerbung nicht auch die ernennungsurkunde bzw. zusage der ausbildungsbehörde vorlegen muss.
Zur Frist: Meiner Erfahrung nach reicht es auch bei beliebteren Stationen, wenn man sich kurz vor bzw. zu Beginn des Referendariats um alles kümmert.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
- Baron
- Fossil
- Beiträge: 9032
- Registriert: Dienstag 25. November 2003, 10:25
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Vorlaufzeit Verwaltungs-/Anwaltsstation; Bundeskanzleram
Beim Auswärtigen Amt wir ca. 6 Monaten vor Beginn der Station ausgewählt, wer genommen wird. Also sollte man sich noch ein paar Monate davor bewerben.
Du hast auch geschaut, ob man in Deinem Bundesland in der Wahlstation überhaupt woanders hin darf?
Du hast auch geschaut, ob man in Deinem Bundesland in der Wahlstation überhaupt woanders hin darf?
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 90
- Registriert: Montag 6. Juni 2011, 15:29
- Ausbildungslevel: Doktorand
Re: Vorlaufzeit Verwaltungs-/Anwaltsstation; Bundeskanzleram
Ernennungsurkunde kann man in der Regel nachreichen.
Wenn ich das richtig im Kopf habe, dann muss man sich beim AA spätestens 9 Monate vor Beginn der Station bewerben, frühestens 1 Jahr vorher. Die Zuteilung machen die dann 6-7 Monate vor Beginn.
Ansonsten kann ich nur vom BMZ berichten, da soll man sich laut Homepage 1 Jahr vorher bewerben, die Zusage kam bei mir dann 1-2 Monate später, glaube ich.
Wenn ich das richtig im Kopf habe, dann muss man sich beim AA spätestens 9 Monate vor Beginn der Station bewerben, frühestens 1 Jahr vorher. Die Zuteilung machen die dann 6-7 Monate vor Beginn.
Ansonsten kann ich nur vom BMZ berichten, da soll man sich laut Homepage 1 Jahr vorher bewerben, die Zusage kam bei mir dann 1-2 Monate später, glaube ich.
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 315
- Registriert: Sonntag 24. Oktober 2010, 23:32
- Ausbildungslevel: Doktorand
Re: Vorlaufzeit Verwaltungs-/Anwaltsstation
AA Bewerbung muss 7 Monate vor Beginn der Station dort eingehen, nicht 9! Die Zuteilung geschieht dann recht schnell binnen 2 Wochen.
Ich meine auch, dass die eine Kopie von der Ernennungsurkunde verlangen. Eher ja als nein, bin mir in diesem Punkt aber nicht mehr ganz sicher.
Ich meine auch, dass die eine Kopie von der Ernennungsurkunde verlangen. Eher ja als nein, bin mir in diesem Punkt aber nicht mehr ganz sicher.
- Ara
- Urgestein
- Beiträge: 8352
- Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
- Ausbildungslevel: Schüler
Re: Vorlaufzeit Verwaltungs-/Anwaltsstation
Ist aber nicht ein weiteres Problem, dass man so weit im Voraus vielleicht noch gar nicht weiß, WANN man seine Verwaltungsstation macht? Wenn man auf der Warteliste steht, entscheidet es sich ja doch recht schnell, ob man direkt genommen wird oder noch 2 Monate warten muss. Man wird sich ja kaum bewerben können mit "irgendwann in der 2. Jahreshäflte 201x"
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
-
- Super Power User
- Beiträge: 868
- Registriert: Donnerstag 13. September 2012, 11:13
- Ausbildungslevel: Schüler
Re: Vorlaufzeit Verwaltungs-/Anwaltsstation
Habe mich ohnehin gefreut, mich dumm-naiv erst im Ref um die Stationen zu kümmern. Ich habe schnell festgestellt, dass
die werten Kollegen_innen das teils ein Jahr vor der Station gemacht haben.
die werten Kollegen_innen das teils ein Jahr vor der Station gemacht haben.