Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Na dann hoffen wir mal auf Donnerstag
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Urteil (Verwaister Link http://www.mjv.rlp.de/Gerichte/Verfassungsgerichtshof/Entscheidungen/binarywriterservlet?imgUid=7d8204a9-44f3-f541-1797-4c3077fe9e30&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111 automatisch entfernt)Blaumann hat geschrieben:VerfGH RLP: Rundfunkbeitrag ist mit rheinland-pfälzischer Verfassung vereinbar.
http://www.focus.de/finanzen/news/verfa ... 1405130954
Pressemitteilung (Verwaister Link http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/793/broker.jsp?uMen=793247b4-9c6a-11d4-a735-0050045687ab&uCon=8aa304a9-44f3-f541-1797-4c3077fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042 automatisch entfernt)
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Nun wird es eben das BVerfG richten müssen.Swann hat geschrieben:Nope: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/m ... 40756.html
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Rossmann will jetzt erst den Verwaltungsgerichtsweg gehen. In Karlsruhe sieht man sich also wahrscheinlich 2020 oder so.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
http://www.bayern.verfassungsgerichtsho ... VII-12.htm (Verwaister Link http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12; 24-VII-12.htm automatisch entfernt)
Bitter. Es war zu befürchten.
Bitter. Es war zu befürchten.
Auch eine Anzahl Privatleute wird dies tun. Ich habe aber große Zweifel, dass sich am Ende Erfolg einstellen wird. Dabei geht es nach meinem Eindruck weniger um unparteiische juristische Bearbeitung, als vielmehr um Politik.Pillendreher hat geschrieben:Rossmann will jetzt erst den Verwaltungsgerichtsweg gehen. In Karlsruhe sieht man sich also wahrscheinlich 2020 oder so.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Wie seht ihr denn die rechtliche Beurteilung? Hab mich jetzt nicht ausgiebig damit beschäftigt, aber ich fand die Argumente gegen die Verfassungsmäßigkeit, die vor ein paar Monaten genannt wurden, eigentlich schlüssig. Muss zugeben, dass ich noch keines der hierzu ergangenen Urteile gelesen habe.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Lesenswert ist auch der Beschluss des Baden-Württembergischen Staatsgerichtshofs vom 19.08.2013 - 65/13, 1 VB 65/13 (Rn. 15 ff. in juris), in dem auf bestimmte Umstände hingewiesen wird, aus denen die Verfassungswidrigkeit ergeben könnte. Bölck, NVwZ 2014, 266 ff. liefert auch einige interessante Aspekte, die für mich - ohne dass ich mich mit der Materie vertieft beschäftigt habe - plausibel klingen.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
@Ant-Man: Vielen Dank für die hilfreichen Verweise; die Problematik wird spannender, je mehr man sich mit ihr beschäftigt.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Zur Frage Steuer/nichtsteuerliche Abgabe vergleiche auch:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 66810.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 66810.html
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
@Duschgriff: Vielen Dank, sehr aufschlussreich!
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Das VG Hamburg, Urteil vom 17. Juli 2014 – 3 K 5371/13 (kostenlos abrufbar: http://openjur.de/u/711576.html) lehnt zwar ebenfalls eine Verfassungswidrigkeit des Zustimmungsgesetzes zum RBStV ab, allerdings hat sich das Gericht zumindest die Mühe gemacht, seine Auffassung ausführlich zu begründen.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
VG Potsdam: http://www.vg-potsdam.brandenburg.de/media_fast/4092/PE-19-08-2014.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
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