Der Kläger lässt vortragen
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Der Kläger lässt vortragen
Irgendwo gab es das hier schon mal, aber die Suchfunktion ist wenig benutzerfreundlich.
Ich brauche mal kurzfristig eine gute Formulierung, mit der deutlich wird, dass ich nicht hinter dem Sachvortrag der Partei stehe.
"Der Kläger lässt vortragen" ist immer so langweilig...
Ich brauche mal kurzfristig eine gute Formulierung, mit der deutlich wird, dass ich nicht hinter dem Sachvortrag der Partei stehe.
"Der Kläger lässt vortragen" ist immer so langweilig...
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
- lawlita
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Re: Der Kläger lässt vortragen
"Nach Auffassung des Klägers...", "Aus der Sicht des Klägers..."?
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Re: Der Kläger lässt vortragen
Kann ich zwar nachvollziehen, würde ich aber nicht machen. Damit nimmst Du Deinem Mandanten die letzte Chance, dass der Richter in einem Moment geistiger Unschärfe vielleicht doch auf Deine Ausführungen hereinfällt.Syd26 hat geschrieben:Irgendwo gab es das hier schon mal, aber die Suchfunktion ist wenig benutzerfreundlich.
Ich brauche mal kurzfristig eine gute Formulierung, mit der deutlich wird, dass ich nicht hinter dem Sachvortrag der Partei stehe.
"Der Kläger lässt vortragen" ist immer so langweilig...
Ansonsten: "der Kläger legt Wert auf die Feststellung, dass ..." oder so ähnlich.
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Re: Der Kläger lässt vortragen
Sach- oder Rechtsvortrag?
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Der Kläger lässt vortragen
Irgendwo beides.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Sach- oder Rechtsvortrag?
Danke Euch.
Sobald ich den Schriftsatz fertig habe, werde ich mich sinnlos betrinken.
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Re: Der Kläger lässt vortragen
Mir ist mein Ruf wichtiger als der Kläger. Jedenfalls in diesem Fall. Der Kollege auf der Gegenseite hält mich wahrscheinlich eh schon für bekloppt.immer locker bleiben hat geschrieben:Kann ich zwar nachvollziehen, würde ich aber nicht machen. Damit nimmst Du Deinem Mandanten die letzte Chance, dass der Richter in einem Moment geistiger Unschärfe vielleicht doch auf Deine Ausführungen hereinfällt.
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Re: Der Kläger lässt vortragen
Gab es nicht irgend eine Ecke im Prozessrecht, wo seitens der Anwältin so offensichtlich fehlende Begeisterung und Identifikation mit den Ausführungen des Mandanten zur Unzulässigkeit eines eingelegten Rechtsmittels führte...? Ich glaube, es ging um die strafprozessuale Revision - lang ists her...
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Re: Der Kläger lässt vortragen
Mir auch. Der Trick ist dann das Mandat abzulehnen oder dem Mdt zu erklären, warum man den Quatsch nicht vorträgt. "Der Kläger lässt vortragen ..." ist allenfalls eine Notlösung, denn das Gericht erkennt das natürlich und ein Fall, bei dem der Anwalt selbst zu erkennen gibt, dass er nicht an ihn glaubt, ist schnell verloren und das ist dann gegenüber dem Mandanten auch nicht fair ...Syd26 hat geschrieben:Mir ist mein Ruf wichtiger als der Kläger.
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Re: Der Kläger lässt vortragen
Eventuell sogar ein Haftungsfall; deswegen meine Frage nach Sach- und Rechtslage. Bei Ausführungen zur Rechtslage ist es schnuppe, die kann man als Anwalt ja sowieso unterlassen. Ob freilich die offengelegte Botenfunktion des Anwalts bei Prozessen mit Anwaltszwang noch lege artis ist, würde ich bezweifeln. Da stellen sich dann ähnliche Fragen wie zuletzt diskutiert ("pro abs." und dieser Käse).
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Re: Der Kläger lässt vortragen
Den Kindern ein VorbildSyd26 hat geschrieben:Sobald ich den Schriftsatz fertig habe, werde ich mich sinnlos betrinken.
Gelegentlich liest man auch "Der Kläger legt noch Wert auf die Feststellung, dass ..."
Diese Disclaimer versteht üblicherweise jeder Richter.
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Re: Der Kläger lässt vortragen
"im ausdrücklichen Auftrag des Klägers wird vorgetragen" versteht auch jeder Richter.
Ich weiß nicht, wie weit man sich Geheimnis- und Verschwiegenheitstechnisch aus dem Fenster lehnen darf, aber auch ohne Floskel im Schriftsatz könnte man dem Richter (etwa am Telefon) zu erkennen geben, dass man schon weiß, dass das Quatsch ist, der nölende Mandant das aber nunmahl wollte, dass man das noch vorträgt. Ist aber sicherlich gewagt (und schützt nicht davor, dass der Gegenanwalt einen für deppert hält...)
Für Rechtsauffassungen könnte man
"nach Ansicht des Mandanten gilt hier folgendes" verwenden - dann weiß auch jeder, was gemeint ist
Ich weiß nicht, wie weit man sich Geheimnis- und Verschwiegenheitstechnisch aus dem Fenster lehnen darf, aber auch ohne Floskel im Schriftsatz könnte man dem Richter (etwa am Telefon) zu erkennen geben, dass man schon weiß, dass das Quatsch ist, der nölende Mandant das aber nunmahl wollte, dass man das noch vorträgt. Ist aber sicherlich gewagt (und schützt nicht davor, dass der Gegenanwalt einen für deppert hält...)
Für Rechtsauffassungen könnte man
"nach Ansicht des Mandanten gilt hier folgendes" verwenden - dann weiß auch jeder, was gemeint ist
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Re: Der Kläger lässt vortragen
Nun ja, es geht eher darum, dass der Mandant noch vortragen will, obwohl schon alles gesagt ist. In solchen Fällen glaube ich, "darf" man durchaus sowas wie "ist nach Auffassung des Klägers noch folgende Stellungnahme veranlasst" schreiben.
Damit gebe ich den Beteiligten zu verstehen, dass ich als RAin das zwar nicht mehr für erforderlich halte, aber der Mandant das halt will.
Übrigens bin ich von meiner Rechtsauffassung in diesem Fall durchaus überzeugt , nur beim Sachverhalt bin ich skeptisch. Da denke ich, wird die Gegenseite den Beweis führen können.
Damit gebe ich den Beteiligten zu verstehen, dass ich als RAin das zwar nicht mehr für erforderlich halte, aber der Mandant das halt will.
Übrigens bin ich von meiner Rechtsauffassung in diesem Fall durchaus überzeugt , nur beim Sachverhalt bin ich skeptisch. Da denke ich, wird die Gegenseite den Beweis führen können.
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Re: Der Kläger lässt vortragen
...das ist in der Tat dünnes Eis.Amtsgerichtsrat hat geschrieben: Ich weiß nicht, wie weit man sich Geheimnis- und Verschwiegenheitstechnisch aus dem Fenster lehnen darf, aber auch ohne Floskel im Schriftsatz könnte man dem Richter (etwa am Telefon) zu erkennen geben, dass man schon weiß, dass das Quatsch ist, der nölende Mandant das aber nunmahl wollte, dass man das noch vorträgt. Ist aber sicherlich gewagt (und schützt nicht davor, dass der Gegenanwalt einen für deppert hält...)
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Re: Der Kläger lässt vortragen
Nein, da ist kein Eis mehr. Das ist strafbarer Geheimnisverrat.Syd26 hat geschrieben:...das ist in der Tat dünnes Eis.Amtsgerichtsrat hat geschrieben: Ich weiß nicht, wie weit man sich Geheimnis- und Verschwiegenheitstechnisch aus dem Fenster lehnen darf, aber auch ohne Floskel im Schriftsatz könnte man dem Richter (etwa am Telefon) zu erkennen geben, dass man schon weiß, dass das Quatsch ist, der nölende Mandant das aber nunmahl wollte, dass man das noch vorträgt. Ist aber sicherlich gewagt (und schützt nicht davor, dass der Gegenanwalt einen für deppert hält...)
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Re: Der Kläger lässt vortragen
Sehe ich übrigens auch so. Ich wurde vorhin durch einen Anruf unterbrochen und konnte nicht ausführlicher schreiben.Swann hat geschrieben:Nein, da ist kein Eis mehr. Das ist strafbarer Geheimnisverrat.Syd26 hat geschrieben:...das ist in der Tat dünnes Eis.Amtsgerichtsrat hat geschrieben: Ich weiß nicht, wie weit man sich Geheimnis- und Verschwiegenheitstechnisch aus dem Fenster lehnen darf, aber auch ohne Floskel im Schriftsatz könnte man dem Richter (etwa am Telefon) zu erkennen geben, dass man schon weiß, dass das Quatsch ist, der nölende Mandant das aber nunmahl wollte, dass man das noch vorträgt. Ist aber sicherlich gewagt (und schützt nicht davor, dass der Gegenanwalt einen für deppert hält...)
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