Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Einwendungsduschgriff
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Re: Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Nachtlicht hat geschrieben: Dies ist durchaus bedenkenswert; ich wäre da bei mir aber relativ optimistisch. In der praktischen Medizin habe ich mich eben immer fremd gefühlt, nicht zuletzt wohl aufgrund meiner intellektuellen Herangehensweise.
Aber hast Du Dich - das ist die wichtigere Frage - auch im Studium und bei der Vorbereitung auf die Prüfungen fremd gefühlt?
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Nachtlicht
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Re: Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von Nachtlicht »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
Nachtlicht hat geschrieben: Dies ist durchaus bedenkenswert; ich wäre da bei mir aber relativ optimistisch. In der praktischen Medizin habe ich mich eben immer fremd gefühlt, nicht zuletzt wohl aufgrund meiner intellektuellen Herangehensweise.
Aber hast Du Dich - das ist die wichtigere Frage - auch im Studium und bei der Vorbereitung auf die Prüfungen fremd gefühlt?
Wo es darum ging, Zusammenhänge zu verstehen, hat es mir durchaus Freude bereitet. Das reine Auswendiglernen von Details, das für eine gute Note im Staatsexamen notwendig ist, habe ich als abstrakte Gedächtnisübung verstanden; das ging dann schon mit einer gewissen Entfremdung einher. Trotzdem war das Studium um Größenordnungen besser, als das, was danach kam.
Theopa
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Re: Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von Theopa »

Wenn du wirklich motiviert an das Studium herangehst, von Anfang an viel lernst und vor allem Fälle und Klausuren übst, hast du schon einen enormen Vorteil gegenüber dem wohl größten Teil deiner zukünftigen Kommilitonen. Ich möchte mal vermuten, dass du gut darin bist,viel zu lernen, du müsstest also nur den Sprung zum (für Jura) richtigen Lernen schaffen.

Auch sind Viele zu Beginn des Studium noch sehr jung, was oftmals dazu führt, dass nach der anfänglichen Euphorie ein sehr starker Absturz des Leistungsniveaus erfolgt. Dieser ist auch häufig der Grund für die verlängerte Dauer des Studiums, da oftmals der mittlere Teil nicht einmal mehr wirklich als Halbstagsjob betrieben wird. Ein weiterer Vorteil für dich, da du wohl (hoffentlich ;) ) über die Phase hinweg bist, die man gerne etwas übersteigert in amerikanischen College-Filmen sieht.

Und eine Behauptung würde ich einmal wagen: Die 9 Punkte kann man sich gerade noch erarbeiten, allein der Aufwand dafür ist für jeden (sehr) unterschiedlich. Erst im zweistelligen Bereich stößt Vorbereitung an ihre Grenzen, da werden Talent, Glück und Tagesform wesentlich wichtiger.
julée
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Re: Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von julée »

Elim Garak hat geschrieben:Würde es sich da nicht anbieten, während des Jurastudiums zumindest den Kontakt zur medizinischen Wissenschaft zu halten?

Neben den Klassikern (Medizinrecht, Arztrecht, Pharma/IP) kenne ich hier in FFM nicht wenige aus der Rechtsmedizin, die beide Ausbildungen haben. (Inklusive des Großmuftis, der mW sogar in beiden Bereichen promoviert hat...aber man muss es ja nicht übertreiben.)
An diesen Schnittstellen dürften dann auch die Examensnoten ein Stück weit egal sein. Theopas optimistischer Behauptung würde ich widersprechen. Auch 9 Punkte sind (bezogen auf den Staatsteil - mit einem extrem guten SPB kann man natürlich im 1. Examen noch viel "retten") nur mit Arbeit nicht zu erreichen. Eine Portion Talent und / oder Glück gehört auch dazu.
Nachtlicht hat geschrieben:Dies ist durchaus bedenkenswert; ich wäre da bei mir aber relativ optimistisch. In der praktischen Medizin habe ich mich eben immer fremd gefühlt, nicht zuletzt wohl aufgrund meiner intellektuellen Herangehensweise. In der Medizin geht es leider nicht darum, ein Problem intellektuell zu erfassen, sondern um rein praktische Neigungen und Fertigkeiten. Selbst in der Forschung ist das nicht viel anders, schließlich nützt alle Theorie nichts, wenn die Experimente nicht klappen. Als Jurist würde mir meine intellektuelle, logische und überlegte Art wohl besser anstehen.
Ich weiß nicht, ob Du Dir da nicht falsche Vorstellung von der juristischen Praxis machst. Nicht jeder Fall bedarf der echten intellektuellen Durchdringung. Auch gibt es Fälle, in denen die Rechtsfragen weitgehend unstrittig sind und es allein um die tatsächliche Frage geht: was ist eigentlich wirklich passiert? Insoweit stehen auch hier praktische Fähigkeiten im Vordergrund. Natürlich kann man sich einen Tätigkeitsbereich suchen, in dem es mehr um die Bewältigung neuer Rechtsprobleme geht, aber auf Dauer dürfte sich eine gewisse Routine bei der Behandlung der wesentlichen Grundfragen nicht verhindern lassen - man wird zwar immer noch Gelegenheiten finden, sich in theoretischen Betrachtungen zu verlieren, aber den ganzen Tag wird man damit in den seltensten Fällen verbringen können.
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Re: Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von lucyyy »

Hallo,

um nochmal das eigentliche Thema des Lebensalters zunächst aufzugreifen: Wenn du in den ÖD wolltest, dann kann das Höchstalter tatsächlich ein wesentliches Kriterium sein. Das Beamtengesetz "meines" Bundeslandes setzt da 45 Jahre fest, allerdings besteht ein Ermessensspielraum. Wenn man aber davon ausgeht, dass es quasi keinen Nachwuchsmangel im ÖD gibt, würde ich nicht zu sehr auf Ausnahmen hoffen. In der Kanzlei-Welt ist es jedenfalls deswegen nicht so tragisch, weil du mit deinem Erststudium ja ein Alleinstellungsmerkmal hast. Hier musst du aber berücksichtigen, dass die ersten Jahre der Anwaltstätigkeit letztlich auch noch irgendwie Ausbildung in der Praxis sind und nicht jeder vorgesetzte Anwalt da keine Berührungsängste haben wird, wenn es darum geht, jemanden anzuweisen und anzuleiten, der so alt ist wie man selbst.

Und zum Thema "Alleinstellungsmerkmal": Ich habe im Ref nebenbei in einer Kanzlei für Medizinrecht gearbeitet und habe mir natürlich gerade im Haftungsbereich entsprechende medizinische Kenntnisse gewünscht. Ich würde daher an deiner Stelle - wenn überhaupt - eine Tätigkeit in dem Bereich anstreben, wo dir dein "Alleinstellungsmerkmal" auch was bringt. Man darf sich aber keine Illusionen machen, dass der anwaltliche Arbeitsalltag hochintellektuell wäre - im Gegenteil, viele Fälle und das gerade auch im Haftungsrecht laufen eher gleichförmig ab und erfordern eher juristisch-handwerkliches Geschick, als geistige Höhenflüge. Und dann ist da ja noch das Problem, dass die anderen Beteiligten im Regelfall Nicht-Mediziner sind und sodann letztlich doch noch externe Sachverständigengutachten erforderlich werden (die man aber mit Medizin-Kenntnissen natürlich besser zerlegen kann ;-)).

Lange Rede, kurzer Sinn - wenn du noch Zeit, Nerven und sonstige Ressourcen hast, dann mach es, aber erwarte nicht zuviel. Und hinterfrage sehr deutlich, was dein persönlich noch erträgliches Worst-Case-Szenario ist, also welche schlimmstmögliche Tätigkeit bei Jura rauskommen könnte und ob du dann immer noch damit leben könntest (hat mich z.B. nachhaltig vom Journalismus als Berufsalternative abgehalten.

Viel Erfolg
wünscht
lucyyy
Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich verdienen. ;-)
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Re: Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von Theopa »

julée hat geschrieben: Theopas optimistischer Behauptung würde ich widersprechen. Auch 9 Punkte sind (bezogen auf den Staatsteil - mit einem extrem guten SPB kann man natürlich im 1. Examen noch viel "retten") nur mit Arbeit nicht zu erreichen. Eine Portion Talent und / oder Glück gehört auch dazu.
Die "Portionsgröße" ist der Punkt. Natürlich mag es Personen geben, die für das Jurastudium ungeeignet sind, da ihnen die Methodik nicht liegt, Desinteresse vorherrscht oder die Faulheit überwiegt. Ich beziehe mich, angelehnt an die Intention des TE, auf eine sehr motivierte Person, die sich selbst gut genug einschätzen kann um sich nicht 8-10 Semester durch etwas zu quälen, dass bereits nach ein paar Monaten als das Falsche erscheint. Ein besonders großes Talent halte ich aber nicht für erforderlich.
Der Aufwand ist das einschränkende Kriterium. Jemand, der sonst irgendwo bei Fünf Punkten hängen würde, könnte ggf. eben statt einem Jahr mit Netto 5 Stunden am Tag, zwei Jahre mit Netto 8 Stunden brauchen. Eventuell sogar noch mehr. Und eine weitere Einschränkung ist natürlich ebenfalls nötig: Fast jeder könnte sich mE die 9 erarbeiten, aber natürlich auf keinen Fall alle auf einmal.
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Re: Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von Kasimir »

Letztlich kommt es auf deine Risikobereitschaft und deine persönliche Lebensplanung an.

Nimmst du bewusst in Kauf, dass du nach einem Jurastudium möglicherweise einen Beruf ausüben wirst, bei dem du schlechter verdienst, als derzeit?

Ist dir ein Jurastudium Wert, für die nächsten Jahre ein für dein Alter "untypisches" Leben zu führen? In deinem Alter wist du dich wahrscheinlich kaum auf Studentenpartys wohlfühlen. Dir wird aber ebenso die Zeit und das Geld fehlen, das Leben zu führen, dass deine Freunde haben (schicke Wohnung, Auto, Urlaub, etc.).

Du siehst, ich stehe einem solchen Vorhaben eher skeptisch gegenüber.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Re: Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von julée »

@Theopa: natürlich kann man Jura auch relativ talentfrei betreiben (so ganz ohne ist m. E. schwierig). Allerdings würde ich behaupten, dass, wenn es nur mit viel Arbeit zu 9 Punkten im 1. Examen gereicht hat, auch etwas Glück dabei gewesen sein muss. Denn den Leuten, die weniger als 9 Punkte geschrieben haben, kann man ja nicht zwingend vorwerfen, sie hätten nur nicht genug gelernt. Denn alles kann man nicht lernen und demgemäß dürfte eine Steigerung des Aufwands ins Unendliche auch nicht hilfreich sein (klar, wer 10 Jahre lang rund um die Uhr alle denkbaren Probleme auswendig lernt, hat vielleicht Chancen auf 9 Punkte, auch wenn er vollkommen talentfrei ist - aber das kann ja nicht der Maßstab sein), solange kein Verständnis für die Materie hinzukommt. Es muss also Glück in der Gestalt hinzukommen, dass vorwiegend Probleme drankommen, die man auch tatsächlich gelernt hat.

@TE: M. E. ist die zentrale Frage, die man sich stellen sollte, wenn man ein Jurastudium ernsthaft angehen möchte: könnte ich damit auch was anfangen, wenn es richtig mies läuft und es am Ende nur zwei ausreichende Examina sind? m. a. W.: Muss es der Staatsdienst oder die Großkanzlei sein oder darf es auch die eigene kleine Kanzlei sein, in der man sich dann um Mietrecht und Nachbarschaftsstreitigkeiten kümmert? Dass Du später aufgrund Deines Alters auf Ablehnung stößt und ggf. deshalb Einschränkungen auf der Suche nach dem Traumjob hinnehmen musst, dürfte - auch wenn ein abgeschlossenes Medizinstudium natürlich gut aussieht - ein weiteres Risiko sein.
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Re: Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von Nachtlicht »

Danke für die vielen differenzierten Antworten!

Natürlich würde ich an das Studium ganz anders herangehen als jemand, der frisch aus der Schule ohne viel Lebenserfahrung in das Studentenleben eintritt. Das mag auch Nachteile haben (zum Beispiel ein weniger flexibles, weniger formbares Denken), aber insgesamt dürften die Vorteile überwiegen (keine unrealistischen Erwartungen, Zielstrebigkeit, allgemeine Studienerfahrung, Prüfungserfahrung).

Selbstverständlich ist mir klar, dass der juristische Alltag nicht aus einer Aneinanderreihung intellektueller Höhenflüge besteht. Viel ist da sicherlich Routine und Handwerk, aber auch das kann ja Freude bereiten - wenn man merkt, dass einem die Dinge aufgrund der gesammelten Erfahrung locker von der Hand gehen.

Mit meiner Kritik an der Praxis des Arztberufes meinte ich auch etwas ganz anderes: Ich habe einfach kein Talent und keine Freude daran, schon morgens bei Arbeitsbeginn mit dem Geruch von Stuhlgang und Erbrochenem begrüßt zu werden, mit dem Finger oder mit Instrumenten in alle möglichen Körperöffnungen einzudringen, Magensonden bei schreienden und um sich schlagenden Dementen zu legen, und sich allgemein ständig um fünf Dinge gleichzeitig kümmern zu müssen. Die Fluchtmöglichkeiten in der Medizin sind halt begrenzt, wenn man nicht gerade hochrepititive, stupide Routinearbeiten in abgedunkelten Räumen schätzt (Radiologie). Einen Job als Pharmavertreter überlege ich mir noch, ist aber halt Persönlichkeitssache; ich würde die Klinkenputzerei schon als Abstieg empfinden.

Im Gegensatz zu dem, was viele denken, lohnt sich das ganze auch finanziell nicht.
julée
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Re: Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von julée »

Das sind natürlich gewichtige Argumente gegen eine praktische Tätigkeit als Arzt.

Als Alternative zu einem vollständigen neuen Zweitstudium käme ja vielleicht noch eine Tätigkeit in Richtung Management, Gesundheitsvorsorge o. ä. in Betracht? Da gibt es ja inzwischen genügend aufbauende Masterstudiengänge, die da in einem überschaubaren Zeitraum eine neue Perspektive eröffnen können. Wenn es Dir nur um Veränderung des Status quo geht, dürfte es insofern leichtere Wege als ein Jurastudium geben. Wenn Jura hingegen Dein absolutes Traumstudium ist, dann probiere es für 2 Semester aus und schaue dann, ob es wirklich ein erfolgversprechendes Projekt ist. Aber Jura als Zweitstudium ist in zeitlicher Hinsicht ebenso undankbar wie Medizin - und mit den auch für gute Leute bis zum Ende latent ungewissen Erfolgsaussichten dazu noch wenig planbar.
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Re: Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von Roger Fisher »

Nachtlicht hat geschrieben: Ich habe einfach kein Talent und keine Freude daran, schon morgens bei Arbeitsbeginn mit dem Geruch von Stuhlgang und Erbrochenem begrüßt zu werden.
Dann ist jdf Sozialrichter nix für dich.
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j_laurentius
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Re: Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von j_laurentius »

Sozialrichter dürften damit eher weniger konfrontiert werden, aber Richter, die mit Betreuungen befaßt sind, werden davon auch ein Liedchen singen können.

Angesichts der Vielzahl von Betätigungsmöglichkeiten für Ärzte wundert mich die Berufsbeschreibung "Geruch von Stuhlgang und Erbrochenem begrüßt zu werden, mit dem Finger oder mit Instrumenten in alle möglichen Körperöffnungen einzudringen, Magensonden bei schreienden und um sich schlagenden Dementen zu legen, und sich allgemein ständig um fünf Dinge gleichzeitig kümmern zu müssen" jedoch etwas. Das klingt für mich nach Assistenzarzt in einer Klinik. Ohne mich jetzt vertieft mit dem beruflichen Werdegang von Ärzten auszukennen, aber wenn Du tatsächlich noch nicht am Ende Deiner medizinischen Ausbildung angekommen sein solltest, sondern noch in der Facharztweiterbildung steckst, wäre es vielleicht ganz sinnvoll, selbige abzuschließen, statt nun völlig umzusatteln. Ein niedergelassener Arzt hat ja nun mit Fäkalgerüchen und der Behandlung dementer Personen eher nicht zu tun (es sei denn, er betreut Pflegeheimbewohner) und mit welchen Körperöffnungen man zu tun hat, hängt doch von der Ausrichtung ab, das kann man sich ja durchaus aussuchen :)

Übrigens finde ich, unterscheidet sich meine Tätigkeit als Anwältin im Grundsatz gar nicht so sehr von der Tätigkeit als Arzt mit eigener Praxis. In beiden Fällen kommen Leute mit Problemen zu einem und erwarten Lösungen oder zumindest Hilfestellungen und die Mandanten sind nicht unbedingt einfacher oder anders zu händeln als die Patienten eines Arztes (und riechen tun sie manchmal auch nicht allzu gut 8-[ ). Und am juristischen Hochreck turne ich eher selten, die Vielzahl meiner Fälle sind ebenso Routinetätigkeiten wie die Grippebehandlung beim Hausarzt oder die Krebsvorsorgeuntersuchung beim Gynäkologen etc. Natürlich ist jeder Fall etwas anders gestrickt, auf die Besonderheiten muß man halt achten und wissen, worauf es ankommt, aber trotzdem, wenn man erstmal weiß, wie der Hase grundsätzlich läuft, kann man viele Fälle nach demselben Muster bearbeiten.

Erwarte also nicht zuviel von einem Dasein als Jurist.
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Re: Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von thh »

Nachtlicht hat geschrieben:Selbstverständlich ist mir klar, dass der juristische Alltag nicht aus einer Aneinanderreihung intellektueller Höhenflüge besteht. Viel ist da sicherlich Routine und Handwerk, aber auch das kann ja Freude bereiten - wenn man merkt, dass einem die Dinge aufgrund der gesammelten Erfahrung locker von der Hand gehen.
Ich kann mich den Vorrednern insoweit anschließen, als ich (wenige) Rechtsmediziner kenne, die auch einen juristischen Abschluss haben (dann aber in der Rechtsmedizin tätig sind - das muss man eben mögen: es riecht zwar auch, aber die Patienten sind ansonsten eher leicht zu führen), aber in den meisten medizinrechtlich ausgerichteten Kanzleien (von 4-5 Berufsträgern bis zur Boutique) nicht wenige Rechtsanwalt und Arzt sind. Das hilft in diesem Bereich sehr und ist offenkundig möglich.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Muirne
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Re: Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von Muirne »

Gerade in spezialisierten Kanzleien ist es durchaus nicht so selten, dass dort Leute sind, die ausgebildete Physiker, Ingenieure, Mediziner und dann eben Anwälte sind. Damit hat man natürlich einen klaren Vorteil, wenn man sich entsprechend spezialisiert. Wenn du dir das also gut vorstellen kannst, dann würde ich das durchaus mal überlegen. Vielleicht kannst du auch mal ein Praktikum machen, bevor du so einen großen Schritt wagst. Und ich würde in Lehrbücher schauen und mich in Vorlesungen setzen, bevor ich das ernsthaft in Erwägung ziehen würde, denn das sind 7 Jahre deines Lebens noch einmal und das Gehirn hat irgendwann keinen Bock mehr. Auch das Soziallleben könnte anders sein.

Generell finde ich es sehr schwierig sich für ein Studium zu motivieren, wenn man älter ist, aber es geht und es schaffen auch immer wieder welche. Wenn du nicht gerade in den ÖD willst, sondern die Anwaltschaft wirklich dein Berufswunsch ist, dann würde ich es an deiner Stelle auch wagen. Da solltest du dir aber, bevor du den Facharzt jetzt wegwirfst, wirklich sicher sein. Nochmal 7 Jahre Studium wird richtig hart, auch, wenn du Talent hast und auch, wenn du intelligent bist.

Die Alternative ist ja, dass du den Facharzt noch durchziehst und dich dann niederlässt oder in die Forschung gehst oder in einen anderen Bereich, der dir liegt. Vom Aufwand her dürfte es ja wohl leichter sein in deinem Bereich in eine Nische zu stoßen als nochmal 7 Jahre zu knappsen und zu studieren, nur um danach in eine Nische zu stoßen.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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Re: Lebensalter als Kriterium bei Einstellungen

Beitrag von schlumpfhausen89 »

Hallo

Wenn du - wie ich es verstanden habe - schon Mediziner bist, bietet sich vllt. erstmal ein Masterstudiengang an. An meiner Heimatuniversität wird der Masterstudiengang Medizin-Ethik-Recht angeboten für den man nicht Jurist sein muss.

Vllt. wäre das erstmal ein Anfang.

Bzgl. des Einstellungsalters: Eine Kollegin von mir ist Ende 30 und hatte keine Probleme in den Richterdienst eingestellt zu werden. Du musst aber jetzt noch locker 4 Jahre Studium + 2 Jahre Referenariat bei dir einrechnen.
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