Namensrecht (Vorname)

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Gelöschter Nutzer

Namensrecht (Vorname)

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

sicher wurde das Thema oder ein ähnliches, irgendwo hier schonmal besprochen. Ich hoffe trotzdem eine Antwort auf meine Frage zu bekommen.

Es heißt ja: Nach dem Namensänderungsgesetz (§ 3) muss ein wichtiger Grund für die Namensänderung vorliegen.

Angenommen mein Vorname ist religiösen Ursprungs, ich aber lehne Religionen grundsätzlich ab, möchte und kann mit diesem Namen nicht leben.
Ist dieses bereits als wichtiger Grund anzusehen oder bedarf es mehr um eine Namesänderung zu begründen?

Zumal ich folgendes gefunden habe: Die Rechtsprechung erkennt die Änderung des Namens aus religiösen Gründen ausdrücklich als wichtigen Grund im Sinne des § 3 Namensänderungsgesetzes an (Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 03.06.1992 – 5 B 92.162, NJW 1993, 346).

Constantin
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Tibor
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Namensrecht (Vorname)

Beitrag von Tibor »

Hier keine Rechtsberatung. Geschlossen!
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