DÜGIDA Oberbürgermeister: Licht aus! EGL?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Pillendreher
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Re: DÜGIDA Oberbürgermeister: Licht aus! EGL?

Beitrag von Pillendreher »

Welcome to Loud City! THUNDER UP!
Tobias__21
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Re: DÜGIDA Oberbürgermeister: Licht aus! EGL?

Beitrag von Tobias__21 »

Mittlerweile hat das BVerwG entschieden:
http://www.bverwg.de/presse/pressemitte ... 2017&nr=59
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
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Justitian
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Re: DÜGIDA Oberbürgermeister: Licht aus! EGL?

Beitrag von Justitian »

Interessant, danke dafür.
Ich finde die damit verbundene Signalwirkung auch begrüßenswert. Es ist höchst bedenklich, wenn sich die Verwaltung geradezu politisch mobilisiert und es zT. sogar der Rechtsaufsicht bedarf, um verwaltungsgerichtliche Urteile umzusetzen.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
Amtsschimmel
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Re: DÜGIDA Oberbürgermeister: Licht aus! EGL?

Beitrag von Amtsschimmel »

Ich halte das für das absolut richtige Signal - wehret den Anfängen. Denn schnell würde man in eine Lage kommen, in der man dann unterscheidet zwischen "wünschenswerten" Äußerungen und "nicht wünschenswerten".

"Es bleibt die Frage, wie wehrhaft eine Demokratie sein kann, wenn sie neutral bleiben muss gegenüber Bestrebungen, die die Grundwerte dieser demokratischen Ordnung wie Humanität, Respekt und Vielfalt in Frage stellen." - OB Thomas Geisel
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 67541.html

Es bleibt wohl eher die Frage, ob man mit Allgemeinplätzen wie "Humanität, Respekt und Vielfalt" wirklich grundgesetzlich geschützte Rechte beeinträchtigen können soll.
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