Referendariat und Kind

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

Moderator: Verwaltung

Butterblume86
Newbie
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: Montag 29. September 2014, 09:30
Ausbildungslevel: RRef

Re: Referendariat und Kind

Beitrag von Butterblume86 »

Da dieses Thema momentan für mich auch ziemlich relevant ist, klinke ich mich mal ein.

Ich hab im August 2012 mein erstes Kind bekommen, dann pausiert, und im Termin 2014/1 mein 1. Examen geschrieben. Jetzt fange ich ab 01.10. mein Ref an, bin aber mittlerweile wieder schwanger. :)

Sprich: wenn das Kind Ende April/Anfang Mai auf die Welt kommt, habe ich auch keine 12 Monate verdient. Das Elterngeld errechnet sich dann eben aus der gearbeiteten Zeit. Hast du vorher nichts bekommen, verringert es sich eben. (obwohl man auch ohne vorhergehenden Verdienst mind. 300€ bekommt).

Dass man vor Beginn einer neuen Station "aussteigen" kann vor dem Mutterschutz ist super. Ich hätte noch 2 Wochen von der StR-Station und würde dann in Mutterschutz gehen und ein Jahr pausieren. Mal schauen wie sich das regeln lässt.

Von der Lernerei her kann ich nur sagen, dass man mit Kind einfach wesentlich disziplinierter lernt als ohne. Ein "ach das schau ich mir heute Abend an" gibt es eben nicht. Wenn man Zeit hat, wird gelernt.

Dass sich die Schwangerschaft nicht zum Lernen eignet, kann ich so nicht unterschreiben. Ich hab in der 1. Schwangerschaft noch Hausarbeit und Klausuren geschrieben und war im Rep. Wenn es einen nicht mit dauernder Übelkeit erwischt hat, ist man durchaus in der Lage, ein normales Pensum zu schaffen.
Wie Syd sagt, kann ich mir aber auch nicht vorstellen mit einem Neugeborenen zu lernen. Ich war damals froh in den ersten Wochen mal in Ruhe duschen zu können. Vom Schlafmangel mal abgesehen ::?
Gelöschter Nutzer

Re: Referendariat und Kind

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,
liest hier noch jemand mit?
Ich klinke mich auch mal ein. Schön zu hören, dass es doch noch mehr Bekloppte gibt, die das Abenteuer Ref mit Kind(ern) wagen.
Ich habe im Juli 2013 meine Tochter bekommen (absolut gewünscht und geplant). Ich konnte direkt nach der Verwaltungsstation in den Mutterschutz gehen und dann nach 14 Monaten zur Anwaltsstation wieder einsteigen. Ich kam trotzdem auf 12 Monate Verdienst vorher, weil ich vor dem Ref als WissMi in einer Kanzlei gearbeitet habe.
Die Ergebnisse meiner bisherigen Klausuren in der F-AG sind sogar etwas besser als die in den vorherigen AGs. Allerdings sind die AG-Leiter jetzt auch deutlich besser. Unsere Maus geht zu einer sehr liebevollen Tagesmutter (Die sind zu zweit und betreuen 9 Kinder) und fühlt sich wohl da. Auch meine Schwiegermutter übernimmt noch einen großen Part in der Betreuung und kann die Kleine auch nehmen, wenn sie oder die Tagesmutter krank sind. Das ist eine riesen Erleichterung!
Jetzt wollen wir uns eventuell an die Nr. 2 machen. Mein Mann ist noch etwas unschlüssig. Ich überlege jetzt, was wohl am praktischsten wäre: Alt. 1: Das Baby kommt kurz nach der Mündlichen, Alt. 2: Das Baby kommt kurz vor der Mündlichen. Das blöde an der 1. Alternative ist, dass ich dann kein Mutterschaftsgeld bekommen würde. Wisst ihr, ob man dann in der MuSchu-Zeit ALG 1 oder 2 bekommen kann?
Gelöschter Nutzer

Re: Referendariat und Kind

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Noch was zum Mutterschutz: Soweit ich weiß muss man (jedenfalls in NRW) 2/3 einer Station mitgemacht haben, damit sie anerkannt wird. Ich denke also, dass man auch dann mit einer neuen Station beginnen kann, wenn man die vorherige nicht ganz abgeschlossen hat. Sicher bin ich mir da aber nicht.

Ich habe es so gemacht, dass ich auf 4 Tage Mutterschutz vor der Geburt verzichtet habe, damit der Monat noch komplett in die Elterngeldberechnung einbezogen wurde. Dafür habe ich die letzten 2 Wochen in der Verwaltungsstation Urlaub genommen. So hatte ich insgesamt bis zum errechneten Termin 7,5 Wochen Mutterschutz. Da meine Maus 9 Tage vor dem Termin kam, war es dann etwas weniger. Aber ich hatte eh keine Lust mehr.;)
juristin88
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 44
Registriert: Montag 7. Juli 2014, 13:33

Re: Referendariat und Kind

Beitrag von juristin88 »

Hallo,

leider kann ich deine Frage nicht beantworten, Jupira.

Schön von jemanden zu hören, die das Kind während des Refs bekommen hat.

Ich plane auch demnächst schwanger zu werden.

Wie ist es mit dem Lernen für dich? Kommst du klar oder ist es anstrengend?
Benutzeravatar
De Owwebacher
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 319
Registriert: Montag 2. Januar 2006, 15:10

Re: Referendariat und Kind

Beitrag von De Owwebacher »

Jupira hat geschrieben:Alt. 1: Das Baby kommt kurz nach der Mündlichen, Alt. 2: Das Baby kommt kurz vor der Mündlichen. Das blöde an der 1. Alternative ist, dass ich dann kein Mutterschaftsgeld bekommen würde. Wisst ihr, ob man dann in der MuSchu-Zeit ALG 1 oder 2 bekommen kann?
Zum Alg 1: Eigentlich ist es so: Wenn man Alg 1 bezieht und währenddessen der Mutterschutz vor der Geburt beginnt, besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Insofern könntest du nach Ref-Ende Alg 1 beantragen und dann, wenn die Schutzfrist beginnt, Mutterschaftsgeld.

Dumm ist es nur, wenn du bei Ref-Ende schon in der Schutzfrist bist. Dann könnte es sein, dass die BA das Alg 1 ablehnt, weil du ihren Vermittlungsbemühungen nicht zur Verfügung stehst. Du könntest allerdings erklären, dass du trotz des Mutterschutzes arbeiten willst, weil ja der Mutterschutz insoweit disponibel ist. Dann müsste mE dennoch ein Anspruch auf Alg 1 bestehen, sofern nicht eine Tätigkeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich aus medizinischen Gründen zwingend ausgeschlossen ist. Zugegebenermaßen eine wenig elegante Lösung.

Zum Alg 2: Der Mutterschutz steht dem Alg 2 dem Grunde nach nicht entgegen. Alg 2 setzt aber Bedürftigkeit voraus, wobei neben deinem eigenen Einkommen+Vermögen auch das Einkommen+Vermögen des Ehepartners auf deinen Bedarf angerechnet würde. Wenn ihr danach zu reich für Alg 2 seid, könnte man natürlich auch an Wohngeld, ggf. in Kombination mit Kinderzuschlag, denken.
Lisztchen
Newbie
Newbie
Beiträge: 5
Registriert: Montag 22. Dezember 2014, 16:07

Re: Referendariat und Kind

Beitrag von Lisztchen »

Ich verstehe das Problem nicht.

Wenn du das Kind vor der mündlichen bekommst und ganz normal in Mutteschutz vorher und nachher gehst, wieso solltest du dann kein Mutterschaftsgeld & anschließend eben elterngeld bekommen?

Wenn du das Kind nach der mündlichen bekommst musst du für die Wahrnehmung der Prüfung natürlich ggfs auf den Mutterschutz verzichten. Dann bekommst du ganz normal dein Refgehalt. Nach der Geburt hast du dann gffs noch Anspruch auf Mutterschaftsgeld bzw dann Elterngeld.Das elterngeld würde im Zweifel, wenn's kein mutterschaftsgeld nach der Geburt gibt, dann doch direkt an der Geburt gezahlt und nicht wie bei Bezug von Mutterschaftsgeld erst nach 8 Wochen.

Ich habe unser Kind 3 Wochen nach der mündlichen bekommen und volles Mutterschaftsgeld für die Zeit danach u anschließend elterngeld bekommen.
ich meine, der Bezug von Mutterschaftsgeld ist Krankenkassenleistung, die nicht abhängig von einem Beschäftigungsverhältnis ist. Sonst hätte ich auch keines bekommen. Kann sein dass man aber zumindest noch teilweise vorher als beschäftigt gelten muss. Wenn das Mutterschaftsgeld im Monat unterhalb des Anspruchs auf Elterngeld bleibt dann bekommt man aufstockend Elterngeld.

Zur Not frag mal bei deiner Krankenkasse nach.
Gelöschter Nutzer

Re: Referendariat und Kind

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ah, gut zu wissen, Lisztchen.
Mutterschaftsgeld ist teils KK Leistung, aber es gibt ja auch einen Zuschuss vom Arbeitgeber, sofern es einen gibt.

De Owwebacher, ich hatte Blödsinn geschrieben. Wenn der Mutterschutz erst nach der Mündlichen beginnt, wäre es Mist. Dann hätte ich nämlich keinen Arbeitgeber mehr, wenn der Mutterschutz beginnt. Danke für deine Antwort jedenfalls. Hat mir auch weitergeholfen.
ReFA
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 110
Registriert: Donnerstag 22. November 2007, 12:48
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Referendariat und Kind

Beitrag von ReFA »

Ich hole einfach mal den Thread wieder nach oben.

Hat denn jemand Erfahrungen im Ref mit Kleinkind und Baby?

Ich bin derzeit am Anfang des Refs. Mein Kind ist 4 Jahre und bisher geht soweit alles gut. Das Lernpensum teile ich (bis nachmittag und abend dann nochmal).
Ich habe meine bisherige Teilzeitstelle, die ich neben dem Studium hatte gekündigt, um mich nur aufs Ref und die Familie konzentrieren zu können.

Jetzt stelle ich mir die Frage, wie das Referendare mit 2 Kindern schaffen... und wollte einfach mal hören, wie da die Erfahrungswerte sind.
Wie gut kommt man nach dem Elternjahr wieder in den Lernprozess rein?

Ich wäre dankbar, wenn jemand etwas zu erzählen hätte.

Liebe Grüße
Butterblume86
Newbie
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: Montag 29. September 2014, 09:30
Ausbildungslevel: RRef

Re: Referendariat und Kind

Beitrag von Butterblume86 »

Hallo ReFa,

ist zwar schon ne Weile her, aber ich wollte 1. mal fragen wie es dir ergangen ist und 2. kurz Auskunft geben, wie das Ref (ab der Strafstation) mit 2 Kindern gelaufen ist.

Im Großen und Ganzen war es zu schaffen. Ich habe jetzt im Termin 2017/II in München mein 2. Examen geschrieben, und so wirklich hart waren nur die letzten 8 Wochen vor den Prüfungen. (aber das waren sie wohl eh für alle :happy3: )
Mein Mann hat sich sehr lange Urlaub genommen (die Prüfungstermine weiß man ja ewig vorher schon), dass ich die letzte Zeit intensiv und länger als 14:45 Uhr lernen konnte, und hat mir auch während der Prüfungen komplett den Rücken freigehalten.

Man muss eben - wie mit einem Kind ja auch - die Zeit nutzen, in der das Kind anderweitig betreut ist.
In der Strafstation ist es ein bisschen tricky, weil man ja vom Sitzungsdienst erst wenige Tage vorher erfährt. Da bin ich zum Aktenholen auch mal mit Kindern gefahren, weil ich sie auf die Schnelle nirgends untergebracht habe nachmittags. War jetzt aber auch nicht schlimm, ich hab den betreffenden StA vorab drauf hingewiesen, dass ich eben nicht ewig Zeit habe und gut war´s.

Beim Anwalt muss man vorab auch kommunizieren, dass man nicht spontan mal kommen kann, sondern immer einen gewissen Vorlauf braucht, und womöglich den ein oder anderen Termin kurzfristig absagen muss, wenn irgendwas dazwischenkommt. Da man da ja selber die Wahl hat, ist das auch absolut zu schaffen.

Ich glaube nicht, dass ich unterm Strich weniger gelernt habe, als die Kollegen ohne Kindern.
Falls es sich also jemand überlegt: traut euch! :-)

Edit: meine Kinder sind 2012 und 2015 geboren, also momentan 5 und 2,5 Jahre alt.
ReFA
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 110
Registriert: Donnerstag 22. November 2007, 12:48
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Referendariat und Kind

Beitrag von ReFA »

Schön, dass ab und zu nochmal jemand berichtet :)
Vielen Dank für den Bericht!

Ich habe im Ref dann doch den Kinderwunsch zurückgestellt. Ich wollte einfach irgendwie alles geben. Meine Tochter ist 6 und mit viel Orga haben die teilweisen intensiven Stationen (Wahlstation StA) auch gut geklappt. Mein Anwalt hatte auch nichts dagegen, dass ich sie mal für ein paar Stunden mitgenommen habe. Ich bin jetzt mit dem Ref fertig und überlege immernoch evtl mal in den Staatsdienst zu gehen. Ich hatte Glück und habe trotz Kind einen tollen Job bekommen, den ich auch erstmal ausleben möchte. Und der Kinderwunsch ist jetzt wieder da;)

Im 1. Examen ist das bei mir damals so stressig und nervenaufreibend gewesen, dass ich doch erstmal im 2. examen kein weiteres kind wollte. Und ich bin schon 30 und wollte einfach fertig werden (hatte vor dem Studium noch eine Ausbildung). Jetzt können ruhig noch 1-2 Kinder folgen ;)
Aber an alle, die das 2. Examen mit 2 kindern gemeistert haben: Wahnsinn und ich habe absolut Respekt vor Euch! Ohne Mann, Eltern und Scihwiegereltern könnte ich bisher nichtmal meine Vollzeitarbeit bewältigen!
Antworten