Hallo,
wie sind eure Erfahrungen - wurde bei euch neben den reinen Lehrgangskosten auch die Kosten für notwendige Hotelübernachtungen bzw. Spritkosten übernommen, falls der Lehrgang nur in einer anderen Stadt angeboten wird?
Klar - alles ist Verhandlungssache. Mir geht es vorwiegend darum, was "üblich" ist - ich will da nicht unverschämt wirken.
Fachanwalt - Übernahme von Hotel- und Spritkosten?
Moderator: Verwaltung
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Re: Fachanwalt - Übernahme von Hotel- und Spritkosten?
Weil sich sonst noch keiner gemeldet hat: Hier wurden und werden Hotel- und Fahrtkosten natürlich übernommen.cd84 hat geschrieben:Hallo,
wie sind eure Erfahrungen - wurde bei euch neben den reinen Lehrgangskosten auch die Kosten für notwendige Hotelübernachtungen bzw. Spritkosten übernommen, falls der Lehrgang nur in einer anderen Stadt angeboten wird?
Klar - alles ist Verhandlungssache. Mir geht es vorwiegend darum, was "üblich" ist - ich will da nicht unverschämt wirken.
- scndbesthand
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Re: Fachanwalt - Übernahme von Hotel- und Spritkosten?
Hier auch.
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Re: Fachanwalt - Übernahme von Hotel- und Spritkosten?
In meiner ersten Kanzlei nicht mal die Lehrgangskosten, jetzt ist es wohl Verhandlungssache. Um was für einen Kanzleityp geht es denn beim TE?
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Re: Fachanwalt - Übernahme von Hotel- und Spritkosten?
Aus aktuellem Anlass mal wieder hoch.
Kanzlei: Mittelständische Wirtschaftskanzlei.
Falls es noch weitere Erfahrungen gibt gerne her damit!
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Re: Fachanwalt - Übernahme von Hotel- und Spritkosten?
Hier auch in einer Boutique für Wirtschaftsstrafrecht. Allerdings gibt es ein begrenztes jährliches Budget für Weiterbildungskosten. Die Spesen werden innerhalb des Budgets zusätzlich übernommen, keine Ahnung wie es bei freiwilligen zusätzlichen Lehrgängen aussieht.
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Re: Fachanwalt - Übernahme von Hotel- und Spritkosten?
Hier werden Hotelkosten (mit Frühstück) und Fahrtkosten zu den Kursgebühren auch übernommen. Restlichen Verpflegungskosten trägt man selbst.
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