Menschenrechte, insb. Ehe?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Tobias__21
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Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Tobias__21 »

Hallo,

ich hatte gestern mit Freunden eine Diskussion über die gleichgeschlechtliche Ehe. Teilweise wurde der Standpunkt vertreten die Ehe an sich sei ein Menschenrecht und der Gesetzgeber müsse deswegen die Ehe auch für die gleichgeschlechtlichen Paare öffnen. Mein Standpunkt war, dass die Ehe gerade kein Menschenrecht ist.

Ausganspunkt meiner Argumentation war Art. 6 I GG. Daraus folgt eine Institutsgarantie. Der Gesetzgeber hat die Ehe als Lebensform anzubieten und zu schützen. Die Ehe wird also vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellt und den Bürgern gewissermaßen erst vom Staat gegeben. Meiner Meinung nach könnte das Institut der Ehe aber auch abgeschafft werden, freilich nur über eine Verfassungsänderung. Art. 79 III GG scheint mir auf den ersten Blick nicht entgegen zu stehen, da aus meiner Sicht der Ehe kein Menschenwürdekern innewohnt, zumindest was die positive Funktion des Art. 6 hinsichtlich der Ehe angeht. Einer Zwangsehe würde allerdings sicher die Menschenwürde entgegenstehen. Würde man Art. 6 hinsichtlich der Ehe abschaffen, würde allerdings hier Art. 1 I GG ausreichend Schutz bieten, was Zwangsheiraten, etc. angeht. Oder folgt aus Art. 1 I GG auch der Anspruch eine Ehe eingehen zu können? Mir fällt auf Anhieb kein Grund ein, warum das so sein sollte, da die Ehe ja "nur" ein zivilrechtliches Institut ist.

Definiert man Menschenrechte als Rechte die dem Menschen kraft seiner Natur, seines Seins, zustehen und zwar unabhängig davon ob sie der Staat anerkennt oder normativ regelt, fällt es mir auch einigermaßen schwer die Ehe als Menschenrecht anzusehen. Sicher ist die Ehe auch in der EMRK, der GR-Ch, und andere Konventionen die sich mit "Menschenrechten" befassen verbürgt. Aber nur weil dem so ist, wird aus der Ehe doch noch kein Menschenrecht, oder? Die EMRK enthält ja auch nicht nur Menschenrechte. Sicher liegt es in der Natur des Menschen mit anderen Menschen eine Partnerschaft einzugehen und eine Familie zu gründen. Aber diese Möglichkeit verbleibt ja weiterhin, ohne dass man dazu eine Ehe in den Rang eines Menschenrechts erheben müsste, oder verfassungsrechtlich zu garantieren. Es ist doch sicher kein überpositives Recht des Menschen seine Partnerschaft staatlich zu bestätigen lassen. Hinsichtlich der Familie könnte man das aber annehmen, obwohl das verschiedene Naturvölker die in Stämmen leben sicher auch wieder anders sehen würden, würde man sie fragen.

Gibt man "Ehe als Menschenrecht" in google ein, wird auf den ersten Blick eine Menschenrechtsqualität bejaht. Wie seht ihr das? Greift meine Definition der Menschenrecht zu kurz und die Ehe fällt darunter, oder übersehe ich hier ein entscheidendes Argument?

Verkürzt gesagt scheint die Ehe für mich nicht mehr als ein zivilrechtliches Konstrukt zu sein, dass natürlich traditionell und über Jahre hinweg gewachsen ist und anerkannt wird und deswegen auch grundrechtlichen Schutz durch Art. 6 erfahren hat, aber wird alleine deswegen daraus auch ein "Menschenrecht"?
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Ant-Man »

Tobias__21 hat geschrieben:Ausganspunkt meiner Argumentation war Art. 6 I GG. Daraus folgt eine Institutsgarantie. Der Gesetzgeber hat die Ehe als Lebensform anzubieten und zu schützen. Die Ehe wird also vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellt und den Bürgern gewissermaßen erst vom Staat gegeben. Meiner Meinung nach könnte das Institut der Ehe aber auch abgeschafft werden, freilich nur über eine Verfassungsänderung. Art. 79 III GG scheint mir auf den ersten Blick nicht entgegen zu stehen, da aus meiner Sicht der Ehe kein Menschenwürdekern innewohnt, zumindest was die positive Funktion des Art. 6 hinsichtlich der Ehe angeht.
Strittig, a.A. Herdegen, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, 74. EL, Art. 79 Rn. 116.
Tobias__21 hat geschrieben: Würde man Art. 6 hinsichtlich der Ehe abschaffen, würde allerdings hier Art. 1 I GG ausreichend Schutz bieten, was Zwangsheiraten, etc. angeht. Oder folgt aus Art. 1 I GG auch der Anspruch eine Ehe eingehen zu können? Mir fällt auf Anhieb kein Grund ein, warum das so sein sollte, da die Ehe ja "nur" ein zivilrechtliches Institut ist.
Warum willst Du Art. 6 I GG abschaffen, wenn es doch laut der Ausgangsfrage gerade um die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geht?
Tobias__21 hat geschrieben:Verkürzt gesagt scheint die Ehe für mich nicht mehr als ein zivilrechtliches Konstrukt zu sein, dass natürlich traditionell und über Jahre hinweg gewachsen ist und anerkannt wird und deswegen auch grundrechtlichen Schutz durch Art. 6 erfahren hat, aber wird alleine deswegen daraus auch ein "Menschenrecht"?
Ob die Ehe ein Menschenrecht ist oder nicht hat doch für die Frage, ob die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet werden soll/muss, keine Relevanz. Letztendlich ist das doch nur ein Streit um eine Begrifflichkeit, die die eigentliche Frage unbeantwortet lässt.
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Tibor
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Tibor »

Die Frage ist reine Definitionsfrage: Was ist Ehe im verfassungsrechtlichen Sinne und wie wirken andere Grundrechte auf diesen Begriff? Und daraus folgend, welche Definitionsmacht hat noch der einfache Gesetzgeber und wie ist er selbst durch Grundrechte gebunden. Zu den verfassungsrechtlich determinierten Fakten zählt mE nicht viel, außer dass es um das Zusammenleben geht und ggf eine rein bipolare Beziehung gemeint ist (argumentum e contrario zum Begriff der Familie?; Menschenwürde, Handlungsfreiheit ). Der einfache Gesetzgeber kann dann bspw vorgeben ab wieviel Jahren geheiratet werden kann, wie man heiratet und welche zivilrechtlichen Wirkungen das hat. Die Frage, ob die verfassungsrechtliche Ehe eine verschiedengeschlechtliche Ehe ist, kann man so nicht lösen, denn es erfordert die Frage, auf welchen Blickwinkel man abstellt und was das Grundgesetz sein soll. Stellt man auf die "Väter des Grundgesetzes" (Mütter gab es ja nicht) ab, dann wäre natürlich Homosexualität eher unter Strafe zu stellen als zu schützen. Stellt man auf die heutige Sicht ab und dass das Grundrecht Schutz bieten soll, kommt man eher zum Gegenteil. Für meinen Teil bin ich der Auffassung, dass das GG gerade deshalb keine Determination enthält, weil das GG länger halten soll, als sich die Anschauungen der Bürger ändern. Der einfache Gesetzgeber muss aber auf sich ändernde Anschauungen reagieren können, er soll nicht vom GG in Fesseln gelegt werden.
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Tobias__21 »

Mir geht es nicht um die gleichgeschlechtliche Ehe, das war nur das Thema der Diskussion mit meinen Freunden (keine Juristen).

Meine Fragen waren:

Ist die "Ehe" (Mann/Frau) ein Menschenrecht?

Könnte man die "Ehe" iSd. Art. 6 auch durch Verfassungsänderung abschaffen?

Alles bezogen auf die Ehe zwischen Mann und Frau. Wahrscheinlich wurde das nicht so ganz deutlich in meinem Ausganspost. Es ging mir nur um die Ehe im allgemeinen, unabhängig davon welche Geschlechter heiraten / heiraten wollen :)
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Ant-Man »

Tobias__21 hat geschrieben:Ist die "Ehe" (Mann/Frau) ein Menschenrecht?
Hat diese Einordnung eine praktische Bedeutung, dass sie so in den Vordergrund gerückt wird?
Tobias__21 hat geschrieben: Könnte man die "Ehe" iSd. Art. 6 auch durch Verfassungsänderung abschaffen?
Da dem Art. 6 I GG - nach nicht unumstrittener Ansicht - ein Menschewürdekern zugesprochen wird, ist dies nicht möglich.
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Tobias__21 »

Ob der Einordnung irgendeine praktische Bedeutung zukommt, weiss ich nicht. Es interessiert mich einfach nur. Ich habe mich neulich ein bisschen mit der EMRK und der GR-Charta befasst. Auch die Unterscheidung Grundrechte / Bürgerrechte / Menschenrechte ist mir nicht so ganz klar.

Aber das sind wohl alles Fragen der Definition. Wenn man ein Menschenrecht als eine Art überpositives Recht sieht, würde ich sagen, dass die Ehe gerade kein Menschenrecht ist. Auch inwieweit einem zivilrechtlichen Rechtsinstitut wie der Ehe ein Menschenwürdekern innewohnen kann, kann ich nicht so recht nachvollziehen. Man könnte da doch eigentlich nur mit einer Art gewachsenen Tradition argumentieren, nach dem Motto: Die Ehe gab es schon immer und mittlerweile ist sie unabdingbar. Ich verstehe unter der Menschenwürde jedoch nur den Achtungsanspruch der dem Mensch Kraft seines Menschseins zukommt, was die Ehe mit diesem Achtungsanspruch zu tun hat versteht ich nicht. Ob man jetzt eine Stück Papier vom Standesbeamten ausgehändigt bekommt oder nicht, ändert doch nichts an der Möglichkeit eine Partnerschaft und Verbindung mit dem Menschen einzugehen den man liebt (das wäre für mich dann der Menschenwürdekern). Vielleicht kann man aber auch durchaus damit argumentieren, dass die Ehe derart gesellschaftlich verfestigt und für die meisten Menschen auch sehr wichtig ist, dass sie mittlerweile auch zur Menschenwürde zählt und man dieses traditionelle Institut nicht einfach so abschaffen kann/darf. Es liegt ja schon in der Natur des Menschen eine dauerhafte Partnerschaft für das Leben einzugehen und das scheint auch besonders schützenswert und um diese dauerhaften Partnerschaften von vorrübergehenden Beziehungen abzugrenzen und auch anders zu behandeln braucht es eben das Institut der Ehe.
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Ant-Man »

Tobias__21 hat geschrieben: Aber das sind wohl alles Fragen der Definition.
Ja.
Tobias__21 hat geschrieben:Auch inwieweit einem zivilrechtlichen Rechtsinstitut wie der Ehe ein Menschenwürdekern innewohnen kann, kann ich nicht so recht nachvollziehen.
Die Ehe i.S.d. Art. 6 I GG ist kein zivilrechtliches Rechtsinstitut, sondern ein verfassungsrechtliches Institut. Aus Art. 6 I GG folgen Mindestvorgaben, die bei der Ausformung auf der Ebene des einfachen Rechts zu beachten sind. Im Übrigen weisen der Wortlaut des Art. 1 I GG einerseits und der Wortlaut des Art. 6 I GG andererseits ja eine erhebliche Gemeinsamkeit auf, die dafür spricht, dass jedenfalls die Ehe einen Menschenwürdekern aufweisen muss.
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Tobias__21 »

Ja, natürlich, das war unglücklich ausgedrückt. Was ich damit meinte ist dass die Ehe "nur" eine Einrichtung des Zivilrechts ist, die natürlich über Art. 6 GG garantiert wird. Aber ich merke schon, dass auch dieser Gedanke "kommt ja nur aus dem Zivilrecht und wird verfassungsrechtlich abgesichert" auch nicht wirklich zielführend ist um einen Menschenrechtskern abzulehnen.
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Ant-Man »

Tobias__21 hat geschrieben:Ja, natürlich, das war unglücklich ausgedrückt. Was ich damit meinte ist dass die Ehe "nur" eine Einrichtung des Zivilrechts ist, die natürlich über Art. 6 GG garantiert wird. Aber ich merke schon, dass auch dieser Gedanke "kommt ja nur aus dem Zivilrecht und wird verfassungsrechtlich abgesichert" auch nicht wirklich zielführend ist um einen Menschenrechtskern abzulehnen.
Warum soll das einfache Recht eine Antwort darauf geben, ob ein Grundrecht einen Menschenkürn aufweist? :-k
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Tobias__21 »

Ant-Man hat geschrieben:
Tobias__21 hat geschrieben:Ja, natürlich, das war unglücklich ausgedrückt. Was ich damit meinte ist dass die Ehe "nur" eine Einrichtung des Zivilrechts ist, die natürlich über Art. 6 GG garantiert wird. Aber ich merke schon, dass auch dieser Gedanke "kommt ja nur aus dem Zivilrecht und wird verfassungsrechtlich abgesichert" auch nicht wirklich zielführend ist um einen Menschenrechtskern abzulehnen.
Warum soll das einfache Recht eine Antwort darauf geben, ob ein Grundrecht einen Menschenkürn aufweist? :-k
Ich sag ja, dass das nicht der beste Gedankengang war :)

Mein Gedanke war der, dass die Ehe ja zivilrechtlich schon existierte bevor man sie dann auch verfassungsrechtlich geschützt hat. Irgendwann kam man wohl auf die Idee das Zusammenleben von Mann und Frau auch gesetzlich zu regeln. Mir fehlt jetzt natürlich das geschichtliche Hintergrundwissen wann das erste mal eine Eheschließung vor einem Standesbeamten vollzogen wurde, bzw. wie sich die Ehe geschichtliche genau entwickelt hat, da muss ich mal nachlesen. Ich dachte mir dann, wenn man die staatliche Ehe irgendwann einmal "erfunden" hat, kann doch darin eigentlich kein Menschenwürdekern liegen, ja gut die Meinungsfreiheit hat man auch irgendwann einmal "erfunden", und Berufe und Eigentum gab es auch schon immer, also auch kein sinniger Gedankengang meinerseits, zumal sich das Verständnis der Menschenwürde ja auch im Laufe der Zeit wandeln kann. Sicher liegt es in der Natur des Menschen sich einen Partner zu suchen und mit diesem sein Leben zu verbringen, aber das kann man auch ohne staatliche Eheschließung. Warum sollte es die Menschenwürde tangieren, wenn der Staat die Ehe komplett abschafft? Es berührt doch nicht den Achtungsanspruch des Menschen der ihm Kraft seines Menschseins zukommt wenn ihm der Staat keine Urkunde über sein Zusammenleben mit einem anderen Menschen ausstellt und das ganze dann "Ehe" nennt.
Allerdings ist es auch etwas sehr besonderes und menschliches dass man sich an einen Partner für den Rest seines Lebens bindet. Dieses Bedürfnis wird sicher in der menschlichen Natur, im Menschsein selbst, wurzeln, von daher könnte man sicher auch sagen, dass der Staat diese menschliche Besonderheit auch besonders anerkennen und schützen muss. So richtig überzeugt mich das noch nicht, aber ich habe das Gefühl schon mal auf dem richtigen Weg zu sein den Menschenwürdekern der Ehe zu erkennen :)
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Tibor »

Etwas Geschichte wäre in der Tat gut; es geht um den sog Kulturkampf. Bis zur Reichsgründung 1871 gab es nur ganz vereinzelt eine nichtkirchliche (Zivil)Ehe. Der grundrechtliche Schutz der Institution Ehe besteht also auch darin, dass das Institut nicht nur durch die Kirche angeboten werden darf. Der Gedankenansatz von dir ist mE ziemlich gut, denn was erst rechtlich geschaffen wurde (und sei es noch so schützenswert), kann nicht Bestandteil naturrechtlicher (Menschen)rechte sein, die jedem Menschen allein wegen des Menschseins zukommen.

Versteht man Menschenrecht jedoch weiter iSe Begriffs der (Schutz)rechte aller Menschen gegen einen Staat umfasst, die nicht nur den Staatsbürgern zukommen, dann könnte man die Ehe dazu zählen; immerhin will doch jeder die Gewissheit, dass er zur Not von einem schlechten Elvisimitator in einer Little White Chapel in Las Vegas getraut werden kann, auch wenn beide Ehepartner nicht die Staatsbürgerschaft des Eheschließungsortes haben.
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben:Mein Gedanke war der, dass die Ehe ja zivilrechtlich schon existierte bevor man sie dann auch verfassungsrechtlich geschützt hat.
Das Eigentum, zum Beispiel, auch.
Tobias__21 hat geschrieben:Irgendwann kam man wohl auf die Idee das Zusammenleben von Mann und Frau auch gesetzlich zu regeln. Mir fehlt jetzt natürlich das geschichtliche Hintergrundwissen wann das erste mal eine Eheschließung vor einem Standesbeamten vollzogen wurde, bzw. wie sich die Ehe geschichtliche genau entwickelt hat, da muss ich mal nachlesen.
Die Ehe wurde dann vor dem Standesbeamten - dem Staat - geschlossen, als man (bewusst!) der Kirche diese Aufgabe entzogen hat.

[/quote]Ich dachte mir dann, wenn man die staatliche Ehe irgendwann einmal "erfunden" hat, kann doch darin eigentlich kein Menschenwürdekern liegen, ja gut die Meinungsfreiheit hat man auch irgendwann einmal "erfunden", und Berufe und Eigentum gab es auch schon immer[/quote]

Die Ehe ist mit Sicherheit eher Jahrtausende als Jahrhunderte älter als die Meinungsfreiheit. :-) Und " erfunden" hat der Staat da wenig; er hat übernommen.

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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Tobias__21 »

@Tibor: Danke!

@thh: Ja, das mit dem Eigentum kam mir auch, habe ich ja auch geschrieben :) Das war nur so eine Art brainstorming vor mir.

Ich versuche gerade über die rechtlichen Wirkungen der Ehe dem Menschenwürdekern auf die Spur zu kommen. Mit der Ehe entstehen ja auch verstärkte Rechte und Pflichten, man hat Unterhaltspflichten, ein gesetzliches Erbrecht, eingeschränktes Notwehrrecht im Strafrecht, usw. Wenn man nun von einem klassischen Verständnis der Ehe ausgeht, dass ein Partner zu Hause bleibt und sein Leben der Familie "opfert", die Kinder großzieht, das Haus in Schuss hält, und der andere Partner das Geld nach Hause bringt, scheint es auch nur gerecht dass derjenige der das Geld hat auch von verstärkten Unterhaltspflichten getroffen wird. Aber dieses klassische Modell ist doch in der heutigen Zeit auch nicht mehr die Regel. Und selbst wenn, warum sollte die Menschenwürde betroffen sein, gäbe es die ganzen Regelungen die an der Ehe anknüpfen nicht mehr? Eine Partnerschaft geht man immerhin freiwillig und bewusst sein, genauso wie man sich freiwillig dafür entscheidet sein Leben in den Dienst des anderen Partners /Familie zu stellen und auf eine Karriere zu verzichten (salopp gesagt). Entsteht aus dieser Partnerschaft ein Kind, ist das natürlich schützenswert, denn das Kind hatte ja kein Mitspracherecht hinsichtlich seiner Geburt :) Aber hier gibt es unabhängig von der Ehe gesetzliche Unterhaltspflichten, dem Schutz der Familie würde ich auch durchaus einen Menschenwürdekern zusprechen.

Soweit ich weiss, kann der Staat Beamte bspw. nicht so einfach an einen anderen Dienstort versetzen, wenn sie verheiratet sein. Aber auch hier könnte man eine langjährige Partnerschaft, die Familie sowieso (wenn ein Kind da ist), sicherlich auch ohne "Ehe" berücksichtigen, etwa auf Ebene der Verhältnismäßigkeit (Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dürfte ja bei Versetzungen greifen, da der Beamte hier in seiner Person getroffen wird und nicht nur das innerdienstliche Verhältnis im Raum steht). Natürlich führt das zu einer gewissen Rechtsunsicherheit. Wann ist eine Partnerschaft derart gewachsen, dass sie schützenswert ist? Nach 2 Jahren, nach 5 Jahren, usw.? Mit der Ehe hat man bis zur Scheidung eben ein verlässliches Institut. Aber auch das würde mir nicht reichen um einen Menschenwürdekern zu begründen.

Vielleicht bin ich mit der Menschenwürde auch etwas zu restriktiv und man müsste hier einen anderen Ansatz nehmen. Menschenwürde ist für mich etwas, dass mir der Staat weder geben, noch nehmen kann. Etwas das in mir selbst wurzelt. Die Ehe wird mir aber vom Staat gewissermaßen "geschenkt". Natürlich ist das hinsichtlich aller Grundrechte die Ausprägungen der Menschenwürde sind (und das sind sie fast alle) so, und nicht nur auf die Institutsgarantie der Ehe bezogen. Auch die Objektformel hilft mir hier nicht weiter. Wo wird denn der Mensch zum Objekt staatlichen Handelns degradiert und seiner Subjektqualität beraubt, wenn der Staat eine gesetzliche Ehe gerade nicht vorsieht? Kann man hier auf die "Achtung elementarer Rechtsgleichheit" abstellen? Die Ehe ist im Vergleich zu einer Partnerschaft ja erstmal Ungleich. Würde der Staat nun jede Partnerschaft gleich behandeln, behandelt er dann wesentlich Ungleiches gleich und diese Verletzung des Gleichheitssatzes ist so dermaßen schwerwiegend, dass damit zugleich auch Art. 1 I GG betroffen ist? Ich würde sagen, nein, zumal Anknüpfungspunkt für den Vergleich ja auch wieder die Ehe selbst ist, die der Staat rechtlich geregelt hat.
Aus Art. 1 I GG würde ich auch keinen Anspruch dergestalt herleiten, dass der Staat das Institut der Ehe zur Verfügung zu stellen hat um seinen Schutzpflichten nachzukommen, zumal auch bei der Erfüllung von Schutzpflichten ein weiter Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers besteht und mir das Untermaßverbot nicht verletzt zu sein scheint, so lange der Staat Partnerschaften zwischen Menschen bei seinem Handeln beachtet und schützt.

Vielleicht müsste man die Objektformel hier auch mit Ansätzen aus den anderen Definitionsmodellen zur Menschenwürde anreichern und religiöse und ethische Gesichtspunkte miteinbeziehen, die Tradition der Ehe, die es schon immer gab, die auch ein kirchliches Sakrament darstellt, usw.

EDIT:

Und wenn der Ehe tatsächlich ein Menschenwürdekern innenwohnt, macht es sich das BVerfG dann nicht etwas einfach wenn es (verkürzt) sagt : "Die Verweigerung der Eheschließung für homosexuelle Paare ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, da nur die klassische Ehe von Mann und Frau von Art. 6 geschützt ist, und es ja das vergleichbare LPartG gibt. Zwar spricht nichts gegen die Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare, das ist aber Sache des verfassungsändernden Gesetzgebers. Wir halten uns da raus" Im Umkehrschluss hieße das doch dann, dass man gleichgeschlechtlichen Paaren in diesem Bereich die Menschenwürde enzieht, sollte die Ehe wirklich auch eine Ausprägung der Menschenwürde sein. Und wenn dem so ist, kann man hier mE nicht mit einem traditionellen Verständnis der Ehe argumentieren. Entweder ist die Menschenwürde betroffen oder nicht, die Tradition und das gesellschaftliche Verständnis legt doch nicht fest was Menschenwürde ist, und was nicht?! Natürlich spielt auch der Wandel der Gesellschaft und ihrer Wertvorstellungen sicher eine Rolle bei der Beurteilung der Menschenwürde (in Bezug auf alle Menschen), aber auch das hilft doch in Bezug auf die gleichgeschlechtlichen Paare hier nicht weiter. Die Menschenwürde soll tangiert sein, wenn man die klassische Ehe abschaffen würde, hinsichtlich der gleichgeschlechtlichen Paare soll dies aber gerade nicht der Fall sein? Und das LPartG ist eben keine "Ehe" iSd. Art. 6 GG und somit auch nicht verfassungsrechtlich garantiert, zumindest nicht über Art. 6, allenfalls über Art. 3 oder andere Gleichheitssätze.
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Tobias__21 »

Tobias__21 hat geschrieben:Und das LPartG ist eben keine "Ehe" iSd. Art. 6 GG und somit auch nicht verfassungsrechtlich garantiert, zumindest nicht über Art. 6, allenfalls über Art. 3 oder andere Gleichheitssätze.
Wahrscheinlich ist sogar nur Art. 2 I GG in Bezug auf die gleichgeschlechtliche Partnerschaft einschlägig, je nachdem ob man eine Ungleichbehandlung bejaht, oder nicht, was wohl auch davon abhängt welche Vergleichsgruppe man bildet.
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Ant-Man »

Tobias__21 hat geschrieben:Ich versuche gerade über die rechtlichen Wirkungen der Ehe dem Menschenwürdekern auf die Spur zu kommen. Mit der Ehe entstehen ja auch verstärkte Rechte und Pflichten, man hat Unterhaltspflichten, ein gesetzliches Erbrecht, eingeschränktes Notwehrrecht im Strafrecht, usw. Wenn man nun von einem klassischen Verständnis der Ehe ausgeht, dass ein Partner zu Hause bleibt und sein Leben der Familie "opfert", die Kinder großzieht, das Haus in Schuss hält, und der andere Partner das Geld nach Hause bringt, scheint es auch nur gerecht dass derjenige der das Geld hat auch von verstärkten Unterhaltspflichten getroffen wird. Aber dieses klassische Modell ist doch in der heutigen Zeit auch nicht mehr die Regel.
Der Art. 6 I GG statuiert kein bestimmtes Ehemodell, so dass deine Argumentation an der Sache vorbeigeht und zur Lösung Deines Problems nicht beiträgt. Die konkrete Ausgestaltung der Ehe (z.B. "Frau an den Herd") obliegt den Ehepartnern, allerdings lässt sich dem Art. 6 I GG i.V.m. Art. 3 II GG entnehmen, dass der Verfassungsgesetzgeber das Bild einer gleichberechtigten Ehepartnerschaft vor Augen hatte.
Tobias__21 hat geschrieben:Und selbst wenn, warum sollte die Menschenwürde betroffen sein, gäbe es die ganzen Regelungen die an der Ehe anknüpfen nicht mehr?
Man muss keine direkte Verbindung zur Menschenwürde herleiten, um den Menschenwürdekern zu bejahen, sondern kann dies beispielsweise auch - vermittelt über die Zwischenstufe des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das seinen Gehalt auch durch die Menschenwürde erhält - tun. Das BVerfG hat ja bereits festgestellt, dass die Ehe erhebliche Bedeutung für die Persönlichkeitsbildung des einzelnen Menschen und für die Entwicklung einer ganzen Gesellschaft hat. Diesen Befund kann man direkt in Art. 1 I GG einbauen und ihn mithilfe der Mitgiftlehre zur Bestimmung der Menschenwürde ausbauen. Selbst wenn man dies aber ablehnt, kann man die Gesetzessystematik bemühen. Sowohl Art. 1 I GG als auch Art. 6 I GG begründen eine ausdrückliche Schutzpflicht des Staates. Diese Gemeinsamkeit spricht dafür, dass der Ehe für den Menschen eine besondere Bedeutung zukommt, so wie das auch bei der Menschenwürde der Fall ist und einen speziellen Aspekt der Menschenwürde regelt.
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