Urlaub im Ref
Moderator: Verwaltung
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Urlaub im Ref
Moin Leute ich kümmere mich jetzt mal so langsam um Informationsgewinn bezüglich des Refs (Aktueller Kenntnisstand ca 2%) und frage mich da insbesondere, wie das mit dem Urlaub aussieht. Dass es welchen gibt und man z.B. in der Einführungswoche keinen nehmen darf, habe ich schon rausgefunden. Ich frage mich nun aber: Wenn ich Urlaub nehme, gibt es dafür (Wie bei Lehramts Referendaren da einfach in den Schulferien frei nehmen können/müssen) feste Zeiten, in denen sowieso alles zu ist, bzw die im Ausbildungsplan vorgesehen sind? Oder kann man da (mit Ausnahme einiger Einschränkungen) völlig frei wählen? Letzteres würde ja bedeuten, dass man in Kauf nehmen muss, wichtige AG Stunden oder praktische Ausbildungszeit zu verpassen. Stelle mir das gerade bei den kürzeren Stationen problematisch vor, wenn man dort die Hälfte der Zeit (die ja sicher sehr lehrreich sein kann) wegen Urlaubs verpasst?! Oder verlängert sich die Station dann einfach um 2 Wochen wenn ich 2 Wochen Urlaub nehme? Das würde dann ja allerdings dazu führen, dass der ganze Zeitplan durcheinander gerät und Referendare mit denen ich zusammen angefangen hab dann schon bei der Staatsanwaltschaft sind und die Strafrecht AG besuchen, während ich noch am Zivilgericht hänge?!
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
Vielen Dank schon mal.
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Re: Urlaub im Ref
Deine Stationen verlängern sich durch Urlaub nicht, den nimmst du einfach. Bei längeren Urlauben wirst du sicherlich ein, zwei AG-Termine verpassen, das ist aber halb so wild. Auch den Lerneffekt durch die Stationsarbeit würde ich nicht überbewerten. Ob du jetzt bspw. statt 7 nur 5 Zivilurteile schreibst, weil du mal 3 Wochen weg bist, halte ich für verschmerzbar.
- Tibor
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Re: Urlaub im Ref
Im Zweifel ist der Urlaub im ersten Jahr in der Strafstation und im zweiten Jahr rund um das schriftliche Examen sinnvoll investiert.
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Re: Urlaub im Ref
Ja, das wäre noch zu erwähnen: In der Strafstation sind sie da oft etwas strenger, was Urlaub angeht (wg. Sitzungsvertretung).
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Re: Urlaub im Ref
Hallo,
Urlaub in den Stationen ist völlig üblich. Wenn ich im Dezember/Januar hier Referendare habe, sehe ich diese oft quasi gar nicht, weil da schon fast ein Monat für Weihnachten etc. drauf geht. Im übrigen darfst du dir die Stationsausbildung aber auch nicht übermäßig zeitintensiv vorstellen. Hier üblich ist: Kennenlernen, Akte mitnehmen, 1-2 Gerichtstermine oder Sitzungen, praktische Arbeit abgeben, Abschlussbesprechung mit Besprechung praktischer Arbeit. Wir hätten hier noch nicht mal einen Arbeitsplatz vor Ort für einen Referendar.
In den Stationen beim Anwalt ist die Häufigkeit des Erscheinens auch Verhandlungssache.
Liebe Grüße
lucyyy
Urlaub in den Stationen ist völlig üblich. Wenn ich im Dezember/Januar hier Referendare habe, sehe ich diese oft quasi gar nicht, weil da schon fast ein Monat für Weihnachten etc. drauf geht. Im übrigen darfst du dir die Stationsausbildung aber auch nicht übermäßig zeitintensiv vorstellen. Hier üblich ist: Kennenlernen, Akte mitnehmen, 1-2 Gerichtstermine oder Sitzungen, praktische Arbeit abgeben, Abschlussbesprechung mit Besprechung praktischer Arbeit. Wir hätten hier noch nicht mal einen Arbeitsplatz vor Ort für einen Referendar.
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Re: Urlaub im Ref
M. W. n. gibt es bei den kürzeren Stationen durchaus ein Limit, wieviel Urlaub bewilligt wird, d. h. man kann nicht den gesamten Jahresurlaub in der Straf- oder Verwaltungsstation nehmen. Und natürlich gibt es normalerweise keinen Urlaub während der Einführungslehrgänge und wiederholt allein am AG-Tag.
Ansonsten macht es Sinn, sich zu überlegen, welche Stationen man sich tatsächlich genauer anschauen möchte und wann man lieber etwas mehr Urlaub macht. Gerade, wenn auch noch der Ausbilder Urlaub macht, bleibt von der Station mitunter nicht mehr wahnsinnig viel übrig.
Ansonsten macht es Sinn, sich zu überlegen, welche Stationen man sich tatsächlich genauer anschauen möchte und wann man lieber etwas mehr Urlaub macht. Gerade, wenn auch noch der Ausbilder Urlaub macht, bleibt von der Station mitunter nicht mehr wahnsinnig viel übrig.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
- Ara
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Re: Urlaub im Ref
Hier (HH) gilt idR: Kein Urlaub während den AGs (sind aber Blocks) und maximal 1 Woche pro Stationsmonat. Das heißt in ner 3 Monatsstation dürfen max 3 Wochen Urlaub genommen werden.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Urlaub im Ref
Danke für die vielen hilfreichen Antworten : )
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Re: Urlaub im Ref
Wieso ausgerechnet in der Strafstation?Tibor hat geschrieben:Im Zweifel ist der Urlaub im ersten Jahr in der Strafstation und im zweiten Jahr rund um das schriftliche Examen sinnvoll investiert.
- Tibor
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Re: Urlaub im Ref
Weil ich Strafrecht am langweiligsten fand/finde.
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Re: Urlaub im Ref
Die Strafstation hat mir am besten gefallen.
Wenn man nicht gerade verreisen will, braucht man während des Refs eigentlich keinen Urlaub. Zeit hat man auch so. Am Ende hatte ich noch 40-50 Urlaubstage offen
Wenn man nicht gerade verreisen will, braucht man während des Refs eigentlich keinen Urlaub. Zeit hat man auch so. Am Ende hatte ich noch 40-50 Urlaubstage offen
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Re: Urlaub im Ref
Ja man hat schon Zeit, aber ich würde die Tage schon weitestgehend ausschöpfen. Jahreswechsel, richtiger Urlaub, unliebsame Station kürzen. Wenn man sich einen vernünftigen Ausbilder sucht, braucht man rund ums Examen jedenfalls keine Tage nehmen, da man sowieso freigestellt wird.cad hat geschrieben:Die Strafstation hat mir am besten gefallen.
Wenn man nicht gerade verreisen will, braucht man während des Refs eigentlich keinen Urlaub. Zeit hat man auch so. Am Ende hatte ich noch 40-50 Urlaubstage offen
Bei uns hieß es auch in der Strafstation gibt es keinen Urlaub, was natürlich Quatsch war.