Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll?

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OJ1988
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll

Beitrag von OJ1988 »

[enigma] hat geschrieben:Wie gesagt Alpmann für VerwR, das Kaiser Skript zum materiellen Strafrecht habe ich bisher nur quergelesen, das fand ich in der Tat gut. Vor allem weil man eben einen Überblick bekommt, welche Probleme bei klassischen Kostellationen, zB. den Tankfällen immer wieder dran kommen.

Im materiellen Zivilrecht verfolge ich eine zweispurige Strategie zwischen Hemmer-Fälle wiederholen und auf Palandt hoffen :D
Alpmann-Skript für VerwR fürs 2.? Ist mir neu, welches meinst du da?
julée
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll

Beitrag von julée »

Dieses hier ist gemeint: http://www.beck-shop.de/Stuttmann-Mater ... t=16621266 (bzw. die 1. Aufl.)

Das Alpmann sich seit einiger Zeit auch an materiellen Skripten fürs Assessorexamen versucht, ist neben dem Hype um die Kaiserskripten ein wenig untergegangen. Aber jedenfalls das Skript zum materiellen Verwaltungsrecht ist von Alpmann um Längen besser - schlichtweg, weil es getreu dem Motto "weniger ist mehr" es schafft, einige Grundlinien klar darzulegen und einen nicht damit behelligt, dass man auch in einer Baurechtsklausur auf eine Vollstreckungsabwehrklage stoßen könnte. Der große intellektuelle Höhenflug ist das Skript sicherlich nicht, aber praktisch gut brauchbar.

Das Alpmann-Skript zum materiellen Zivilrecht, das ähnlich konzipiert ist, liest sich auch nicht schlecht, aber es da wäre die ein oder andere vertiefende Seite doch zweckdienlich gewesen, auch Verweise auf den Palandt zwecks vertiefender Lektüre fehlen. Etwas über 200 Seiten fürs gesamte Zivilrecht sind dann eben doch ein wenig kurz.
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[enigma]
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll

Beitrag von [enigma] »

julée hat geschrieben: Das Alpmann-Skript zum materiellen Zivilrecht, das ähnlich konzipiert ist, liest sich auch nicht schlecht, aber es da wäre die ein oder andere vertiefende Seite doch zweckdienlich gewesen, auch Verweise auf den Palandt zwecks vertiefender Lektüre fehlen. Etwas über 200 Seiten fürs gesamte Zivilrecht sind dann eben doch ein wenig kurz.
Die aktuelle Auflage (die Vorauflagen kenne ich nicht) hat hier wohl nachgebessert, zumindest in der Leseprobe finden sich zahlreiche Verweise auf den Palandt. https://www.alpmann-schmidt.de/Download ... 50_web.pdf
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll

Beitrag von julée »

Ah, okay. In der Vorauflage fehlen derartige Fußnoten, da gibt es nur sehr vereinzelt Verweise auf den Palandt.
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll

Beitrag von Joshua »

Meine Meinung zum materiellen ZR, weil dies hier zuletzt (mit-) diskutiert wurde: Es gibt derzeit zum materiellen Zivilrecht kein ideales Skript/Buch für das 2. Examen:

Das Kaiserskript ist zu weiten Teilen schlicht unverständlich; dies rührt daher, dass die Darstellungen nicht bis zum Ende durchdacht worden sind.

Das Alpmannskript ist oberflächlich, teilweise erscheint es mir als eine Aneinanderreihung von Schemata und "Best of"-Kommentarstellen.

Es bleiben nur Bücher für das erste Examen:

Medicus ist zu wissenschaftlich und trifft die Schwerpunkte für das 2. Examen nicht.

Musielak (der 2. Band) ist im Erb- und Familienrecht viel zu ausführlich und auch sonst überhaupt nicht auf die Bedürfnisse des 2. Examens zugeschnitten.

Mein Rat: Grunewald ist wegen der Darstellung anhand von Originalentscheidungen und des stringenten Aufbaus auch für das 2. gut brauchbar; man muss die Lektüre aber ergänzen durch einige Kapitel aus dem Tempel/Großnack (insbesondere zum Unfallprozess).

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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll

Beitrag von Samson »

Wieso sollte man bitte für das materielle Recht - für dass man gerade ein Examen erfolgreich absolviert hat - ein spezifisches Skript brauchen?

Ich habe einfach mit dem Erstexamensstoff gelernt, Zivilrecht vor allem mit den Hemmerskripten plus dem oben als zu wissenschaftlich geschmähten Medicus. Da ich die alle schon mehrfach durchgearbeitet habe, war dies keineswegs zu aufwendig.

m.E. macht man auch im zweiten Examen entgegen verbreiteter Annahmen vor allem mit vertiefter (nicht zu verwechseln mit akademisch-praxisferner) Auseinandersetzung mit dem materiellen Recht hohe Punkte. Und dafür reicht z.B. das Kaiserskript zum materiellen Recht nicht aus. Also für ein vertieftes Verständnis.

Übrigens benutze ich gerade bei Bearbeitung einer Einzelrichtersache zum Nachschlagen als erstes das Hemmerskript Erbrecht. Echt ganz gut.
julée
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll

Beitrag von julée »

Samson hat geschrieben:Wieso sollte man bitte für das materielle Recht - für dass man gerade ein Examen erfolgreich absolviert hat - ein spezifisches Skript brauchen?
"Braucht" man ein spezielles Skript - sicherlich nein. Ist es trotzdem (jedenfalls theoretisch) praktisch - ja.

Bereits der Punkt "gerade ein Examen absolviert" muss ja nicht unbedingt gegeben sein, mit der Folge, dass die vorhandenen Lehrmaterialien doch veraltet sind (bereits regulär dürften sie kurz vorm 2. Examen 2-3 Jahre alt sein). Und mit Blick auf das noch vorhandene, nur in Teilbereichen verblasste Wissen ist es auch nicht nötig, nochmal ein ganzes Regalbrett an Lehrbüchern bzw. Skripten durchzuarbeiten, sondern es genügt theoretisch eine (dogmatisch / systematisch gelungene) Kurzfassung, die man punktuell nochmal vertieft. Vielleicht kommt noch ein Bundeslandwechsel hinzu und schon sind ggf. im Verwaltungsrecht einige Bücher gar nicht mehr zu gebrauchen.

Dass gerade das Kaiserskript zum materiellen Zivilrecht diesen Ansprüchen als Aneinanderreihung von einzelnen Wissensbrocken nicht genügt - unstrittig. Das Alpmannskript zum materiellen Zivilrecht scheint mir trotz seiner Oberflächlichkeit immerhin in einem Punkt gelungener, als dass es vermutlich jemandem, der keine Ahnung vom Zivilrecht hat, immerhin eine halbwegs strukturierte Prüfung ermöglicht und ihm den ein oder anderen Problempunkt nahebringt.
Ein gelungenes Skript zum materiellen Zivilrecht im Assessorexamen dürfte aber vermutlich eher 500 als die bislang üblichen 200 Seiten erfordern.
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll

Beitrag von OJ1988 »

Ich fand das Kaiser-Skript zum mat. Zivilrecht in Verbindung zur Lektüre des daneben aufgeschlagenen Palandts jedenfalls zur Vergewisserung "was ist mir noch geläufig ./. wo würde ich ins Trudeln geraten" ganz gut und fand es auch nicht unverständlich. Da es aber - unstrittig - Vorwissen voraussetzt, um verständlich gelesen werden zu können, ist das wohl von Person zu Person unterschiedlich. Was ein Skript mehr liefern soll als "Wissensbrocken", erschließt sich mir ohnehin nicht. Und dass jemand, der von Zivilrecht "keine Ahnung" hat, das 1. Examen schafft und nun eine Art "Zivilrecht für Dummies"-Skript bräuchte, möchte ich auch bestreiten.
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll

Beitrag von Samson »

OJ1988 hat geschrieben:Ich fand das Kaiser-Skript zum mat. Zivilrecht in Verbindung zur Lektüre des daneben aufgeschlagenen Palandts jedenfalls zur Vergewisserung "was ist mir noch geläufig ./. wo würde ich ins Trudeln geraten" ganz gut und fand es auch nicht unverständlich. Da es aber - unstrittig - Vorwissen voraussetzt, um verständlich gelesen werden zu können, ist das wohl von Person zu Person unterschiedlich. Was ein Skript mehr liefern soll als "Wissensbrocken", erschließt sich mir ohnehin nicht. Und dass jemand, der von Zivilrecht "keine Ahnung" hat, das 1. Examen schafft und nun eine Art "Zivilrecht für Dummies"-Skript bräuchte, möchte ich auch bestreiten.
Der Gehalt von Lehrmaterial ändert sich doch nicht dadurch, ob es formal betrachtet als Skript oder Lehrbuch verkauft wird. Die Alpsmannskripten zum Strafrecht haben mehr "Gehalt" und Tiefe als die Wesselsbände.

Die Hemmerskripten zum Sachenrecht entsprechen vom gehalt (von den historischen Exkursen abgesehen) durchaus dem Baur/Stürner.
julée
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll

Beitrag von julée »

"Wissensbrocken" können systematisch miteinander verknüpft sein oder mehr oder weniger isoliert nebeneinander stehen, ohne dass wirklich klar wird, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Natürlich kann man sich auch durch eine mehr oder weniger unverständliche Ansammlung an Einzelproblemen kämpfen. Ich persönlich ziehe aber eine systematisch aufbereitete Lektüre vor - schont meine Nerven und stärkt mein Vertrauen in die Fähigkeiten des Verfassers.

Und "keine Ahnung" vom Zivilrecht dürfte sicherlich überspitzt, aber mit Blick auf den Wissensstand vieler Examenskandidaten und Referendare durchaus nicht völlig fernliegend sein: nämlich das Fehlen des echten Verständnisses für die Grundstrukturen des Rechtsgebiets, der Fähigkeit exotischere Fälle systematisch zu bewältigen usw.
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll

Beitrag von OJ1988 »

Ein Skript - zumal eines zum gesamten Zivilrecht - hat einen anderen Anspruch als ein Lehrbuch. Dass man ersteres vertiefen muss/kann, ist eh klar.

Dass das Kaiser-Skript zum mat. Zivilrecht eine ungeordnete Aneinanderreihung von Einzelproblemen sein soll, sehe ich nicht.
Samson
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll

Beitrag von Samson »

OJ1988 hat geschrieben:Ein Skript - zumal eines zum gesamten Zivilrecht - hat einen anderen Anspruch als ein Lehrbuch. Dass man ersteres vertiefen muss/kann, ist eh klar.

Dass das Kaiser-Skript zum mat. Zivilrecht eine ungeordnete Aneinanderreihung von Einzelproblemen sein soll, sehe ich nicht.
Man kann alles vertiefen. Dass man dies bei jeglichen Skripten, insbesondere den von mir genannten für ein gutes Examen (im Sinne von: Notenstufe gut) muss, bestreite ich. Im Ersten wie im Zweiten.

Das Kaiserskript zum mat. Zivilrecht ist hingegen nicht dazu da, den Stof erstmalig zu vermitteln, sondern soll dem Referendar darlegen, wie er Stoff, den er im Grunde bereits beherrscht, im zweiten Examen anbringen muss.
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll

Beitrag von julée »

OJ1988 hat geschrieben:
Dass das Kaiser-Skript zum mat. Zivilrecht eine ungeordnete Aneinanderreihung von Einzelproblemen sein soll, sehe ich nicht.
Ja, zu den Überschriften gibt es schon thematisch "passenden" Text, aber wenn ich mir z. B. die Leseprobe (http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Kaiser-Materielles-Zivilrecht-Assessorexamen-9783800648016_0207201406155338_lp.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)) durchlese, wird mir - trotz recht solider Zivilrechtskenntnisse - ganz schwindelig.

Z. B. in Rn. 82 werden unter der Überschrift "Nebenpflichten des Vermieters" im ersten Satz drei völlig verschiedene Problemkomplexe angesprochen. Die Sache mit der Kaution wird immerhin in einem weiteren Satz erläutert, bevor der Abschnitt mit dem vielsagenden Satz "Alles schon in Klausuren geprüft worden!" endet. - Ach was.
Den "Nebenpflichten des Mieters" wird ein Einleitungssatz mit § 241 II BGB spendiert, bevor im nachfolgenden Satz ganze neun Klausurbeispiele genannt werden, die nur teilweise mit einen Stichwortfetzen erläutert werden. Den Rechtsfolgen wird ein ganzer Absatz mit drei Sätzen gewidmet, nach dem man freilich kaum schlauer als zuvor ist, außer dass man vielleicht erstaunt feststellt, dass es die §§ 541, 548 BGB gibt.

Und dass es z. B. häufig "§ 812 BGB" heißt, ist auch wenig hilfreich, gibt es da doch die ein oder andere Anspruchsgrundlage mehr...

Man mag das als Stichwortsammlung hilfreich finden können, aber ich lese da doch gerne etwas mehr Text, insbesondere solchen, der die allgemeinen Grundlagen erörtert (die sich meiner Erinnerung nach auch an keiner anderen Stelle des Kaiserskripts so finden lassen), nämlich "was waren noch mal Nebenpflichten?", "Wie prüft man sie?", "welche Interessen muss man ggf auf Seiten des Mieters, des Vermieters, der Nachbarn berücksichtigen?", "Gibt es eine grobe Grundlinie der Entscheidungen, an der man sich orientieren kann?" usw.
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll

Beitrag von OJ1988 »

Ach du Schreck! 3 Problemkreise?! Auf einmal? Und dann noch völlig verschiedene ?!

Scherz beiseite: Wir haben unterschiedliche Vorstellungen darüber, was ein Skript fürs 2. Examen leisten soll, das ist alles.
bill-1
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll

Beitrag von bill-1 »

jurapeasant hat geschrieben:Hallo,

kann mir jemand sagen, warum das Kaiserskript: Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen Teil 1 von jedem Referendar besessen und empfohlen wird? Was ist denn so unglaublich gut an diesem Skript? Nach mehrfachem Durchblättern empfinde ich die "Binsenweisheiten" wie auch in den Hemmer-Skripten als lächerlich und viele Punkte künstlich aufgebläht.

Vielleicht lerne ich das Skript erst nach mehreren Klausuren schätzen, aber es vermittelt kein prozessuales Wissen (?) sondern nur Formulierungsvorschläge, auf die ich im Examen ohnehin nicht zugreifen kann.

Wäre nett, wenn ein Begeisterter das Werk verteidigen könnte.

LG
In der Klausur wirst du beispielsweise einen Fall mit Streitwertproblemen, Unklarheiten bzgl der gerichtlichen Zuständigkeit, Stufenklage, Hilfsaufrechnung, unbedingte Widerklage und Hilfswiderklage vorgesetzt bekommen. Wie baust du das auf, was musst du dabei beachten? Da helfen dir Anders/Gehle und Kollegen schlicht nicht weiter. Die Antwort findet sich (teilweise) im von dir benannten Skript anhand zahlreicher Beispiele und Abwandlungen. Sicherlich nicht spannend, nicht allumfänglich und an mancher Stelle ausbaufähig, aber ich kenne auch kein besseres Buch, um sich die Grundstruktur in examensrelevanter Weise einzuprägen.
Aber es führen ja bekanntlich viele Wege zum Ass. Jur.
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