Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll?

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Samson
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll

Beitrag von Samson »

OJ1988 hat geschrieben:Ach du Schreck! 3 Problemkreise?! Auf einmal? Und dann noch völlig verschiedene ?!.
Drei unterschiedliche Problemkreise in einem Absatz ist didaktisch wie sprachlich grauenhaft. In einem Satz erst recht.


Scherz beiseite: Wir haben unterschiedliche Vorstellungen darüber, was ein Skript fürs 2. Examen leisten soll, das ist alles
Was leistet denn d.E. das Kaiserskript?
Bestenfalls sei die Möglichkeit einer schnellen Wiederholung bereits beherrschten Stoffes zugestanden. Dafür gebe ich keine 20 € an Leute aus, die sinnfreie Sätze wie "vom Wiegen wird die Sau nicht fett" (wie lyrisch...) in ihre Skripten schreiben.
julée
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll

Beitrag von julée »

@OJ1988: Das kann gut sein. ;) Ich teile eben nicht die Prämisse des Kaiserskripts, die Grundlagen werden schon in allen Bereichen hinreichend gefestigt sein, so dass es nur noch darum ginge, sich Einzelfälle (nochmal) zu vergegenwärtigen (und ich persönlich denke auch ungern in einem Satz über drei verschiedene Fallgestaltungen nach, zu denen mir nur tlw. ein Antwort-Teaser geliefert wird). Zumal an mancher Stelle die Erläuterung von 2-3 Beispielen für den Ernstfall hilfreicher wäre, als wenn der Klausurfall tatsächlich irgendwo mit einem Schlagwort "erwähnt" ist.
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll

Beitrag von OJ1988 »

Ich finde ja gerade dieses "Teasern" ganz gut, weil man (=ich) so zum Nachdenken angeregt wird und das Ganze (sofern man es nicht ohnehin noch wusste) dann vertieft nachschlägt.

Ganz allgemein leistet das Kaiser-Skript zum mat. Zivilrecht, dass es die allerwichtigsten klausurgeeigneten Problemkreise des mat. Zivilrechts so präsentiert, dass man in vertretbarem Zeitaufwand den Wissensstand ehrlich auf Lücken überprüfen kann. Da kann ich die ein oder andere Stilblüte verkraften. Gut sind auch die Hinweise, an welchen Stellen der Palandt als "Lehrbuchersatz" taugt, etwa zum Schadensrecht bei KfZ-Unfällen (hatte am Anfang des Refs im Überschwang mal versucht, das wirklich zu "lernen", nach 1 Monat Strafstation war davon - natürlich - nur noch das Basiswissen und ansonsten nur "Vokabeln" wie "scheckheftgepflegt" übrig). Das einzige Manko ist, dass es zur Vorbereitung nicht hinreichend ausführlich ist und man dann wieder vor dem Dilemma "welches Lehrbuch nehme ich jetzt" steht.
Joshua
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll

Beitrag von Joshua »

Volle Zustimmung an julée in Bezug auf die letzten Beiträge!

Es ist verwunderlich, wie wenig scheinbar bei einigen Nutzern über die grundlegenden lernpsychologischen Tatsachen bekannt ist.

Man muss vom Allgemeinen zum Besonderen gehen; denn es geht um Regelwissen, nicht Faktenwissen (F. Haft).

Daher ist es immer erforderlich, dass Einzelfälle und Probleme im Kontext der allgemeinen Grundsätze und Regeln und vor allem des Gesetzesaufbaus dargestellt werden.

Denn nur wenn man sie in diesen Kontexten richtig verorten kann, kann man die Probleme verstehen und Lösungen reproduzieren.

Das Kaiser-Skript ist daher lernpsychologisch ein Schlag ins Gesicht von vielen Jahrzehnten jüngerer lernpsychologischer Erkenntnisse.

Oder eher: Ein fieser Dropkick. [-X [-X [-X [-X

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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll

Beitrag von [enigma] »

Es ist ja auch gerade nicht der Anspruch des mat. Zivilrechtsskripts, die Rechtsgebiete damit zu erlernen. Das ist mehr ne Sammlung der klausurrelevanten Schwerpunkte und zur Orientierung ganz nützlich. Ich habe es noch nicht ganz durch, aber in der Regel sollte die Kombination aus Vorwissen, Gesetz lesen, Kommentar und klausurrelevante Schwerpunkte lernen eigentlich für ordentliche Noten reichen. Zumal man im 2. ohnehin nicht jedes materielle Problem bis ins Detail diskutieren, sondern es "nur" als solches erkennen und vertretbar, idealerweise im Sinne der Rechtsprechung lösen muss. Das abstrakte Lernen (das man ja bereits hinter sich hat) verleitet doch nur wieder dazu, bei jeder Gelegenheite dicke dogmatische Bretter zu bohren. Außerdem wird man bei der Arbeit mit dem Skript dazu gezwungen, erstens das Gesetz zu lesen und zweitens die Stellen im Kommentar nachzuschlagen. Schon das bringt ja einen gewissen Lerneffekt.

Wie gesagt fehlen mir derzeit noch belastbare Erfahrungen mit dem mat. ZR Skript, beim entsprechenden Strafrechtsskript fand ich aber gerade diese Herangehensweise nicht schlecht.
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll

Beitrag von julée »

[enigma] hat geschrieben:Außerdem wird man bei der Arbeit mit dem Skript dazu gezwungen, erstens das Gesetz zu lesen und zweitens die Stellen im Kommentar nachzuschlagen. Schon das bringt ja einen gewissen Lerneffekt.

Wie gesagt fehlen mir derzeit noch belastbare Erfahrungen mit dem mat. ZR Skript, beim entsprechenden Strafrechtsskript fand ich aber gerade diese Herangehensweise nicht schlecht.
Was heißt "noch nicht ganz durch" /"noch keine belastbaren Erfahrungen"? m. E. bestehen zwischen beiden Skripten doch deutliche Unterschiede: Das Strafrechtsskript liest sich flüssig: man erfährt was zum geschützten Rechtsgut, kann die wesentlichen Definitionen und Probleme nachlesen; selbst nebensächliche Vorschriften werden auf mindestens einer halben Seite abgehandelt. Da fügen sich auch die Fallbeispiele einigermaßen harmonisch ein. Zusammen mit dem Fischer und etwas Vorwissen, eine brauchbare Kombination.
Im Zivilrechtskript sind schon deutlich mehr absurde Klausurbeispiele untergebracht. Eins meiner persönlichen Highlights ist auf einer der ersten Seiten, ein grauer Kasten mit unzählichen typengemischten Verträgen, die alle schon mal so in einer Klausur drankamen. Kann ich jetzt (nebst dem empfohlenen Aufsatz) alles durcharbeiten und im Palandt nachlesen, kann ich aber auch bleiben lassen (und könnte ich es mir merken, wenn ich es täte?). Zudem ist es deutlich einfacher im Strafrecht eine konkrete Problemkonstellation im Fischer nachzulesen als im Palandt die 10 einschlägigen Randnummern, verteilt über 5 Kommentierungen zusammenzusuchen. Da ist dann aber der Ratschlag, dass man bei Schönheitsreparaturen an die §§ x, y und z denken müsse, weniger hilfreich als der Hinweis, dass man beim Zufahren auf einen Polizeibeamten auch noch die §§ x, y, und z prüfen müsse.
Und wenn, um das obige Beispiel noch mal aufzugreifen, in einem Satz drei Problemkonstellation genannt werden, die vermutlich auf jeweils 5 verschiedene Arten in einer Klausur antreffen kann (aus Sicht des Mieters, aus Sicht des Vermieters usw.), dann dürfte man sehr lange mit dem Nachschlagen im Palandt beschäftigt sein, um sich die volle Orientierung zu verschaffen.

@OJ1988: Mir persönlich waren es einfach immer zu viele, zu unvollständige Antwort-Teaser auf zu wenig Platz. Wenn schon im ersten Drittel des Satzes ein Teaser kommt (oder gerade keiner), muss ich mich ja entscheiden, ob ich erst den ganzen Satz / Absatz /Abschnitt lese oder erst über den Teaser nachdenke. Dann lese ich den Satz am Ende dreimal, habe über drei völlig verschiedene Konstellationen nachgedacht und muss mir dann noch Gedanken darüber machen, ob das irgendwas miteinander zu tun hat. Meine Versuche, das Skript durchzuarbeiten, endeten regelmäßig damit, dass ich nach wenigen Seiten erschöpft (weil schwindelig) war und mich gleichzeitig über das unsystematische und undidaktische Vorgehen aufgeregt habe.
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll

Beitrag von [enigma] »

julée hat geschrieben:
Was heißt "noch nicht ganz durch" /"noch keine belastbaren Erfahrungen"?
Ich habe es bisher noch nicht von vorne bis hinten durchgearbeitet, sondern nur einzelne Kapitel (Kauf-/Werkvertragsrecht und Bereicherungsrecht) in der Bib gelesen um zu schauen, ob sich der Kauf lohnt. Bin diesbezüglich noch zu keiner Entscheidung gekommen, allerdings fand ich die testweise gelesenen Kapitel jetzt nicht so schlecht, wie oft gesagt wird, aber das ist natürlich Geschmackssache.

Für sehr überbewertet halte ich übrigens den Knörringer. Magt ja sein, dass da alles drin steht, was man im Examen braucht. Aber extrem zäh zu lesen, jeder zweite Absatz vollgestopft mit Problemen, unübersichtliche Schaubilder und für ein Buch mit dem Titel "Die Assessorklausur im Zivilprozess" vermittelt es mE nicht genug Klausurtechnik. Sehr gut finde ich dagegen das kostenlose "Online-Skript" von Lohkamp. http://richter.lohkamp.info/pages/zivil ... rdnung.php

Nutze das zur Zeit als Ergänzung (fürs Verständnis, nicht inhaltlich) zum Knörringer.
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll

Beitrag von Ant-Man »

[enigma] hat geschrieben:Für sehr überbewertet halte ich übrigens den Knörringer. Magt ja sein, dass da alles drin steht, was man im Examen braucht.
Kommt im Knöringer das Beweisrecht nicht zu kurz? In der Gliederung habe ich dazu nichts finden können.
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll

Beitrag von batman »

[enigma] hat geschrieben:Für sehr überbewertet halte ich übrigens den Knörringer. Magt ja sein, dass da alles drin steht, was man im Examen braucht.
Wer auch immer das sagt, es stimmt nicht. Wohl aber ist der Knöringer nach wie vor ein gutes Examinatorium.
[enigma] hat geschrieben:und für ein Buch mit dem Titel "Die Assessorklausur im Zivilprozess" vermittelt es mE nicht genug Klausurtechnik.
Das stimmt, der Titel war schon immer irreführend. Muss man wissen.
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll

Beitrag von krause »

Also wenn Vorkenntnisse da sind, fand ich die Kaiser Skripte wirklich sehr gut für eine "pragmatische" Klausurvorbereitung. Insbesondere das Zwangsvollstreckungsrecht dürfte zu meiner Zeit im LJPA zu einer gewissen Nachdenklichkeit geführt haben. Die Autoren hatten sehr treffend das Baukasten System der Zwangsvollstrecungsklausur durchschaut. Heute ist das sicher nicht mehr so schematisch...Oder doch?
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll

Beitrag von julée »

Wann war denn "zu Deiner Zeit"? (die Lesbarkeit der Skripte hat vermutlich in den letzten Jahren auch unter der ungebremsten Sammelwut gelitten: die Best of der letzten 500 Examensklausuren kann man schlecht auf der gleichen Seitenzahl schildern wie die Best of der letzten 20 Klausuren - versuchen kann man es natürlich trotzdem ;))

Ich würde annehmen, dass (inzwischen) in den Prüfungsämtern die komplette Kaiser-Reihe verfügbar ist und da auch mal routinemäßig ein Blick reingeworfen wird, ob die Klausur nicht doch zu einfach ist, wenn man das Schema F aus dem Skript kennt.
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll

Beitrag von bill-1 »

julée hat geschrieben:
[enigma] hat geschrieben:Außerdem wird man bei der Arbeit mit dem Skript dazu gezwungen, erstens das Gesetz zu lesen und zweitens die Stellen im Kommentar nachzuschlagen. Schon das bringt ja einen gewissen Lerneffekt.

Wie gesagt fehlen mir derzeit noch belastbare Erfahrungen mit dem mat. ZR Skript, beim entsprechenden Strafrechtsskript fand ich aber gerade diese Herangehensweise nicht schlecht.
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Und wenn, um das obige Beispiel noch mal aufzugreifen, in einem Satz drei Problemkonstellation genannt werden, die vermutlich auf jeweils 5 verschiedene Arten in einer Klausur antreffen kann (aus Sicht des Mieters, aus Sicht des Vermieters usw.), dann dürfte man sehr lange mit dem Nachschlagen im Palandt beschäftigt sein, um sich die volle Orientierung zu verschaffen.

@OJ1988: Mir persönlich waren es einfach immer zu viele, zu unvollständige Antwort-Teaser auf zu wenig Platz. Wenn schon im ersten Drittel des Satzes ein Teaser kommt (oder gerade keiner), muss ich mich ja entscheiden, ob ich erst den ganzen Satz / Absatz /Abschnitt lese oder erst über den Teaser nachdenke. Dann lese ich den Satz am Ende dreimal, habe über drei völlig verschiedene Konstellationen nachgedacht und muss mir dann noch Gedanken darüber machen, ob das irgendwas miteinander zu tun hat. Meine Versuche, das Skript durchzuarbeiten, endeten regelmäßig damit, dass ich nach wenigen Seiten erschöpft (weil schwindelig) war und mich gleichzeitig über das unsystematische und undidaktische Vorgehen aufgeregt habe.

Um mal deinen Gedanken bzgl. des grauen Kastens aufzugreifen: Genau das fand ich zB sehr hilfreich. Natürlich merkt man sich solche Dinge nicht im Detail. Aber bevor ich Kaiser kannte, kanne ich zB auch den Begriff der "Ankaufsuntersuchung" für Pferde nicht und hätte im Examen sicherlich mehr Zeit auf entsprechende Problemkreise verwendet. Schon allein zu wissen, dass es so verrückte Sachen gibt, und man auch danach im Palandt suchen kann, empfinde ich als große Hilfe. Denn danach kannst du im Medicus und wie sie alle heißen lange suchen und dann in der Klausur alt darüber werden.
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll

Beitrag von julée »

Natürlich kann sich eins der 1.000 Mini-Details so einprägen, dass man im Ernstfall einen Vorteil hat - wenn in der Klausur allerdings keine Pferde vorkommen, ist es vermutlich unnötiger Ballast zu wissen, was eine Ankaufuntersuchung ist. Und in vielen Fällen dürfte es wichtiger sein, zu wissen, wie man an unbekannte Probleme herangeht, als dass man tatsächlich schon mal was von dem Problem gehört hat.
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