Notenstatistik Dissertationen

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

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Franzie
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Re: Notenstatistik Dissertationen

Beitrag von Franzie »

Tibor hat geschrieben:Entschuldigung, aber du unterstellst den Prüfern, dass sie die Benotung von Frauen nach Aussehen vornehmen. Peinlich.
Nur von schwangeren Frauen (ansonsten +1 für Tibor; ich bin jetzt auch verunsichert - habe ich meine Note wegen oder obwohl meines Aussehens und Geschlechts).

Aber wolltet Ihr nicht hier über die Noten von Promotionen "reden"? Das Thema "Jura ist leicht und jeder kann 9 Punkte schreiben" wäre doch ein eigener Thread wert, oder?

Zu diesem Punkt: Ich kenne Lehrstuhlinhaber - und auch Doktoranden -, die bereits "laude" als ehrenrührig empfinden. Ein "rite" wäre eine Ächtung im "Meister-Schüler-Verhältnis" (insofern wäre es mal interessant, ob sich das in den kommenden Jahren zu strukturierten Programmen hin wandelt und in welche Richtung dann die Noten gehen). Die Arbeit liegt ja im Regelfall dem Doktorvater mehrfach vor und beide Seiten können entsprechend nachsteuern.

Und dann sollte noch berücksichtigt werden, dass die Statistiken nur die abgeschlossenen Promotionsverfahren umfassen, nicht aber abgebrochene Vorhaben. Und schließlich gibt die Statistik nur die Gesamtnote aus - im Verfahren werden aber mindestens zwei, eher drei Einzel"noten" vergeben, was nochmals eine Binnendifferenzierung ermöglichen würde. Beide Effekte kann die Statistik aber nicht darstellen.
Ara: "Naja an TF sieht man halt, was passiert wenn man Franz Josef Wagner ein Gehirn geben würde.."
OJ1988
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Re: Notenstatistik Dissertationen

Beitrag von OJ1988 »

Ach Kinder, als hätte ich behauptet, solche weichen, unterbewussten Faktoren seien einzig oder auch nur maßgeblich ausschlaggebend. Aber nun gut.

"Cum laude" ist ja auch ehrenrührig, wenn man sich die Statistiken wie der von der Uni Regensburg anschaut (denen zufolge "cum laude" etwa weitaus seltener vergeben wird als "magna", was die "Standardnote" zu sein ) - ähnlich so, wie eine "1,7" in einem beliebigen Bachelorstudiengang schon als mittlere Katastrophe gelten muss. Wenn die große Mehrheit eine bessere Note bekommt, als man selber, dann hat diese Note den Aussagegehalt "du bist unterdurchschnittlich". Hört niemand gerne ;)
Brainiac
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Re: Notenstatistik Dissertationen

Beitrag von Brainiac »

Wer das trotzdem tut, kann daher mMn nicht von "Pech" reden.
Die "dummen Flüchtigkeitsfehler" lassen sich mit genügend Klausurpraxis meiner Erfahrung nach ebenso ausmerzen wie eine Aufregung, die so über das normale Maß hinausgeht, dass sie die Leistungsfähigkeit arg angreift. Auch insoweit sind da "Glück" und "Pech" als Kriterien verschleiernd.
Ich bin und war schon immer der Meinung, dass gute Noten mehr oder weniger planbar sind und das hat sich während Studium und Ref sowohl bei mir als auch bei ausnahmslos allen Freunden und Bekannten, die sich vernünftig vorbereitet hatten, bewahrheitet.
https://www.youtube.com/watch?v=NYiZR6-_37I#t=05m40s

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Re: Notenstatistik Dissertationen

Beitrag von OJ1988 »

Immerhin kennst du dich mit Memes aus.
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Re: Notenstatistik Dissertationen

Beitrag von Brainiac »

Man tut, was man kann. :twevil
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Joshua
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Re: Notenstatistik Dissertationen

Beitrag von Joshua »

Tibor, lass es doch spasseshalber mal sein, gegen andere Nutzer persönlich zu werden (a la "peinlich"; "dir ist nicht mehr zu helfen").

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
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Re: Notenstatistik Dissertationen

Beitrag von Tibor »

Joshua hat geschrieben:Tibor, lass es doch spasseshalber mal sein, gegen andere Nutzer persönlich zu werden (a la "peinlich"; "dir ist nicht mehr zu helfen").
pfffff
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Re: Notenstatistik Dissertationen

Beitrag von falsus »

Joshua hat geschrieben:Tibor, lass es doch spasseshalber mal sein, gegen andere Nutzer persönlich zu werden (a la "peinlich"; "dir ist nicht mehr zu helfen").
Damit kompensiert er, nicht wie alle richtigen Juristen einen richtigen Dissertationspreis bekommen zu haben, sondern nur den hier erwähnten Gefälligkeitspreis. Das "Summa" war wahrscheinlich auch nur im unteren Bereich.
Tibor hat geschrieben:Inflationär unverdient und so einen Gefälligkeitspreis gab es auch.

Edit: Zitierweise korrigiert
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Re: Notenstatistik Dissertationen

Beitrag von recht_selten »

Tibor hat geschrieben:Ich habe in der Prüfungssituation viel Sympathie für Diejenigen, die zutreffende - und nicht nur vertretbare - Antworten geben.
[-X In einer Prüfung ist vertretbar richtig. Ansonsten gebe ich Dir aber Recht in dieser "Diskussion". "Peinlich" trifft es ganz gut.
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Notenstatistik Dissertationen

Beitrag von Tibor »

Ja, vertretbar ist dann sicherlich irgendwas zwischen 7 und 10 Punkten; richtig bzw zutreffend ist dann eben 11 und mehr Punkte. Sympathischer ist mir in der Prüfungssituation natürlich schöne Noten vergeben zu können.
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Re: Notenstatistik Dissertationen

Beitrag von falsus »

Vertretbar ist, was auf Grundlage des überkommenen Methodenkanons und damit unter Juristen lege artis begründet werden kann. Unter diesen Möglichkeiten kann man sich für ein bestimmte entscheiden, weil man einzelne Gründe für besonders gewichtig hält. "Zutreffend" und dessen Gegenteil kann es innerhalb des Vertretbaren doch nicht geben.
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Re: Notenstatistik Dissertationen

Beitrag von Tibor »

Ich meinte dies insb. bei Standardwissen, welches man mit geschlossenen Fragen abfragen kann. Dann gibt es oft nur eine zutreffende Antwort. Wenn man also bspw. fragt, wo XYZ geregelt ist, dann gibt es eine zutreffende Antwort (§ ...) und vertretbar ist dann höchstens eine Antwort (dass müsste im Regelungsbereich des ... geregelt sein).

Du meinst ersichtlich eine Falldiskussion, bei der man Recht anwenden muss. Da gibt es bspw. anerkannte und von der st.Rspr. und h.M. geprägte Lösungswege, diese darf man dann wohl für zutreffend erachten. Wer dann einen vertretbaren Lösungsweg wählt, muss dies m.E. erhöht begründen bzw. entsprechend darstellen. Wer nur die vertretbare Lösung der M.M. nennt und eben nicht besonders gewichtige Gründe vorträgt, warum es abweichend zur st.Rspr. und h.M. so sein soll, der hat zunächst ein Problem. Natürlich hat auch ein Problem, wer nur die st.Rspr. und h.M. wiedergibt ohne sie herzuleiten. Der wird auch weniger Punkte bekommen kann, als jemand, der die M.M. schön begründet.
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Re: Notenstatistik Dissertationen

Beitrag von falsus »

Tibor hat geschrieben:Wer nur die vertretbare Lösung der M.M. nennt und eben nicht besonders gewichtige Gründe vorträgt, warum es abweichend zur st.Rspr. und h.M. so sein soll, der hat zunächst ein Problem.
Ok, diese prüfungsspezifische Modifikation würde ich mitmachen.
Joshua
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Re: Notenstatistik Dissertationen

Beitrag von Joshua »

Tibor hat geschrieben:Ich meinte dies insb. bei Standardwissen, welches man mit geschlossenen Fragen abfragen kann. Dann gibt es oft nur eine zutreffende Antwort. Wenn man also bspw. fragt, wo XYZ geregelt ist, dann gibt es eine zutreffende Antwort (§ ...) und vertretbar ist dann höchstens eine Antwort (dass müsste im Regelungsbereich des ... geregelt sein).

Du meinst ersichtlich eine Falldiskussion, bei der man Recht anwenden muss. Da gibt es bspw. anerkannte und von der st.Rspr. und h.M. geprägte Lösungswege, diese darf man dann wohl für zutreffend erachten. Wer dann einen vertretbaren Lösungsweg wählt, muss dies m.E. erhöht begründen bzw. entsprechend darstellen. Wer nur die vertretbare Lösung der M.M. nennt und eben nicht besonders gewichtige Gründe vorträgt, warum es abweichend zur st.Rspr. und h.M. so sein soll, der hat zunächst ein Problem. Natürlich hat auch ein Problem, wer nur die st.Rspr. und h.M. wiedergibt ohne sie herzuleiten. Der wird auch weniger Punkte bekommen kann, als jemand, der die M.M. schön begründet.
What?

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Re: Notenstatistik Dissertationen

Beitrag von Swann »

Tibor hat geschrieben: Du meinst ersichtlich eine Falldiskussion, bei der man Recht anwenden muss. Da gibt es bspw. anerkannte und von der st.Rspr. und h.M. geprägte Lösungswege, diese darf man dann wohl für zutreffend erachten. Wer dann einen vertretbaren Lösungsweg wählt, muss dies m.E. erhöht begründen bzw. entsprechend darstellen. Wer nur die vertretbare Lösung der M.M. nennt und eben nicht besonders gewichtige Gründe vorträgt, warum es abweichend zur st.Rspr. und h.M. so sein soll, der hat zunächst ein Problem. Natürlich hat auch ein Problem, wer nur die st.Rspr. und h.M. wiedergibt ohne sie herzuleiten. Der wird auch weniger Punkte bekommen kann, als jemand, der die M.M. schön begründet.
Das dürfte rechtsfehlerhaft sein. Für eine Mindermeinung "besonders gewichtige Gründe" zu fordern, überspannt den Beurteilungsspielraum den ein Prüfer hat. Es muss ausreichen, dass die gewählte Lösung vertretbar und nachvollziehbar begründet ist.
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