Berufsunfähigkeitsversicherung

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

hnnsmrr
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Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von hnnsmrr »

Hallo Leute,

beim Ausmisten meiner Versicherungen habe ich mir überlegt, ob ich denn als Lebenszeit-Staatsanwalt überhaupt eine BU brauche. Ich meine, bis jemand für dienstunfähig erklärt wird, muss ja schon viel passieren und viel Zeit ins Land gehen. Und dann bekäme man ja weiterhin im kleinen Umfang Bezüge. Was meint Ihr? Notwendig oder verschenktes Geld?

Viele Grüße
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Strich
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Re: Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Strich »

Ich halte es für sinnvoll. Dadurch, dass viel passieren muss, bis man als Jurist dienstunfähig ist, sind die Raten entsprechend niedrig. Das kommt aber auch darauf an, ab wann man anfängt. Je später desto teurer.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Kasimir
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Re: Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Kasimir »

Hat deine BU denn eine Dienstunfaehigkeitsklausel? Nicht jeder der dienstunfaehig ist, ist ja gleich berufsunfaehig.

Ich halte BU-Versicherungen fuer Quatsch. Als Rechtsanwalt ist man aber durch das Versorungswerk ohnehin in einer anderen Position.
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Urs Blank
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Re: Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Urs Blank »

hnnsmrr hat geschrieben:Und dann bekäme man ja weiterhin im kleinen Umfang Bezüge.
Nicht unbedingt, wie z. B. § 4 LandesbeamtenversorgungsG NW zeigt: Grds. ist eine fünfjährige Dienstzeit Voraussetzung für ein Ruhegehalt. Und besonders üppig fällt dieses bei vorzeitigem Ausscheiden auch nicht gerade aus. In anderen Ländern dürften ähnliche Regelungen gelten.

Gerade bei bedeutenden Verpflichtungen (Unterhalt für Kinder oder Hauskredit) ist eine BU-Versicherung m. E. essentiell, neben der privaten Haftpflichtversicherung die wichtigste "freiwillige" Versicherung.
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scndbesthand
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Re: AW: Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von scndbesthand »

Auch bei RAen gilt ähnliches.

Die BU-Rente des Versorgungswerks setzt eine 100%ige Erwerbsunfähigkeit und Rückgabe der Zulassung voraus. Und die Anerkennungspraxis ist nicht gerade großzügig.
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Re: AW: Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Kasimir »

scndbesthand hat geschrieben:Auch bei RAen gilt ähnliches.

Die BU-Rente des Versorgungswerks setzt eine 100%ige Erwerbsunfähigkeit und Rückgabe der Zulassung voraus. Und die Anerkennungspraxis ist nicht gerade großzügig.
Ich bezweifel, dass die Annerkennungspraxis der Berufsunfaehigkeitsversicherungen hoer ist. In welchen Faellen soll ein Rechtsanwalt z.B. berufsunfaehig, aber nicht erwerbsunfaehig sein?
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scndbesthand
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Re: AW: Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von scndbesthand »

Es kommt ja auf den Grad der verbleibenden Arbeitskraft an. Da sind 100% erheblich schwerer zu erreichen als 50%.

Beispiel: Ein Rechtsanwalt kann aufgrund eines chronischen Rückenleidens nur noch 3 Stunden am Tag mit Unterbrechungen sitzen oder stehen.

Dass man in sich auch mit dem BU-Versicherer streiten muss, geschenkt. Die Erfolgschancen sind aufgrund des geringeren Beeinträchtigungslevels, das nachzuweisen ist, aber deutlich höher als bei einem Streit mit dem Versorgungswerk.
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Re: Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von hnnsmrr »

Vielen Dank schonmal. Ich werde mal prüfen, wie der Vereicherungsumfang genau aussieht (Dienstunfähigkeit mit drin?) und ob es einen günstigeren Tarif gibt. Die BU habe ich schon eine gefühlte Ewigkeit, also aus einer Zeit, als an den Beamtenstatus noch nicht zu denken war.
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Tikka
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Re: Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Tikka »

Kasimir hat geschrieben:
scndbesthand hat geschrieben:Auch bei RAen gilt ähnliches.

Die BU-Rente des Versorgungswerks setzt eine 100%ige Erwerbsunfähigkeit und Rückgabe der Zulassung voraus. Und die Anerkennungspraxis ist nicht gerade großzügig.
Ich bezweifel, dass die Annerkennungspraxis der Berufsunfaehigkeitsversicherungen hoer ist.
Eben. Deshalb sind die Quoten ja so niedrig. Die Versicherer würden natürlich nie Zahlen herausgeben, aber es wird ALLES versucht der Einstandspflicht nicht nachzukommen. Übrigens recht erfolgreich. Eine bekannte Kanzlei hier in Köln verdient sich an der Abwehr entsprechender Klagen ein goldenes Näschen.
Die einzige Ausnahme die ich anerkennen würde, sind entsprechende BU's über den Arbeitgeber. Da hat die Versicherung nämlich ein wirtschaftliches Argument halbwegs kulant zu sein.
Keine Experimente! Wählt Adenauer.
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scndbesthand
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Re: AW: Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von scndbesthand »

Wir sind uns einig, dass ein Schadenfall kein Selbstläufer sein muss. Das Argument "VR zahlt sowieso nicht freiwillig" wäre für mich kein Grund, auf die bessere Absicherung zu verzichten, sondern Anlass, eine RSV abzuschließen.
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Re: AW: Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von thh »

scndbesthand hat geschrieben:Wir sind uns einig, dass ein Schadenfall kein Selbstläufer sein muss. Das Argument "VR zahlt sowieso nicht freiwillig" wäre für mich kein Grund, auf die bessere Absicherung zu verzichten, sondern Anlass, eine RSV abzuschließen.
Am besten bei derselben Gesellschaft. :)
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Re: Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Parabellum »

Und dann bitte noch eine 2. RSV, um die Deckungsklage gegen die 1. RSV zu finanzieren.
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Solar
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Re: Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Solar »

Ich grabe noch mal aus: Wer von euch hat denn nun als Staatsdiener eine BU bzw. eine DU-Versicherung abgeschlossen und was bezahlt ihr im Schnitt dafür?
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Tibor
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Re: Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Tibor »

Keine, nichts.
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Muirne
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Re: Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Muirne »

So grundsätzlich: Aktien. Halte von Versicherungen eher Abstand.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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