2. juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden
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Re: 2. juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden
Eine - menschlich gesehen - traurige Entwicklung, aber wer will sie aufhalten? War letzte Woche vor Gericht, der gegnerische Anwalt hatte sich verspätet, weil er im Stau stand. Nach 10 min. hab ich das Gericht gedrängt VU zu erlassen. Früher hätte man aus Kollegialität gewartet, aber die 15-Minutenregel wurde ja auf die Beschwerde eines Anwalts hin aus der BORA gestrichen - man ist vom "Organ der Rechtspflege" zum reinen Interessenvertreter verkommen.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.
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Re: 2. juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden
joee78 hat geschrieben:Eine - menschlich gesehen - traurige Entwicklung, aber wer will sie aufhalten? War letzte Woche vor Gericht, der gegnerische Anwalt hatte sich verspätet, weil er im Stau stand. Nach 10 min. hab ich das Gericht gedrängt VU zu erlassen. Früher hätte man aus Kollegialität gewartet, aber die 15-Minutenregel wurde ja auf die Beschwerde eines Anwalts hin aus der BORA gestrichen - man ist vom "Organ der Rechtspflege" zum reinen Interessenvertreter verkommen.
Beruf verfehlt.
Zumal ist es schwachsinnig das zum machen, wenn der gegnerische Anwalt angerufen hat, dass er im Stau stand, da dann ein Fall der entschuldigten Säumnis vorliegt.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Re: 2. juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden
"auf Krawall gebürstet" sind zumeist die Anwälte, die sich als Einzelunternehmer finanziell von Monat zu Monat durchkämpfen. Wenn eben das eigene Honorar zwangsweise wichtiger ist als die Interessen des Mandanten oder gar der Rechtspflege, dann war's das mit Anwaltsethos.
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Re: Re:
Der Anwalt ist immerhin dadurch entschuldigt, dass er mit seinen Ratschlägen Geld verdient.joee78 hat geschrieben:Du findest das Aufzeigen eines rechtlich gangbaren Weges "befremdlich", weil es moralisch fragwürdig ist? Ich hoffe, dass du kein Anwalt bist.Samson hat geschrieben:Das hier zu derartigen Bestrebungen noch Ratschläge gegeben werden, finde ich befremdlich.
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Re: 2. juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden
1. Ich gebe vor Ablauf von min. 15 Minuten keinem Antrag auf Erlass eines Versäuminsurteils statt. Spaßvögel wie du mögen da in Berufung gehen.joee78 hat geschrieben:Eine - menschlich gesehen - traurige Entwicklung, aber wer will sie aufhalten? War letzte Woche vor Gericht, der gegnerische Anwalt hatte sich verspätet, weil er im Stau stand. Nach 10 min. hab ich das Gericht gedrängt VU zu erlassen. Früher hätte man aus Kollegialität gewartet, aber die 15-Minutenregel wurde ja auf die Beschwerde eines Anwalts hin aus der BORA gestrichen - man ist vom "Organ der Rechtspflege" zum reinen Interessenvertreter verkommen.
2. Kasimir hat es bereits treffend beschrieben, aber direkt gefragt - Warum macht man so einen Quatsch?
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Re: 2. juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden
Wobei sich das Honorar ja auch nicht verbessert, wenn man zwar nach 10 Minuten vielleicht tatsächlich mit einem VU nach Hause geht, aber dafür Wochen später erneut zum Einspruchstermin antanzen muss.Tibor hat geschrieben:"auf Krawall gebürstet" sind zumeist die Anwälte, die sich als Einzelunternehmer finanziell von Monat zu Monat durchkämpfen. Wenn eben das eigene Honorar zwangsweise wichtiger ist als die Interessen des Mandanten oder gar der Rechtspflege, dann war's das mit Anwaltsethos.
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Re: 2. juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden
Bei Stundenhonorar vielleicht.julée hat geschrieben:Wobei sich das Honorar ja auch nicht verbessert, wenn man zwar nach 10 Minuten vielleicht tatsächlich mit einem VU nach Hause geht, aber dafür Wochen später erneut zum Einspruchstermin antanzen muss.Tibor hat geschrieben:"auf Krawall gebürstet" sind zumeist die Anwälte, die sich als Einzelunternehmer finanziell von Monat zu Monat durchkämpfen. Wenn eben das eigene Honorar zwangsweise wichtiger ist als die Interessen des Mandanten oder gar der Rechtspflege, dann war's das mit Anwaltsethos.
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Re: Re:
Ich kann mir gut vorstellen, dass man mit einem Staatsexamen ein gern gesehener Knowledge-Management-WiMi bei einer Großkanzlei sein kann. Ohne up or out.nemo tenetur hat geschrieben:Nur mit dem ersten StaEx wird man in D nur wie der letzte Dreck behandelt und bekommt nicht einmal eine Anstellung als Reinigungskraft.
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Re: 2. juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden
Was voraussetzt, dass man doch so erfolgreich oder geschickt ist, dass es wenigstens zu einer solchen Vereinbarung langt. Auf lange Sicht aber vermutlich auch nicht sonderlich geschäftsfördernd, wenn man dem Mandanten erklären muss, warum es nochmal von Vorteil war, bei einer Verdopplung des Aufwandes (Erwiderung auf Einspruch; Einspruchstermin) drei Wochen früher vorläufig vollstrecken zu können, was man aber vielleicht tatsächlich gar nicht gemacht hat.Samson hat geschrieben:Bei Stundenhonorar vielleicht.julée hat geschrieben:Wobei sich das Honorar ja auch nicht verbessert, wenn man zwar nach 10 Minuten vielleicht tatsächlich mit einem VU nach Hause geht, aber dafür Wochen später erneut zum Einspruchstermin antanzen muss.Tibor hat geschrieben:"auf Krawall gebürstet" sind zumeist die Anwälte, die sich als Einzelunternehmer finanziell von Monat zu Monat durchkämpfen. Wenn eben das eigene Honorar zwangsweise wichtiger ist als die Interessen des Mandanten oder gar der Rechtspflege, dann war's das mit Anwaltsethos.
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Re: 2. juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden
Kommt in dem Fall, den joee78 geschildert hat, nicht ohnehin § 337 ZPO zur Anwendung? Wenn der gegnerische Anwalt rechtzeitig durchgegeben hat, dass er sich staubedingt verspätet, spricht doch viel dafür, dass er ohne sein Verschulden nicht erschienen ist, und dann dürfte kein VU im Termin erlassen werden.
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Re: 2. juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden
So ist es. Und wenn das Gericht wegen des engagierten Drängens des Anwalts doch ein VU erlässt, wäre die Zwangsvollstreckung auf Antrag ohne Sicherheitsleistung einzustellen.j_laurentius hat geschrieben:Kommt in dem Fall, den joee78 geschildert hat, nicht ohnehin § 337 ZPO zur Anwendung?
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Re: 2. juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden
An sich ja. Aber es klang ja so, als sei es joee78 tatsächlich gelungen, ein VU zu erwirken. Und das dürfte in den allermeisten Fällen aus Sicht des Anwalts keinen Sinn machen (da er nochmal zu Gericht muss) und auch dem Mandanten wenig bringen, wenn er nicht gerade auf die frühere Vollstreckungsmöglichkeit angewiesen ist.j_laurentius hat geschrieben:Kommt in dem Fall, den joee78 geschildert hat, nicht ohnehin § 337 ZPO zur Anwendung? Wenn der gegnerische Anwalt rechtzeitig durchgegeben hat, dass er sich staubedingt verspätet, spricht doch viel dafür, dass er ohne sein Verschulden nicht erschienen ist, und dann dürfte kein VU im Termin erlassen werden.
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Re: 2. juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden
Der Anwalt ist gerade noch rechtzeitig gekommen, so dass kein VU erlassen wurde. Ich wollte nur auf die stattfindende Verschiebung des Anwaltsberufs zum reinen Interessenvertreter hinweisen, die sich auch in der Entscheidung zur Verweigerung des EB unter Anwälten zeigt:
http://www.lto.de/recht/job-karriere/j/ ... her-frist/
Daher auch mein Unverständnis zur Kritik an den Posts, die einem gescheiterten Examenskandidaten die Wege aufzeigen, wie er doch noch Anwalt werden kann. Mit Moral hat der Anwaltsberuf mE nichts zu tun.
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Re: 2. juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden
Ziemlich unschönes Selbstverständnis.
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Re: 2. juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden
Du solltest vermutich Dein eigenes - wahnsinnig verqueres - Berufsverständnis hier nicht verallgemeinern. Wer zudem wie Du hier diese Plattform zur Eigenwerbung nutzt, sollte vielleicht ein paar kleinere Brötchen backen.joee78 hat geschrieben: Mit Moral hat der Anwaltsberuf mE nichts zu tun.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.