Mittäterschaft bei strafunmündigen Kindern?

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Mittäterschaft bei strafunmündigen Kindern?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo!

Ich habe mal wieder ein Problem mit der Mittäterschaft! Ist nicht so mein ding ](*,)

Und zwar habe ich hier eine Akte auf dem Schreibtisch liegen, in der 5 Beschuldigte durch die Stadt gelaufen sind und insgesamt 8 Autos beschädigt haben (Spiegel abgetreten, Nummernschilder abgerissen etc...).

Von den Beschuldigten ist LEDIGLICH einer 15 Jahre alt. Die anderen sind alle 12 o. 13 Jahre und somit nicht strafbar.

Der eine 15 jährige Beschuldigte hat zugegeben 2 Autos sicher beschädigt zu haben, bei den anderen wisse er es nicht mehr genau.

Wenn nun alle strafmündig wären, dann hätte ich ja nach § 25 II allen die jeweiligen Tatbeiträge zugerechnet, da sie ja den gemeinsamen Tatplan hatten zu randalieren und jeder einen Tatbeitrag geleistet hat. Aber so?

Kann ich meinen 15 jährigen Beschuldigten in Mittäterschaft anklagen und ihm das Handeln der strafunmündigen zurechnen? Das kommt mir alles etwas merkwürdig vor.

Vielleicht hat hier jemand eine Idee! Ich bin für jeden Hinweis sehr dankbar!

VG,
Andi


P.S. Im Kommentar hab ich natürlich schon nachgesehen und leider nichts über die Zurechnung von den Tatbeiträgen Minderjähriger finden können.
stilzchenrumpel
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Re: Mittäterschaft bei strafunmündigen Kindern?

Beitrag von stilzchenrumpel »

Wenn du zu dem speziellen Problem nichts findest, hilft es, dass allgemeine zu betrachten.

Unter 14 Jährige sind schuldunfähig (§ 19 StGB).

Bei der Prüfung der Mittäterschaft sind welche Merkmale für jeden Täter einzeln zu prüfen?

Kommt es also darauf an, dass die Mittäter schuldfähig sind?

Das dürfte als Anregung reichen.

;)
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
Gelöschter Nutzer

Re: Mittäterschaft bei strafunmündigen Kindern?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

#-o Hatte wohl ein Brett vorm Kopf...


§ 29 StGB genügt als Antwort :-D

Trotzdem Danke :-)
Gelöschter Nutzer

Re: Mittäterschaft bei strafunmündigen Kindern?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Darf ich die Minderjährigen denn in meiner Anklage Beteiligte nennen? Oder gar Mittäter?
Oder einfach Zeugen?

Also im Konkretum.....
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