Wahlklausur Niedersachsen

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Moderator: Verwaltung

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Sebast1an
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Wahlklausur Niedersachsen

Beitrag von Sebast1an »

In Niedersachsen darf eine von acht Klausuren gewählt werden: eine 3. Klausur im ÖffR aus Behördensicht oder eine 2. Klausur im Strafrecht aus staatsanwaltschaftlicher Sicht.

Zu welcher Klausur ist zu tendieren, wenn beide Gebiete auf einem (noch eher schwachen) Niveau beherrscht werden? :-k

Aus meiner Sicht klare Vorteile für ÖffR:
- StrafR fällt nach der Statistik stets schlechter aus, grundsätzlich und auch bei den Wahlklausuren
- wenn StrafR nur noch eine von acht Klausuren ausmacht, kann das Rechtsgebiet (zumindest für die Klausuren) stiefmütterlich behandelt werden; mehr Zeit fürs ÖffR/ZivilR
- im ÖffR lässt sich eine völlig unbekannte Klausur irgendwie noch lösen; im StrafR ist der Zug dagegen schnell abgefahren, wenn die Kernprobleme nicht bekannt und/oder offensichtlich sind [Zeitmangel]
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Theopa
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Re: Wahlklausur Niedersachsen

Beitrag von Theopa »

In dem Fall würde ich auch klar Ö-Recht empfehlen.

Allerdings dürfte der Aufwand für Strafrecht wohl nicht linear sinken, sofern in der einzigen Klausur auch theoretisch jeder Klausurtyp behandelt werden könnte. Um den reduzierten Aufwand wirklich zu spüren müsstest du beinahe auf Lücke gehen und eine relativ miese Note riskieren. Wenn du dir das rechnerisch leisten kannst spricht kaum etwas für die Wahl von Strafrecht.
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