Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

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Tobias__21
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Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Hallo,

sollte ich mich vor dem Ref exmatrikulieren, oder kann ich eingeschrieben bleiben, und mich evtl. sogar permanent rückmelden? Hinsichtlich des Semestertickets wäre es ganz schick und ich könnte auch die UB weiterhin 24h nutzen. Soweit ich das überblicken kann, ist die 24h Nutzung nur für Studenten. Evtl. kann ich da ja auch mit der UB sprechen, dass es vielleicht auch für Referendare geht. Wie hab Ihr das denn gemacht? Wäre das überhaupt zulässig?

Wie ist das eigentlich der KV? Denen müsste ich das ja auf jeden Fall mitteilen, wenn ich mich exmatrikuliere. Wie sieht es eigentlich mit Arbeit neben dem Ref aus? Ich werde sicher nicht nebenher arbeiten, bin aber noch im Betrieb auf 400€ Basis angemeldet. Da geht es ja auch um Versicherungsschutz, da ich ja derzeit auch noch arbeite nebenher und auch bis zum Beginn des Refs weiterarbeiten möchte. Dann einfach dort über den Steuerberater abmelden lassen, oder?
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von lucidum_intervallum »

Also ich wurde, soweit ich weiß, irgendwann zwangsexmatrikuliert, als die Uni Wind davon bekam, dass ich das 1. Examen bestanden hatte. Ansonsten hat es natürlich aus den von dir genannten Gründen ganz schick so lang wie möglich immatrikuliert zu bleiben. Gab bei mir auch einige in der AG, die deshalb während des Refs noch ein "Zweitstudium" eingelegt haben.
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jurabilis
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von jurabilis »

"Promotionsstudium" gibt bei Euch nicht das Recht auf Semesterticket?
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julée
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Also einfach eingeschrieben bleiben funktioniert nicht, siehe § 62 II Nr. 1 LHG (BW).

Was die Bib angeht: Da wirst Du mal in die Benutzungsordnung schauen müssen. Eigentlich hat man, wenn man zumindest im Bundesland gemeldet ist, auch Zugangs- und Ausleihrechte, mögen sie auch etwas schlechter als für Hochschulangehörige sein.
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Ara
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Es gibt so viele schöne zulassungsfreie Studiengänge. Kannste dich nicht für eine fernöstlichen Sprache oder für Archäologie begeistern?
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ant-Man »

In BW besteht die Möglichkeit, das Jobticket BW zu erwerben. Dafür gibt es vom Land einen Zuschuss in Höhe von 20 €.
Tobias__21
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Danke Euch! In erster Linie geht es mir tatsächlich nur um den 24h Zugang zur Bib. Allerdings kann ich es nicht abschätzen wie es dann während dem Ref tatsächlich wird. Wird man da in den AGs mit Material versorgt, so dass man eigentlich gar nicht mehr groß vertieft in der Bib nachlesen muss, bzw. reicht die einschlägige Literatur, die man sich sowieso kauft? Oder darf man gar die Bibliothek am Gericht nutzen (kann ich mir eigentlich nicht vorstellen)?

Und was ist eigentlich mit dem Zugang zu Juris etc. über VPN? Das würde ja auch wegfallen, wäre ich kein Student mehr. Erhält man da einen extra Zugang vom OLG?
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Die Fragen werden sich immer nur für den jeweiligen Ausbildungsort beantworten lassen.

Aber in den AGs gibt es grds. auch Materialien (ähnlich wie im Studium unterschiedlich gut brauchbar), ggf. gibt es auch lokale Skripten (können ganz gut sein). Einen (beschränkten) Juris-Zugang dürfte es oftmals geben. Die Gerichtsbibliotheken (der Haken: begrenzte Öffnungszeiten) stehen in der Regel den Referendaren offen - aber wie es bei Dir sein wird, keine Ahnung.

Ausreichend für die Stationsarbeit ist aber normalerweise die Kombination aus Vorauflagen von Palandt+Zöller bzw. Fischer+Meyer-Goßner, insbesondere, wenn man dann noch das ein oder andere Skript und einen Juris-Zugang zur Verfügung hat. Bei mir hielten sich in den staatlichen Stationen die Akten, bei denen ich tatsächlich mal in andere Bücher schauen musste / wollte, sehr in Grenzen. Und in der Regel hat man dann auch genügend Zeit, so dass man nicht um 23:30 Uhr noch panisch in eine Bib einfallen muss, um die Akte bearbeiten zu können.
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Re: AW: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von scndbesthand »

Die Gerichtsbibliothek wird bei Universitätsstädten kaum eine gute Alternative zur Uni-Bib sein. Juris-Zugang muss im Ref (zumindest in der Zivilstation) in irgendeiner Form da sein. Wenn es für Studenten die Möglichkeit gibt, von zu Hause über VPN auf juris zuzugreifen, würde ich eine Einschreibung sehr empfehlen.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Es kommt natürlich darauf an, wie gut und umfassend die Gerichtsbibliothek vor Ort ausgestattet ist und inwieweit ggf. sogar Ausbildungsliteratur vorhanden ist. Aber der große Vorteil von Gerichtsbibliotheken ist m. E., dass man sich dort in aller Regel nicht mit zig Studenten um einen aktuellen Kommentar schlagen muss (und ggf mit einem zerfletterten Etwas Vorlieb nehmen muss), sondern gute Chancen hat, dass man der Einzige ist, der sich gerade für das Thema xy interessiert. Wenn man auch noch in den Großkommentaren recherchieren will oder die klassische Lehrbuchliteratur lesen will, dann ist die Uni-Bib natürlich besser.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Ara hat geschrieben:Es gibt so viele schöne zulassungsfreie Studiengänge. Kannste dich nicht für eine fernöstlichen Sprache oder für Archäologie begeistern?
Irgendwie wundert es mich nicht, dass gerade Du hier zu diesem unsäglichen Sozialschmarotzertum anstiften möchtest.
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Re: AW: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von OJ1988 »

scndbesthand hat geschrieben:Juris-Zugang muss im Ref (zumindest in der Zivilstation) in irgendeiner Form da sein.
Dann hab ich irgendwas falsch gemacht. Wieso denn, weil man sonst nicht gut copypasten kann?
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von scndbesthand »

OJ1988 hat geschrieben:
scndbesthand hat geschrieben:Juris-Zugang muss im Ref (zumindest in der Zivilstation) in irgendeiner Form da sein.
Wieso denn, weil man sonst nicht gut copypasten kann?
Quatsch. Effektives Arbeiten, das ist der Punkt. Man kann sich das Leben natürlich auch schwer machen, auf bequeme Recherche verzichten und über Microfiche, NJW-Fundhefte und Zettelkästen versuchen, ein thematisch einschlägiges Urteil des örtlichen Berufungssenates zu finden.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Es gibt so viele schöne zulassungsfreie Studiengänge. Kannste dich nicht für eine fernöstlichen Sprache oder für Archäologie begeistern?
Irgendwie wundert es mich nicht, dass gerade Du hier zu diesem unsäglichen Sozialschmarotzertum anstiften möchtest.
Hört, Hört! Harte Worte!

Wo genau siehst du da "Sozialschmarotzertum"?

Mir erschließt sich nicht einmal ein finanzieller Nachteil für irgendjemanden. Auch der Beck-Verlag wird sicher froh sein über die Volumlizenz die Tobias über die Uni zahlt. Oder meinste seine Option wäre es einen vollwertigen Beck-Zugang zu kaufen? Ich glaube eher nicht.

Oder ist das nur mal wieder dein übliches Gepöbel aus der zweiten Reihe weil du nen schlechten Tag hattest? Dann nehme ich im Voraus natürlich gerne deine Entschuldigung an! Man kennt ja seine Pappenheimer.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Und warum sollte es kein finanzieller Schaden sein, wenn Kapazitäten für zig Scheinstudenten vorrätig gehalten werden müssen, die ja irgendwann doch auftauchen könnten?

Und man kann auch eine Zivilstation ohne juris und Beck-online überleben. Man findet inzwischen online genügend Urteile frei verfügbar.
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