Welche Themen im ÖR im 2. StEx?
Moderator: Verwaltung
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Welche Themen im ÖR im 2. StEx?
Hallo,
ich würde gerne wissen wie die typischen Klausuren im 2. StEx in Bezug auf das Verfassungs-, Verfassungsprozess- und Europarecht aussehen. Die Lücke hab ich aus dem 1. Examen mitgebracht und bin zB über den Wegfall des Staatsorganisationsrechts mehr als erfreut. Dies bedeutet jedoch auch, dass ich besagte Lücke nun passend in Hinsicht der Anforderungen im 2. schließen möchte.
Würdet ihr da empfehlen die einschlägigen "materiellen Skripten für das 2. Examen" zur Wiederholung (und wohl auch Neuerlernung) heranzuziehen?
Und bei 2 ÖR Klausuren, ist die Verteilung standesgemäß eine Verwaltungs- und eine Verfassungsklausur?
Gruß!
ich würde gerne wissen wie die typischen Klausuren im 2. StEx in Bezug auf das Verfassungs-, Verfassungsprozess- und Europarecht aussehen. Die Lücke hab ich aus dem 1. Examen mitgebracht und bin zB über den Wegfall des Staatsorganisationsrechts mehr als erfreut. Dies bedeutet jedoch auch, dass ich besagte Lücke nun passend in Hinsicht der Anforderungen im 2. schließen möchte.
Würdet ihr da empfehlen die einschlägigen "materiellen Skripten für das 2. Examen" zur Wiederholung (und wohl auch Neuerlernung) heranzuziehen?
Und bei 2 ÖR Klausuren, ist die Verteilung standesgemäß eine Verwaltungs- und eine Verfassungsklausur?
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Re: Welche Themen im ÖR im 2. StEx?
Nein, normalerweise kommt da nichts mit Europa- oder Verfassungsrecht. Auch, wenn es nicht gänzlich ausgeschlossen ist, würde ich zumindest nicht den Fokus darauf legen.
Btw: Du hast fürs 1. Examen in Europa- und Verfassungsrecht komplett auf Lücke gesetzt? Das ist natürlich auch mutig.
Btw: Du hast fürs 1. Examen in Europa- und Verfassungsrecht komplett auf Lücke gesetzt? Das ist natürlich auch mutig.
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Re: Welche Themen im ÖR im 2. StEx?
Verfassungsrecht würde ich nicht in dieser Pauschalität ausschließen: Natürlich wird es normalerweise keine Staatsrechtsklausur wie im 1. Examen sein, aber Grundrechte können immer eine Rolle spielen. Und dann dürfte es sinnvoll sein, wenn man als die 3 Schlagworte hinschreiben kann, die ggf bereits ohnehin im Aktenstück stehen.
Europarecht scheint bislang hingegen meiner (begrenzten) Erfahrung nach eher unter den Tisch zu fallen; aber ich wüsste nicht, warum es nicht mal erforderlich sein sollte, die Grundfreiheiten zu prüfen. Insofern würde ich mich auch mal mit dem Europarecht befassen, wenn dort eine Lücke besteht.
Europarecht scheint bislang hingegen meiner (begrenzten) Erfahrung nach eher unter den Tisch zu fallen; aber ich wüsste nicht, warum es nicht mal erforderlich sein sollte, die Grundfreiheiten zu prüfen. Insofern würde ich mich auch mal mit dem Europarecht befassen, wenn dort eine Lücke besteht.
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Re: Welche Themen im ÖR im 2. StEx?
Also bei uns war im öffR damals irgendwas mit Niederlassungsfreiheit oder Warenverkehrsfreiheit dran. Da wollte ein EU Hundehändler irgendwelche Kampftölen in Deutschland verkaufen und das wurde ihm verboten. Man musste als im VG Verfahren die ganzen Europafragen abspulen.
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Re: Welche Themen im ÖR im 2. StEx?
Habe ich auch nicht getan. Im Übrigen basiert diese Aussage auf der Erfahrung aus >50 öff.-rechtl. Originalexamensklausuren. Europarecht genau 0 mal, Grundrechte genau 1 mal (Hamburger Klausur, ging um Wassertaxis auf der Alster).julée hat geschrieben:Verfassungsrecht würde ich nicht in dieser Pauschalität ausschließen
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Re: Welche Themen im ÖR im 2. StEx?
Mir sind ein paar Klausuren (und Aktenvorträge) mehr begegnet, bei denen solide grundrechtliche Kenntnisse höchst sinnvoll waren. Highlight eine Klausur zum Bestattungsrecht, bei der man die Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden Normen bejahen (!) musste, um ein Urteil schreiben zu können.
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Re: Welche Themen im ÖR im 2. StEx?
Du kannst ja gerne einen Schwerpunkt auf Grundrechte legen. Ich würde dazu aber nicht raten.
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Re: Welche Themen im ÖR im 2. StEx?
Zwischen einem Schwerpunkt auf Grundrechten und der m. E. höchst sinnvollen Schließung der beim TE vorhandenen Lücke namens Grundrechte dürfte doch ein gewisser Unterschied bestehen.
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Re: Welche Themen im ÖR im 2. StEx?
Verstehe dann deine Postings hier nicht. Habe nirgends gesagt, dass man es ausschließen sollte - schließlich steht es ja in der Prüfungsordnung.
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Re: Welche Themen im ÖR im 2. StEx?
Folgendes sagt meine JaPrO-BW
---> Verfassungsrecht (ohne Staatsorganisationsrecht, Finanzverfassungsrecht und Notstandsverfassungsrecht);
Also ohne VerfassungsprozessR?
---> aus dem Europarecht im Überblick:
Rechtsquellen des Rechts der Europäischen Union, Rechtsnatur, Organe und Handlungsformen der Europäischen Union, Grundfreiheiten des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und ihre Durchsetzung.
Man da wird soviel aufgezählt. Ist glücklicherweise "im Überblick".
Weitere Fragen:
- Soweit ich das VerwR AT u. BT und VerwProzessR (welches man sehr viel intensiver bearbeitet als ZPO und StPO sowieso) noch ganz gut präsent habe, was wird dann in der VerwStation neues hinzukommen? Dank ausführlicher Beschäftigung mit den Formalien eines Urteils in der ZR-Station hoffe ich in dieser Hinsicht auf schnelle Transferleistung.
- Zählt in den ÖR Klausuren wieder die Gewichtung 20% Prozessual, 70 % materiell, 10% Form?
VerfR kann ich nicht; StaatsR war auf Lücke.
---> Verfassungsrecht (ohne Staatsorganisationsrecht, Finanzverfassungsrecht und Notstandsverfassungsrecht);
Also ohne VerfassungsprozessR?
---> aus dem Europarecht im Überblick:
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Man da wird soviel aufgezählt. Ist glücklicherweise "im Überblick".
Weitere Fragen:
- Soweit ich das VerwR AT u. BT und VerwProzessR (welches man sehr viel intensiver bearbeitet als ZPO und StPO sowieso) noch ganz gut präsent habe, was wird dann in der VerwStation neues hinzukommen? Dank ausführlicher Beschäftigung mit den Formalien eines Urteils in der ZR-Station hoffe ich in dieser Hinsicht auf schnelle Transferleistung.
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Re: Welche Themen im ÖR im 2. StEx?
@OJ1988:
Diese Aussage (selbst mit der leichten Relativierung im folgenden Satz) halte ich für irreführend, wenn der TE explizit fragt, ob er sich nunmehr mal (u. a.) mit den Grundrechten beschäftigen soll. Du suggerierst letztlich, beides sei vernachlässigbar. Und das stimmt meiner Erfahrung nach nicht (und ich habe sicherlich auch über 50 Klausuren / Aktenvorträge aus dem ÖR gesehen): Grundrechtliche Erwägungen sind sehr wohl regelmäßig gefordert sein - mögen sie für jemanden, der fürs 1. Examen Grundrechte gelernt hat, auch banal sein. Und in einigen Fällen kann auch ein (deutlicher) Klausurschwerpunkt im Bereich der Grundrechte liegen.OJ1988 hat geschrieben:Nein, normalerweise kommt da nichts mit Europa- oder Verfassungsrecht.
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Re: Welche Themen im ÖR im 2. StEx?
@jurapeasant: Es wird grds. auf zwei verwaltungsrechtliche Aufgabenstellungen hinauslaufen (dh Verfassungsprozessrecht ist raus), in deren Rahmen aber natürlich das Verfassungs- und Europarecht eine Rolle spielen kann - und sei es, dass der Kläger alles für verfassungswidrig hält. Dann muss man was dazu schreiben können. Und wenn Du da so völlig blank bist, kann es Dir mit etwas Pech passieren, dass Du quasi ab der Mitte der materiellen Rechtmäßigkeit improvisieren musst. Insofern würde ich Dir raten, Dir jetzt die Zeit zu nehmen und diese Lücke zu schließen, um für den Fall der Fälle doch was halbwegs Sinnvolles schreiben zu können.
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Re: Welche Themen im ÖR im 2. StEx?
Ne, sorry, aber dass Grundrechte "regelmäßig" abgeprüft werden, ist schlicht falsch.
Wer allerdings wirklich gar nichts weißt in diesem Gebiet, der sollte diese Lücke schließen.
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Re: Welche Themen im ÖR im 2. StEx?
Vielleicht definieren wir "grundrechtliche Erwägungen" auch unterschiedlich, aber z. B. Art 12 GG ist doch immer wieder mal ein Argument, mit dem man sich - wenngleich in der gebotenen Kürze - auseinandersetzen muss. Ebenso kann man sicherlich eine Klausur zum Versammlungsrecht schreiben, ohne Ahnung von Art 8 oder 5 GG zu haben, sinnvoll ist das aber vermutlich nicht. Und die Anzahl der Klausuren, bei der tatsächlich längere verfassungsrechtliche Ausführungen im Sinne eines Klausurschwerpunktes erforderlich sind, würde ich aufgrund meiner Erfahrung höher als bei 1:50 ansiedeln. Ich weiß auch nicht, was Du für ein Problem damit hast, dass ich offensichtlich andere Erfahrungen als Du gemacht habe.
Und im Ergebnis sind wir uns für den TE doch einig, dass er sich jedenfalls einige Grundkenntnisse verschaffen sollte.
Und im Ergebnis sind wir uns für den TE doch einig, dass er sich jedenfalls einige Grundkenntnisse verschaffen sollte.
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Re: Welche Themen im ÖR im 2. StEx?
Hier ist Polizei- und Versammlungsrecht üblich, da kann man die volle Ladung Grundrechte abprüfen. Wer dann bspw den Bürgermeister als Grundrechtsberechtigten ansieht, weil im Fall-Schriftsatz steht, er berufe sich als Bürgermeister auf die Meinungsfreiheit, der leistet sich einen kapitalen Fehler. Alles gesehen.
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