Tauchstation in Großkanzlei - schriftliche Vereinbarung?

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julée
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Re: Tauchstation in Großkanzlei - schriftliche Vereinbarung?

Beitrag von julée »

OJ1988 hat geschrieben:
[enigma] hat geschrieben:Warum wird das Auseinanderklaffen größer als bei der bisherigen Regelung? Derzeit reicht die "Nettolernzeit" doch von ein paar Wochen bis hin zu 9 Monaten. Würde man die 3 Monate vor dem Examen komplett freistellen, könnten die Referendare sich nur noch maximal 6 zusätzliche Monate erschleichen. Das ist natürlich nach wie vor ein erheblicher Unterschied, aber gerade deshalb würden Kontrollen dann ja auch wirklich Sinn machen.
Weil dann die üblichen Verdächtigen verstärkt anfangen würden, in allen Stationen so wenig zu machen wie möglich (sich Monate im Vorfeld über einzelne Ausbilder informieren, ständig krank sein, usw.). Viele "trauen" sich das aus Pflichtgefühl nicht.
Ich würde mir da keine Illusionen machen: auch heute gibt es schon die Spezialisten, die den Aufwand in den Stationen so gering wie möglich halten - und sei es, dass sie sich irgendeine Verwaltungsbehörde aussuchen, bei der sie mal einen Vormittag pro Woche vorbeischauen müssen. Insofern wüsste ich nicht, inwieweit der Status Quo schlechter werden könnte, wenn ernstzunehmenden (!) Kontrollen (ggf. Vorlage von Pflichtarbeiten) stattfinden. In der Straf- und Zivilstation dürfte der Spielraum bei entsprechenden Weisungen an die Ausbilder ja bereits heute schon deutlich geringer sein. Gegen beständige Krankmeldungen hilft eine Attestpflicht usw. Nur heute herrscht da hinsichtlich der Tauchstation keinerlei Unrechtsbewusstsein, weil "macht ja jeder" und "sagt ja keiner was".

@Honigkuchenpferd: gewiss, die Ausbildung in der Anwaltsstation ist ein Problem. An sich sind 8-9 Monate in einer Kanzlei sinnvoll, wenn viele Absolventen später Anwalt werden. Aber ein echter Ausbildungsinhalt, der es - aus Referendarssicht - rechtfertigen würde, über den gesamten Zeitraum 3 Tage / Woche in einer Kanzlei zu verbringen, steht dem oft ja nicht gegenüber. Und arbeiten in einer Kanzlei kann man besser nach dem Examen.
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Re: Tauchstation in Großkanzlei - schriftliche Vereinbarung?

Beitrag von julée »

[enigma] hat geschrieben: Wenn wir mal davon ausgehen, dass das Tauchen tatsächlich effektiv verhindert werden könnte, dürften die durchschnittlichen Examensergebnisse bei gleichbleibenden Anforderungen deutlich sinken, die Durchfallquote steigen. Daran hat ja auch niemand ein Interesse. Also muss man sich doch entscheiden, ob man a) das Tauchen weiterhin toleriert oder b) das ganze System so ändert, dass auch ohne Tauchen eine vernünftige Examensvorbereitung möglich ist.

Wobei man hinsichtlich der "Notwendigkeit" des Tauchen ja sehen muss, dass in vielen Fällen im Wesentlichen nur eine Verlagerung der Stationsarbeit innerhalb der Anwaltsstation erfolgt. Dh der Bedarf nach zusätzlicher Lernzeit dürfte netto gar nicht so groß sein. Und ein zweiter Punkt dürfte sein, dass viele Referendare zu spät anfangen zu lernen und das erste Jahr mehr oder weniger ungenutzt verstreichen lassen. Wer aber ein Jahr vor den Klausuren anfängt an 1,5-2 Tagen / Woche was fürs Examen zu tun, dürfte netto auf deutlich mehr Lernzeit kommen als derjenige, der im Wesentlich nur 4 Monate lang Vollzeit lernt.
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