Ich würde mir da keine Illusionen machen: auch heute gibt es schon die Spezialisten, die den Aufwand in den Stationen so gering wie möglich halten - und sei es, dass sie sich irgendeine Verwaltungsbehörde aussuchen, bei der sie mal einen Vormittag pro Woche vorbeischauen müssen. Insofern wüsste ich nicht, inwieweit der Status Quo schlechter werden könnte, wenn ernstzunehmenden (!) Kontrollen (ggf. Vorlage von Pflichtarbeiten) stattfinden. In der Straf- und Zivilstation dürfte der Spielraum bei entsprechenden Weisungen an die Ausbilder ja bereits heute schon deutlich geringer sein. Gegen beständige Krankmeldungen hilft eine Attestpflicht usw. Nur heute herrscht da hinsichtlich der Tauchstation keinerlei Unrechtsbewusstsein, weil "macht ja jeder" und "sagt ja keiner was".OJ1988 hat geschrieben:Weil dann die üblichen Verdächtigen verstärkt anfangen würden, in allen Stationen so wenig zu machen wie möglich (sich Monate im Vorfeld über einzelne Ausbilder informieren, ständig krank sein, usw.). Viele "trauen" sich das aus Pflichtgefühl nicht.[enigma] hat geschrieben:Warum wird das Auseinanderklaffen größer als bei der bisherigen Regelung? Derzeit reicht die "Nettolernzeit" doch von ein paar Wochen bis hin zu 9 Monaten. Würde man die 3 Monate vor dem Examen komplett freistellen, könnten die Referendare sich nur noch maximal 6 zusätzliche Monate erschleichen. Das ist natürlich nach wie vor ein erheblicher Unterschied, aber gerade deshalb würden Kontrollen dann ja auch wirklich Sinn machen.
@Honigkuchenpferd: gewiss, die Ausbildung in der Anwaltsstation ist ein Problem. An sich sind 8-9 Monate in einer Kanzlei sinnvoll, wenn viele Absolventen später Anwalt werden. Aber ein echter Ausbildungsinhalt, der es - aus Referendarssicht - rechtfertigen würde, über den gesamten Zeitraum 3 Tage / Woche in einer Kanzlei zu verbringen, steht dem oft ja nicht gegenüber. Und arbeiten in einer Kanzlei kann man besser nach dem Examen.