vllt. könnt Ihr einem blutigen Anfänger auf die Sprünge helfen.
Sachverhalt: Mir liegt ein Vollstreckungsbescheid vor. Gl. geht davon aus, dass bei Schu nichts zu holen ist - daher soll Antrag nach § 802c ZPO gestellt werden. Hab ich soweit gemacht
Soweit mein Antrag an den GV. Die Frage ist jetzt, wie läuft das mit meiner Kostennote? § 788 ZPO sagt, dass die Kosten der ZV (auch die RA-Kosten) zu betreiben sind!
In vorbezeichneter Sache wird der Vollstreckungsbescheid des ... vom ..., Geschäftsnummer: ... überreicht und im Namen und in Vollmacht der Gläubigerin beantragt,
den Schuldner zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und Abnahme der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 802c ZPO zu laden.
Soweit der Schuldner bereits in den letzten zwei Jahren ein Vermögensverzeichnis vorgelegt und die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, wir statt der Terminbestimmung beantragt,
eine Abschrift des Terminprotokolls und des Vermögensverzeichnisses zu übersenden, sofern dieses nicht Älter als 12 Monate ist.
Muss ich nunmehr einen gesonderten Antrag stellen dass die GV-Kosten und meine 0.3er Gebühr vom Schuldner mit eingetrieben wird? Oder genügt es, wenn ich einfach meine Kostennote mit beilege?
Vielen Dank