Schlichtung
Moderator: Verwaltung
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Schlichtung
Ich habe gestern einen Gütetermin vor dem AG wahrgenommen, in dem der Richter ein Schlichtungsverfahren vorgeschlagen hat.
Bisher habe ich damit noch keinerlei Erfahrung, weil es sich einfach noch nicht ergeben hat bzw. die Zustimmung der Parteien gefehlt hat.
Wie ist denn der Ablauf?
Kann ich mir das wie eine Mediation vorstellen?
Bisher habe ich damit noch keinerlei Erfahrung, weil es sich einfach noch nicht ergeben hat bzw. die Zustimmung der Parteien gefehlt hat.
Wie ist denn der Ablauf?
Kann ich mir das wie eine Mediation vorstellen?
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
- batman
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Re: Schlichtung
Meinte er gerichtsintern (§ 278 Abs. 5 ZPO) oder außergerichtlich (§ 278a ZPO)?
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Re: Schlichtung
§ 278 Abs. 5 ZPO.batman hat geschrieben:Meinte er gerichtsintern (§ 278 Abs. 5 ZPO) oder außergerichtlich (§ 278a ZPO)?
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
- batman
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Re: Schlichtung
Das ist eine Art Mediation unter dem Dach der Justiz. Sofern beide Parteien Interesse und Mitwirkungsbereitschaft bekunden, gibt der Richter die Sache an einen anderen Richter (Güterichter) ab. Dieser klärt mit den Parteien einen Termin, für den im Schnitt ca. 3 bis 4 Stunden eingeplant werden sollten. Solche Termine finden in formloser Atmosphäre "am runden Tisch" statt. Der Güterichter liest sich zumeist nur grob in den Fall ein, damit er weiß, worum es geht. Streitentscheidende Funktion hat er ja nicht. Im Erfolgsfalle wird in diesem Güterichtertermin ein Vergleich protokolliert. Anderenfalls wird die Sache an den Streitrichter zurückgegeben.
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Re: Schlichtung
Danke. So habe ich mir das schon gedacht. Dann warte ich mal ab, ob dabei etwas heraus kommt.
Ein bisschen habe ich den Verdacht, dass sich der Amtsrichter vor einer Entscheidung drückt. Die Sache ist höchstrichterlich nämlich noch nicht entschieden.
Ein bisschen habe ich den Verdacht, dass sich der Amtsrichter vor einer Entscheidung drückt. Die Sache ist höchstrichterlich nämlich noch nicht entschieden.
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- batman
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Re: Schlichtung
Sie dürfte so schnell auch nicht höchstrichterlich entschieden werden.
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Re: Schlichtung
Vermutlich nicht.batman hat geschrieben:Sie dürfte so schnell auch nicht höchstrichterlich entschieden werden.
Obwohl: Extrem kleines Amtsgericht, terminiert wird da innerhalb weniger Wochen. Berufung geht zu einem größeren LG, da geht es erfahrungsgemäß auch relativ schnell . Dann zum BGH. Ich setze mal die Zulassung der Revision voraus und nehme nicht an, dass der Umweg über eine Nichtzulassungsbeschwerde erfolgen muss. Ich prognostiziere eine höchstrichterliche Entscheidung für Dezember 2017.
Die Mitleser mit 2x Prädikatsexamen unter Euch dürfen jetzt die sich hieran zwingend zu stellende sich geradezu aufdrängende anschließende Frage stellen, die ich jetzt bewusst nicht aufgeworfen habe.
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- batman
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Re: Schlichtung
Wir sind im Wohnraummietrecht?
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Re: Schlichtung
Nö.
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Re: Schlichtung
Dann wird es aber mit der Nichtzulassungsbeschwerde schwer, oder?
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Re: Schlichtung
Kann ich bestätigen. Hatte das letztens (auch zum ersten Mal). Wir saßen alle in einem Besprechungszimmer des Gerichts an einem großen runden Tisch, es wurde Kaffee und Gebäck gereicht (kein Witz). Die Richterin war eine andere als im Ursprungsverfahren. Dort waren die Fronten völlig verhärtet. Es war eine Flipchart aufgebaut wie bei Peter Zwegat, auf die die Richterin mit Folienschreiber alle Punkte notierte, die "für" die eine bzw. andere Seite sprechen.batman hat geschrieben:Solche Termine finden in formloser Atmosphäre "am runden Tisch" statt.
Jeder durfte sich aussprechen, was einen am anderen "stört", wieso es überhaupt zu diesem Verfahren gekommen ist etc., wobei hier kaum rechtliche Argumente erörtert wurden und - anders als im "richtigen" Verfahren - auch nur die Parteien sprachen. Am Schluss - nach ca. 1 Stunde - wurde ein Vergleich protokolliert. Der Gegenanwalt und ich haben auch nur ungläubig geguckt, als schließlich "beschlossen und verkündet" wurde.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.
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Re: Schlichtung
Mittlerweile ist die Hürde mit 20.000,- € ja recht moderat; nachdem bereits das Wohnraummietrechtausgeschlossen wurde, wäre das nächst naheliegende wohl WEG.
Auf die Aufhebung der Grenze bis zum Erlass des Berufungsurteils würde ich jedenfalls auch nicht setzen. Letztlich aber für Syd wohl auch egal, die Geschichte müsste dann ja ohnehin einer der "glücklichen" 37 weiterführen - auch wenn aktuell ein neuerlicher Angriffsversuch gewagt wird.
Auf die Aufhebung der Grenze bis zum Erlass des Berufungsurteils würde ich jedenfalls auch nicht setzen. Letztlich aber für Syd wohl auch egal, die Geschichte müsste dann ja ohnehin einer der "glücklichen" 37 weiterführen - auch wenn aktuell ein neuerlicher Angriffsversuch gewagt wird.