Klausurenkorrektur
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- JulezLaw
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Re: Klausurenkorrektur
Interessant zu sehen, dass sich die Meinungen hier tatsächlich jedenfalls teilweise spalten. Jedenfalls stehe ich mit meiner Meinung offenbar nicht allein, das beruhigt mich schon einmal
@Ara: Ich habe genauso gedacht wie du - bis ich angefangen habe zu korrigieren. Ich gebe sehr sehr selten 0 Punkte, denn einen Punkt kann man zumindest normalerweise immer irgendwo vergeben. Aber du glaubst nicht, was man manchmal so liest. Zwei Beispiele:
1) Probeexamen hier: Ein Bearbeiter hat auf drei folgenden Seiten die Übereignung jeweils nach den folgenden Normen geprüft: § 631 BGB, § 651 BGB, § 516 BGB. Wie gesagt, Probeexamen drei Monate vorm "Ernstfall".
2) Strafrecht: Eine relativ umfangreiche Klausur, wie üblich im Examensklausurenkurs. Bearbeiter prüft auf insgesamt ca. 16 Seiten, davon 11 Seiten die Strafbarkeit eines Toten. Die restlichen 5 Seiten enthalten quasi keine Definition und Subsumtion, ein reiner Besinnungsaufsatz. Auf zwei der fünf Seiten prüft und bejaht der Bearbeiter dann eine "versuchte fahrlässige Tötung an der Bevölkerung", und natürlich eine "versuchte fahrlässige Körperverletzung".
Da finde ich es nicht gerechtfertigt, dem Bearbeiter einen Punkt zu geben, wenn ein anderer dieselbe Note bei immerhin erkennbaren Ansätzen erhalten hat. Das mag hart wirken, wenn man die Differenzierung auch innerhalb des Bereichs 0-3 Punkten aber erst nimmt, gibt es mE keinen anderen Weg.
@Ara: Ich habe genauso gedacht wie du - bis ich angefangen habe zu korrigieren. Ich gebe sehr sehr selten 0 Punkte, denn einen Punkt kann man zumindest normalerweise immer irgendwo vergeben. Aber du glaubst nicht, was man manchmal so liest. Zwei Beispiele:
1) Probeexamen hier: Ein Bearbeiter hat auf drei folgenden Seiten die Übereignung jeweils nach den folgenden Normen geprüft: § 631 BGB, § 651 BGB, § 516 BGB. Wie gesagt, Probeexamen drei Monate vorm "Ernstfall".
2) Strafrecht: Eine relativ umfangreiche Klausur, wie üblich im Examensklausurenkurs. Bearbeiter prüft auf insgesamt ca. 16 Seiten, davon 11 Seiten die Strafbarkeit eines Toten. Die restlichen 5 Seiten enthalten quasi keine Definition und Subsumtion, ein reiner Besinnungsaufsatz. Auf zwei der fünf Seiten prüft und bejaht der Bearbeiter dann eine "versuchte fahrlässige Tötung an der Bevölkerung", und natürlich eine "versuchte fahrlässige Körperverletzung".
Da finde ich es nicht gerechtfertigt, dem Bearbeiter einen Punkt zu geben, wenn ein anderer dieselbe Note bei immerhin erkennbaren Ansätzen erhalten hat. Das mag hart wirken, wenn man die Differenzierung auch innerhalb des Bereichs 0-3 Punkten aber erst nimmt, gibt es mE keinen anderen Weg.
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Re: Klausurenkorrektur
Habe auch noch nie 0 Punkte vergeben und sonst auch sehr selten nur 1 Punkt (analog zum "sehr gut"). Die "typischen Durchfaller" haben bei mir 2 oder 3 Punkte. Allerdings hatte ich auch tatsächlich noch nie solche Extrembeispiele (oder habe sie verdrängt), wie du sie schilderst. Von daher (wie immer): Kommt drauf an.
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Re: Klausurenkorrektur
Erinnert mich an meine völlig verhauene ZR I Klausur im Examen - da hatte ich wirklich Schiss, 0 Punkte einzufahren. Ist natürlich nicht passiert - vielleicht fehlt mir ja auch wirklich der Vergleich, was tatsächlich so abgeliefert wird. Um OJ zu zitieren : " O Punkte sind, wenn du ein Blatt Papier und der Schäferhund, usw. usf"
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Re: Klausurenkorrektur
Also bitte. Die beiden Bearbeiter haben ja wohl den einen Punkt verdient, weil sie offensichtlich sehr viel Humor haben :PJulezLaw hat geschrieben: 1) Probeexamen hier: Ein Bearbeiter hat auf drei folgenden Seiten die Übereignung jeweils nach den folgenden Normen geprüft: § 631 BGB, § 651 BGB, § 516 BGB. Wie gesagt, Probeexamen drei Monate vorm "Ernstfall".
2) Strafrecht: Eine relativ umfangreiche Klausur, wie üblich im Examensklausurenkurs. Bearbeiter prüft auf insgesamt ca. 16 Seiten, davon 11 Seiten die Strafbarkeit eines Toten. Die restlichen 5 Seiten enthalten quasi keine Definition und Subsumtion, ein reiner Besinnungsaufsatz. Auf zwei der fünf Seiten prüft und bejaht der Bearbeiter dann eine "versuchte fahrlässige Tötung an der Bevölkerung", und natürlich eine "versuchte fahrlässige Körperverletzung".
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Klausurenkorrektur
Das Problem ist ja eher, dass der Korrektor dann ein bisschen den Humor verliert
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Re: Klausurenkorrektur
Mal ein Blick auf die Examensrealität - mehrmals (!) ein Klausurschnitt von 0,xx: https://www.berlin.de/sen/justiz/_assets/gjpa/ejs_notenaushang2003_20160713.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
Und im Übrigen: wer normalerweise eher im Befriedigend landet, der wird auch bei der katastrophal verlaufenen Klausur noch zwei, drei Anspruchsgrundlagen / Delikte halbwegs nachvollziehbar, wenngleich völlig falsch prüfen können, so dass es wenigstens 2-3 Punkte werden. Aber ich hatte schon Klausuren in der Hand, in denen sich auch beim 2. und 3. Anschauen beim besten Willen nichts fand, was wirklich einen Punkt wert gewesen wäre.
Und im Übrigen: wer normalerweise eher im Befriedigend landet, der wird auch bei der katastrophal verlaufenen Klausur noch zwei, drei Anspruchsgrundlagen / Delikte halbwegs nachvollziehbar, wenngleich völlig falsch prüfen können, so dass es wenigstens 2-3 Punkte werden. Aber ich hatte schon Klausuren in der Hand, in denen sich auch beim 2. und 3. Anschauen beim besten Willen nichts fand, was wirklich einen Punkt wert gewesen wäre.
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Re: Klausurenkorrektur
Geht es "bloß" um Übungsklausuren, ist es sicher richtig, dass es genügt, 1 Punkt zu geben, um die Botschaft zu vermitteln, dass Verf. eine miserable Leistung erbracht hat. Man muss aber bedenken, dass im Ernstfall die Frage, ob man nun 1 Punkt vergibt oder 0 Punkte, durchaus eine Rolle spielen kann - auch mit Blick auf die Frage, ob ein Prüfling überhaupt zur mündlichen Prüfung zugelassen wird.
So hart es auch ist: Wenn man sich (zu Recht) Gedanken macht, ob man 9 oder 10 Punkte vergibt, dann muss man m.E. auch differenzieren, ob eine Leistung - trotz einzelner für sich betrachtet brauchbarer Ansätze - noch 1 Punkt verdient oder mit 0 Punkten zu bewerten ist (vgl. die Entscheidung des BVerwG).
Und wenn man davon ausgeht, dass in Übungsklausuren diese Realität "abgebildet" werden soll, ist es letztlich "richtig", auch dort 0 Punkte zu vergeben, wenn die Leistung wirklich unterirdisch ist, was durchaus vorkommen kann.
So hart es auch ist: Wenn man sich (zu Recht) Gedanken macht, ob man 9 oder 10 Punkte vergibt, dann muss man m.E. auch differenzieren, ob eine Leistung - trotz einzelner für sich betrachtet brauchbarer Ansätze - noch 1 Punkt verdient oder mit 0 Punkten zu bewerten ist (vgl. die Entscheidung des BVerwG).
Und wenn man davon ausgeht, dass in Übungsklausuren diese Realität "abgebildet" werden soll, ist es letztlich "richtig", auch dort 0 Punkte zu vergeben, wenn die Leistung wirklich unterirdisch ist, was durchaus vorkommen kann.
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Re: Klausurenkorrektur
Wowjulée hat geschrieben:Mal ein Blick auf die Examensrealität - mehrmals (!) ein Klausurschnitt von 0,xx: https://www.berlin.de/sen/justiz/_assets/gjpa/ejs_notenaushang2003_20160713.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
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Re: Klausurenkorrektur
Das ist vermutlich das Äquivalent zum Foren-Troll in der Realität.JulezLaw hat geschrieben: 1) Probeexamen hier: Ein Bearbeiter hat auf drei folgenden Seiten die Übereignung jeweils nach den folgenden Normen geprüft: § 631 BGB, § 651 BGB, § 516 BGB. Wie gesagt, Probeexamen drei Monate vorm "Ernstfall".
2) Strafrecht: Eine relativ umfangreiche Klausur, wie üblich im Examensklausurenkurs. Bearbeiter prüft auf insgesamt ca. 16 Seiten, davon 11 Seiten die Strafbarkeit eines Toten. Die restlichen 5 Seiten enthalten quasi keine Definition und Subsumtion, ein reiner Besinnungsaufsatz. Auf zwei der fünf Seiten prüft und bejaht der Bearbeiter dann eine "versuchte fahrlässige Tötung an der Bevölkerung", und natürlich eine "versuchte fahrlässige Körperverletzung".
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Re: Klausurenkorrektur
Möglich. Aber ist das den Aufwand einer fünfstündigen Klausur wert?
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Re: Klausurenkorrektur
Bemerkenswert finde ich zudem, dass in Berlin offensichtlich statt Punkte auch mal Euro vergeben werden. Das Muster ist allerdings recht willkürlich, vergleichsweise lukrativ scheint die 3. Zivilrechtsklausur zu sein.julée hat geschrieben:Mal ein Blick auf die Examensrealität - mehrmals (!) ein Klausurschnitt von 0,xx: https://www.berlin.de/sen/justiz/_assets/gjpa/ejs_notenaushang2003_20160713.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
@topic: Ich habe auch schon 0 Punkte vergeben, wenn auch sehr selten. Auch wenn ich die Notenvergabepraxis bei uns für ziemlichen Mist halte, wird der einzelne Korrekturassistent daran nichts ändern können.
Viel wichtiger als die Zahl, die am Ende steht, halte ich - v.a. bei Übungsklausuren - eine vernünftige Korrekturanmerkung. Ich finde nichts ist schlimmer, als eine ausgedruckte Lösungsskizze mit vereinzelten Haken, bei der am Ende 8 druntersteht, ohne dass erkennbar wäre, warum es nicht 6 oder 11 gewesen sind.
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Re: Klausurenkorrektur
nein, das ist die Kennzeichnung der Europarechtsklausur, die die Studenten aus Frankfurt/Oder (optional?) schreiben.in dubio hat geschrieben:Bemerkenswert finde ich zudem, dass in Berlin offensichtlich statt Punkte auch mal Euro vergeben werden. Das Muster ist allerdings recht willkürlich, vergleichsweise lukrativ scheint die 3. Zivilrechtsklausur zu sein.
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Re: Klausurenkorrektur
Dann krame ich doch mal meinen alten Thread wieder hervor: Ich habe bisher fast ausschließlich Klausuren korrigiert, Hausarbeiten nur im Beifach (da sind die Anforderungen etwas anders). Daher eine Frage zur Korrektur von Hausarbeiten: Wie schwer wiegen eurer Erfahrung nach Mängel im Hinblick auf Fußnoten und Nachweise? Ich habe hier zB eine HA, die inhaltlich bei ca. 5-6 Punkten sein dürfte. Allerdings sind diverse Ausführungen ohne jeden Nachweis - und wenn dann doch mal Fußnoten stehen, verweisen diese pauschal auf (nicht mal vollständig zitierte) Urteile oder auch ganze Kapitel in Lehrbüchern. Das entspricht für mich absolut nicht den Anforderungen an eine Hausarbeit, bei der ja gerade mithilfe von entsprechender Literatur unter Angabe der Quellen gearbeitet werden soll. Ich habe also die Tendenz, da trotz der inhaltlich noch passablen Leistung nur 3 Punkte zu geben.
Ich werde noch den LS kontaktieren, wie da die Linie ist. Aber schon mal vorab wüsste ich gern, wie ihr das so seht? Danke!
Ich werde noch den LS kontaktieren, wie da die Linie ist. Aber schon mal vorab wüsste ich gern, wie ihr das so seht? Danke!
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Re: Klausurenkorrektur
JulezLaw hat geschrieben:Dann krame ich doch mal meinen alten Thread wieder hervor: Ich habe bisher fast ausschließlich Klausuren korrigiert, Hausarbeiten nur im Beifach (da sind die Anforderungen etwas anders). Daher eine Frage zur Korrektur von Hausarbeiten: Wie schwer wiegen eurer Erfahrung nach Mängel im Hinblick auf Fußnoten und Nachweise? Ich habe hier zB eine HA, die inhaltlich bei ca. 5-6 Punkten sein dürfte. Allerdings sind diverse Ausführungen ohne jeden Nachweis - und wenn dann doch mal Fußnoten stehen, verweisen diese pauschal auf (nicht mal vollständig zitierte) Urteile oder auch ganze Kapitel in Lehrbüchern. Das entspricht für mich absolut nicht den Anforderungen an eine Hausarbeit, bei der ja gerade mithilfe von entsprechender Literatur unter Angabe der Quellen gearbeitet werden soll. Ich habe also die Tendenz, da trotz der inhaltlich noch passablen Leistung nur 3 Punkte zu geben.
Ich werde noch den LS kontaktieren, wie da die Linie ist. Aber schon mal vorab wüsste ich gern, wie ihr das so seht? Danke!
Hing bei uns damals davon ab, wann die Hausarbeit gestellt und bearbeitet wurde.
Wenn es die erste Hausarbeit für die Studenten ist, hätte ich wahrscheinlich trotz der Mängel 5 Punkte gegeben und einen deutlichen Hinweis in die Anmerkungen geschrieben. Bei jeder Hausarbeit danach hätte ich kein Problem damit, die Leute durchfallen zu lassen.
Offtopic: 3 Punkte ist allerdings immer unglücklich. Entweder die Arbeit ist richtig Scheiße, dann sind es zwei Punkte oder sie ist eben doch noch ansatzweise brauchbar, dann sind es vier. 3 Punkte sieht immer so aus, als ob der Korrektor sich selbst nicht sicher war.
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Re: Klausurenkorrektur
Ok, ich muss insofern einschränken, dass ich den Post nach ca. der Hälfte der Arbeit geschrieben habe. Mittlerweile ist sie auch inhaltlich nicht mehr im Bestehensbereich, aber künftig bleibt die Problematik ja, wie streng man da ist.
@OT: Sehe ich anders. 3 Punkte sind für mich das Zeichen für den Bearbeiter, dass er nahe am Bestehen war, es aber schlicht nicht mehr gereicht hat. 4 Punkte heißen, es hat gerade noch gereicht für die durchschnittlichen Anforderungen. 0-2 ist dann reserviert für die Arbeiten, die von den durchschnittlichen Anforderungen mehr oder weniger deutlich entfernt sind.
@OT: Sehe ich anders. 3 Punkte sind für mich das Zeichen für den Bearbeiter, dass er nahe am Bestehen war, es aber schlicht nicht mehr gereicht hat. 4 Punkte heißen, es hat gerade noch gereicht für die durchschnittlichen Anforderungen. 0-2 ist dann reserviert für die Arbeiten, die von den durchschnittlichen Anforderungen mehr oder weniger deutlich entfernt sind.
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