Bedeutung der Note nach Einstieg

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Samson
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Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Beitrag von Samson »

Wasserprobe hat geschrieben:Selbst schuld wer 60h braucht

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Wenn du Richter bist, esse ich einen Besen mit Senf.
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Tibor
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Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Beitrag von Tibor »

Geil! Ich habe Bautzner Mittelscharf oder so bayrischen süßen Senf. Den Besen stellt die Wasserprobe.
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julée
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Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Beitrag von julée »

=D>

Plastik- oder Naturborsten?
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Einwendungsduschgriff
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Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Ich kann noch finnischen Sinappi bieten. Eine gewöhnungsbedürftige Kombination aus klassischem Dijon-Stil mit einem schlecht abgeschmeckten bayerischen Süßsenf dazu. Knallt aber brutal zur Naturborste. Nordischer Stil eben.

(A propos finnisch-traditionelle Küche: mit dem Dosenklassiker "Maräne in Teersoße" kann man auch gewisse Wetten erfüllen.)
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law and order
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Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Beitrag von law and order »

Tibor hat geschrieben:Richter sind immer Unzufrieden. Frag doch Joshua, der kennt sich offensichtlich damit aus. Alles andere sind hier Trolle.
Essen Trolle überhaupt Besen? ;)
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Tibor
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Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Beitrag von Tibor »

julée hat geschrieben:=D>

Plastik- oder Naturborsten?
Als feiner Kerl wird er eingearbeitete (flexibel eingefegte und leichter verdauliche) Naturborsten wählen. Mit gutem Willen reicht auch ein Handfeger.
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Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Beitrag von recht_selten »

Zippocat hat geschrieben: Die Noten werden imho erst da wieder interessant, wo sie so exotisch sind, dass man selbst in einem Prädikatsnoten eher schulterzuckend zur Kenntnis nehmenden Umfeld wie der Justiz - wo im normalen Alltagsgeschäft wirklich niemand etwas auf die Noten gibt - herausragt. Ich kenne hier mehrere Durchgangs- oder sogar Jahrgangs-Top-5 Leute, die deswegen beim OLG-Präsidenten schon mit Beginn der Assessorenzeit auf der Liste standen und dann auch zügig, teilweise recht kurz nach der Ernennung, zur Erprobung an das OLG kamen bzw. zum BGH/zum GBA gingen.
Erscheint plausibel, basierend auf diesen Zahlen (für Bayern):
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanT ... 000807.pdf
Danach lag die Durchschnittsnote der in Bayern eingestellten Richter/Staatsanwälte in den Jahren 1999-2012 zwischen 9,29 und 10,63. Der Durchschnitt dürfte knapp unter 10 liegen. Auch ein Wert knapp über 10 dürfte daher angesichts der Anzahl der Beförderungsstellen eher Schulterzucken hervorrufen. Es erscheint daher wahrscheinlich, dass entweder andere Umstände hinzutreten müssen (räumliche/fachliche Flexibilität, deutlich überdurchschnittliche Erledigungszahlen etc. oder "sonstige Faktoren") oder eine Note vorliegen muss, die deutlich über diesem Wert liegt. Ohne mich in diesem Bereich besonders gut auszukennen, würde ich vermuten, dass die Fraktion "gut" oder besser (das sind laut Statistik dann nicht so viele, ca. 10-20 pro Jahr) häufiger in die Bereiche R2 oder höher aufsteigen. Kann das natürlich nicht belegen, ich vermute, da wird keine Statistik erhoben ;)

(Mir geht es nicht darum, dem Notenfetischismus zu huldigen oder möglicherweise bestehende Intransparenz zu rechtfertigen, nur beobachtet man auch häufig folgendes Phänomen: Jeder hält seine Arbeit natürlich für die beste. Klappt es mit Beförderungen nicht, liegt das natürlich an irgendwelchen Seilschaften oder sonstigen Ungerechtigkeiten. Betrachtet man nüchtern die Zahlen, zeigen diese, dass in der Justiz angesichts des Verhältnisses Durchschnittsnote/Beförderungsämter ein Aufstieg schwierig sein muss, sollte die Note eine Rolle spielen, und ich vermute angesichts der Notenhörigkeit der Juristen einfach mal, dass sie es tut. Besitze allerdings zugegeben hier keine besonderen Kenntnisse und kann mich daher täuschen.)
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Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Beitrag von Zippocat »

Ich weiß nicht genau, woher dieses Gewese um die Erledigungszahlen kommt. Besonders schlechte Erledigungszahlen können ein Problem sein. In bestimmten Bereichen kann man aber schon schlicht überhaupt keine sinnvollen Erledigungszahlen erheben (zB BetrR, StrafR in der Kammer, StVK, T/Qs-Beschwerden ohne weiteres Rechtsmittel am LG o.ä.). Im Übrigen sind die Erledigungsquoten doch wenn überhaupt nur interessant bis R2, danach interessieren doch nicht mehr die spruchrichterlichen, sondern die Verwaltungsqualitäten. Und für die R2-Ernennung zählt die Erprobung, das Dienstalter und der konkrete Bedarf, und nicht die Erledigungen als Probe-/junger Planrichter.
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Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Beitrag von Wasserprobe »

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Wenn der oder die Angeklagte nicht schwamm, wurde er oder sie wieder aus dem Wasser gezogen – wobei es hier auch zu ungewollten Todesfällen kommen konnte. Dies protokollierte man als einen Verfahrensfehler.
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Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Beitrag von recht_selten »

Zippocat hat geschrieben:Ich weiß nicht genau, woher dieses Gewese um die Erledigungszahlen kommt. Besonders schlechte Erledigungszahlen können ein Problem sein. In bestimmten Bereichen kann man aber schon schlicht überhaupt keine sinnvollen Erledigungszahlen erheben (zB BetrR, StrafR in der Kammer, StVK, T/Qs-Beschwerden ohne weiteres Rechtsmittel am LG o.ä.). Im Übrigen sind die Erledigungsquoten doch wenn überhaupt nur interessant bis R2, danach interessieren doch nicht mehr die spruchrichterlichen, sondern die Verwaltungsqualitäten. Und für die R2-Ernennung zählt die Erprobung, das Dienstalter und der konkrete Bedarf, und nicht die Erledigungen als Probe-/junger Planrichter.
Bin da wie gesagt kein Insider, aber dass Leute, die abgesoffene Dezernate aufgeräumt haben, recht schnell nach oben gefallen sind, sollte schon passiert sein. Dass das ab einer gewissen Ebene ein untergeordnete Rolle spielen wird, mag natürlich schon stimmen.
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Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

recht_selten hat geschrieben:
Zippocat hat geschrieben:Ich weiß nicht genau, woher dieses Gewese um die Erledigungszahlen kommt. Besonders schlechte Erledigungszahlen können ein Problem sein. In bestimmten Bereichen kann man aber schon schlicht überhaupt keine sinnvollen Erledigungszahlen erheben (zB BetrR, StrafR in der Kammer, StVK, T/Qs-Beschwerden ohne weiteres Rechtsmittel am LG o.ä.). Im Übrigen sind die Erledigungsquoten doch wenn überhaupt nur interessant bis R2, danach interessieren doch nicht mehr die spruchrichterlichen, sondern die Verwaltungsqualitäten. Und für die R2-Ernennung zählt die Erprobung, das Dienstalter und der konkrete Bedarf, und nicht die Erledigungen als Probe-/junger Planrichter.
Bin da wie gesagt kein Insider, aber dass Leute, die abgesoffene Dezernate aufgeräumt haben, recht schnell nach oben gefallen sind, sollte schon passiert sein. Dass das ab einer gewissen Ebene ein untergeordnete Rolle spielen wird, mag natürlich schon stimmen.
So genannte nordrhein-westfälische Qualifikation.
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Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Beitrag von julée »

Halte ich nicht für besonders überraschend, dass man ggf leichter positiv auffällt, wenn man ein unter Beobachtung stehendes, abgesoffenes Dezernat einigermaßen zügig aufgeräumt hat. Das bleibt vermutlich eher in Erinnerung als "Richter R hat den Bestand seines durchschnittlichen Dezernats auf Optimalwerte gebracht." Und irgendwann positiv aufgefallen zu sein, dürfte ja meist doch die ein oder andere Tür öffnen.
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Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Beitrag von Urs Blank »

Zippocat hat geschrieben:Ich weiß nicht genau, woher dieses Gewese um die Erledigungszahlen kommt. Besonders schlechte Erledigungszahlen können ein Problem sein. In bestimmten Bereichen kann man aber schon schlicht überhaupt keine sinnvollen Erledigungszahlen erheben (zB BetrR, StrafR in der Kammer, StVK, T/Qs-Beschwerden ohne weiteres Rechtsmittel am LG o.ä.). Im Übrigen sind die Erledigungsquoten doch wenn überhaupt nur interessant bis R2, danach interessieren doch nicht mehr die spruchrichterlichen, sondern die Verwaltungsqualitäten. Und für die R2-Ernennung zählt die Erprobung, das Dienstalter und der konkrete Bedarf, und nicht die Erledigungen als Probe-/junger Planrichter.
Zustimmung, zumal auch jeder weiß, dass gerade bei den absehbar kurzen Verweildauern in Proberichter-Dezernaten die Erledigungszahlen mit Vorsicht zu genießen sind. Wer sich für schlau hält, pickt sich die einfach zu erledigenden Sachen heraus und lässt die Gürteltiere liegen. Damit kann man über einen gewissen Zeitraum schöne Zahlen produzieren; eine nachhaltige Dezernatsführung sieht allerdings anders aus.
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Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Beitrag von recht_selten »

Mal eine - zugegebenermaßen laienhafte - Sichtweise: Man ist Behördenleiter, d.h. man kennt seine Mitarbeiter in der Weise, dass man ihnen am ersten Tag die Hand geschüttelt hat und von ihnen auf dem Gang immer nett gegrüßt wird. Man hat anderseits aber ständig Zugriff auf Zahlen, z.B. wie viele Verfahren wer offen hat, wie viele dazukommen, wie viele erledigt werden, wie lange die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für ein Verfahren beträgt. Hierfür hat man möglicherweise sogar landesweite oder bundesweite Durchschnittswerte, mit denen man sich vergleichen kann und möglicherweise auch verglichen wird. Vor Beurteilungen, Personalgesprächen schaut man sich die Zahlen mal an. A hat gute Zahlen, B weniger gute. B meint, das liege daran, dass er sich nicht nur die einfach zu erledigenden Sachen herauspicke, sondern die Gürteltiere, und dass er eben besonders gründlich arbeite. Man könnte das jetzt natürlich überprüfen, müsste dazu aber die von B bearbeiteten Akten heraussuchen lassen und durchlesen. A hingegen meint, er komme recht gut und zügig zurecht. Die Zahlen bestätigen das. Die Einlassung von B könnte auch einfach nur eine Ausrede sein. Ich vermute einfach, dass die Behördenleiter lieber mehr A-Mitarbeiter in der Behörde haben. Die Statistik stimmt, die Zeitungen schreiben, dass im Bundesland X "kurzer Prozess" gemacht werde, der Minister freut sich. Er hat gute Presse und muss im Jahr darauf nicht mehr Leute einstellen.

Disclaimer: Dramatisiert, muss nicht stimmen! ;)
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Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Beitrag von julée »

Vermutlich aber auch nur bis zu dem Tag bis in der Presse zu lesen ist "Kinderschänder bleibt unbestraft, da StA untätig" - was aber hoffentlich nicht passiert, wenn ein Vertreter des Typs B die Akte rechtzeitig vorher findet.
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