Bundeslandwechsel von Bayern nach BaWü
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Bundeslandwechsel von Bayern nach BaWü
Liebe Leute,
lange habe ich still mitgelesen, jetzt meine Frage an Euch:
Ich wohne an der Grenze zwischen Bayern und BaWü.. habe also meinen Lebensmittelpunkt in beiden BL.
Ich bin jetzt bei der Justiz in Bayern... überlege aber, ob ich nach BaWü wechseln soll (Ulm), da es dort noch mehr AGs in meinem Umkreis gibt. In Bayern gibt es nur eines (Neu-Ulm).
Könnt Ihr mir Erfahrungswerte aus der Baden Württembergischen Justiz geben? Die Meinungen im Kollegium gehen stark auseinander. Ich müsste mich ja in BaWü komplett neu bewerben und hoffen, eine Stelle am Heimatort zu bekommen. Ein Wechsel scheint unproblemtatisch, da ein Kollege sogar 2mal das BL gewechselt hat.
Ich frage mich nur, ob ich nicht versuchen sollte lieber nach Neu-Ulm zu kommen statt gleich das ganze BL zu wechseln.
Grüße
lange habe ich still mitgelesen, jetzt meine Frage an Euch:
Ich wohne an der Grenze zwischen Bayern und BaWü.. habe also meinen Lebensmittelpunkt in beiden BL.
Ich bin jetzt bei der Justiz in Bayern... überlege aber, ob ich nach BaWü wechseln soll (Ulm), da es dort noch mehr AGs in meinem Umkreis gibt. In Bayern gibt es nur eines (Neu-Ulm).
Könnt Ihr mir Erfahrungswerte aus der Baden Württembergischen Justiz geben? Die Meinungen im Kollegium gehen stark auseinander. Ich müsste mich ja in BaWü komplett neu bewerben und hoffen, eine Stelle am Heimatort zu bekommen. Ein Wechsel scheint unproblemtatisch, da ein Kollege sogar 2mal das BL gewechselt hat.
Ich frage mich nur, ob ich nicht versuchen sollte lieber nach Neu-Ulm zu kommen statt gleich das ganze BL zu wechseln.
Grüße
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Re: Bundeslandwechsel von Bayern nach BaWü
Hallo grooveteddy,
was Du in Deinen Überlegungen ggf. auch berücksichtigen solltest, ist die dreijährige Absenkung der Eingangsbesoldung um 8 %. Diese trifft auch neu in BW eingestellte Beamte und Richter, die aus einem anderen Bundesland dorthin wechseln. Anrechnungen gibt's insoweit übrigens keine (vgl. § 23 LBesGBW)
was Du in Deinen Überlegungen ggf. auch berücksichtigen solltest, ist die dreijährige Absenkung der Eingangsbesoldung um 8 %. Diese trifft auch neu in BW eingestellte Beamte und Richter, die aus einem anderen Bundesland dorthin wechseln. Anrechnungen gibt's insoweit übrigens keine (vgl. § 23 LBesGBW)
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Re: Bundeslandwechsel von Bayern nach BaWü
Ich habe auch gehört, dass es in BaWü gerade einen kleinen Einstellungsstopp geben soll, aber das ist natürlich nur ein Gerücht. Trotzdem spricht es vielleicht dafür, mit seiner Stelle in Bayern zufrieden zu sein, zumal - falls es doch klappt - ja wirklich die Möglichkeit besteht, dass du ans andere Ende von BaWü kommst.
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Re: Bundeslandwechsel von Bayern nach BaWü
Das ist kein Gerücht, sondern Blödsinn.Verandars hat geschrieben:Ich habe auch gehört, dass es in BaWü gerade einen kleinen Einstellungsstopp geben soll, aber das ist natürlich nur ein Gerücht.
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Re: Bundeslandwechsel von Bayern nach BaWü
Blödsinn sicher nicht. Die Frage ist eher, ab welchem Zeitpunkt niemand mehr eingestellt wird.non-liquet hat geschrieben:Das ist kein Gerücht, sondern Blödsinn.Verandars hat geschrieben:Ich habe auch gehört, dass es in BaWü gerade einen kleinen Einstellungsstopp geben soll, aber das ist natürlich nur ein Gerücht.
- non-liquet
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Re: Bundeslandwechsel von Bayern nach BaWü
Doch.markus87 hat geschrieben:Blödsinn sicher nicht.non-liquet hat geschrieben:Das ist kein Gerücht, sondern Blödsinn.Verandars hat geschrieben:Ich habe auch gehört, dass es in BaWü gerade einen kleinen Einstellungsstopp geben soll, aber das ist natürlich nur ein Gerücht.
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Re: Bundeslandwechsel von Bayern nach BaWü
Na dann muss es ja stimmen, wenn ein Amtsrichter "doch" schreibt
- Tibor
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Re: Bundeslandwechsel von Bayern nach BaWü
Naja, ob es gerade einen Einstellungsstopp gibt oder nicht, ist eine mit ja/nein zu beantwortende Frage. Wenn gerade aber - bspw nach der persönlichen Erfahrung aus dem Gericht - eingestellt wird, dann besteht gerade (sic!) kein Einstellungsstopp. Eine andere Frage ist, ob bspw auch noch in 3, 6, 12 oder 24 Monaten eingestellt wird.
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Re: Bundeslandwechsel von Bayern nach BaWü
Eben. Und wenn es lediglich "gerade noch" keinen Einstellungsstop gibt, sollte man das Gerücht nicht als Blödsinn abtun; erst Recht nicht mit einem verfälschenden Zitat meiner die zeitliche Dimension bereits berücksichtigenden Antwort. Das Wissen um einen bevorstehenden Einstellungsstop kann ja auch zu einer zeitnahen Bewerbung motivieren.
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Re: Bundeslandwechsel von Bayern nach BaWü
Die Erfahrung der Leute meiner im letzten Durchgang in BW fertig gewordenen AG ist: Wer sich "zuerst" bewirbt, mahlt zuerst. Die Stellen werden - einmal frei - recht zügig vergeben, ohne dass erstmal alle Bewerbungen "gesammelt" würden (was die lustige Folge hatte, dass einige Leute mit "normalem" Prädikat jetzt im Staatsdienst sind, während Leute mit "doppel-gut" jetzt erstmal Warteschleifen durchlaufen müssen).
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Re: Bundeslandwechsel von Bayern nach BaWü
http://www.focus.de/regional/ulm/justiz ... 26681.html
Ein Einstellungsstopp sieht irgendwie anders aus...
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Re: Bundeslandwechsel von Bayern nach BaWü
Das Kasperle hat da nicht allzuviel mitzureden. Aber Klartext: Das Land muss zum 01.01.18 auf einen Schlag eine dreistellige Zahl Amtsnotare in der Justiz unterbringen. Da werden zwangsläufig Neueinstellungen ausfallen, auch wenn es keinen kompletten Stop gibt.
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Re: AW: Bundeslandwechsel von Bayern nach BaWü
Man wird sehen.markus87 hat geschrieben:Das Land muss zum 01.01.18 auf einen Schlag eine dreistellige Zahl Amtsnotare in der Justiz unterbringen. Da werden zwangsläufig Neueinstellungen ausfallen, auch wenn es keinen kompletten Stop gibt.
Mindestens die Hälfte der rund 800 Stellen dürfte aus Württemberg stammen, wo die Notariate ja bisher Betreuungs- und Nachlassgerichte sind. Die württembergischen Bezirksnotare und Notarvertreter haben aber keine Befähigung zum Richteramt. Zum anderen wird man die nun den Amtsgerichten zufallenden Tätigkeiten auch nicht mit dem dort vorhandenen Personal erledigen können; einen nicht unerheblichen Teil des freiwerdenden Personals wird man daher dort unterbringen können.
Zudem werden 246 Amtsnotare nach Entlassung aus dem Landesdienst freiberuflich tätig sein. Das minimiert die Zahlen doch schon einigermaßen.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: Bundeslandwechsel von Bayern nach BaWü
Wir brauchen nicht über Dinge spekulieren die längst feststehen. Für die Tätigkeit als Nachlassrichter werden 0.0x AKA vorgesehen, da entsteht keine einzige zusätzliche Stelle. Unterm Strich bleiben 1xx Amtsnotare, denen man eine Stelle als Richter oder Staatsanwalt anbieten muss. Das ist keine dramatische Zahl, aber doch etwas mehr als die jährlichen Neueinstellungen.thh hat geschrieben:Zum anderen wird man die nun den Amtsgerichten zufallenden Tätigkeiten auch nicht mit dem dort vorhandenen Personal erledigen können; einen nicht unerheblichen Teil des freiwerdenden Personals wird man daher dort unterbringen können.
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Re: Bundeslandwechsel von Bayern nach BaWü
ja über einen zeitnahen Wechsel habe ich auch schon nachgedacht.
Das Problem ist, dass ich erst sehr kurz in Bayern tätig bin (einen Monat). Wenn ich mich jetzt in BaWü bewerbe, dann kommt das wahrscheinlich dort nicht gut an aka "die hält es dort nicht aus, nicht flexibel" und Bayern wird das auch nicht witzig finden, da sie mich ja hier aufwändig einlernen und ich dann abhaue. Momentan überlege ich also 6 Monate in Bayern zu bleiben und dann zu wechseln. Möglichst vor den Referendare, die im April 2017 fertig werden.
Die Überlegung mit BaWü kam einfach innerhalb der Zeit zwischen Bewerbung und Einstellung. Dazu kommt, dass ich aufgrund einer Schwerbehinderung wohl bessere Chancen auf einen bestimmten Ort habe. Mit dem anderen Ende von BaWü muss ich also nicht unbedingt rechnen.
Die Absenkung stört mich nicht. Ich spare das ja faktisch anm Sprit und lieber bin ich gerne an einem Ort mit weniger Geld als in einer ungeliebten Stadt mit mehr Geld.
Das Problem ist, dass ich erst sehr kurz in Bayern tätig bin (einen Monat). Wenn ich mich jetzt in BaWü bewerbe, dann kommt das wahrscheinlich dort nicht gut an aka "die hält es dort nicht aus, nicht flexibel" und Bayern wird das auch nicht witzig finden, da sie mich ja hier aufwändig einlernen und ich dann abhaue. Momentan überlege ich also 6 Monate in Bayern zu bleiben und dann zu wechseln. Möglichst vor den Referendare, die im April 2017 fertig werden.
Die Überlegung mit BaWü kam einfach innerhalb der Zeit zwischen Bewerbung und Einstellung. Dazu kommt, dass ich aufgrund einer Schwerbehinderung wohl bessere Chancen auf einen bestimmten Ort habe. Mit dem anderen Ende von BaWü muss ich also nicht unbedingt rechnen.
Die Absenkung stört mich nicht. Ich spare das ja faktisch anm Sprit und lieber bin ich gerne an einem Ort mit weniger Geld als in einer ungeliebten Stadt mit mehr Geld.